1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. VW sagt ich brauch keine Stabis ?!?

VW sagt ich brauch keine Stabis ?!?

VW
Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 11:58

Hm tja, nun bin ich schon extra zum größten freundlichen in Wiesbaden und Umgebung gefahren um mir nächsten Dienstag mein KW Gewindefahrwerk einbauen zu lassen. Habe extra darauf hingewiesen das sie ab einer tiefe von 35mm andere Stabis einbauen müssen ( So stehts bei KW ) und die rufen doch prompt zurück und meinen sie bräuchten die Dinger auf keinen Fall... Öhhhhhhhhm, hat da jemand erfahrung mit bzw. haben die irgendwie die Antriebswelle am Golf IV oder sonstwas verändert das man die auf einmal nicht mehr braucht ?!?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Ich dachte anfangs auch das ich keinen Stabi brauche, da ich auf der Rechten Seite eine recht dünne Antriebswelle habe (1.6er eben) aber ich wurde eines besseren belehrt.

Mein Tip lass dir das Fahrwerk einbauen und wenn du merkst das es auf der rechten Seite schleift kannst du den Stabi immernoch verbauen (lassen)

Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 13:03

Das sowieso ;) Ist aber nicht weiter tragisch wenn ich bemerke das es schleift oder fällt mir da gleich der halbe Wagen auseinander ?!?

Andere Frage, wie ist das eigentlich mit dem TÜV und eintragen lassen, soweit der Freundliche mir das jetzt gesagt hat bekomm ich von denen eine Bescheinigung die ich immer dabei haben muß und ich kann es bei gelegenheit beim TÜV eintragen lassen. Ist das richtig ? Wäre recht praktisch weil sollte ich mich nochmal umentscheiden das er doch tiefer / Höher soll muß ich dann ja nicht extra 2 mal zum TÜV fahren...

Thx 4 help

hi,

ja das stimmt. wenn du eine tüv oder abe schein dabei hast, brauchst du den nicht eintragen zulassen. aber immer den schein bei dir tragen. sonst kostet es dich was bei der nächsten polizei kontrolle.

 

MFG

Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 13:14

Oki doki, dann lass ich's am besten Eintragen wenn ich da sowieso irgendwann mal hin muß. Wie ist das eigentlich wenn ich ne "Sammeleintragung" machen lasse beim TÜV also zum Beispiel Tieferlegen, Felgen, Pedale etc. zahlt man dann PRO Eintragung oder nur einmal ?

das kann eigentlich nicht sein! 35mm das ist doch nix! wenn du bei dem 1,9er tdi pd mit 115ps auf 55mm tiefer gehst dann brauchst du neue stabis soweit ich weiß!

aber stell sie die gleich rein weil ein gewindefahrwerk kann man immer tiefer drehen und setzen ;)

also überleg es dir später brauchst du die sowieso!

Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 14:37

Na deswegen hab ich mich ja so gewundert. Auf der KW- Seite steht ja extra das man die Stabis brauch wenn man mehr als 35mm runter gehen will, allerdings nur ab einer bestimmten größe der Antriebswelle. Der Freundliche weiß ja das ich 50 runter gehen will aber meinte trotzdem das ich die Dinger nicht brauch. *zweifel*

Kauf sie dir wirst sehen ist besser! und sicherrer! ich kauf mir erst im februar ein gewindefahrwerk will soweit runter wie es meine felgen zulassen ;)

Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 14:48

Glaub ich auch, aber tiefer als 50mm geh ich bestimmt erstmal nicht denn ich hab noch keine Alufelgen gefunden die ich mir drauf mache wenn die MS Schlappen endlich runter kommen und außerdem muß ich tag täglich in Tiefgaragen fahren. Keine Lust irgendwann an der Rampe kleben zu bleiben :D

Jap! ja ok das mit den garagen ist so eine sache! mein golf hat noch nie eine von innen gesehen aber man weiß ja nie!

aber wirst sehen am anfang nicht soviel aber im hintergedanke denkst du so... hei ich kann noch tiefer und so arbeitet man sich vor ;)

moin moin,

wollte nur was zum thema "eintragen" beitragen.

also es ist in der regel so das man alle abnahmen des tüv´s (sonderabnahem z.b. für felgen usw) nicht wirklich in die fahrzeugpapiere eintragen muss.

es steht ja auch nur drauf "bei nächster gelegenheit" was z.b. bei einem kreditfinanzierten auto mal eben 10jahre heißen kann ( da mann den fahrzeugbrief brauchte - dieser leigt bei der kreditbank - und somit nich an diesen rankomm ^^).

kann man abe´s überhaupt eintragen?

egal, den tipp den man mir bei der werten zulassungstelle gab:

ALLES KOPIEREN UND NUR IN KOPIE MITFÜHREN, DENN WENN WAS VERLOREN GEHT MUSS MAN ES NOCHMALS ABNEHMEN LASSEN :=)

und das mache ich seitdem auch so ohne problme :=) und der gesichtsausdruck der bullen wenn sie 30seiten kopierte paragrphenscheisse in die hand kriegen ist mir der paltz im handschuhfach allemal wert :=)

mfg

Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 14:55

Yep, erst mal langsam testen was so geht. Nochmal zu meiner Frage oben. Zahlt man PRO Eintragung wenn man zum TÜV fährt oder lohnt es sich ne Sammeleintragung machen zu lassen ? Weil mit der Bescheniigung die ich von VW bekommen kann ich ja erstmal rumfahren sofern ich sie natürlich immer bei mir hab... Weil ich will bestimmt noch bisschen was einbauen was man eintragen lassen muß...

Zitat:

Original geschrieben von grh

also es ist in der regel so das man alle abnahmen des tüv´s (sonderabnahem z.b. für felgen usw) nicht wirklich in die fahrzeugpapiere eintragen muss.

es steht ja auch nur drauf "bei nächster gelegenheit" was z.b. bei einem kreditfinanzierten auto mal eben 10jahre heißen kann ( da mann den fahrzeugbrief brauchte - dieser leigt bei der kreditbank - und somit nich an diesen rankomm ^^).

Nur so zur Info, man kann sich seinen Brief zuschicken lassen für solche Fälle!

aber nur in dem bezirk wo das auto zu gelassen wurde un in dem bezirk wo ich meins zugelassen habe würde mir der tüv nichts eintragen!

Zitat:

Original geschrieben von Cawdor

Yep, erst mal langsam testen was so geht. Nochmal zu meiner Frage oben. Zahlt man PRO Eintragung wenn man zum TÜV fährt oder lohnt es sich ne Sammeleintragung machen zu lassen ? Weil mit der Bescheniigung die ich von VW bekommen kann ich ja erstmal rumfahren sofern ich sie natürlich immer bei mir hab... Weil ich will bestimmt noch bisschen was einbauen was man eintragen lassen muß...

Da hast Du etwas falsch verstanden fürchte ich. Von der Werkstatt bekommst Du keinen Wisch. Den stellt der TÜV nach bestandener Abnahme aus. Mit dieser Prüfbescheinigung kannst Du dann fahren oder wenns gewünscht ist bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen