1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorschlag aus der Polizei: Zukünftig keine reinen Blechschäden mehr aufnehmen

Vorschlag aus der Polizei: Zukünftig keine reinen Blechschäden mehr aufnehmen

Themenstarteram 13. August 2012 um 9:28

Moin,

 

Das war heute in den Schlagzeilen:

 

http://www.derwesten.de/.../...ei-nicht-mehr-ausruecken-id6976979.html

 

Was meint Ihr ?  Was sagen die Polizisten unter uns, ist das eine Einzelmeinung des Polizeichefs von Münster ?

 

Ich denke, wenn das Aufnehmen von solchen Unfällen tatsächlich ca. 30 % der Arbeitszeit der Polizei im operativen Dienst ausmacht, dann hat das schon seine Berechtigung. Das ganze ist ja auch jetzt schon eine "kann-Bestimmung", die Polizei kommt nur hinzu, wenn mindestens eine Partei es wünscht. Außerdem kommen hier sicher nicht selten nebenbei Sachen wie Alkoholfahrten oder das Fehlen von Fahrerlaubnissen heraus, die ansonsten unter den Teppich fallen könnten.

 

Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Privatisierung von bestimmten Polizeiaufgaben, z.B. die erwähnte Sicherung von Schwertransporten oder Ordnungsdienste bei Sportveranstaltungen. Spätestens, wenn es aber bei Sportveranstaltungen z.B. zu Schlägereien auf öffentlichem Grund wie Bahnhöfen oder zu erheblichen Eingriffen in den Straßenverkehr bei Schwertransporten kommt, muß auch die Polizei hinzugezogen werden.

 

Der gesamte, bewegte Straßenverkehr ist öffentlicher Raum, hier hat die Polzei bei Unfällen nach meinem Verständnis eine hoheitliche Aufgabe. Wer Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durchführt muß dem VT auch bei Konflikten durch objektive Unfallaufnahmen zur Verfügung stehen. Ansonsten gilt hier bald nur noch das Recht des stärkeren; wer hat die besten Mittel zur Unfalldokumentation griff- und einsatzbereit (oder machen das dann bald bezahlte dritte wie private Sicherheitsdienste :rolleyes:), die meisten Zeugen und besten Anwälte bzw. das beste Sprach- und Formulierungsvermögen.

Beste Antwort im Thema
am 16. August 2012 um 5:29

Wenn die Polizei überlastet ist, ist es doch keine Lösung eine Gebühr zu verlangen, wenn man sie trotzdem ruft.

Hier wird dann die zwei Klassen Gesellschaft weiter ausgebaut. Wer das Geld hat, leistet sich die Polizei, wer Hartz4 ist, hat kein Geld für eine neutrale Beweisaufnahme.

Auch dieses "der Schuldige soll das dann zahlen" ist sinnfrei. Durch die Versicherungs-Bonus-Einnahmequelle ähh Gefährdungshaftung sind heute eh sehr häufig beide "schuldig".

Wenn es zu wenig Polizisten gibt, dann müssen halt mehr eingestellt werden. Wird in der Wirtschaft auch so gemacht. Das Geld ist da.

Wenn man es natürlich dafür verwendet windigen Spekulanten ihre Börsenverluste zu ersetzen, oder Zeit und Geld verschwendet um irgendwelchen Schweizern den Allerwertesten zu pudern, damit deutsche Steuerflüchtlinge weiter ihr Geld am Staat vorbeischaffen können, dann wird das auch nichts mit der Personalaufstockung.

Das Grundproblem liegt doch darin, dass es in unserer Gesellschaft den Trend gibt "Ich, ich, ich - und der Rest kann mich am Arsch..."

Man sehe sich die Jammer Threads hier bei MT an. Kaum einer will Verantwortung für sein Handeln übernehmen, jeder versucht zu bescheissen wo er nur kann. Anstand, Moral und Verantwortung übernehmen sind einfach out und nicht mehr gefragt. Weder beim Knöllchen noch beim Unfall. Wenn ich davon ausgehen muss, dass mich mein Gegenüber nach einem Unfall bescheissen möchte, weil er keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen will, rufe ich gerne die Polizei (auch wenn es nur um 500,- € geht). Es wurde übrigens immer noch nicht geklärt, ob zum Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs demnächst noch ein Gutachterlehrgang besucht werden muss bevor man den Führerschein erlangt. Oder wie soll der Durchschnittsfahrer den Schaden vor Ort beurteilen?

