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VW Händler hat uns ganz offiziell Betrogen-Unfallauto damals verneint
Hallo alle VW-Fahrer,
wir kaufen nie wieder VW Autos!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wir haben vor ca.4 Jahren einen Vw Golf, 7 Monate alte für 14900E in Hamm bei einem VW-Autohaus gekauft.
Angeblich war das Auto unfallfrei!!!!!
Als wir neue Reifen brauchten staunten wir bei ATU nicht schlecht, denn sie hatten festgestellt, das unser Auto vorn und hinten im Radkasten rostet.
Der Gutachter stellte fest das unsr Auto einen Unfallschaden von 4000 E mindestens hatte!!!!
Rechtsanwalt sagt das keine Vw-Garantie greif tund wir können ihm es nicht nachweisen das es ein unfallauto war.
VW was für Betrüger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur weil unsere scheiss Regierung den Autohändlern in die Hände spielt und der Betrug sogar fördert!!!
Da in den Kaufverträgen nicht mehr unfallfrei steht, N E I N jetzt steht das ihm nichts bekannt ist.
Wobei er der Fachmann ist und die Unfallschäden feststellen kann ----- Wir aber nicht!!!!!!!
Wir wissen uns kein Rat mehr ein 4 Jahre altes Auto und rostet vor sich hin.
Wisst ihr vielleicht Rat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von oberschlingel
Hallo alle VW-Fahrer,
wir kaufen nie wieder VW Autos!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wir haben vor ca.4 Jahren einen Vw Golf, 7 Monate alte für 14900E in Hamm bei einem VW-Autohaus gekauft.
Angeblich war das Auto unfallfrei!!!!!
Als wir neue Reifen brauchten staunten wir bei ATU nicht schlecht, denn sie hatten festgestellt, das unser Auto vorn und hinten im Radkasten rostet.
Der Gutachter stellte fest das unsr Auto einen Unfallschaden von 4000 E mindestens hatte!!!!
Rechtsanwalt sagt das keine Vw-Garantie greif tund wir können ihm es nicht nachweisen das es ein unfallauto war.
VW was für Betrüger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur weil unsere scheiss Regierung den Autohändlern in die Hände spielt und der Betrug sogar fördert!!!
Da in den Kaufverträgen nicht mehr unfallfrei steht, N E I N jetzt steht das ihm nichts bekannt ist.
Wobei er der Fachmann ist und die Unfallschäden feststellen kann ----- Wir aber nicht!!!!!!!
Wir wissen uns kein Rat mehr ein 4 Jahre altes Auto und rostet vor sich hin.
Wisst ihr vielleicht Rat?
Bei solch einer pauschalen Unterstellung wie "VW was für Betrüger!!!!!!!!" bist Du gut beraten, Dir selber vorsorglich einen Anwalt in eigener Sache zu nehmen. Denn dieses öffentliche Posting erfüllt mindestens den Tatbestand von Verleumdung und Rufschädigung.
Und nimm's mir nicht übel, aber Deine Schlussfolgerung "nie wieder Autos bei VW" kaufen zu wollen wegen eines Händels mit einem (hier noch nicht einmal namentlich genannten) "VW -Autohaus" halte ich für ziemlich kleingeistig.
Gruß, EffDee
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19 Antworten
Ein starkes Stück!
Hat sich der Gutachter geirrt?
Frag doch mal beim VW Händler die Fahrzeughistorie ab! Reperaturen in dem Ausmaß sollten da festgehalten worden sein. Oder das hat damals irgendein HInterhof Futzi repariert und VW wusste es selbst nichtmal, kann ich mir aber nicht vorstellen.
hypuh
Ärgere dich nicht und versuch ruhig zu bleiben, das bringt sonst garnichts. Es gibt überall Schwarze Schafe, hat mit VW nichts zu tun. Eine Möglichkeit ist, vielleicht den Vorbesitzer zu kontaktieren, da würde ich aber überlegen wie und wann. Wenn er den Unfall verursacht hat, wird er dir bestimmt nichts sagen. Eine Möglichkeit besteht aber auch, das er einen Unfall bei VW nicht angezeigt hat und der VW Händler darauf vertraute. Vielleicht war der Schaden gut vertuscht worden und der VW Händler hat im guten glauben den Wagen ohne Besichtigung übernommen. War der Vorbesitzer denn ein Privatmann oder eine Unternehmung, vielleicht sogar ne Mietwagefirma?
Also ich lass immer zusätzlich eintragen, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht und ggf. welche Vorschäden bekannt sind.
Zitat:
Original geschrieben von oberschlingel
Nur weil unsere scheiss Regierung den Autohändlern in die Hände spielt und der Betrug sogar fördert!!!
Da in den Kaufverträgen nicht mehr unfallfrei steht, N E I N jetzt steht das ihm nichts bekannt ist.
soso, die Regierung....
Hey,
sowas ähnliches hatte ich auch.
Damals habe ich bei einem VW-Händeler in Herrenberg bei Stuttgart einen Golf V GT angeschaut.
First-Class-Gebrauchtwagen, Unfallfrei.
Nachdem mir unregelmäßigkeiten bei den Spaltmaßen und verschieden alte Felgen und Reifen aufgefallen sind mußte ich das Lack-Messgerät zücken, und siehe da: Vorne Links, Motorhaube und hinten rechts + Dach hinten rechts nachlackiert!
Soviel zum Thema First-Class!!
Das wird aber auch bei jeder anderen Marke passieren. Daher ist immer, wenn eigenes Fachwissen nicht ausgesprägt, die Meinung eines unabhänigen Gutachters empfehlenswert.
zum TE: veruch doch mal etwas über die Fahrzeughistorie rauszufinden.
Wenn der Schaden in einer Vertragswerkstatt behoben wurde, ist er in der VW-Datenbank registriert. Einfach mit dem FZ-Schein zu einem VW-Händler gehen.
Grüße
ritzi bitzi
Zitat:
Original geschrieben von oberschlingel
Hallo alle VW-Fahrer,
wir kaufen nie wieder VW Autos!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wir haben vor ca.4 Jahren einen Vw Golf, 7 Monate alte für 14900E in Hamm bei einem VW-Autohaus gekauft.
Angeblich war das Auto unfallfrei!!!!!
Als wir neue Reifen brauchten staunten wir bei ATU nicht schlecht, denn sie hatten festgestellt, das unser Auto vorn und hinten im Radkasten rostet.
Der Gutachter stellte fest das unsr Auto einen Unfallschaden von 4000 E mindestens hatte!!!!
Rechtsanwalt sagt das keine Vw-Garantie greif tund wir können ihm es nicht nachweisen das es ein unfallauto war.
VW was für Betrüger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur weil unsere scheiss Regierung den Autohändlern in die Hände spielt und der Betrug sogar fördert!!!
Da in den Kaufverträgen nicht mehr unfallfrei steht, N E I N jetzt steht das ihm nichts bekannt ist.
Wobei er der Fachmann ist und die Unfallschäden feststellen kann ----- Wir aber nicht!!!!!!!
Wir wissen uns kein Rat mehr ein 4 Jahre altes Auto und rostet vor sich hin.
Wisst ihr vielleicht Rat?
Bei solch einer pauschalen Unterstellung wie "VW was für Betrüger!!!!!!!!" bist Du gut beraten, Dir selber vorsorglich einen Anwalt in eigener Sache zu nehmen. Denn dieses öffentliche Posting erfüllt mindestens den Tatbestand von Verleumdung und Rufschädigung.
Und nimm's mir nicht übel, aber Deine Schlussfolgerung "nie wieder Autos bei VW" kaufen zu wollen wegen eines Händels mit einem (hier noch nicht einmal namentlich genannten) "VW -Autohaus" halte ich für ziemlich kleingeistig.
Gruß, EffDee
sehe ich genauso. Wo ist da bitte der Zusammenhang zu VW und was soll da jetzt das Forum zu beitragen?
