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VW Sharan gekauft und nur Ärger, was tun?
Hey Leute,
ich bin Preless und habe mir ein Auto gekauft welches mir nur Ärger bereitet.
Sollte ich hier Falsch sein bitte das Thema verschieben, habe leider keine andere Kategorie gefunden die gepasst hätte.
Zu den Fakten:
Ich habe bei Autoscout24 einen VW Sharan gefunden welcher mir sehr gut gefiel. Ich habe mit dem Autohändler Kontakt auf genommen und forderte das vor dem Kauf Zahnriemen sowie die Wasserpumpe nachweislich erneuert werden. Ich bin anschließend 300KM gefahren um das Auto zu kaufen bzw. abzuholen nach dem es aus der Werkstatt kam. Er konnte mir keine Rechnungen vorlegen und meinte aber unter Zeugen das er mir die Rechnungen in Kopien schickt. Eine Woche nach dem Kauf hatte ich immer noch keine Kopien worauf ich ihn anrief und er meinte das diese bei seinem Steuerberater liegen und im Gegenzug erwähnte er dennoch das er noch keine erhalten habe. Ich finde das komisch, denn heute nach 4 Wochen habe ich immer noch keine Rechnungen. Auf E-Mails gibt es keine Reaktion, Anrufe werden verweigert.
Desweiteren steht im Vertrag Unfallfrei. Fahrzeug ist aus erster Hand und danke Fahrzeugbrief war der ehemalige Inhaber schnell zu ermitteln. Nun der nächste Schock, der Wagen hatte zwei Unfälle.
Was kann ich nun tun? Einerseits wäre eine Anzeige wegen Betruges am Sinnvollsten, dennoch habe ich bisher Erfahrungen gemacht in anderen Bereichen das dass verfahren eingestellt worden ist.
Wie verhalte ich mich nun richtig?
Hoffe auf Hilfe eurer Seits.
Grüße
Edit: Habe vergessen zu erwähnen das seid heute (vermutlich) die Lichtmaschine defekt ist. Super -.-
Beste Antwort im Thema
Wenn Du das Auto wegen der Unfälle nicht behalten willst, setz ihm eine Frist. Wenn er nicht darauf eingeht, teile ihm mit, das Du ihn wegen Betruges anzeigst. Wirkt manchmal Wunder, wenn er wirklich Dreck am Stecken hat.
Ich hatte vor Jahren mal eine LKW mit garantierten 200.000 KM aus erster Hand für meine Firma gekauft. Nach einem Motorschaden 3 Monate später rief ich den Vorbesitzer an. Der Wagen hatte bereits über 600.000 KM auf dem Tacho. Als ich den Händler damit konfrontierte und mit Anzeige drohte, holte er den Wagen freiwillig wieder ab... Übrigens alles ohne Anwalt.
VG
Markus
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21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Preless
Was kann ich nun tun?
Setze ihm eine Nachfrist von 14 Tagen und übergib die Sache anschließend deinem Anwalt, wenn er nicht reagiert.
was war das für ein merkwürdiger händler?
Zitat:
Original geschrieben von Preless
Edit: Habe vergessen zu erwähnen das seid heute (vermutlich) die Lichtmaschine defekt ist. Super -.-
Das ist ein Fall für die Gewährleistung.
Hierzu solltest du dich ebenfalls mit dem Händler in Verbindung setzen und ihn zu einer kostenlosen Reparatur im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht auffordern.
Wenn Du das Auto wegen der Unfälle nicht behalten willst, setz ihm eine Frist. Wenn er nicht darauf eingeht, teile ihm mit, das Du ihn wegen Betruges anzeigst. Wirkt manchmal Wunder, wenn er wirklich Dreck am Stecken hat.
Ich hatte vor Jahren mal eine LKW mit garantierten 200.000 KM aus erster Hand für meine Firma gekauft. Nach einem Motorschaden 3 Monate später rief ich den Vorbesitzer an. Der Wagen hatte bereits über 600.000 KM auf dem Tacho. Als ich den Händler damit konfrontierte und mit Anzeige drohte, holte er den Wagen freiwillig wieder ab... Übrigens alles ohne Anwalt.
