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Vorsicht vor dem bösen Freundlichen....!

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 17. September 2010 um 22:14

Rechtlich modifizierte Version des am 14.09.2010 veröffentlichten Textes

 

Ich weiß, dass man hier eher über technische Dinge schreibt - bin auch schon länger Mitglied hier und habe auch schon so manches Mal nützliche Tipps von Euch bekommen.

Jetzt muss ich jedoch mal etwas zu einem anderen Thema schreiben, weil ich es irgendwie für meine Pflicht halte, Volvo-Besitzer vor (einem) sehr schlechten Autohaus zu warnen.

 

Es handelt sich um die Auto Galerie Limburg, 65555 Limburg (Hessen) wo ich im Juni meinen V70 D5, EZ 12/2003, 106.000 km, gekauft habe.

Ich hatte damals wegen des recht guten Preises Interesse an dem Fahrzeug und fuhr direkt zu dem AH.

Wenn ich vorher gewusst hätte, dass ich dort derart belogen werde, hätte ich sicher die Finger davon gelassen.

 

1) Bei dem ersten Kontakt mit dem Verkäufer, Herr M., wurde mir erklärt, dass das Fahrzeug von einer Frau gefahren wurde (Lüge 1)! Sollte wohl auf die schohnende Fahrweise hindeuten...!

2) Noch vor dem Kauf wurde mir zugesichert, dass das Fzg. TÜV und AU neu hat (Lüge 2) und dass es eine Garantie-Versicherung der Fa. CarGarantie geben wird (Lüge 3)...

 

3) Da der Kfz.-Schein nicht durch den Verkäufer vorgelegt werden konnte, wurde mir erklärt, dass dieser bei einer Kredit-Bank in M.-Gladbach liegt .

Der Kauf verzögerte sich dadurch. Deshalb wollte man mir das Fzg. später mit vollem Tank übergeben (Lüge 4)..

Das Fzg. sollte Kurzzeitkennzeichen für die Überführung bekommen (Lüge 5)

 

4) Nach vereinbartem Termin sollte das Fzg. abgeholt werden.

Bei Ankunft meiner Frau und mir beim AH zum Termin, war weder TüV noch AU gemacht, das Fahrzeug war nicht betankt, die Kennzeichen fehlten.

 

Durch Herr M. wurde mir erklärt, das Fzg. habe bereits TÜV bekommen, er müsse das Fzg. aber nochmal beim nahegelegenen TÜV-Prüfer vorführen..., wegen der Papiere und so (Lüge 6).

Er fuhr dann mit dem Fzg. zu dem TÜV Punkt.

Als ich kurze Zeit später zu Fuß nach kam, wurde gerade die AU durchgeführt.

Wir hatten erhebliche Wartezeiten durch die noch ausstehenden Arbeiten an dem Fzg.

Es wurden dann "rote Kennzeichen" zur Verfügung gestellt.

Während der gesamten Wartezeit wurde uns weder ein Kaffee noch ein Wasser o.ä. angeboten.

Die Kfz-Papiere waren zu dieser Zeit immer noch nicht verfügbar und sollten später nachgeliefert werden. Dann sollte auch die Bezahlung erfolgen.

Da das Fahrzeug leider auch nicht vollgetankt war, sollte ich später die von mir vorgelegte Tankfüllung vom Kaufpreis abziehen.

 

Das Fzg. wurde dann mitgenommen, in der Hoffnung, dass nun alles nach Plan läuft.

Auf der Fahrt nach Hause wurde dann festgestellt, dass die Klimaanlage keine Flüssigkeit enthält, also ohne Funktion ist. Fzg. musste also nochmal nach Limburg (70km entfernt)!

 

Später erfuhr ich bei einem Telefonat mit dem Vorbesitzer des V70, dass das Fzg. seit 4 Jahren bei dem Händler auf dem Hof gestanden hat und dass der VB genau die gleichen Service-Probleme mit dem Händler hatte.

ABER das Schlimmste kommt noch:

Zur weiteren Bearbeitung der Garantie-Versicherung sollte eine Kopie der "neuen" Zulassungsbescheinigung beim Händler vorgelegt werden, was ich auch tat.

Da ich dann jedoch 2 Wochen nichts von Herrn M. hörte, fragte ich nach.

Als Antwort wurde mir von Herrn M. versichert: An dem Auto iss nix dran, die Garantiegeschichte ist in Bearbeitung.

Später rief ich bei der Fa. CarGarantie in Freiburg an.

Dort waren keine Fzg.-Daten registriert - also auch gar keine Garantie abgeschlossen worden.

Ich kann nur hoffen, dass das Fzg. weiterhin so zuverlässig bleibt.

Mein Vertrauen in dieses Autohaus ist völlig dahin und ich kann zukünftige Kunden nur dringend warnen.

Das ist das Letzte - so sollte niemand bei einem Volvo-AH betrogen und belogen werden.