Hallo Oberschlingel,
tut mir Leid mit eurem Auto. Ist das denn nicht früher bei den Inspektionen aufgefallen? Ich würde, da ja wohl nichts mehr zu machen ist, sehen das ich den Rost in den Griff bekomme. Für das nächste Auto
würde ich halt vorsichtiger sein und direkt das Auto begutachten lassen,
kostet zwar was, aber ist sicherer.
M.f.G.
Bernhard
Hallo,
das man gleich VW als ganzes verunglimpft ist nicht Ok. aber das wurde schon geschrieben.
Also wenn mir jemand dieses erzählen würde mit all diesen Ausführungen, dann würde ich mich auch mal selber fragen ob derjenige der mir das erzählt nicht vielleicht auch etwas "gemauschelt" hat. Ich meine damit natürlich nicht den TE. Sondern jede andere Person.
DENN: es kann ja auch sein, das jemand einen Unfall gebaut hat und dieser jetzt irgentwie wieder etwas zurück haben will.. (natürlich nicht dieser TE)
Dann gibt es noch die Möglichkeit, das dei Eltern mal 2 Wochen weg waren und der Junior sich damit gegen einen Poller gesetzt hat und schnell seine Werkstattkumpels repariert haben bevor die Eltern wieder zurück gekommen sind.
und für den TE: etwas vorsichtiger mit den Behauptungen und schon kommt man auch etwas weiter..
achja.. ich denke auch dass es sinnvoll wäre die Reparaturhistorie zu hinterfragen. bzw. den Vorbesitzer.. (steht ja in den Papieren)
Ansonsten.. es ist sehr ärgerlich und ich kann natürlich so einen Wutausbruch verstehen..
Gruß
Olli
Führen wir das Posting mal auf Übereifer und Kurzschlussreaktion zurück. Dennoch ist es merkwürdig, dass diese Regelung noch bestand hat?! Dachte eigentlich, dass dieser Tatbestand unter arglistiger Täuschung im Gesetz verankert ist und bei den heutigen Verbraucherrechten glaub ich das so auch alles nicht wirklich - kann mich aber irrren!!!
Also ich denke ein Gespräch mit einem Anwalt würde da weiterhelfen, denn als Händler trägt doch der die Gefahr für das verkaufte Kfz und wenn es nicht der beschriebenen Beschaffenheit entspricht hat der Händler die Pflicht das Fahrzeug zurückzunehmen.
Die Aussage "meines Wissens Unfallfrei" gibt es "meines Wissens nur bei Privatpersonen" - kann mich aber wie schon gesagt auch irren!!!
Werde mich mal schlaumachen....
Zitat:
Original geschrieben von Basti 80
Führen wir das Posting mal auf Übereifer und Kurzschlussreaktion zurück. Dennoch ist es merkwürdig, dass diese Regelung noch bestand hat?! Dachte eigentlich, dass dieser Tatbestand unter arglistiger Täuschung im Gesetz verankert ist und bei den heutigen Verbraucherrechten glaub ich das so auch alles nicht wirklich - kann mich aber irrren!!!
Also ich denke ein Gespräch mit einem Anwalt würde da weiterhelfen, denn als Händler trägt doch der die Gefahr für das verkaufte Kfz und wenn es nicht der beschriebenen Beschaffenheit entspricht hat der Händler die Pflicht das Fahrzeug zurückzunehmen.
Die Aussage "meines Wissens Unfallfrei" gibt es "meines Wissens nur bei Privatpersonen" - kann mich aber wie schon gesagt auch irren!!!
Werde mich mal schlaumachen....
Habe gerade mal in meine "Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs" vom März diesen Jahres geguckt (6 Monate alter FirstClass-Wagen). Und da heißt es an mehreren Stellen zum einen "lt. Vorbesitzer" und zum anderen "Dem Verkäufer sind [...] Unfallschäden bekannt" NEIN oder JA
Also ist es wirklich vom Standardvertrag her, relativ schwierig dem Händler etwas nachzuweisen.