VG
Markus
Bisher ist jede Kontaktaufnahme gescheitert ... und ich kann keine 300KM fahren bis dort hin um mit ihn zu reden. Ebenfalls bin ich auch auf das Auto angewiesen und muss es machen lassen egal wie.
Weser Ems Automobile ...
Zitat:
Original geschrieben von Preless
Bisher ist jede Kontaktaufnahme gescheitert ...
Hast du es schon mal per Einschreiben mit Rückschein versucht?
Schreib ihm mal ein Einschreiben mit Rückschein. Den Anwalt würd ich mir erst mal sparen. Kostet nur Geld. Eine Anzeige wegen Betruges kostet übrigens nix.
VG
Mit der Anzeige kann aber passieren das dass Verfahren eingestellt wird und ich dies Zivilrechtlich klären muss.
Zitat:
Original geschrieben von Preless
...und ich dies Zivilrechtlich klären muss.
Deine finanziellen Ansprüche mußt du auf jeden Fall zivilrechtlich klären, unabhängig von einer Strafanzeige.
Zitat:
Original geschrieben von Preless
Mit der Anzeige kann aber passieren das dass Verfahren eingestellt wird und ich dies Zivilrechtlich klären muss.
Kann natürlich passieren. Aber Du kannst auch nichts verlieren. Hat der Erstbesitzer übrigens direkt an den Händler verkauft, ist der Nachweis einfacher. So wars in meinem Fall.
Du musst die Anzeige halt gut vorbereiten. Kannst dem Verkäufer den Entwurf ja vielleicht vorher zuschicken, dann kann er es sich nochmal überlegen :-)
Zitat:
Original geschrieben von u41b3h9
Zitat:
Original geschrieben von Preless
Mit der Anzeige kann aber passieren das dass Verfahren eingestellt wird und ich dies Zivilrechtlich klären muss.
Kann natürlich passieren. Aber Du kannst auch nichts verlieren. Hat der Erstbesitzer übrigens direkt an den Händler verkauft, ist der Nachweis einfacher. So wars in meinem Fall.
Du musst die Anzeige halt gut vorbereiten. Kannst dem Verkäufer den Entwurf ja vielleicht vorher zuschicken, dann kann er es sich nochmal überlegen :-)
Der Vorbesitzer meinte zu mir er hätte den Sharan eigtl. an VW abgegeben und sich einen Golf gekauft da seine Kinder mittlerweile schon groß sind und selber fahren. Der Vorbesitzer wunderte sich nur wie ich an das Auto komme das es ja eigentlich nach Spanien Exportiert werden sollte ...
Dann hat der Händler vermutlich den Wagen beim VW Händler gekauft. Das ist gängige Praxis bei älteren Gebrauchtwagen. Frag mal bei dem VW Händler nach, vielleicht wissen die auch über die Unfälle bescheid und geben Dir weitere Infos.
Wichtig ist natürlich, dass der Händler die Unfallfreiheit schriftlich garantiert hat.
VG
Zitat:
Original geschrieben von u41b3h9
Wichtig ist natürlich, dass der Händler die Unfallfreiheit schriftlich garantiert hat.
Nach Auskunft des TE hat er das.
Da steht natürlich noch die Frage im Raum, wie das im Vertrag ausformuliert ist.
Hallole ...
@ Preless
Geh doch mal zu einem VW - Händler / Werkstatt, schildere dein Problem und dann soll der freundliche Service - Mitarbeiter mal über die Fahrgestellnr. in der VW - Historie / Datenbank mal reinschauen was über die Verganganheit deines Sharan so alles hinterlegt ist ...
Natürlich kommt nur das zu Tage was über die " VAG " - Vertragswerkstatt so alles über die Jahre gemacht wurde .
Nur so nebenbei , Alter & Km des Prob - Sharans
Gruß
Hermy