- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 4er
- F32, F33, F36, F82, F83
- Vorstellung und Frage zu Felgen & Reifen
Vorstellung und Frage zu Felgen & Reifen
Hallo Gemeinde,
Ich bin seit gestern Besitzer eines 435i Coupé.
Ich bin begeistert von diesem tollen Fahrzeug und hab mich direkt verliebt
Gleich zu Anfang habe ich folgende Frage...
Rundum sind momentan 225/40R19 montiert auf folgenden Felgen : 8,5 x 19 ET35 rundum.
Hinten möchte ich definitiv breitere Reifen montiert haben. Verbaut sind noch 30/20 H&r federn.
War auch direkt beim TÜV und nachgefragt wegen 255er Reifen....
Der Prüfer meinte direkt er kann mir keine Garantie geben das ich das eingetragen bekomme.
Kann mir jemand sagen ob das passt oder fährt eventuell jemand diese Kombination?
30/20 H&R federn
8,5 x 19 ET35 rundum
VA 225/40R19 HA 255/35R19
Ähnliche Themen
32 Antworten
Jo passt. Wenn dir das ganze ein bisschen zu abstrakt ist, kann man ganz gut hier nachrechnen.
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 24. September 2021 um 21:13:46 Uhr:
Jo passt. Wenn dir das ganze ein bisschen zu abstrakt ist, kann man ganz gut hier nachrechnen.
Ist ja praktisch danke dir.
Also brauche ich mir zwecks Eintragung da keine Sorgen machen?
Der TÜV Mensch hat sich da etwas kritisch geäußert.... Ich will mir die 255er nicht umsonst kaufen und später krieg ich die nicht eingetragen
Die Mischbereifung ist m. W. auch beim Coupé Serienstandard. Zumindest auf meinem F33 440i steht die Bereifung so ab Werk drin.
Schau in deine CoC. Wenn das so drin steht und du das auf die passenden originalen Felgen ziehst musst du nicht mal was eintragen lassen.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 24. September 2021 um 21:26:41 Uhr:
Die Mischbereifung ist m. W. auch beim Coupé Serienstandard. Zumindest auf meinem F33 440i steht die Bereifung so ab Werk drin.
Schau in deine CoC. Wenn das so drin steht und du das auf die passenden originalen Felgen ziehst musst du nicht mal was eintragen lassen.
Genau das ist ja das Problem.
Das sind Zubehör Felgen 8.5 x 19 ET35 rundum.
Original Felgen haben ganz andere Maße.
Was steht im Gutachten bzw. der ABE der Felgen?
Also ich hab 255/30 R20 auf 8,5 mit ET43 allerdings 10mm Distanzscheibe also effektiv ET33. Bei ET35 steht das Rad sogar noch minimal weniger heraus, das muss also auch passen.
Übrigens gilt die ABE i.d.R. nur im Serienzustand, sprich bei Änderungen am Fahrwerk wird meistens auch eine Abnahme plus Eintragung fällig.
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 24. September 2021 um 22:32:31 Uhr:
Also ich hab 255/30 R20 auf 8,5 mit ET43 allerdings 10mm Distanzscheibe also effektiv ET33. Bei ET35 steht das Rad sogar noch minimal weniger heraus, das muss also auch passen.
Übrigens gilt die ABE i.d.R. nur im Serienzustand, sprich bei Änderungen am Fahrwerk wird meistens auch eine Abnahme plus Eintragung fällig.
Da Hast du vollkommen Recht .. Ich hab ne Abe für Felgen und für federn... Gilt aber nicht in Verbindung. D.h. Sobald eins von beiden nicht Serie ist muss es eingetragen werden.
Hast du deine Kombination eingetragen??
Unterscheiden sich coupe und Gran coupe?
Die Kombination ist eingetragen. Meine Winterräder sind mit ABE, die allerdings trotzdem in Verbindung mit dem Fahrwerk gültig ist.
Dann verstehe ich nicht warum meine ABES in Verbindung nicht gültig sind .... Der TÜV Prüfer kam mir auch ein wenig inkompetent rüber, kann das sein das der da was übersieht?
Das kommt immer drauf an, was in der ABE steht. Kannst sie ja vielleicht mal reinstellen.
Felgen abe
H&r federn
Vielleicht weißt du ja mehr als der TÜV Prüfer
Also die ABE von den Federn ist weiterhin gültig. In der ABE von den Felgen habe ich jetzt nichts zur Kombinierbarkeit gefunden, außer eben, dass das Fahrwerk dem Serienzustand entsprechen muss.
Außerdem ist bei deiner gewünschten Größe die Auflage für Karosseriearbeiten aufgeführt. Deswegen auch die Aussage des Prüfers.
Garantieren will meistens keiner etwas, deswegen schreiben die Hersteller das oft auch mit dazu, obwohl es nicht nötig ist. Mit dem Fahrwerk sollte die Radabdeckung gewährleistet sein.
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 25. September 2021 um 00:15:23 Uhr:
Also die ABE von den Federn ist weiterhin gültig. In der ABE von den Felgen habe ich jetzt nichts zur Kombinierbarkeit gefunden, außer eben, dass das Fahrwerk dem Serienzustand entsprechen muss.
Außerdem ist bei deiner gewünschten Größe die Auflage für Karosseriearbeiten aufgeführt. Deswegen auch die Aussage des Prüfers.
Garantieren will meistens keiner etwas, deswegen schreiben die Hersteller das oft auch mit dazu, obwohl es nicht nötig ist. Mit dem Fahrwerk sollte die Radabdeckung gewährleistet sein.
Also kann ich es riskieren und mir die 255er für die HA bestellen?
Ich mein wenn es an deinem Fahrzeug passt und eingetragen ist, dann wird es bei mir auch keine Probleme geben.
Oder unterscheidet sich das Coupé irgendwie vom Gran Coupé?