Auf jedenfall mit dem Anwalt den Vorbesitzer kontaktieren und dessen Aussage dazu hören.
wenn es einen Schaden gibt, den der Verkäufer dem Autohaus mitgeteilt hat, dann ist der Vertrag unrichtig ausgefüllt worden und somit kann man dort nachfassen.
Wenn der Vorbesitzer den Schaden dem Autohaus nciht mitgeteilt hat, so hat das Autohaus sich richtig verhalten, sofern der Schaden nicht auffällig war/ist. udn das scheint es ja nciht zu sein, wenn man erst nach 4 JAhren und einigen Inspektionen das feststellt.. oder waren die Inspektionen alle beim Autohaus?
Gruß
olli
Hallo,
die Verärgerung ist natürlich absolut verständlich.
Allerdings hat weder der Vw Konzern noch die Regierung damit zu tun.
Reg dich lieber über den Händler auf, der garantiert kein Auto kauft ohne es zu überprüfen. Ich habe noch nie gesehen, dass ein Auto vom Händler ungesehen gekauft wird und der Händler fürs Auto zuviel bezahlt. Ich würde definitiv den Vorbesitzer versuchen zu kontaktieren. Vlt hat er den Unfall ja Angegeben oder der Wagen hatte noch keinen (auch Autohäuser bauen Unfälle). Ich würde den Anwalt auch zum Thema den Minderung oder Rückgabe befragen
Wie versprochen habe ich mich "schlau" gemacht....
Ein guter Freund von mir, der Anwalt für Vertragsrecht ist teilte mir folgendes zum Sachverhalt mit.
Der Händler hat sehr wohl andere Verpflichtungen als ein Privater verkäufer. Z.b. muss er den Wagen beim Kauf einer Sichtprüfung unterziehen um festzustellen ob evtl. Mängel vorhanden sind. Darüberhinaus muss er nicht das ganze Fahrzeug auseinandernehmen jedoch schon im Rahmen seiner Möglichkeiten diese Prüfung durchführen. Sollte bei VW aktenkundig ein Unfall vermerkt sein ist es so, dass der Händler das Fzg. zurücknehmen muss und für die gefahrenen KM eine entschädigung bekommt die vom Gericht festgesetzt wird.
Ich würde jetzt den Gutachter bitten eine Ausfertigung des Gutachtens zu bekommen, da dieses auch vor Gericht bestand hat. Wenn da drin steht dass der Unfall/Schaden vor dem Kaufdatum liegt sieht das ganze garnicht so aussichtslos aus.
Dann noch feststellen (über Vorbesitzer, mit dem Hinweis, dass er nicht belangt werden kann) ob und wann ein Schaden passiert ist.
Vielleicht auch mal über die Verbraucherzentrale nach einem Anwalt für diesen Fall fragen....
Hoffe ich konnte helfen Ich bin jetzt zumindest wieder ein bisschen schlauer
Hallo,
kenne mich auch ein bissi mit BGB aus. Wenn ich trotzdem was Falsches sag, sorry
Also beim Kauf eines Fahrzeuges ist sowohl Händler als auch Käufer an die einschlägigen §§ des BGB gebunden. Was der Händler anderweitig für Pflichten hat, dürfte keine Rolle spielen.
Soweit ich weiß, könnte man dieses Rechtsgeschäft wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Damit wäre es nach § 142 I BGB von Anfang als nichtig anzusehen. Jedoch müsste man dem Händler nachweisen, dass er von dem Schaden Kenntnis hatte. Problem an der ganzen Sache ist, dass du nach Abgabe deiner Willenserklärung (Kaufvertragt) nur 1. Jahr Zeit hast, dass Rechtsgeschäft anzufechten. Selbst andere vertragliche Ansprüche greifen nicht mehr, da sie der regelmäßigen Verjährung, also 3. Jahren unterliegen. Gesetzliche Ansprüche könnten sich aus § 812 BGB, der ungerechtfertigten Bereicherung ergeben. Er hat dein Geld, dafür hast du eine "Schrottkarre" bekommen, was ohne rechtlichen Grund geschehen ist. Aber dazu würde ich dann doch lieber einen Anwalt konsultieren.
Grüße