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VW Kundenbetreuung schreibt: TÜV-Abnahme wegen Lenkradumrüstung - lächerlich

Schönen guten Tag,

 

seit 12 Tagen warte ich auf eine Antwort der VW Kundenbetreuung bzgl. Lenkradumrüstung von Highline Mufu + DSG Wippen auf R-Line Mufu + DSG Wippen und habe soeben folgende lachhafte Antwort erhalten:

 

"Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Nachruestung eines R-Line Lenkrades bei Ihrem Golf VI koennen wir leider nicht

erteilen. Solche Umbauten sind von uns nicht geprueft und freigegeben.

Eine Einzelabnahme der Umbaumassnahmen an Ihrem Golf VI kann nur eine zertifizierte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV, DEKRA)

vornehmen.

Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

Ihre Volkswagen R GmbH"

 

Das ist doch wohl ein Witz oder?

Ein Lenkrad, das in einem Golf R serienmäßig verbaut ist, darf nicht in einen anderen Golf, bspw. Highline verbaut werden bzw. muss dann eingetragen werden.

Ei, es gibt doch gar kein Gutachten oder ABE für das Lenkrad, weil es ja serienmäßig ist. Soll ich es dann mit Einzelabnahme beim TÜV noch für teuer Geld eintragen lassen. Ist doch wohl nicht dem sein ernst gewesen, oder?

Ich glaub der hat zu viel Faasend gefeiert, was, und geht dann noch besoffen auf die Arbeit und fabriziert solche Antworten.

 

Ist doch nicht ernst zu nehmen diese Antwort, oder was sagt ihr dazu?

 

Schönen Abend noch und viele Grüße

te-75

Beste Antwort im Thema

VW hat ja nicht behauptet, dass der Einbau illegal ist, sondern eine Abnahme vorgeschrieben seie. das macht ja auch Sinn, weil sonst könnte ja jeder Hansfranz am Lenkrad rumfummeln und VW hat ihm auch noch eine Unbednklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Ich würde niemandem so eine Bescheinigung ausstellen.

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VW hat ja nicht behauptet, dass der Einbau illegal ist, sondern eine Abnahme vorgeschrieben seie. das macht ja auch Sinn, weil sonst könnte ja jeder Hansfranz am Lenkrad rumfummeln und VW hat ihm auch noch eine Unbednklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Ich würde niemandem so eine Bescheinigung ausstellen.

Das Verhalten von VW ist absolut korrekt. Es gibt so etwas wie ein Produkthaftungsgesetz. Das das Lenkrad zur Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs gehört, muss der ordnungsgemäße Einbau offiziell bestätigt werden.

am 21. Februar 2012 um 19:30

Wurde der Einbau durch eine Vertragswerkstatt vorgenommen?

Ja, der Einbau wird in einer original VW-Werkstatt vorgenommen, und es handelt sich um ein Original VW-Lenkrad inkl Airbag.

Ich verstehe deshalb ja diese Aussage von VW nicht!

Ist doch völlig normal - VW wird nen Teufel tun und so einen Wisch ausstellen. Am Ende bastelt dann doch mal einer unsachgemäß rum und der Airbag löst nicht aus, wenn er gegen den nächsten Baum brettert - dann hätte VW ein echtes Problem.

Aber ist doch kein großes Ding - wenn Du das Lenkrad sowieso beim VW-Händler einbauen lässt, dann lass Dir das Teil doch dort auch gleich per Einzelabnahme eintragen. Jede VW-Werkstatt hat doch mindestens einmal die Woche einen Prüfer zum Werkstatt-TÜV da.

Und die Leute aus der Werkstatt und der Prüfer kennen sich doch auch immer. Wenn die ihm bestätigen, dass sie das Lenkrad fachgerecht getauscht haben, dann kann die Abnahme nicht lange dauern - mal hin- und herdrehen, hupen und maximal ne Runde auf'm Hof drehen.

Da Einzelabnahmen nach Aufwand, also nach benötigter Zeit, bezahlt werden ist das auch nicht sooo teuer.

Ich habe damals meine Audi-Felgen auf'm Golf auch über den Werkstatt-TÜV abnehmen lassen, der hat halt ne halbe Stunde rumgemacht mit Freigängigkeit prüfen und so und dafür habe ich dann irgendwas um die 80,-€ gezahlt.

Also - in meinen Augen nachvollziehbar von VW und für Dich nicht übermäßig dramatisch. ;)

...habe ich beim golf V damals auch umgerüstet.

die idee mit der eintragung wäre mir im traum nicht

gekommen.wir verwalten uns zu tode....

Zitat:

Original geschrieben von te-75

...Ist doch wohl nicht dem sein ernst gewesen, oder?

