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Vorsicht bei Bestellungen der Firma FK Automotive

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 14:34

Hallo Tiguan Fahrer und andere Freunde von Motor Talk,

ich möchte davor warnen bei der Firma FK Automotive Teile zu bestelllen. Habe vor kurzen Spurverbreiterungen für meinen Tiger bestellt, die angeblich laut deren Beschreibung auf deren Homepage eine Zulassung haben. Es wurde gleich bei der Bestellung von mir diese Zulassung mit angefordert.

Nach wenigen Tagen wurden die Spurverbreiterungen geliefert, leider ohne Gutachten.

Darauf habe ich bei der Firma FK Automotive angerufen, es wurde mir mitgeteilt ich möchte mir dieses Gutachten auf deren Homepage herunterladen.

Schnell mußte ich feststellen, dass das Gutachten nicht speziel für den Tiger ist.

Nach nun etlichen Nachfragen wurde mir bestätigt das überhaupt keine Zulassung für den Tiger vorhanden ist und ich sollte doch eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen.

Vielleicht könnt Ihr euch vorstellen das ich ganz schön sauer auf das unseriöse Vorgehen der Firma bin, was ist das für eine Verarschung( Entschuldigung für den Ausdruck, musste sein).

Hier noch die Breite der Spurverbreiterungen die ich bestellt habe: vorne 34 mm und hinten 40 mm.

Anbei der Link

http://www.fk-shop.de

Viele Grüße und schönen ersten Advent wünscht

zwei endrohre

Beste Antwort im Thema

Im Endeffekt bist du an allem selber schuld.

Kaufst Spurverbreiterungen im Internet wo laut und deutlich dabei steht dass es nur ein Materialgutachten gibt, verbaust sie dann auch noch und dann besitzt du die frechheit die Firma im Internet anzuprangern, weil sie das geliefert haben was du fälschlicherweise bestellt hast.

 

Ein sauteures Auto kaufen aber dann bei den Spurverbreiterungen unbedingt sparen wollen?

Dein Lehrgeld bezahlst du hoffentlich bei der Einzelabnahme ;)

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Hm steht ja drin das nur ein Festigkeitsgutachten mitgeliefert wird , also keine ABE für einen Tiguan . Unter einem Festigkeitsgutachten stelle ich mir vor das halt nur die Festigkeit der Teile geprüft wurde . Ob es am angegebenen Fahrzeug passt muss per Einzelabnahme geprüft werden und das wird halt teuer . Und deshalb sind die Teile auch so billig .

Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 15:57

Hallo schmiddi 1,

auf deren Hompage steht eindeutig mit Zulassung, es wird hier keine, wie Du schreibst, ABE mitgeliefert, dass war mir auch klar. Ich spreche von Zulassung, dass heist es liegt ein Gutachten vor mit dem der TÜV Mann eine Eintragung vornehmen kann.

Kostet weniger beim Tüv.

Wenn es eine ABE gibt braucht man keine Eintragung, man muß bei einer Überprüfung der Polizei nur die ABE vorzeigen.

Mir geht es um das Wort Zulassung für die Spurverbreiterungen. Siehe Anhang.

Schöne Grüße

 

Original geschrieben von schmiddi1

Hm steht ja drin das nur ein Festigkeitsgutachten mitgeliefert wird , also keine ABE für einen Tiguan . Unter einem Festigkeitsgutachten stelle ich mir vor das halt nur die Festigkeit der Teile geprüft wurde . Ob es am angegebenen Fahrzeug passt muss per Einzelabnahme geprüft werden und das wird halt teuer . Und deshalb sind die Teile auch so billig .

für Baujahr: 2003 bis 2006

Breite/Achse 34 mm

Spurverbreiterung System B m. Zentr.

Lochkreis 5/112 Nabenlochbohrung 57,1 M14x1,5

mit Zulassung, Befestigungsschrauben im Lieferumfang

Beste Qualität

Aha , ich merke schon das du immer noch sehr erregt bist . Also gehe ich nicht weiter auf das Thema ein . Ich/wir danken dir trotzdem für deinen Hinweis nicht dies billig Teile zu kaufen .

Ich wünsche dir noch schöne Feiertage und ein besinnliches Fest .

Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 16:25

Hallo schmiddi 1,

auch ein Festigkeitsgutachten liegt nicht vor. Es gibt nichts für diese Dinger. Also werde ich beim TÜV ein Einzelgutachten erstellen lassen.

Es geht nur in diesem Fall um das Vorgehen dieser unseriösen zum Betrug neigenden Firma.

Ich wollte nur warnen, mehr nicht, ein Beinbruch wäre schlimmer oder gar ein kaputter Tiger. Von erregt bin ich weit entfernt!

Schöne Grüße und Dir einen schönen ersten Advent

zwei endrohre

Original geschrieben von schmiddi1

Aha , ich merke schon das du immer noch sehr erregt bist . Also gehe ich nicht weiter auf das Thema ein . Ich/wir danken dir trotzdem für deinen Hinweis nicht dies billig Teile zu kaufen .

Ich wünsche dir noch schöne Feiertage und ein besinnliches Fest .

Hallo zwei endrohre,

kannst du die Teile nicht zurück schicken?

