Vorsicht beim Privatkauf, von wegen Rentner !
Hallo Zusammen,
man kann ja gar nicht vorsichtig genug sein, habe mir einen 2005er C180 tk angesehen, top gepflegt, erste hand von Rentner. Bin also die nur 100 kilometer in den Ruhrpott gefahren, Wagen angesehen( vom auf den ersten Blick seriösen Rentner) . Von 13,9 auf 13,5 k€ gehandelt und Kauf getätigt, mündlich ohne schriftlichen Vertrag. nächsten Tag ruft er an: ich habe den Wagen jetzt doch an meinen Schwager verkauft. Von diesem angeblichen Schwager war nie eine Rede. Na ja , diese Typen stehen jetzt bei mir auf der ganz roten Liste. Werde jetzt nur beim Händler kaufen, scheiß was drauf. Entschuldigt diese Ausdrucksweise aber das war jetzt mein zweiter Reinfall mit einem Rentnerauto.
Gruß
Karl
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von karl04
......... aber das war jetzt mein zweiter Reinfall mit einem Rentnerauto.
Gruß
Karl
verammt ärgerlich sowas... aber du kannst das, glaub ich, nicht an den rentnern festmachen (ohne denen hier das wort reden zu wollen)... ich hab mir anfang letzten jahres einen saab angesehen, schönes autochen, bissel getunt, guter zustand, guter preis... gehörte einem knapp 20-jährigen mechaniker, der im beisein seiner mama verhandelte...wir machen vertrag, und er will noch ein display auswechseln und einen ölwechsel machen, also abholung 2 tage später... am nächsten tag rief mich die frau mama an, der sohnemann könne jetzt doch nicht verkaufen, weil der brief noch bei der bank sei, und die ihn nicht freigeben... bullshit, klar, aber um ausreden sind die leute nie verlegen... händler is vermutlich schon besser, wobei ich denen auch nicht über den weg traue, aber in der regel hast du hier wenigstens 1 jahr gewährleistung...
gruß
streitaxt
Definitiv sehr ärgerlich.
Tut mir leid, daß es mit dem Auto nicht geklappt hat.
Aber augenscheinlich unterliegen diese Verkäufer immer wieder dem Irrtum, daß ein mündlicher Vertrag keine Gültigkeit habe. Beim ordinären Kaufvertrag sind die Parteien jedoch im Rahmen der Privatautonomie an keinerlei besondere Formvorschrift gebunden. Hat man hier Zeugen oder einen anderen Nachweis (aufgezeichnetes Telefonat, was auch immer) hat man beste Chancen, Erfüllung des Vertrages oder (falls der Wagen schon an jemand Drittes verkauft ist) Schadensersatz/Ersatz der Aufwendungen privatrechtlich durchzusetzen.
Allerdings... wer hat darauf schon Lust? Wahrscheinlich würde ich auch nur derbe Fluchen, und die Geschichte so schnell wie möglich vergessen.
Trotzdem immer wieder ärgerlich zu sehen, daß diese "Vertragspartner" sich nicht um gemachte Zusagen scheren, und glauben, das wäre ja auch nur eine Bagatelle.
Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der weiteren Suche, und mehr Glück beim nächsten Wagen.
Wartet sicher schon ein schicker Stern da draußen
Gruß,
Rainman
Das ist zwar ärgerlich, wenn man sich nicht auf das Wort seines Gegenüber verlassen kann, es gibt aber auch jede Menge Händler, denen man nicht trauen kann. Die versprechen einem das beste Auto mit frischem KD usw. , dran gemacht wurde aber nichts. Da sie ja mit dem Autokauf und -verkauf Geld verdienen wollen, geht's da um was Anderes und da habe ich schon ein Grund-Mißtrauen. Ich meine jetzt nicht die renommierten Autohäuser oder NLs, eher so Hinterhofhändler bzw. die nicht an eine Marke gebundenen Händler.
Gruss
benello
Das gilt auch für Vertragshändler der großen Marken!
Ich habe nun schon mitgekriegt wie Scheckhefte im Nachhinein einfach durchgestempelt wurden(passiert sehr häufig), wie Premium-irgendwas-Pakete verkauft wurden ohne das eine der aufgeführten Leistungen tatsächlich durchgeführt wurde, wie Reparaturen berechnet wurden ohne das sie gemacht wurden, usw.
Ist sicherlich nicht die Regel kommt aber durchaus gerne mal vor.
Zitat:
Original geschrieben von Rainman2k4ever
Definitiv sehr ärgerlich.
Tut mir leid, daß es mit dem Auto nicht geklappt hat.
Aber augenscheinlich unterliegen diese Verkäufer immer wieder dem Irrtum, daß ein mündlicher Vertrag keine Gültigkeit habe. Beim ordinären Kaufvertrag sind die Parteien jedoch im Rahmen der Privatautonomie an keinerlei besondere Formvorschrift gebunden. Hat man hier Zeugen oder einen anderen Nachweis (aufgezeichnetes Telefonat, was auch immer) hat man beste Chancen, Erfüllung des Vertrages oder (falls der Wagen schon an jemand Drittes verkauft ist) Schadensersatz/Ersatz der Aufwendungen privatrechtlich durchzusetzen.
