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VW Leasing - Rückgabe mit Schaden
Ich habe meinen Passat 36 Monate geleast und die Rückgabe ist im kommenden Februar.
Leider haben mir spielende Nachbar Kinder die Motorhaube zerkratzt (blau Metallic, Kratzer bis auf Grundierung, Neulackierung der Haube erforderlich) und ich muss nun auf meine Kosten den Schaden beheben.
Es handelt sich um Sondeleasing eines VW Dienstwagen und bei der Rückgabe wird der Wagen daher von einem Dekra Gutachter begutachtet, der ausliefernde Händler nimmt den Wagen nur in Empfang.
Hat jemand Erfahrung, ob eine Vorab Lackierung durch einen Fachbetrieb Sinn macht oder ist es eher wahrscheinlich, dass ich "doppelt " bezahle?
Hat jemand Erfahrung, welcher Betrag auf mich zukommen wird?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:00:17 Uhr:
Da würde ich aber täglich klingeln, Briefe schreiben usw.
Der zahlt schon noch...
Unfassbar finde ich übrigens dieses Gesetz!
Warum? Kinder sind leider nicht immer vernünftig und machen manchmal Dinge, bei denen sie die Folgen nicht absehen können. Trotzdem können (und sollen) die Eltern nicht ständig daneben stehen. Wenn mal was passiert, hätte ich als Elternteil den Anstand (aber auch das Geld) freiwillig dafür einzustehen. Wenn andere Eltern das nicht können oder wollen ist das deren gutes Recht. Da schultert dann die Solidargemeinschaft bzw. in diesem Fall der Geschädigte den Schaden und entlastet die Eltern. Das passt schon!
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20 Antworten
Warum musst Du den Schaden auf eigene Rechnung begleichen?
Trägt nicht zur Beantwortung bei, aber vielleicht einfach nicht auf frischer Tat ertappt?
Oder aber unter sieben Jahren haften Kinder selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Es sei denn man hat nette Nachbarn und versteht sich gut miteinander.
Hilft dem TE aber nicht. Ich würde es nicht vorab lackieren lassen. Machste das vorher brauchste wieder ein Ersatzfahrzeug oder ähnlich. Tatsächlich gibt es einen entsprechenden Katalog für die Schäden und da wird auch ein Gebrauchswert vom "Neupreis" abgezogen. Und wieder ein Minderwert in Höhe von 10% in Abzug gebracht.
Schäden, die von Kindern angerichtet werden, sind ein ganz heikles Thema. Stichworte "nicht schudlfähig", "Verletzung der Aufsichtspflicht", "Haftpflicht-Ausschluss" u.v.m.
Ja, waren Kinder unter 7 Jahre, ein Vater war dabei und wollte sich nicht erinnern, welches der Kinder es war. Ist ärgerlich, aber ich kann es nicht ändern...
Im Schadenskatalog steht, dass Nachlackierungen zu 100% zu zahlen sind. Daher meine Frage, ob ich es direkt in einem Fachbetrieb machen lassen könnte. Die meisten VW Betriebe lassen ja auch extern lackieren.
Da würde ich aber täglich klingeln, Briefe schreiben usw.
Der zahlt schon noch...
Unfassbar finde ich übrigens dieses Gesetz!
Hallo Zusammen, wenn der Geschädigte jetzt Krieg mit den Nachbarn
beginnt, müßte Er mitunter umziehen, weil sein Auto dann bestimmt
öfter mal zur Zielscheibe werden würde.
Auch aus diesem Grund, würde ich das Auto beschädigt abgeben und
den Leasinggeber Lackieren lassen. Warum?
Wenn die eigene Lackierung nicht perfekt werden sollte, müßte Er
zweimal bezahlen. So muß der Leasinggeber seine eigene Lackierung
wohl akzeptieren. Von einem Mietwagen während der Lackierung mal
abgesehen, könnte Ähnliches ja nochmal passieren, was dann? Für
eine Lackierung der Motorhaube gibt es Festpreise, die der TE so oder
so bezahlen muß. Dies ist meine Meinung dazu, Die Andere nicht teilen
müssen.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:00:17 Uhr:
Da würde ich aber täglich klingeln, Briefe schreiben usw.
Der zahlt schon noch...
Unfassbar finde ich übrigens dieses Gesetz!
Warum? Kinder sind leider nicht immer vernünftig und machen manchmal Dinge, bei denen sie die Folgen nicht absehen können. Trotzdem können (und sollen) die Eltern nicht ständig daneben stehen. Wenn mal was passiert, hätte ich als Elternteil den Anstand (aber auch das Geld) freiwillig dafür einzustehen. Wenn andere Eltern das nicht können oder wollen ist das deren gutes Recht. Da schultert dann die Solidargemeinschaft bzw. in diesem Fall der Geschädigte den Schaden und entlastet die Eltern. Das passt schon!
Achso....
Zitat:
@Lattementa schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:29:05 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:00:17 Uhr:
Da würde ich aber täglich klingeln, Briefe schreiben usw.
Der zahlt schon noch...
Unfassbar finde ich übrigens dieses Gesetz!
Warum? Kinder sind leider nicht immer vernünftig und machen manchmal Dinge, bei denen sie die Folgen nicht absehen können. Trotzdem können (und sollen) die Eltern nicht ständig daneben stehen. Wenn mal was passiert, hätte ich als Elternteil den Anstand (aber auch das Geld) freiwillig dafür einzustehen. Wenn andere Eltern das nicht können oder wollen ist das deren gutes Recht. Da schultert dann die Solidargemeinschaft bzw. in diesem Fall der Geschädigte den Schaden und entlastet die Eltern. Das passt schon!
... So ist es. Ich habe keine Lust auf ein Kleinkrieg mit Nachbarn und muss daher die Gesetze akzeptieren, das passt daher für mich. Allerdings hätte ich mich gefreut, wenn sich das Nachbar Kind entschuldigt hätte. Dadurch, so glaube ich, wird man lernen Verantwortung zu übernehmen. Der finanzielle Schaden bleibt so oder so bei mir hängen.
Ich verstehe aus den bisherigen Antworten, dass es die richtige Entscheidung wäre, den Wagen mit Schaden abzugeben. Korrekt?
So ist es (für mich) Hier geht es ähnlich zu, darum hast Du mein
vollstes Verständnis..........
Ich könnte mir vorstellen, dass VW da kräftig zulangt.
Weiss jemand ob da eine Neulackierung berechnet wird?
und worauf fusst Deine Vorstellung?
@TE, Einfach unlackiert abgeben.
Ist denn die Selbstbeteiligung bei deiner Kaskoversicherung höher als die Lackierkosten?
Habe 500€ Selbstbeteiligung, dann kommt noch die Höherstufung SFK hinzu, da zahle ich besser selbst.