Du hast doch 14 Tage Widerrufsrecht.

Gruß

Rainer

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 9:45

Hallo Rainer,

war leider zu schnell mit dem einbauen der Platten, deshalb nimmt die kundenunfreundliche Firma die Platten nicht zurück.

Ich habe mir nun einen TÜV Termin besorgt und werde auch noch meinen Sommerfelgensatz mitnehmen damit diese dann auch eine Freigabe bekommen.

Sommerräder sind von meinem R line mit 9J x 19 Felgen 255x40x19

Winterräder 215x65x16.

Bin ja gespannt ob ich die Platten auch bei den Sommerfelgen fahren darf.

Schöne Grüße

zwei endrohre

Original geschrieben von RainerJo

Hallo zwei endrohre,

kannst du die Teile nicht zurück schicken?

Du hast doch 14 Tage Widerrufsrecht.

Gruß

Rainer

Im Endeffekt bist du an allem selber schuld.

Kaufst Spurverbreiterungen im Internet wo laut und deutlich dabei steht dass es nur ein Materialgutachten gibt, verbaust sie dann auch noch und dann besitzt du die frechheit die Firma im Internet anzuprangern, weil sie das geliefert haben was du fälschlicherweise bestellt hast.

 

Ein sauteures Auto kaufen aber dann bei den Spurverbreiterungen unbedingt sparen wollen?

Dein Lehrgeld bezahlst du hoffentlich bei der Einzelabnahme ;)

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 13:32

Hallo Raabee,

bist aber ein ganz schlauer, wenn auf deren Hompage mit Zulassung steht, muß ein Gutachten vorliegen. ein Materialgutachten ist etwas ganz anderes welches sich wie das Wort schon aussagt auf das Material bezieht, für die STVO. schreibt man Zulassung und das wiederum ist ein Teilegutachten.

Außerdem spricht man nicht laut, sondern liest was dort auf der Internet Seite geschrieben steht.

Was hat das mit einem sauteures Auto zu tun, nur kein Neid und immer schön sachlich bleiben.

Was soll diese Anfeindung?

Also ist das warnen schon berechtigt! Du solltest mal googlen, was alles über diese Firma schlechtes steht, habe ich leider aucherst hinterher gemacht.

So und nun Dir auch einen schönen Advent.

Ps. ich werde berichten was die Einzelabnahme gekostet hat.

Original geschrieben von Raabee

Im Endeffekt bist du an allem selber schuld.

Kaufst Spurverbreiterungen im Internet wo laut und deutlich dabei steht dass es nur ein Materialgutachten gibt, verbaust sie dann auch noch und dann besitzt du die frechheit die Firma im Internet anzuprangern, weil sie das geliefert haben was du fälschlicherweise bestellt hast.

 

Ein sauteures Auto kaufen aber dann bei den Spurverbreiterungen unbedingt sparen wollen?

Dein Lehrgeld bezahlst du hoffentlich bei der Einzelabnahme ;)

@Raabee:

Meinst Du nicht, Du machst es Dir etwas zu einfach?

"zwei endrohre" die komplette alleinige Schuld zuzuweisen ist doch weit über das Ziel hinausgeschossen.

Ja, er hat Schuld, und zwar insofern, dass er schon anfing zu schrauben, ohne alle notwendigen Sachen für den Umbau (also auch die relevanten Gutachten) erhalten zu haben.

Eine Suggestion "Mit Zulassung" ist bei weitem was anderes, als ein "TÜV Festigkeitsgutachten", wie es weiter unten beschrieben wird.

Aber mit Betrug und ähnlichen Vorwürfen wäre ich vorsichtig. Dies ist ein strafrechlich relevanter Vorwurf, der erst durch ein Richterpruch so bestätigt werden kann und vorher üble NAchrede usw darstellt.

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 17:39

Hallo Beichtvater,

die Firma kann es ja mal mit einer Anzeige versuchen, darauf freue ich mich schon jetzt.

Bevor ich so etwas schreibe, habe ich mich bei einem guten bekannten der Rechtsanwalt ist schon mal erkundigt.

Wir treiben den Streitwert schnell einmal auf über 1000,00 Euro und schon hat diese Firma ein ganz großes Problem.

Denn ganz ehrlich was diese Firma macht geht gar nicht. Mir geht es nur um dieses unseriösen Verhalten.

Schöne Grüße

zwei endrohre

Original geschrieben von Beichtvater

@Raabee:

Meinst Du nicht, Du machst es Dir etwas zu einfach?

"zwei endrohre" die komplette alleinige Schuld zuzuweisen ist doch weit über das Ziel hinausgeschossen.

Ja, er hat Schuld, und zwar insofern, dass er schon anfing zu schrauben, ohne alle notwendigen Sachen für den Umbau (also auch die relevanten Gutachten) erhalten zu haben.

Eine Suggestion "Mit Zulassung" ist bei weitem was anderes, als ein "TÜV Festigkeitsgutachten", wie es weiter unten beschrieben wird.

Aber mit Betrug und ähnlichen Vorwürfen wäre ich vorsichtig. Dies ist ein strafrechlich relevanter Vorwurf, der erst durch ein Richterpruch so bestätigt werden kann und vorher üble NAchrede usw darstellt.

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