Allerdings... wer hat darauf schon Lust? Wahrscheinlich würde ich auch nur derbe Fluchen, und die Geschichte so schnell wie möglich vergessen.
Trotzdem immer wieder ärgerlich zu sehen, daß diese "Vertragspartner" sich nicht um gemachte Zusagen scheren, und glauben, das wäre ja auch nur eine Bagatelle.
Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der weiteren Suche, und mehr Glück beim nächsten Wagen.
Wartet sicher schon ein schicker Stern da draußen
Gruß,
Rainman
Solche Verträge macht man grundsätzlich schriftlich. Inclusive aller getroffenen Nebenabreden. Mündliche Absprachen zählen hier nichts, erst recht nicht vor Gericht. Das ist nun mal so üblich, erst recht beim Autohandel.
der wird wohl einen besseren preis bekommen haben... da erfindet man einfach mal einen Schwager
habe es aber auch mal so ähnlich gemacht... mit einem aus hamburg am telefon ausgemacht, dass er das Auto haben kann. Termin für die nächste Woche vereinbart. Habe aber vergessen das Auto aus Auto Scout rauszunehmen und am Abend rief einer an, der gleich das Auto haben wollte und 500 € mehr gab. Da war es klar, dass ich dem Hamburger abgesagt habe. Nur in deinem Fall hört es sich so an, als hättet ihr einen Kaufvertrag geschlossen... Dann kann er nicht so einfach an "seinen" Schwager verkaufen. Denke aber, dass du keine Lust hast, da was zu machen
Zitat:
Original geschrieben von gurkenflieger
Zitat:
Original geschrieben von Rainman2k4ever
Definitiv sehr ärgerlich.
Tut mir leid, daß es mit dem Auto nicht geklappt hat.
Aber augenscheinlich unterliegen diese Verkäufer immer wieder dem Irrtum, daß ein mündlicher Vertrag keine Gültigkeit habe. Beim ordinären Kaufvertrag sind die Parteien jedoch im Rahmen der Privatautonomie an keinerlei besondere Formvorschrift gebunden. Hat man hier Zeugen oder einen anderen Nachweis (aufgezeichnetes Telefonat, was auch immer) hat man beste Chancen, Erfüllung des Vertrages oder (falls der Wagen schon an jemand Drittes verkauft ist) Schadensersatz/Ersatz der Aufwendungen privatrechtlich durchzusetzen.
Allerdings... wer hat darauf schon Lust? Wahrscheinlich würde ich auch nur derbe Fluchen, und die Geschichte so schnell wie möglich vergessen.
Trotzdem immer wieder ärgerlich zu sehen, daß diese "Vertragspartner" sich nicht um gemachte Zusagen scheren, und glauben, das wäre ja auch nur eine Bagatelle.
Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der weiteren Suche, und mehr Glück beim nächsten Wagen.
Wartet sicher schon ein schicker Stern da draußen
Gruß,
Rainman
Solche Verträge macht man grundsätzlich schriftlich. Inclusive aller getroffenen Nebenabreden. Mündliche Absprachen zählen hier nichts, erst recht nicht vor Gericht. Das ist nun mal so üblich, erst recht beim Autohandel.
wo steht das, dass KV der Schriftform unterliegen? Du meinst sicherlich die Beweislage. Möglich ist formlos alles.
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
Zitat:
Original geschrieben von gurkenflieger
Solche Verträge macht man grundsätzlich schriftlich. Inclusive aller getroffenen Nebenabreden. Mündliche Absprachen zählen hier nichts, erst recht nicht vor Gericht. Das ist nun mal so üblich, erst recht beim Autohandel.
wo steht das, dass KV der Schriftform unterliegen? Du meinst sicherlich die Beweislage. Möglich ist formlos alles.
es bleibt ihm ja unbenommen, vor Gericht auf Einhaltung des mündlich geschlossenen Vertrages zu klagen. Da wird man ihn schon eines besseren belehren.
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
Zitat:
Original geschrieben von gurkenflieger
Solche Verträge macht man grundsätzlich schriftlich. Inclusive aller getroffenen Nebenabreden. Mündliche Absprachen zählen hier nichts, erst recht nicht vor Gericht. Das ist nun mal so üblich, erst recht beim Autohandel.
wo steht das, dass KV der Schriftform unterliegen? Du meinst sicherlich die Beweislage. Möglich ist formlos alles.
juristisch gesehen, gilt natürlich auch ein mündlich geschlossener Vertrag als ordnungsgemäß zustandegekommen. Beweis das aber mal wieim vorliegenden Fall. Zur Not kann er ja auch Erfüllung oder Schadensersatz klagen. Ob er Recht bekommt, ist allerdings fraglich, wenn keine neutralen Zeugen da sind. Jedes Wochenende werden Tausende von Autos mündlich verkauft und nicht immer erhält derjenige das Auto, der zuerst die mündliche Zusage des Verkäufers erhalten hat. Pech gehabt, nennt man das.
Bei rentner würde ich sowieso nicht kaufen.... die fahren nur kurzstrecken, was nicht unbedingt für motor gut ist.... auch beim weniger Laufleistung kann sein das Zylinder verschließen sind und KAT kurz vor seinem tot steht.... einfach vor dem Kauf von Privatpersonen den DEKRA-check oder änliches machen lassen, was nicht so viel kosten in vergleich zur möglichen Schaden...