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VW Passat Kurvenlicht nachträglich einrichten lassen
Grüße. Habe einen VW Passat 2.0 TDI Sportline 4Motion Baujahr 2008 mit Dauerfahrlicht und keinem Xenonlicht. Meine Frage lautet jetzt, ob man das Kurvenlicht über die Nebelscheinwerfer einstellen lassen kann und was dafür nötig ist. Und wenn es ginge, würde dann aufgrund des Dauerfahrlichts das Kurvenlicht dauerhaft eingeschaltet sein, obwohl der Lichtschalter auf Automatik steht und am Tag das Ablendlicht sowie die Instrumentenbeleuchtung ja eigentlich ausgeschaltet sind?
Vielen Dank vorab.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Bei einigen Modellen lässt sich das unter EInbüssen der Betriebserlaubnis des Wagens codieren. Es ist dafür wohl ein sog. 30Byte Steuergerät notwendig.
Das die NSW keine E-Zulassung haben, um als Abbiegelicht genutzt zu werden , ist richtig!
Aber hört bitte mit diesen Ammenmärchen auf, dass dann die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man es den freischalten würde.
Ich kanns langsam nicht mehr hören!
Und ja man benötig dafür ein 30 Byte Highend Bordnetzsteuergerät
Gruß
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18 Antworten
Die NSW sind nicht als Abbiegescheinwerfer geprüft und zugelassen und tragen deshalb nicht das notwendige Prüfzeichen. Davon abgesehen sind die NSW beim Passat ohnehin so lichtschwach, dass eine echte Kurvenausleuchtung bzw. Ausleuchtung des Abbiegebereichs damit gar nicht möglich ist.
Bei einigen Modellen lässt sich das unter EInbüssen der Betriebserlaubnis des Wagens codieren. Es ist dafür wohl ein sog. 30Byte Steuergerät notwendig.
Danke für die Info.
Aber wäre das nicht das gleiche wie beim neuen Scoda Octavia? Bei dem wurde das Kurvenlicht/Abbiegelicht über die Nebelscheinwerfer wahrscheinlich schon ab Werk eingebaut und heller sind die (gefühlt) auch nicht. Und da Passat wie auch Octavia ja auf der gleichen Technik basieren, finde ich es merkwürdig, warum VW dann sagt, die Betriebserlaubnis erlischt. Können die das nicht ordentlich ohne Verlust der Betriebserlaubnis nachträglich einrichten? Zumal die Ausleuchtung doch im Ergebnis eigentlich mehr ist, wenn beim abbiegen 2 Lampen leuchten (Abblendlicht + Nebelscheinwerfer) als nur 1 Lampe (Abblendlicht).
Zitat:
...warum VW dann sagt, die Betriebserlaubnis erlischt.
Das sagt nicht VW, sondern der Gesetzgeber.
Zitat:
....Scoda Octavia? Bei dem wurde das Kurvenlicht/Abbiegelicht über die Nebelscheinwerfer wahrscheinlich schon ab Werk eingebaut und heller sind die (gefühlt) auch nicht.
Es geht nicht darum, was wie hell ist, sondern "als was" etwas zugelassen ist. Und wenn der NS des Passats nicht als Abbiegelicht zugelassen ist, dann kann einen das wundern, ist aber so. Und dann darf er in D auch nicht als solcher verwendet werden.
Zitat:
Können die das nicht ordentlich ohne Verlust der Betriebserlaubnis nachträglich einrichten?
sicherlich könnte VW einfach NS einbauen, die auch eine (in D) Zulassung als Abbiegelicht haben....aber das würde horrende Kosten nach sich ziehen, da sicherlich eine weitere Abnahme vor dem KBA fällig wäre....also ändert man das (vielleicht mal) beim Facelift.
Zitat:
Zumal die Ausleuchtung doch im Ergebnis eigentlich mehr ist, wenn beim abbiegen 2 Lampen leuchten (Abblendlicht + Nebelscheinwerfer) als nur 1 Lampe (Abblendlicht).
Sinnfrei, oder?
