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VW / Ladedruck Diagnose ausgelesen / Turbolader

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 15. November 2017 um 19:03

Moin Leute,

ich habe mal ein sehr wichtiges Anliegen, hier stehen zwar irgendwo schon zwei solcher Beiträge bzw. Fehlermeldung, aber bei beiden gibt es doch Unterschiede, also lege ich mal los...Ich habe mir mal gedacht ich kauf mir ein Auto mal richtig mit Garantie, vom Vertragspartner von VW und Seriöser als sonst. Hab den Wagen keine 2 Monate und der Wagen stellte mir das erste Große Problem in den Weg und zwar war ich auf der Autobahn direkt nach einigen Kilometer ging die Leuchte an (Vorglühlampe o.Ä) und Motorstörung zeigte er mir an und schaltete in den Notlauf denke ich...man konnte nur noch 2500 touren fahren ca..

Ich rief ADAC an und die lasen aus das der Fehler - "Ladedruck- P0299" ist. Ich ging danach in die Werkstatt und der Arbeiter vor Ort meinte da mein Turbolader etwas öl raus drückt, was er immer noch aber nicht ganz sicher sagen kann, ob das auch 100 % der Fall ist, sei der Turbolader Definitiv im Arsch. Rechnung ungefähr 1200 für das Teil plus Einbau. Jetzt kommt das Wichtige: Das Auto ist Baujahr 2008 und hat gerade mal 120.000 gelaufen gehabt. Ich habe noch eine Gebrauchtwagen Garantie von der GGG, die behaupten aber die würden maximal 40% des Preises übernehmen. Ich habe aber hier in den Foren schon öfter gelesen das selbst von einer freien Autohaus 6 Monate gegebene werden wo solche Fehler zu 100% übernommen werden.

Jetzt sind meine Fragen: Soll ich nochmal prüfen lassen ob an den KM stand nicht Korrekt ist, trotz das der VW Vertragshändler mir das quasi garantiert hat?

oder soll ich erstmal zu VW und genau überprüfen lassen was das mit dem Fehler auf sich hat, das wiederum kostet Geld, was ich definitiv nicht zurück kriegen werden, oder?

oder soll ich direkt zur Meisterwerkstatt, Turbolader wechseln lassen und die Rechnung mit dem Grund an die GGG Garantie schicken?

oder? oder ? oder? HILLFEEEE!! :S

 

Ich bin euch jetzt schon mal sehr Dankbar, egal was bei raus kommt.

LG Asem

 

PS: Ich habe am selben Tag den Fehler nochmal gehabt, nachdem ich aus und an gemacht habe aber nur auf der Autobahn wenn ich über 120-130 fahre. seitdem fahre ich seit knapp 10 Tagen in der Stadt ohne das irgendwas Leuchtet, auch nicht wenn ich zum Beispiel kurz im 3 Gang auf 4000 Touren Beschleunige. Dann habe ich nochmal auf der Autobahn im 5ten gang statt im 6ten einige Kilometer gefahren auf über 3000 touren und der hat auch nicht geleuchtet. Vielleicht ist das ja Hilfreich. Danke.

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10 Antworten

Hast du schonmal was von einer Gewährleistung gehört ?

Diese würde ich beim verkäufer einfordern bzw. anmelden.

Zeitgleich würde ich vielleicht schonmal einen Anwalt kontaktieren fals der Verkäufer sich querstellt.

Was steht überhaupt genau im Fehlerspeicher und um welchen Motor geht es?

Themenstarteram 15. November 2017 um 19:12

Ja, weiß ich. Das Problem ist das er am Telefon abblockt und ich keine Lust habe einen Anwalt zu bezahlen und den Turbolader nachher. Hört sich vielleicht etwas lächerlich an aber ich habe keine sicherheit finde ich bezüglich der ganzen anstehenden Kosten, oder?

Danke für die schnelle Reaktion

Themenstarteram 15. November 2017 um 19:15

Fehler zeigt er an -> "P0299 / Ladedruck" / Motor 2.0 TDI / 140 PS

Ja was, Ladedruck zu hoch, zu niedrig, unplausibel, genau richtig?