Und solange sich diese Grundhaltung nicht ändert (was wohl in unserer Ellenbogengesellschaft nicht mehr passieren wird) kann ich jedem nur empfehlen die Polizei zu rufen. Wers nicht glaubt, dem sei die Lektüre des MT eigenen Versicherungsforum empfohlen.

Abgesehen davon ist für viele ein Unfall eine Ausnahmesituation, die sie so nicht kennen und die sie in den meisten Fällen überfordert. Das klare denken setzt dabei dann häufig aus und das schönste Beweissicherungsset nützt mir wenig, wenn ich in dem Moment garnicht mehr weiss, dass ich es im Handschuhfach habe.

Auch das weitere vorgehen ist nicht immer bekannt (und muss es auch nicht), da man halt nicht täglich mit sowas zu tun hat. Da ist ein neutraler Ansprechpartner natürlich immer hilfreich und hier kann der Polizist wirklich noch als Freund und Helfer auftreten.

Auch möchte ich nicht, dass Oma Ruth nach nem Unfall vom gestressten Aussendienstler Rudi Rastlos zusammengefaltet wird weil er nun seinen Termin verpasst und Oma sich nicht traut die Polizei zu rufen und sich bedrohen lassen muss, weil die Rente das diesen Monat nicht hergibt.

Viele hier machen den Fehler und verlangen von Anderen, das sie genauso sind wie sie selber.

Ich z.B. würde bei einem Unfall ganz anders reagieren, als Tante Traudel. Aber nur weil ich weiss, auf was ich achten muss, kann ich nicht verlangen, dass Tante Traudel das jetzt auch plötzlich weiss und ich deswegen auf die Polizei verzichten kann.

Und genau dafür ist die Polizei da, den Schwächeren zu helfen und Chancengleichheit herzustellen. Wenn wir da anfangen zu sparen, dann gehts demnächst wirklich bergab mit unserem Land.

Wo ist dann die Grenze? Morgen kommt Feuerwehrhauptmann Fritz und fordert Brände bis zu einer größe von 4m² könne der Bürger selber löschen. Dafür sei nicht genug Personal da.

Ein Feuerlöscher kostet nicht die Welt (ähnlich dem Beweissicherungsset), also können wir das doch gleich mit einführen. Wer trotzdem die Feuerwehr ruft, zahlt halt den Einsatz selber.

 

 

140 weitere Antworten
Ähnliche Themen
140 Antworten

Bei uns im Norden ist es schon seit Jahren so.

Die Polizei kommt lediglich wenn der andere sich nicht ausweisen will.....und selbst dann werden nur Personalien getauscht und nicht der Unfall aufgenommen.

Wenn Alc/Drogen im Spiel sind, dann kommen die ja weiterhin.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei uns im Norden ist es schon seit Jahren so.

Die Polizei kommt lediglich wenn der andere sich nicht ausweisen will.....und selbst dann werden nur Personalien getauscht und nicht der Unfall aufgenommen.

Wenn Alc/Drogen im Spiel sind, dann kommen die ja weiterhin.

Mit dem Alkohol ist das wieder so eine Sache, nicht jedem merkt man wirklich an das er betrunken ist. Gerade als Laie und in der Aufregung des Unfalls könnte da so manch "Schluckspecht" ungeschoren davon kommen.

Und auch die Beweisausnahme fällt ja bei Nichterscheinen der Rennleitung unter den Tisch.

Also ich finde das nicht gut.

Ob ich gut finde, oder nicht, hier wirds schon seit Jahren praktiziert.

Eigentlich finde ich es gut und wird ja auch hier (BW) so gehandhabt, unter der Hand...:D

Wenn die Sachlage klar ist, ein schriftliches Schuldeingeständnis vorliegt und keine weiteren Vergehen mit im Spiel sind (Personenschaden, Alkohol, Drogen, Beleidigung,.....) kann man das auch ohne Polizei regeln, warum auch nicht?

Gruß Berti

Die Beamten kommen zur Aufnahme des Unfalls, sie halten die Aussagen der Unfallbeteiligten fest. Das alles bekommt dadurch einen amtlichen Charakter. Da soll man in Zukunft nun auf sich alleine gestellt sein?