Du kannst dir auch nicht zig Zusatzscheinwerfer ans Auto bauen mit der Begründung, dass es doch so nun (vom Ergebnis her) "mehr" ist .... oder habe ich deine Frage falsch verstanden?
Gruss aus FFB
Das war nur meine Meinung zu dem Kommentar
Zitat:
Davon abgesehen sind die NSW beim Passat ohnehin so lichtschwach, dass eine echte Kurvenausleuchtung bzw. Ausleuchtung des Abbiegebereichs damit gar nicht möglich ist.
Aber trotzdem Danke für die Informationen.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Bei einigen Modellen lässt sich das unter EInbüssen der Betriebserlaubnis des Wagens codieren. Es ist dafür wohl ein sog. 30Byte Steuergerät notwendig.
Das die NSW keine E-Zulassung haben, um als Abbiegelicht genutzt zu werden , ist richtig!
Aber hört bitte mit diesen Ammenmärchen auf, dass dann die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man es den freischalten würde.
Ich kanns langsam nicht mehr hören!
Und ja man benötig dafür ein 30 Byte Highend Bordnetzsteuergerät
Gruß
das vw-mäßig verbaute abbiegelicht befindet sich im hauptscheinwerfer und verrichtet da gute dienste. allerdings ist da ein xenonscheinwerfer von nöten.
für die, die es interessiert, es befindet sich hinter dem standlicht und ist von vorne nicht zu sehen. wenn man allerdings seitlich in den scheinwerfer schaut, so kann man einen "lichtschacht" sehen. ich dachte auch erst, dass dieses komisch runde plastikteil im scheinwerfer das abbiegelicht ist. ist es aber nicht. ist nur ein hässliches standlicht. wer auf solche lösungen kommt, gehört eigentlich erschossen.
@playzone23
ich hab ja generell von unserer rechtsstaatlichkeit keine ahnung, aber wenn ich kein TÜV bekomme, weil meine nebler auf tagfahrlicht stehen, dann kann ich doch auch davon ausgehen, dass ich ohne betriebserlaubnis unterwegs bin. selbstverständlich kann eine gewisse blindheit des tüv-prüfers den eindruck vermitteln, dass es legal sei. wenn es dir also möglich ist, nenne mir doch bitte das entsprechende manifest, wo drinne steht, dass ich in D auch das einstellen darf, was in anderen ländern erlaubt ist und mein canbus hergibt. dann könnte ich endlich dem herrn prüfer was um die ohren hauen.
Ähm, falsch feschaltete Beleuchtung führt zum Erlöschen der BE? What?
Also wenn ich jetzt mit Standlicht fahre, dann habe ic keine BE mehr?
und wenn ich bei gutem Wetter die NSW an habe, dann gibts auch keine BE mehr?
OMG dann müsste hier fast jedes Auto von Jugendlichen nicht versichert sein.
Ich habe trotz TFL auf NSW ne HU Plakette bekommen ( habe es dem Prüfer sogar erklärt) und auch ohne NSL bekommt man ne Plakette, allerdings, mit dem Vermerk: NSL defekt.
Falsch geschaltete Beleuchtung kostet zwar Geld ( 10€), aber das Abbiegelicht tut da nichts mehr.
Was allerdings beim Standlicht auf den Blinkern schon wieder anders aussehen könnt.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Ähm, falsch feschaltete Beleuchtung führt zum Erlöschen der BE? What?
Also wenn ich jetzt mit Standlicht fahre, dann habe ic keine BE mehr?
und wenn ich bei gutem Wetter die NSW an habe, dann gibts auch keine BE mehr?
OMG dann müsste hier fast jedes Auto von Jugendlichen nicht versichert sein.
Ich habe trotz TFL auf NSW ne HU Plakette bekommen ( habe es dem Prüfer sogar erklärt) und auch ohne NSL bekommt man ne Plakette, allerdings, mit dem Vermerk: NSL defekt.
Falsch geschaltete Beleuchtung kostet zwar Geld ( 10€), aber das Abbiegelicht tut da nichts mehr.
Was allerdings beim Standlicht auf den Blinkern schon wieder anders aussehen könnt.
