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VW als Jahreswagen gekauft, im Brief steht Enterprise Autovermietung als Vorbesitzer
Guten Tag zusammen,
ich habe bei einem örtlichen Autohändler einen Taigo gekauft (finanziert). Den Vertrag habe ich unterschrieben. Zur Zulassung wurde mir nun der Fahrzeugbrief geschickt. Anders als beworben steht da als Vorbesitzer nun Enterprise Autovermietung drin, das Auto ist als "SelbstF Vermietfzg" bezeichnet.
Gekauft habe ich gem. Händlerangaben ein Geschäftsfahrzeug von der VW AG, das als Mitarbeiterfahrzeug genutzt wurde.
Abgesehen davon, dass ich das natürlich nicht besonders witzig finde, meint der Händler nun, dass es üblich sei, dass VW Fahrzeuge an Autovermietungen gibt, damit dort Autos an VW-Käufer als Dauerfahrzeuge vermietet werden können, wenn das bestellte Fahrzeug Lieferverzug hat. Dieses Vorgehen kenne ich zwar, dann ist das Auto aber auf den Händler oder die VW AG zugelassen, nicht auf Enterprise...
Kann das sein? Gibt es dieses Vorgehen?
Vielen Dank für Ratschläge!
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11 Antworten
Finger weg und Vertrag sofort wandeln! Wenn du keinen MW fahren willst. Es gibt auch Leute die damit positive Erfahrungen gemacht haben, ich persönlich würde es aber nicht riskieren. Wenn es für dich nicht auf den ersten Blick ersichtlich war, dass es sich um einen Mietwagen handelt, wird der Händler sicherlich seinen Grund dafür haben.
Zitat:
@mnew schrieb am 7. April 2025 um 10:40:07 Uhr:
ich habe bei einem örtlichen Autohändler einen Taigo gekauft (finanziert). Den Vertrag habe ich unterschrieben. Zur Zulassung wurde mir nun der Fahrzeugbrief geschickt. Anders als beworben steht da als Vorbesitzer nun Enterprise Autovermietung drin, das Auto ist als "SelbstF Vermietfzg" bezeichnet.
Gekauft habe ich gem. Händlerangaben ein Geschäftsfahrzeug von der VW AG, das als Mitarbeiterfahrzeug genutzt wurde.
Und was steht dazu im Kaufvertrag des Wagens? Was beworben oder irgendwann besprochen wurde ist eine Sache - aber was steht im Vertrag dazu?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. April 2025 um 12:57:01 Uhr:
Und was steht dazu im Kaufvertrag des Wagens? Was beworben oder irgendwann besprochen wurde ist eine Sache - aber was steht im Vertrag dazu?Zitat:
@mnew schrieb am 7. April 2025 um 10:40:07 Uhr:
ich habe bei einem örtlichen Autohändler einen Taigo gekauft (finanziert). Den Vertrag habe ich unterschrieben. Zur Zulassung wurde mir nun der Fahrzeugbrief geschickt. Anders als beworben steht da als Vorbesitzer nun Enterprise Autovermietung drin, das Auto ist als "SelbstF Vermietfzg" bezeichnet.
Gekauft habe ich gem. Händlerangaben ein Geschäftsfahrzeug von der VW AG, das als Mitarbeiterfahrzeug genutzt wurde.
Tja, nichts. Aber so wie Dr. Google mir das erklärt, hat ein gewerblicher Händler eine Hinweispflicht...
Die Eigenschaft „Mietwagen“ ist vom Händler bei/vor Kauf anzugeben, genau wie Unfallschäden. Hat der Händler das nicht klar und korrekt in den Kaufvertragsunterlagen deklariert, lässt sich das Geschäft anfechten, denn gerade bei jungen Fahrzeugen kann der Vorbesitz „Mietwagen“ als Mangel ausgelegt werden. Wenn das Auto ansonsten nach wie vor gefällt, würde ich den Verkäufer eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises vorschlagen um die Kuh gütlich vom Eis zu bekommen.