 

 

 

polihoil

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

echt bitter, was Dir da wiederfahren ist!

Ich für meinen Teil hätte mich spätestens nach dem von Dir beschriebenen "Punkt 4" umgedreht und wäre gegangen.

(nicht nur Gerede - ich habe so etwas schon 2 mal gemacht. Einmal bin ich sogar schon aus dem bereits unterzeichneten Kaufvertrag ausgestiegen, weil es Ungereimtheiten mit dem Kilometerstand gab!)

Diese arroganten und hochnäsigen Typen sollen ruhig sehen, dass sie nicht alles machen können/dürfen!:mad:

Wünsche Dir jedenfalls alles Gute und viel Glück bei der Sache!

LG,

Nordisk.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 18. September 2010 um 7:41

Moin polihoil,

es wird immer mal wieder diskutiert, ob man sich im Internet über einen schlechten Händler auslassen darf. Die Antwort ist: Ja, man darf, solange alle Aussagen der Wahrheit entsprechen.

Der Knackpunkt ist: "Deine Wahrheit", wie Du sie wahrnimmst, muss nicht mit der "Wahrheit des Händlers" übereinstimmen. Und hier ist genau der Knackpunkt, über den es evtl. Ärger geben kann.

Nehmen wir mal, der Händler weiß, wer hier gepostet hat, und er meint, dass Deine Aussagen unwahr sind. Dann kann der Händler Dich zur Unterlassung der Äußerungen auffordern, ggf. eine Gegendarstellung fordern, und dafür evtl. auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Kommt der Richter nach Anhörung beider Seiten zu der Auffassung, dass Deine Behauptungen nicht oder nur teilweise stimmen, bekommt der Händler recht und Du hast neben dem ganzen Ärger noch einige Kosten am Bein.

Daher, es spricht grundsätzlich nichts dagegen, es ganz deutlich anzuprangern, wenn etwas schief gelaufen ist. Aber, die eigene Wahrnehmung ist in den seltensten Fälle die ganze Wahrheit, so dass man sich mit Behauptungen, die man später nicht beweisen kann, zurückhalten sollte.

Gruß

xc90er

Themenstarteram 18. September 2010 um 13:58

Danke, dass Du versuchst, weiteren Schaden von mir abzuwenden.

Ich habe mir meinen Text nochmals ganz genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass alles den Tatsachen entspricht.

Auch wenn zuvor durch den Verkäufer geäußerte Zugeständnisse zunächst nicht eintrafen, wurden, nach Aufforderung durch mich, die Zugeständnisse zwar doch noch realisiert. Aber was die Garantie betrifft, ist hier noch alles offen. Bisher hatte ich noch keinen Garantiefall. Ich muss jedoch damit rechnen, dass der Händler im Falle eines Garantieanspruches, alle Leistungen verweigert, oder zumindest nicht zeitnah bearbeitet, weil ich ihm (aus seiner Sicht) Ärger mache, in dem ich an die Öffentlichkeit gehe. Ich habe jedoch keine andere Wahl.....

Die Garantiebedingungen sind weiterhin unklar. Ich weiß immer noch nicht, wo ich dran bin.

 

Ich bleibe dran.........!

Auf einen solchen Zwist lasse ich es jetzt ankommen !!!

Dies soll auch nur eine Warnung sein, für die, die irgendwann mal bei dem Händler aufkreuzen und sich für ein Fahrzeug interessieren. Alles schriftlich festhalten - alles hinterfragen - keine mündlichen Versprechungen akzeptieren.

 

Wende Dich an Volvo Deutschland wenn Du der Auffassung bist, dass der Händler Fehler gemacht hat.

Themenstarteram 18. September 2010 um 15:13

Ist denn Volvo-Deutschland in der Lage, solche Geschäftspraktiken zu unterbinden??

Ich könnte mir vorstellen, dass es denen egal ist - Hauptsache die Zahlen stimmen....

Ich werde es aber trotzdem versuchen. Vielleicht haben die ja wirklich Einfluss auf den Händler, der natürlich alles abstreiten könnte.

Ich fühle mich zurzeit ziemlich machtlos gegenüber dem Autohaus.

Von deren Seite bewegt sich niemand, um mir als Kunde Klarheit zu verschaffen, was die Sachmängelhaftung pp. betrifft.

Kundenservice auf unterstem Niveau.

polihoil

am 18. September 2010 um 15:18

Hi polihoil,

VOLVO-Deutschland interessiert sich dafür nicht.

Die sind nur im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes aktiv, wenn durch Defekte ab Werk Rückrufe oder Serviceaktionen Schaden vom Hersteller in eigener Jurisdiktion eingeleitet werden müssen.

Deine angesprochene Sache hat mit den resultierenden zivilrechtlichen Ansprüchen aus einem Kaufvertrag zwischen den beiden Vertragspartnern ( dir als Käufer und Autohaus als Verkäufer, vertreten durch Herrn. M.) zu tun.