Wo ist der (rechtliche) Unterschied zwischen der "falschen Beschaltung der Beleuchtung" wenn das Standlicht auf die Blinker gelegt wird gegenüber der Geschichte mit den Nebelscheinwerfern als Abbiegelichtern? Beidesmal werden für diesen Zweck nicht zugelassene Leuchten verwendet. Ob sich zu Zeiten weiter Verbreitung dieser Abbiege-Nebelscheinwerfer jemand dran stört ist eine andere Frage. Legal ist es dennoch nicht.
Naja, einen Bescheid über "Sie benutzten missbräuchlich die Blinker" hat wohl keine von uns je erhalten, bzw, wird jemand je erhalten.
Missbräuchlicher Gebrauch der NSW ist missbräuchlicher gebrauch der NSW. Wann diese einzuschalten sind, legal, ist klar geregelt, wer sich durch TFL nicht daran hält, nutzt sie missbräuchlich. Wird nach Bussgeldkatalog mit nem 10er geahndet (war mal so, kann auch schon mehr sein)
So, nun zu den Blinkern. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, wie diese zu leuchten haben, mit einer Frequenz von x,x Hz bis y,y Hz - dies ist nun durch die Codierung als Standlicht definitv nicht gegeben, was zu Zweckentfremdung der leuchte führt, da diese ja nu als Standlicht leuchtet, also was ganz anderes macht, als es eigentlich soll, nämlich Blinken, was definitiv nicht heißen soll, es erlischt zwangsläufig die BE, sondern es ist eine Mutmassung. - Der NSW geht nur seinem Job nach, er leuchtet, wenn auch missbräuchlich.
Wobei, meine Ami-Blinker haben e Zulassung als Standlicht drauf....
@Playzone23: Du kommst aus OL? Ich studiere in Elendsfleth....
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Naja, einen Bescheid über "Sie benutzten missbräuchlich die Blinker" hat wohl keine von uns je erhalten, bzw, wird jemand je erhalten.
Missbräuchlicher Gebrauch der NSW ist missbräuchlicher gebrauch der NSW. Wann diese einzuschalten sind, legal, ist klar geregelt, wer sich durch TFL nicht daran hält, nutzt sie missbräuchlich. Wird nach Bussgeldkatalog mit nem 10er geahndet (war mal so, kann auch schon mehr sein)
So, nun zu den Blinkern. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, wie diese zu leuchten haben, mit einer Frequenz von x,x Hz bis y,y Hz - dies ist nun durch die Codierung als Standlicht definitv nicht gegeben, was zu Zweckentfremdung der leuchte führt, da diese ja nu als Standlicht leuchtet, also was ganz anderes macht, als es eigentlich soll, nämlich Blinken, was definitiv nicht heißen soll, es erlischt zwangsläufig die BE, sondern es ist eine Mutmassung. - Der NSW geht nur seinem Job nach, er leuchtet, wenn auch missbräuchlich.
Wobei, meine Ami-Blinker haben e Zulassung als Standlicht drauf....
@Playzone23: Du kommst aus OL? Ich studiere in Elendsfleth....
Naja... NSW haben auch paarweise vorhanden zu sein und zu leuchten und nicht einzeln Ausserdem nur bei Sichtbehinderung, also macht die Leuchte ja auch was sie nicht darf Genauso wie wenn man TFL auf die NSW legt. Das ist genauso nicht zulässig, weil die NSW nur in Verbindung mit Begrenzungsleuchten oder Abblend-/Fernlicht eingeschaltet werden dürfen. Zudem sind ausschliesslich geprüfte TFL zulässig zu betreiben, ohne dass die rückwärtige Fahrzeugbeleuchtung mitleuchtet.
Alles in allem wäre ich da auch nicht so - wenn die Passat NSW auch nur ansatzweise was im Hinblick auf Abbiege-Ausleuchtung bringen würden. Habe das bei meinen mal im direkten Vergleich mit den Abbieescheinwerfern bei den Xenons in meiner Tiefgarage verglichen. Die NSW kannste einfach nur knicken was das angeht...