Ich glaub der hat zu viel Faasend gefeiert, was, und geht dann noch besoffen auf die Arbeit und fabriziert solche Antworten.

 

Ist doch nicht ernst zu nehmen diese Antwort, oder was sagt ihr dazu?

Guten Morgen,

ganz grosses Kino hier.

Bezugnehmend zur Überschrift des Beitrages : Solche Aussagen wie die oben zitierte sind lächerlich.

Mehr sage ich dazu nicht.

Zitat:

Original geschrieben von te-75

Ei, es gibt doch gar kein Gutachten oder ABE für das Lenkrad, weil es ja serienmäßig ist.

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? :confused:

Ein Lenkrad, für welches es keine ABE oder kein Gutachten gibt, darf überhaupt nicht in die Serienfertigung einfließen.

denke der te gibt es endlich auf sein lenkrad umzurüsten?...glaube dies gelesen zu haben...

Einfach einen R kaufen, da es ist schon serienmäßig drin und man spart die TüV-Abnahme:)

das Thema ist uralt und wurde auch schon massenhaft im Passat 3C Forum diskutiert. Dort hat man, u.a. auch ich, das normale Lenkrad gegen das GTI/R-Line/R32 sowie auch das R36 Lenkrad getauscht. Hier wurden auch zigfach Anfragen nach WOB gestellt mit der gleichen Antwort wie weiter vorne schon beschrieben, ist also nichts neues sondern eine normale Reaktion. Es gibt auf Originalteile keine ABE`s oder Teilegutachten mit Ausnahme auf wenige Zubehörteile, die aber nicht direkt von VW kommen. Original Räder/Felgen kann man auch nicht mit einem Lenkrad vergleichen, selbst da gibt es keine entsprechenden Unterlagen zum einfachen Eintragen sondern lediglich sog. Traglastbescheinigungen mit den Daten der Felge, mehr aber auch nicht. Ich habe das im Vorfeld bevor ich umgerüstet habe gewusst und mir wie die meisten keine großen Gedanken darüber gemacht. Da der Passat viele Gleichteile vom Golf nutzt und diese meist wie auch bei den Lenkrädern mit der ET Nr.: 1K beginnen war mir das eigentlich egal und sah das auch mit dem Hintergedanken das der R-Line Passat das gleiche Lenkrad hat relativ locker. Auch Anfragen beim TÜV zwecks Eintragung kam mehr oder weniger nur ein Achselzucken und " warum willst du das eintragen ist doch ein Original Lenkrad " Man muß sich im klaren sein, was man da macht und es einfach dabei belassen oder es sein lassen. Eine Genehmigung bzw. eine Bescheinigung über die Verwendbarkeit an anderen Modellen wird es defentiv nicht/niemals geben.

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

denke der te gibt es endlich auf sein lenkrad umzurüsten?...glaube dies gelesen zu haben...

Ja, ich denke du hast Recht! Bald habe ich die Schnauze wirklich voll!

 

Zitat:

Original geschrieben von MSWelsch

Einfach einen R kaufen, da es ist schon serienmäßig drin und man spart die TüV-Abnahme:)

Ja, super Idee, danke für den Tipp, aber ich brauche einen Diesel!

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

... Auch Anfragen beim TÜV zwecks Eintragung kam mehr oder weniger nur ein Achselzucken und " warum willst du das eintragen ist doch ein Original Lenkrad " Man muß sich im klaren sein, was man da macht und es einfach dabei belassen oder es sein lassen. Eine Genehmigung bzw. eine Bescheinigung über die Verwendbarkeit an anderen Modellen wird es defentiv nicht/niemals geben.

Also zusammenfassend ist zu sagen, die Betriebserlaubnis erlischt wenn man das Lenkrad drin hat, somit habe ich keinen Versicherungsschutz mehr und ich muss das Lenkrad auf jeden Fall eintragen lassen, auch wenn´s ein Original VW-Teil ist.

Brauche ich dann für die Einzelabnahme irgendeinen Schein, ABE oder Gutachten, gibt es sowas denn und wer stellt mir das aus, der Händler oder die Kundenbetreuung?

Grüße

te-75

der tüv nimmt Dir das lenkrad ohne ein gutachten auch nicht ab, weil er kann das teil ja nicht testen...und das gutachten hat nur vw und die geben es Dir nicht!!! irrer kreislauf

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

der tüv nimmt Dir das lenkrad ohne ein gutachten auch nicht ab, weil er kann das teil ja nicht testen...und das gutachten hat nur vw und die geben es Dir nicht!!! irrer kreislauf

Wieso geben die mir das Gutachten nicht?

Die wollen doch was verkaufen, oder nicht?

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