Der Vordruck "Unfallbericht" von der Versicherung liegt im Handschuhfach, eine Digicam ist sehr empfehlenswert, ein vernünftiger Unfallgegner angenehm und ein oder besser zwei Zeugen der Idealfall. Da liegt es an einem selbst, die Dokumentation des Schadens akribisch vorzunehmen, damit man nicht ins Hintertreffen gerät. Aber man hätte künftig keinen Grund, dem Wunsch des Unfallgegners (Keine Polizei bitte) abzulehnen?

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Eigentlich finde ich es gut und wird ja auch hier (BW) so gehandhabt, unter der Hand...:D

Wenn die Sachlage klar ist, ein schriftliches Schuldeingeständnis vorliegt und keine weiteren Vergehen mit im Spiel sind (Personenschaden, Alkohol, Drogen, Beleidigung,.....) kann man das auch ohne Polizei regeln, warum auch nicht?

Gruß Berti

Alsi ich habe mal gelernt das man um Gottes Willen nie seine Schuld bekennen soll, das kann vor der Versicherung in die Hosen gehen. Diese wollen das gerne selbst klären.

Zitat:

2. Wie verhalte ich mich als vermutlich Schuldiger?

Auf gar keinen Fall vom Unfallort flüchten! Die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Nachteile sind für den Fall des "Auffliegens" zu groß. Schon so mancher hat sich über den Verlust von Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis ärgern müssen, nach dem seine Unfallflucht entdeckt wurde. Sollte Ihnen die Polizei eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorwerfen, behalten Sie stets eines im Kopf:

"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!" Schweigen Sie zum Vorwurf und gehen zum Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt wird sich die Ermittlungsakte anschauen und über den Rechtsanwalt kann ggf. später immer noch eine Stellungnahme abgegeben werden. Hektisches Lamentieren am Unfallort hat noch niemanden geholfen. In ernsten Fällen sollten Sie sich nicht scheuen über ein Handy einen Rechtsanwalt vom Unfallort aus anzurufen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Eigentlich finde ich es gut und wird ja auch hier (BW) so gehandhabt, unter der Hand...:D

Wenn die Sachlage klar ist, ein schriftliches Schuldeingeständnis vorliegt und keine weiteren Vergehen mit im Spiel sind (Personenschaden, Alkohol, Drogen, Beleidigung,.....) kann man das auch ohne Polizei regeln, warum auch nicht?

Gruß Berti

Alsi ich habe mal gelernt das man um Gottes Willen nie seine Schuld bekennen soll, das kann vor der Versicherung in die Hosen gehen. Diese wollen das gerne selbst klären.

wenn kein Schuldeingeständnis vorliegt, wer meldet dann den Unfall seiner Versicherung????....meiner Meinung nach geht es nur mit Schuldeingeständnis, oder der Polizei, welche dann die Schuldfrage klärt. Aber die muß geklärt sein, bevor die Unfallgegner auseinandergehen. Bin aber kein fachmann für Verkehrsrecht, ist nur meine Meinung.

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Alsi ich habe mal gelernt das man um Gottes Willen nie seine Schuld bekennen soll, das kann vor der Versicherung in die Hosen gehen. Diese wollen das gerne selbst klären.

wenn kein Schuldeingeständnis vorliegt, wer meldet dann den Unfall seiner Versicherung????....meiner Meinung nach geht es nur mit Schuldeingeständnis, oder der Polizei, welche dann die Schuldfrage klärt. Aber die muß geklärt sein, bevor die Unfallgegner auseinandergehen. Bin aber kein fachmann für Verkehrsrecht, ist nur meine Meinung.

Gruß Berti

Jeder selbst und die Versicherungen klären das dann, egal wie.

Zitat:

6. Geben Sie nie ein Schuldeingeständnis.

Geben Sie weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Erklärungen ab, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz.

Wenn Sie nicht 150% von Ihrer Unschuld überzeugt sind, machen Sie gegenüber den den Verkehrsunfall aufnehmenden Polizeibeamten keine Angaben außer Ihren Personalien. Prüfen Sie das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll.

Themenstarteram 13. August 2012 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Ob ich gut finde, oder nicht, hier wirds schon seit Jahren praktiziert.