Bei Streitigkeiten ( hier offene Garantiezusage ) regelt man so etwas entweder durch ein Gespräch, durch außergerichtlichen Vergleich oder der Käufer muss bei Verweigerung der Kommunikation und Kooperation des Verkäufers im Extremfall zum zuständigen Amtsgericht und Klage einreichen.

Dass man nicht nur bei Autokauf-Vertragsabschlüssen generell nichts auf das gesprochene Wort geben sollte, sondern wie von dir richtig bemerkt alles schriftlich festhalten muss, dürfte sich aber mitllerweile herumgesprochen haben.

Im Ernstfall benötigst du also einen Rechtsanwalt.

Schon der erste Brief wird einen gewissen nachhaltigen Eindruck erzeugen,

wenn auf der Gegenseite nicht absolut "abgebrühte Experten" sitzen.

 

Gruß,

Maxe

Themenstarteram 18. September 2010 um 15:19

Übrigens, was die Vorsicht über wahrheitsgemäße Aussagen im Internet betrifft, kann ich folgendes hinzufügen:

Wenn es um das Beurteilen von Reiseveranstaltern bzw. Hotels pp. geht, gibt es ganze Foren und Seiten im Interent, die sich mit dem "GUT und SCHLECHT" befassen.

Hier ist es scheinbar erlaubt, seine Meinung offen zu sagen (oftmals auch emotional unterlegt)......

Es sollte dasselbe auch für Autohäuser geben.... Vielleicht würden die sich dann insgesamt auch mehr Mühe geben, um den (gutzahlenden) Kunden zufriedenzustellen.

 

polihoil

am 18. September 2010 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von emx

Hi polihoil,

VOLVO-Deutschland interessiert sich dafür nicht.

Die sind nur im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes aktiv, wenn durch Defekte ab Werk Rückrufe oder Serviceaktionen Schaden vom Hersteller in eigener Jurisdiktion eingeleitet werden müssen.

Kann ich zustimmen, in der Vergangenheit hatte ich auch ein massieves Proplem mit einem Freundlichen,

darauf beschwerde ich mich bei Volvo, Volvo distanzierte sich mit der Begründung das die Händler eigenständige Vertragspartner sind.

Grüße

Mulie

Vielleicht gibt es hier Hilfe:

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Gruß

Carl

Hallo,

echt bitter, was Dir da wiederfahren ist!

Ich für meinen Teil hätte mich spätestens nach dem von Dir beschriebenen "Punkt 4" umgedreht und wäre gegangen.

(nicht nur Gerede - ich habe so etwas schon 2 mal gemacht. Einmal bin ich sogar schon aus dem bereits unterzeichneten Kaufvertrag ausgestiegen, weil es Ungereimtheiten mit dem Kilometerstand gab!)

Diese arroganten und hochnäsigen Typen sollen ruhig sehen, dass sie nicht alles machen können/dürfen!:mad:

Wünsche Dir jedenfalls alles Gute und viel Glück bei der Sache!

LG,

Nordisk.

Themenstarteram 23. September 2010 um 13:23

'Hallo, hier schreibt nochmal der Themenstarter.

Das Autohaus hat bis jetzt noch nicht auf diese "Veröffentlichung" reagiert.

Entweder die interessiert das hier gar nicht (gehe ich mal von aus) oder sie haben es noch nicht gepeilt, dass ein bisschen Stimmung von mir gemacht wird.

Hoffe, dass ich viele von Euch erreichen kann, damit nicht noch andere das zweifelhafte Vergnügen haben werden, dort ein Fahrzeug zu kaufen.

 

Gruß polihoil

Vorsicht vor dem bösen Wolf-O (Bild !!)

Wolf-gross

Wartest Du geradezu auf eine Reaktion? Falls eine kommt wird diese vermutlich nicht positiv für Dich sein, die Gelegenheit hatten die schon.

Lass gut sein, freu Dich über Dein Auto und suche Dir eine Werkstatt mit der Du besser klarkommst. Alles andere bringt doch nichts.

Ich kann als Unbeteiligter den Vorgang nicht umfassend beurteilen, aber ich hätte an verschiedenen Punkten anders reagiert als Du.

Anders formuliert: Du hättest einen Teil oder mehr der Probleme durchaus vermeiden können. (Womit ich den Händler -so denn Deine Schilderung stimmt, was ich annehme - nicht in Schutz nehmen möchte).

Gruß

Hagelschaden

Volvo reagiert schon auf direkte Beschwerden, man muß es nur "richtig" machen. In meinem Fall bestand der Weg aus einer Mail an den Kundenservice von VCG und eine Mail an die Geschäftsführung der Händlergruppe mit der ersten Mail zur Kenntnisnahme. Sofort am Montag hatte ich einen Mitarbeiter des Autohauses am Telefon und Dienstag eine Mail von Volvo im Postfach.

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