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VW Arteon 20“ Zoll Rosario möglich obwohl nicht im CoC bzw. nicht in Zul.-Be. Teil I eingetragen?
Hallo Zusammen,
ich habe da auch eine Frage bezüglich Felgen/Reifen beim Arteon.
In der Zul.-Be. Teil I (Fahrzeugschein), stehen unter 15.1 und 15.2 nur die 17” Zoll Felgen.
In meinem CoC Papier, sind unter Punkt 35. bei ,Reifen-/Radkombination’ die 7,5Jx17” Zoll Felgen eingetragen, und unter Punkt 52. bei ,Anmerkungen’ stehen weiterhin 7Jx17” Zoll, 8Jx18” Zoll, und auch die 8Jx19” Zoll (Montevideo) Felgen.
Nun meine eigentliche Frage.
Ich möchte die original 8,0Jx20” Zoll VW Rosario Felgen (mit den 245/35 R20 Reifen) montieren.
Darf ich dies ohne weiteres (obwohl die 20” Zoll Größe nicht im Teil 1 und im CoC steht?
Habe mittlerweile 6 verschiedene Aussagen von 5 VW Autohäusern erhalten...
1. JA, weil Original VW Artikel/Felgen.
2. JA, aber nur wenn der Arteon das DCC Fahrwerk hat (ja hat er).
3. JA, wenn die Rosario eine ABE haben (konnte mir das Autohaus aber nicht sicher nennen ob es eine ABE für die Rosario gibt)!
4. NEIN, weil nicht im CoC eingetragen.
5. NEIN, muss eine Einzelabnahme erfolgen.
6. Nicht sicher!
Wie ist eure Erfahrung bzw. was könnt ihr mir dazu sagen?!
Danke vorab.
Viele Grüße
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71 Antworten
Steht nicht im CoC und nicht im Schein, eine ABE gibt es nicht für Originalfelgen, also 5. Einzelabnahme mMn.
Schau mal bei Facebook Da haben einige die Räder drauf. Müssten aber im Rahmen einer Einzelabnahme abgenommen werden.
Vielleicht hilft Dir das weiter...
Zitat von TÜV Hessen: ''Serienreifenkataloge und Teilekataloge der Hersteller
Alle ab dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind im jeweiligen Serienreifenkatalog des Herstellers dokumentiert. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Umrüst-, Anhängelast- und Reifenkatalogen zum Download, die TÜV Hessen für die jeweiligen Hersteller erstellt hat.''
Der Link dazu, leider ist VW hier nicht aufgeführt Link
Ein so genanntes Festigkeitsgutachten muss jeder Hersteller ausstellen bzw überreichen können.
Damit zum TÜV und fertig. Bei original Felgen in verb. mit einem Festigkeitsgutachten ist wie wenn du ein Teilefutachten hättest.
Mit den Teilenummern an den Felgen wird dann alles eingetragen. War bei meinem ehemaligen 5er ebenso. Kein Problem, da hatte ich nicht mal ein Festigkeitsgutachten für.
Also ich habe einen R-Line und bei steht auch nix in den Papieren, obwohl der Wagen mit Rosarios ausgeliefert wurde....bei meinem damaligen CC standen die Lakeville Felgen auch nicht im Schein... ist wohl so bei VW
Hallo Zusammen,
kann jemand den Unterschied zwischen der;
Rosario 8,0Jx20 ET40 3G8 071 490 2ZT
und der
Rosario 8,0Jx20 ET 40 3G8 601 025 D
erklären?
Danke und Gruß
Nehme an, dass es sich um die beiden unterschiedlichen Farben handelt, die es gibt. Die haben natürlich jeweils ne andere Teilenummer.
Zitat:
@johnny ramone schrieb am 7. Mai 2019 um 20:50:48 Uhr:
Nehme an, dass es sich um die beiden unterschiedlichen Farben handelt, die es gibt. Die haben natürlich jeweils ne andere Teilenummer.
JaEin, die Farbe spielt da keine Rolle.
Beide Teilenummern gibt es jeweils und Silber bzw. in Dark Graphite.
Der Farbcode hinten wäre nur anders (das ist richtig).
3G8 601 025 D 2ZT für Dark Graphite
3G8 601 025 D 2HH für Silber
3G8 071 490 2ZT für Dark Graphite
3G8 071 490 2HH für Silber
Die Teilenummer vorne ist anders.
Viele Grüße
Zitat:
@Nighthawk1966 schrieb am 7. Mai 2019 um 09:18:36 Uhr:
Also ich habe einen R-Line und bei steht auch nix in den Papieren, obwohl der Wagen mit Rosarios ausgeliefert wurde....bei meinem damaligen CC standen die Lakeville Felgen auch nicht im Schein... ist wohl so bei VW
hmmm... Wie ist das möglich? Im Fahrzeugschein nicht eingetragen, und im CoC auch nicht, und trotzdem montiert?! Mir sagt man, es geht nicht oder eine Einzelabnahme. Eine Kopie vom CoC wäre mal interessant (gerne per PN).
