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VR6+Komplettanlage+57i-Kit eintragbar?

VW Vento 1H
Themenstarteram 4. März 2007 um 12:07

hi

wollte mal fragen ob man an nem vr6 ne komplettanlage+57i kit noch eingetragen bekommt?

mir war so als ob sich da irgendwas geändert hat und irgendwas mit ungültigen gutachten .

wäre dankbar für infos

mfgZwo

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27 Antworten
am 4. März 2007 um 12:17

Steht da nix von im Gutachten vom Auspuff drinne?

Was ist es denn für einer?

Soweit mir bekannt wird das nicht mehr eingetragen... ;)

Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, haben sowas vor kurzem in B noch eingetragen bekommen...

Themenstarteram 4. März 2007 um 12:21

das ganze ist jetzt eher eine theoretische frage .

je nachdem wie die frage beantwortet wird plane ich meine anschaffungen :D

 

um es zu konkretisieren sagen wir einfach mal ne bastuck gruppe a+57i kit.

 

hab leider kein gutachten da um mal reinzugucken .

und die alten k&n gutachten sollen ja irgendwie ungültig geworden sein

am 4. März 2007 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

und die alten k&n gutachten sollen ja irgendwie ungültig geworden sein

Jupp, auch schon gehört...

Warum Bastuck und kein Hartmann? ;)

Und 57i muss doch auch nicht wirklich sein, oder? :rolleyes:

Themenstarteram 4. März 2007 um 12:27

wenn der hartmann mich klanglich überzeugen würde warum nicht .

 

finde den 57i sound sehr geil und der geringe leistungsverlust stört mich nicht.

 

bei so ziemlich allen anderen motoren finde ich ein 57i unangebracht aber beim vr gehört er dazu :D

Re: VR6+Komplettanlage+57i-Kit eintragbar?

 

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

hi

wollte mal fragen ob man an nem vr6 ne komplettanlage+57i kit noch eingetragen bekommt?

mir war so als ob sich da irgendwas geändert hat und irgendwas mit ungültigen gutachten .

wäre dankbar für infos

mfgZwo

Bisher hatte man die geringe Chance, beides zusammen eingetragen zu bekommen, wenn man den Motorraum(Motorhaube) entsprechend dämmte und mancher Prüfer tat dies auch.

Aber so richtig hieb- und stichfest(gesetzlich) waren solche Eintragungen glaube nie, eher das was man als Gefälligkeitseintragung bezeichnet.

So ein Sportluftfilter, wie das 57i, ist laut ABE oder Teilegutachten nur in Verbindung mit ner Serienauspuffanlage zulässig und es muss, wenn der Prüfer Bedarf sieht, obendrein auch noch die Motorhaube mit Schalldämmung versehen werden.

Das heißt entweder Sportauspuffanlage oder Sportluffi, aber nicht beides.

Manche meinten dann clever zu sein und ließen sich zunächst den Luffi mit Serienanlage eintragen und in ner zweiten Sitzung beim Sachverständigen, die Sportauspuffanlage.

Da diese Trickserei nicht im Sinne des Erfinders(Gesetzgebers) sind, wurden die Grünen und die Sachverständigen der technischen Überwachungsvereine darauf angesetzt, diesen Machenschaften ein Ende zu setzen und diese Eintragungen für nichtig zu erklären.

Also heißt das, dass du es nicht eingetragen bekommst oder du bekommst es eingetragen, dann ist die Eintragung für dich aber nicht das Papier wert, auf dem sie steht.

Fazit: Kannste knicken! ;)

Themenstarteram 4. März 2007 um 12:33

und wie sieht die chance aus mit ner sonderabnahme?

ich rede jetzt nicht von ner vitamin b eintragung sondern von einer wo genau diese kombination geprüft wird .

was steht dem im wege? es wird doch so viel eingetragen was laut gutachten nicht möglich ist (legal)

dafür ist doch ein sachverständiger da und nicht nur um nummern abzulesen

am 4. März 2007 um 12:46

Re: Re: VR6+Komplettanlage+57i-Kit eintragbar?

 

Zitat:

Original geschrieben von archery

Manche meinten dann clever zu sein und ließen sich zunächst den Luffi mit Serienanlage eintragen und in ner zweiten Sitzung beim Sachverständigen, die Sportauspuffanlage.