Das ist ja interessant, ich wusste gar nicht, daß das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann :rolleyes: !

@ Manitoba Star

es ist vollkommen richtig, dass man bei Bagatellunfällen (unter 3000,- Euronen) die Polizei nicht hinzurufen sollte. Leider ist es aber so, das unschuldige Unfallbeteiligte davor Angst haben, ihren Schaden nicht ersetzt zu bekommen.

Mein Vorschlag wäre bei solchen Bagatellunfällen, die Unfallbeteiligten (alle) extra zur Kasse zu bitten. Vorschlag 200,. Euronen ( Ist nur ein Vorschlag, nach oben keine Grenzen). Dies hätte zur Folge, dass die Polizei sicherlich seltener gerufen wird.

Die Frage, Unfall mit Personenschäden, steht wohl nicht zur Debatte. Hier hat die Polizei zu kommen !!! Allein schon wegen der Körperverletzung kommt die Staatanwaltschaft immer auf den Plan. Hier scheinen auch einige sich der Bedeutung nicht bewusst zu sein !

Das bei Straftaten mit Unfallfolge weiterhin die Polizei kommt, erklärt sich von selbst. (Alkohol, Unfallflucht u.s.w.)

Gruß Rolf

Hallo, Manitoba Star,

rein persönliche Ansicht:

In manchen Bereichen hat dieser Kollege ganz recht, in einigen kann ich ihm nicht zustimmen.

Es ist tatsächlich unsinnig, grundsätzlich zu jedem Verkehrsunfall mit Blechschaden auszurücken.

Bei vielen dieser Unfälle ist die Sachlage vollkommen klar, auch bei den Unfallbeteiligten selber, und wir werden nur gerufen, weil es deren Arbeitgeber oder die Leasingfirma so fordert.

In solchen Fällen wäre es m. E. durchaus angebracht, über eine gewisse Gebühr für die Aufnahme solcher Unfälle, zahlbar von demjenigen, der die Unfallaufnahme verlangt, nachzudenken.

Der Fehler, den die Arbeitgeber und die Leasingfirmen dabei machen, ist m. E. folgender:

Wir als Polizeibeamte sind in den allerseltensten Fällen direkt während des Unfalles vor Ort, sondern können diesen nur nach Lage der Dinge (Endstand der Fahrzeuge, Beschädigungen, Aussagen der Beteiligten und der Zeugen) aufnehmen und bilden uns daraus ein eigenes Bild.

Danach prüfen wir, ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt und wer diese ggf. begangen hat und sanktionieren dies durch eine mündliche oder gebührenpflichtige Verwarnung, bzw. durch eine Anzeige, die in einem Bußgeld oder Strafbefehl, mit den jeweiligen Folgen, endet.

Wir können aber nicht entscheiden, wie die Schuldfrage jetzt prozentual verteilt wird, wenn es zwei oder mehrere Verursacher gibt; selbst, wenn es nur einen Verursacher im bußgeldrechtlichen sinn gibt, kann es ja sein, dass dieser zivilrechtlich trotzdem einen Teil des Schadens zu zahlen hat.

Dies alles ist Aufgabe der Versicherungen, der Gutachter und ggf. der Anwälte, aber nicht Aufgabe der Polizei.

Somit kann man m. E. von einem Fahrzeuglenker erwarten, dass er, wenn es gefahrlos möglich ist, selber für eine Dokumentation der Beschädigungen usw. sorgt und dass er die erforderlichen Personalien des Unfallgegners aufnimmt.

Es gibt für solche Unfälle spezielle Unfallaufnahmesets, die man käuflich erwerben und im Fahrzeug unterbringen kann, so dass man diese immer dabei hat.

Bei strittigen Fällen sollte man dagegen die Polizei rufen können, allerdings dann ggf. gegen eine Gebühr (s.o.)., die dann je nach Sachlage auch von der Versicherung des Verursachers gezahlt werden könnte.

Zu den im Link angesprochenen Schwertransporten:

Die meisten Schwertransporte werden ja schon ohne Polizeibegleitung durchgeführt.

Es gibt allerdings Transporte, die ohne Polizeibegleitung gar nicht machbar sind, weil Strecken gesperrt werden müssen, weil auf der Autobahn zwei Fahrstreifen gebraucht werden usw.