Zitat:
@Ork77 schrieb am 6. Mai 2019 um 13:37:26 Uhr:
Ein so genanntes Festigkeitsgutachten muss jeder Hersteller ausstellen bzw überreichen können.
Damit zum TÜV und fertig. Bei original Felgen in verb. mit einem Festigkeitsgutachten ist wie wenn du ein Teilefutachten hättest.
Mit den Teilenummern an den Felgen wird dann alles eingetragen. War bei meinem ehemaligen 5er ebenso. Kein Problem, da hatte ich nicht mal ein Festigkeitsgutachten für.
Ein Festigkeitsgutachten gibt es laut Volkswagen nicht.
Im Schein ist heutzutage nicht üblich, aber ab Werk montiert und dann nicht im CoC halte ich für ausgeschlossen. Falls gebraucht, hätte ich dann als erstes mal den Händler im Verdacht.
Zitat:
@c.loe schrieb am 7. Mai 2019 um 22:14:44 Uhr:
Im Schein ist heutzutage nicht üblich, aber ab Werk montiert und dann nicht im CoC halte ich für ausgeschlossen. Falls gebraucht, hätte ich dann als erstes mal den Händler im Verdacht.
Mit so Fragen beschäftige ich mich auch gerade!
Mein Variant ist EZ 6/2018 und im CoC stehen nur 16 und 17 Zoll, obwohl man ab Werk auch 18er bestellen konnte und sogar über Zubehör 18er mit Wintersocken sowie ohne Socken, hätte die Mühle dann ein anderes CoC wenn der Händler 18er in den Kofferraum legt oder ist bei den 18ern doch ne ABE dabei, selbst wenn ab Werk?
Hätte nämlich jüngst funkelnagelneue 18er Lisboa (original VW) vom B7 bekommen können, wurde mir aber von mehreren Seiten abgeraten wenn im CoC nur 17er und es keinerlei Gutachten von VW dazu gibt, dass die von VW für den B8 freigegeben sind.
Ist zwar 20-Zoll-Arteon-Fred, aber im Prinzip ja genau dasselbe Problem!
Zitat:
Zitat:
@Nighthawk1966 schrieb am 7. Mai 2019 um 09:18:36 Uhr:
Also ich habe einen R-Line und bei steht auch nix in den Papieren, obwohl der Wagen mit Rosarios ausgeliefert wurde....bei meinem damaligen CC standen die Lakeville Felgen auch nicht im Schein... ist wohl so bei VW
hmmm... Wie ist das möglich? Im Fahrzeugschein nicht eingetragen, und im CoC auch nicht, und trotzdem montiert?! Mir sagt man, es geht nicht oder eine Einzelabnahme. Eine Kopie vom CoC wäre mal interessant (gerne per PN).
Hallo nochmal,
hast Du deinen Arteon beim VW Händler erworben (gehe ich mal von aus)?!
Dann ist vorab, oder zusammen mit dem Kaufvertrag, doch sicherlich auch die Ausstattung mit in den Papieren angegeben worden.
Und darunter auch die Sonderausstattung.
Da müss(t)en die Felgen mit aufgeführt sein.
Werden dort die 20“ Rosario erwähnt?
Viele Grüße
Zitat:
@opelopelcaravan schrieb am 8. Mai 2019 um 17:49:52 Uhr:
Zitat:
@c.loe schrieb am 7. Mai 2019 um 22:14:44 Uhr:
Im Schein ist heutzutage nicht üblich, aber ab Werk montiert und dann nicht im CoC halte ich für ausgeschlossen. Falls gebraucht, hätte ich dann als erstes mal den Händler im Verdacht.
Mit so Fragen beschäftige ich mich auch gerade!
Mein Variant ist EZ 6/2018 und im CoC stehen nur 16 und 17 Zoll, obwohl man ab Werk auch 18er bestellen konnte und sogar über Zubehör 18er mit Wintersocken sowie ohne Socken, hätte die Mühle dann ein anderes CoC wenn der Händler 18er in den Kofferraum legt oder ist bei den 18ern doch ne ABE dabei, selbst wenn ab Werk?
Hätte nämlich jüngst funkelnagelneue 18er Lisboa (original VW) vom B7 bekommen können, wurde mir aber von mehreren Seiten abgeraten wenn im CoC nur 17er und es keinerlei Gutachten von VW dazu gibt, dass die von VW für den B8 freigegeben sind.
Ist zwar 20-Zoll-Arteon-Fred, aber im Prinzip ja genau dasselbe Problem!
Welche Größen an Originalfelgen für den B8 gefahren werden dürfen richtet sich nach dem entsprechenden Reifenpaket, dessen verschiedene Größen (in deinem Fall 16,17 Zoll) dann auch in den COC-Papieren stehen. Je nachdem mit welcher Radgröße er das Werk verlassen hat. Man kann auf die originalen 18“ oder 19“ umrüsten, allerdings wird dann ne Einzelabnahme erforderlich. Alternative sind sonst nur Zubehörfelgen mit ABE. Und egal welche Originalräder vom B7 du auf dem B8 fahren möchtest: auch hier wird dann zwingend eine Einzelabnahme notwendig.