Es hat sich gezeigt, dass das im Kaufvertrag als Sammelbegriff drinsteht ("Mietfahrzeug / Geschäftsfahrzeug VW / Geschäftsfahrzeug". Dazu habe ich vor Unterschrift auch nochmal gefragt und die Antwort lautete "ist ein Geschäftsfahrzeug". Ich habe den Vertrag im Folgenden aus der falschen Perspektive gelesen. Der Händler hat mich also einfach platt angelogen.
Der hinzugezogene Verkaufsleiter hat mir eine Rückabwicklung angeboten, was sich aber in meinem Fall zeitlich leider einfach nicht darstellen lässt. Ich bekomme dafür Winterkompletträder.
Ist mir insgesamt eine Lehre. Alles schriftlich, Mündliches hat keinen Wert mehr.
Danke an alle, die sich die Zeit für Antworten genommen haben
Aber - es ist ja nicht ausgeschlossen, dass du trotz der Mietwagenvergangenheit Deinen Spass mit dem Fahrzeug hast. Und für gewöhnlich wird ein Taigo weder von jugendlichen Draufgängern für Straßenrennen angemietet, noch mutiert jeder Mieter im Mietwagen zu Mr Hyde.
Mietfahrzeuge müssen bereits nach einem Jahr zur Hauptuntersuchung. Wenn der jetzt ein Jahr alt ist, wurde dann gerade frisch TÜV gemacht?
Zitat:
@Twinni schrieb am 7. April 2025 um 19:56:50 Uhr:
Mietfahrzeuge müssen bereits nach einem Jahr zur Hauptuntersuchung. Wenn der jetzt ein Jahr alt ist, wurde dann gerade frisch TÜV gemacht?
Ja, das wurde ohne Aufforderung gemacht.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. April 2025 um 19:37:36 Uhr:
Aber - es ist ja nicht ausgeschlossen, dass du trotz der Mietwagenvergangenheit Deinen Spass mit dem Fahrzeug hast. Und für gewöhnlich wird ein Taigo weder von jugendlichen Draufgängern für Straßenrennen angemietet, noch mutiert jeder Mieter im Mietwagen zu Mr Hyde.
Dankeschön

Es muss ja auch nicht immer das Schlimmste passieren. Ich hoffe auf ein gutes Auto, bei der Probefahrt war alles in Ordnung.
Zitat:
@mnew schrieb am 7. April 2025 um 20:15:26 Uhr:
Ja, das wurde ohne Aufforderung gemacht.Zitat:
@Twinni schrieb am 7. April 2025 um 19:56:50 Uhr:
Mietfahrzeuge müssen bereits nach einem Jahr zur Hauptuntersuchung. Wenn der jetzt ein Jahr alt ist, wurde dann gerade frisch TÜV gemacht?
Hätte nach einem Jahr nicht Not getan, wenn es kein Mietauto gewesen wäre. Neuwagen haben ja 3 Jahre bis zur ersten HU. Wenn der Vorbesitzer nicht belegen kann, dass das Auto nie vermietet wurde, dann würde ich das ablehnen.
Zur Info: Ich hatte schon mehrfach solche Autos als Neuwagen konfiguriert, bestellt und im Werk abgeholt. Die liefen dann zum Teil auf eine Autovermietung als Kurzzeitzulassung. Waren aber nie in der Vermietung, da immer bei mir. Damit kann man gut Geld sparen (hatte ich schon mal beschrieben). Aber man muss aufpassen, dass man dieses Vorgehen belegen kann. Sonnst kann es beim Wiederverkauf schief gehen. Vielleicht ist das in deinem Fall genauso und tatsächlich ist aber alles supi.
Das wäre natürlich ziemlich toll. Enterprise wollte mir als Drittpartei keine Auskunft geben.
Der Taigo hat ein paar Schrammeln an der Ladekante, die noch poliert werden sollen, ansonsten sah er aber auch optisch sehr ordentlich aus. Gefahren ist er auch völlig normal.
Jetzt freue ich mich doch, dass er dann morgen vor dem Haus steht