P.S.:
Die Passat Ami Blinker haben überhaupt keine E-Zulassung - weder als Standlicht, noch als Blinker Die haben nur eine SAE Prüfung
Europ. Blinker haben eine E-Zulassung, aber nur als Fahrtrichtungsanzeiger vorne
Stimmt, bei den Blinkern ist wirklich nur ne SAE Zulassung drauf...
Bin Felsenfest davon überzeugt gewesen, das ein SAE und E Zeichen drauf ist, wie auf allen anderen Teilen so üblich...
Naja.
immer diese grundsatzdiskussionen was man darf und was nicht. ich glaube es reicht, wenn einer erklärt, dass es VOM GESETZ her nicht erlaubt ist, kurvenlicht oder tfl auf nsw zu schalten oder die blinker als standlicht zu verwenden.
was letztendlich jeder selbst daraus macht, soll dem- oder derjenigen überlassen sein. jeder ist (straf-)mündig und hat den führerschein.
ich zb. habe tfl auf nsw weil es bei uns in ö erlaubt ist. und wenn ich nach d fahre, dann werde ich sicherlich nicht das rauscodieren. erst vor einem monat war ich 2 wochen in der freiburger gegend, da hats keine sau gejuckt, ob ich die nebler an hatte oder nicht, und da sind mir doch einige gesetzeshüter untergekommen.
aber egal, jeder soll das machen was er für sinnvoll erachtet. wenn er erwischt wird, ist er dann eben auch selbst schuld
Langsam geht auch mir dieses ständige "JA, aber das ist illegal" auf den Senkel.
Andererseits ist es trotz allem Sinnvoll mal den Zeigerfinger zu heben und darauf hinzuweisen
ob und was man alles falsch macht.
@NEO
Nimm es mir bitte nicht übel, Du meinst es sicherlich gut, aber zu viel ist zu viel.
Es dreht sich bei der Beleuchtung immer um die gleichen Themen.
TFL auf Nebler
Blinker Dimmen
TFL mit LED ketten
E-Zulassung
RL87 Zulassung
und noch viele ander Besimmungen.
Alles ist bereits vielfach durchgekaut worden.
Einfach darauf hinweisen, dass es schon mal besprochen worden ist,
evt. noch nen Link dazu und fertig.
Aber bitte nicht wieder den Zeigefinge heben weil etwas illegal ist, das steht schon hier in den jeweiligen Threats.
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von Rolf1957
Langsam geht auch mir dieses ständige "JA, aber das ist illegal" auf den Senkel.
Andererseits ist es trotz allem Sinnvoll mal den Zeigerfinger zu heben und darauf hinzuweisen
ob und was man alles falsch macht.
@NEO
Nimm es mir bitte nicht übel, Du meinst es sicherlich gut, aber zu viel ist zu viel.
Es dreht sich bei der Beleuchtung immer um die gleichen Themen.
TFL auf Nebler
Blinker Dimmen
TFL mit LED ketten
E-Zulassung
RL87 Zulassung
und noch viele ander Besimmungen.
Alles ist bereits vielfach durchgekaut worden.
Einfach darauf hinweisen, dass es schon mal besprochen worden ist,
evt. noch nen Link dazu und fertig.
Aber bitte nicht wieder den Zeigefinge heben weil etwas illegal ist, das steht schon hier in den jeweiligen Threats.
Gruß Rolf
1. Weiss doch jeder der Anwesenden, wie gut die Suche genutzt wird.
2. Weise ich deshalb in schöner Regelmässigkeit auf die Illegalität des Tuns hin, denn es laufen genug Ignoranten da draussen rum, die meinen alles was man auf der Strasse oder in einem Forum gesehen hat ist automatisch legal, dabei wissen die gar nicht was sie tun und können die möglichen Konsequenzen nicht einschätzen. Wer es dennoch tut weiss dann was er tut und worauf er sich einlässt.
3. Siehe Nutzungsbedingungen von MotorTalk! Diesen hat jeder hier zugestimmt, also sollte man sich auch daran halten:
Zitat:
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
* Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, [...] sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen [...]
Wem der Hinweis auf die Rechtslage und somit im weiteren Sinne auf die Nutzungsbedingungen des Forums bzw. deren Einhaltung auf den Senkel geht sollte evtl. die weitere Teilnahme hier im Forum überdenken.