*Hüstel*

Wer macht denn sowas...? *rotwerd* :D

Aber stimmt schon, bei solchen Sachen müsste dann drinstehen "Luftfilterkit 57i i.V.m. Auspuffanlage Bastück Bla Bla Bla."

Trotzdem bin ich überzeugt davon dass man das so noch eingetragen bekommt wenn man sich etwas ähm, bemüht.

Manche Sach(un)verständigen lesen die Gutachten gar nicht richtig.

re

 

Sportluftfilter in Verbindung mit einem Sport ESD oder gar eine Anlage nimmt der TÜV oder wer auch immer nicht mehr ab. Nur eins von beiden.

Es sei den, und jetzt kommt es. Man hat ein Gutachten von einem ältern Sportluftfilter, dort stehen keine Auflagen drin. Bei K&N wurde das vor einiger Zeit geändert (das Gutachten) in welchem Jahrgang weiß ich allerdings auch nicht mehr.

Re: Re: Re: VR6+Komplettanlage+57i-Kit eintragbar?

 

Zitat:

Original geschrieben von seggel

Trotzdem bin ich überzeugt davon dass man das so noch eingetragen bekommt wenn man sich etwas ähm, bemüht.

Manche Sach(un)verständigen lesen die Gutachten gar nicht richtig.

Sicher ist es machbar, das eingetragen zu bekommen.

Aber mal ehrlich was nutzt es denn?!:

Bastuck mit K&N 57i zielt auf Sound und Lautstärke ab und für die Lautstärke gibts Grenzwerte, weil sie eine Emission im Sinne des Gesetzes darstellt.

Nun kommst du beispielsweise ne Verkehrskontrolle und die Grünen machen ne Phonemessung.

Ehe du dich versiehst, heißt es bloß noch z.B. 108db, die Eintragung hat sich erledigt, wird für nichtig erklärt, dein Fahrzeug eingezogen.

Ist doch dasselbe, wie wenn man nen Sport- ESD mit ABE hat.

Stellt sich der, bei ner Überprüfung, trotz ABE, als zu laut heraus, ist die ABE für den Po und der Gearschte bist du, nicht der Hersteller oder sonst wer.

Den Letzten beißen die Hunde.

Da ist nix zu machen hinsichtlich legal.

Solche Bsp. und Themen hatten wir doch schon oft hier, immer mit dem selben Ergebnis.

Thommen und Sporthabicht können es wahrscheinlich schon gar nicht mehr ertragen, wenn sie solche Diskussionen verfolgen, weil sie die Schmerzen im Kopf nicht mehr aushalten.

eintragungen hin oder her, der polizei ist das so ziemlich egal.

wurde neulich angehalten, der beamte wollte noch nichtmal irgendwelche papiere sehen, sein erster gang war zum fahrzeug heck, als er die anlage sah wollte er sofort wissen ob ich einen offenen luftfilter hab.

ich habe zwar keinen drin aber bei mir ist einer eingetragen und die anlage ist mit abe, trotzdem darf man nicht beides zusammenfahren.

wenn man mal überlegt das diese eintragungen aber auch geld gekostet haben ...

Ich habe vor zwei Wochen einen kleinen Umbau an meinem VR machen lassen und dabei wurde nunter anderem ein:

KN57i + Supersprint Fächer + Hartmann ab Kat eingetragen vom TÜV.

Der Prüfer hat aber gesagt das er das mit einer Bastuck nicht machen würde.

na dann warte mal die nächste polizeikontrolle ab.

Die Leute von der Polizei sind aber keine Götter. Wenn der TÜV sagt es ist OK, dann ist es das auch. Da kann der sich soviel aufregen wie er will. Und ausserdem ist das alles noch im sehr erträglichen Bereich mit der Hartmann Anlage.

Das glaubst du auch nur solange bis die Polizei sagt das sie dein Auto zur nächsten Prüfstelle begleiten. Und dort wird dann festgestellt das die Kombination zu Laut ist und dann wars das. Nur weils eingetragen ist heist das noch lange nicht das es Legal ist. Viele Polizisten werden in einer Kontrolle sagen, ok ist alles Eingetragen also wird es auch so stimmen, nur wenn du Pech hast ist einer dabei der sich auskennt und weis das die Kombination zu Laut ist, es geht auch nicht darum ob sie für dich Erträglich ist, sondern ob sie den Bestimmungen entspricht.

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