Welcher Motorkennbuchstabe ist verbaut ?

Themenstarteram 15. November 2017 um 19:24

Es steht Original so im Fehlerbericht: Fehler Ladedruckregelung. Fehler gelöscht. Fals Fehler nochmals auftritt bitte zur Werkstatt fahren und prüfen lasse.

Fehlernummer : P0299 // Fehlerbeschreibung: Ladedruck

und wegen den Motorkennbuchstaben, keien Ahnung, ehrlich. Ohman, wo finde ich das den?

LG

Dann such dir mal einen VCDS User der dir den Fehlerspeicher mal vernünftig ausliest und dokumentiert.

Den MKB findest du im Serviceplan auf der ersten Seite oder auf dem Datenaufkleber in der Reserveradmulde.

Themenstarteram 15. November 2017 um 19:31

VCDS? Ja okay ich guck mal morgen nach. Danke

Im Gebrauchtwagengeschäft bekommst Du gesetzlich normalerweise 2 Jahre Gewährleistung.

Die Händler versuchen dies auf 1 Jahr zu drücken, was sehr oft gelingt.

Wiederrum andere Händler versuchen den Trick, dass sie das Auto im Kundenauftrag verkaufen. Durch geschickte Klauseln im Kaufvertrag kann damit die Garantie des Händlers ausgeschlossen werden.

Da Du aber von einem scheinbar seriösen VW-Händler gekauft hast, solltest Du mindestens 1 Jahr Gewährleistung beim Händler herhalten haben (Ausnahme: Fahrzeug wurde als Bastler-Fahrzeug ohne Garantie verkauft).

Da sich scheinbar der Händler vor der Gewährleistung drücken will, gibt es ein einfaches und probates Mittel.

Du formulierst eine schriftliche Mängelanzeige und forderst die Beseitigung innerhalb von 14 Tagen (sogenannte Fristsetzung) und drohst mit Kaufrückabwicklung. Diese Fristsetzung muss für den Händler klar erkennbar sein.

Den Brief schickst Du dann per persönliches Einschreiben (kein Einwurfeinschreiben!) an den Händler. Mache ihn auch darauf aufmerksam, dass Du in der Zeit, wo Du das Auto nicht nutzen kannst, einen Leihwagen zu nehmen.

Gleichzeitig solltest Du danach den Rat eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwaltes (kein allg. Anwalt; besser ADAC-Anwalt öder ähnliches) holen.

Bedenke: Auch mündliche Nebenabreden gehören zu Verträgen. Wenn der Händler z. Bsp. behauptet, er habe Dich auf diverse Mängel hingewiesen (im Kaufvertrag steht dann aber nichts schriftliches dazu), jedoch für Dich sei nur der Kaufpreis entscheidend gewesen, dann hast Du gute Karten.

Auf keinen Fall eine andere Fa. mit einer Reparatur beauftragen!!! Damit bringst Du Dich 100%ig um alles-dann kannst Du ALLES selbst bezahlen! Das Auto unbedingt stehen lassen und KEINE Veränderungen daran machen!!

Alles andere wird sich dann zeigen.

Themenstarteram 15. November 2017 um 19:44

OKAY Vielen Dank. Das hört sich doch fast schon Vielversprechend und Nachvollziehbar an. Habe ja Garantie Unterlagen und Kaufvertrag und meine Frau war auch dabei und und und. Daran sollte es nicht Scheitern, gut ist das ich noch nichts dran machen lassen habe. Danke nochmal

Weitere Hilfe nehme ich trotzdem dankend an

lg

Ja der Händler ist gesetzlich zur Gewährleistung von min 12 Monaten verpflichtet. Er kann einer Privatperson gegenüber diese auch nicht ausschließen. Von daher muss er Dir in den ersten 6 Monaten nach Kauf beweisen dass der Mangel nicht bei Kauf bestand !

Also Ich würde schauen das man den Kauf rückabwickelt und fertig soll der Händler sich mit der Möhre rumärgern!!

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