Hier auf eine polizeiliche Begleitung zu verzichten und alles von "Zivilisten" durchführen zu lassen, wäre rechtlich gar nicht möglich.

Zu den Personalstellen in Münster kann ich jetzt nichts sagen, aber ich nehme mal an, dass dies nicht viel anders ist als in BW:

Auf dem Papier mag es ja ganz gut aussehen mit den Personalstellen.

Es wird allerdings immer wieder vergessen, dass viele Polizeibeamte/innen nur auf dem Papier "existieren", aber gar keinen oder nur eingeschränkten Dienst verrichten, weil sie sich im Mutterschutz oder Erziehungsurlaub befinden, weil sie krank sind (oft auch längerfristig), weil sie zu Lehrgängen, auch längeren, abgeordnet sind, weil sie nur Teilzeit arbeiten, aber dabei als ganze Kraft gezählt werden usw.

Urlaub und Dienstfrei (zum Abbau der vielen Überstunden) mal gar nicht dazugerechnet.

Gerade im Streifendienst, dem Bereich, in dem es neben der Bereitschaftspolizei eine der größten Belastungen gibt, sind die Dienstgruppen oft nur mit der vorgegebenen Mindeststärke besetzt, so dass bei unvorhergesehen Ausfällen einzelner Beamter oft Kollegen, die eigentlich frei hätten, heran gezogen werden müssen.

Dazu kommt, dass es immer mehr Reviere gibt, die einen Altersdurchschnitt bei den Streifendienstbeamten von weit über 40 Jahren haben, weil durch die Verlagerung der Aufgaben viele junge Beamte, insbesondere von denen im gehobenen Dienst (Kommissare) gar nicht in den Streifendienst kommen.

Diese werden gleich nach der Ausbildung für andere Tätigkeiten, z. B. Internetkriminalität usw. herangezogen, was ja nicht unbedingt falsch ist, aber den Kollegen im Streifendienst nicht das geringste bringt.

Recht hat der Polizeichef aus Münster allerdings m. E. mit seiner Kritik bzgl. den Einsätzen bei Fußballspielen.

Es kann nicht sein, dass die Polizei als Prellbock für gewaltbereite Fußballfans herhalten muss und das der Steuerzahler dafür zahlen soll.

Hier ist m. E. auch die Justiz gefordert, die bei gewalttätigen Straftätern härter durchgreifen und diese auch monetär an den Einsätzen beteiligen sollte.

Ähnlich ist es bei Demonstrationen, angesagten Facebookpartys usw.

Meldet jemand eine Demo an, bei der von vornherein Polizei erforderlich ist, soll er m. E. dafür auch eine gewisse Gebühr zahlen müssen.

Viele Grüße,

Uhu110

Da in Deutschland mitlerweile jeder zum Anwalt rennt und vor Gericht zieht egal ob er schuldig oder unschuldig ist, kann aus einem kleinen Blechschaden ein riesen Theater werden. Wenn es Polizeilich aufgenommen wurde hat das ganze einen ganz anderen Charakter. Ich hatte bis jetzt 4 Blechschäden, alle um die 3000€ schaden und ich hab auser beim ersten immer die Polizei dazu gerufen. Es ist leider so das mitlerweile viele sich doch vor der Verantwortung drücken wollen, beim letzen Unfall hab ich nach 3 Tagen bei seiner Versicherung angerufen und das ganze gemeldet, denn selber hatte er das noch nicht gemacht und irgendwie glaub ich auch nicht das er das noch vor hatte. Und sollte ich bei den Schadenssummen 200€ für die Aufnahme durch die Polizei zahlen müssen wär mir das egal, denn man hat nachher einfach viel weniger ärger.

Man will halt sparen bei Vater Staat, ist doch völlig verständlich, bei den wenigen Steuern wo wir zahlen.

Ich warte auf den tag, an dem die Krankenkassen die Weisung rausgeben, daß man sich Platzwunden, die kleiner wie 3 cm sind, selber reinigen und zunähen muß....:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

die konsequenz einer solchen regelung wird sein, dass jeder Unfallbeteiligte ab Einführung dieser Regelung nach jedem Unfall über Schmerzen in den Handgelenken oder der HWS klagen wird, damit der Unfall von der Polizei aufgenommen wird und er geg. keine "Gebühr zahlen muss.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit