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VW T3 ABE Teilegutachten 2er Sitzbank Beifahrer

VW T3 Campingbus
Themenstarteram 5. März 2015 um 12:52

hallo zusammen,

habe endlich eine 2er-bank vorne eingebaut, musste dafür zwischen der offenen trennwand eine strebe inkl. originalhalterung einziehen und den andren linken haltewinkel neben die beifahrertür schweißen (lassen).

jetzt muss der zusätzliche sitzplatz eingetragen werden, der tüv hat auf email-vortasten abgewunken: nachträglich angeschweißt angeblich "nicht erlaubt!"

gibt es ein teilegutachten für die 2erbank?

jemand ne idee, wie ich's trotzdem eingetragen bekomme? ich habe hier im forum doch von einigen gelesen, die 2er bänke vorne nachgerüstet haben - wie hat das da geklappt? bin ich auf die laune eines tüv-prüfers angewiesen?

danke für hilfe.

grüße,

ben

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16 Antworten
am 5. März 2015 um 13:06

Hi, solange Du Gurte fuer alle hast, was ja vorhandene Gewinde sind und Du nicht über das zul Gesamtgewicht raus kommst ist es erst mal egal wieviel Sitzplätze in den Papieren stehen.

Gruss, Dirk

Also dein zusätzlich eingeschweisstes "Zeug" hält ja nur die Rückenlehne in Position.

 

Die Menschen die da draufsitzen, werden ja von den Gurten gehalten.

Die Gurte sind alle original an original VW Befestigungspunkten befestigt.

Sprich an dem Sicherheitskritischen Sachen hast du ja nichts geschweisst ?

 

Bei mir steht einfach im Schein 2 Sitzplätze, unter Bemerkungen dann "zu Punkt X(sitzplätze) auch 3"

 

 

Also solange du die Gurte wie VW damals an die vorgesehenden Punkte befestigst, darf der TÜV nichts zu meckern haben.

Was natürlich nciht sagt, dass er es nicht tut.... man kennt die Pappenheimer ja :)

Themenstarteram 5. März 2015 um 15:19

hi,

die gurtaufnahmen sind original, da ist nichst geschweisst worden, genauso die gurte und peitschen. kommt es nur darauf an? warum wisst ihr sowas, nicht aber der prüfer? (wo steht das...?)

danke,

ben

Fahr persönlich bei 'ner Prüfstelle vorbei oder frag mal in einer Werkstatt in der Nähe an wen du dich wenden kannst (da haben die Prüfer ja Aussentermine und der Werkstattmeister wird gut wissen mit wem man reden kann und mit wem nicht).

Per EMail wird sich da niemand festlegen wollen, weil er die konkrete Einbausituation nicht kennt, egal wie gut du sie beschreibst oder Bilder anhängst.

Ein williger Prüfer wird dir das eintragen. ggf vielliecht von dir verlangen das ganze mal an einem anderen T3 der es so original hat zu sehen.

-----------------

 

"Hi, solange Du Gurte fuer alle hast, was ja vorhandene Gewinde sind und Du nicht über das zul Gesamtgewicht raus kommst ist es erst mal egal wieviel Sitzplätze in den Papieren stehen."

kannst du das mal präzisieren? Ich meine es ist notwendig Sitzplätze eintragen zu lassen schon aus versicherungstechnischer sicht. kenn die Vorschriften aber auch nicht genau.

Themenstarteram 5. März 2015 um 20:49

aber ein teilegutachten / abe für die 2er bank - gibts das?

Nicht das ich wüsste.

Aber du bräuchtest ja kein gutachten für die Bank, sondern für dein geschweisstes Zeug.

Es gibt ja auch keien ABE für die standard Fahrersitze z.B.

An der Bank kann der Herr TÜV-Prüfer ja kaum was aussetzen.

ABE gibts für das ganze Fahrzeug.

und dein Fahrzeug gab es auch mit 3 Sitzen vorne. mit der gleichen ABE behaupte ich mal.

Hat dann halt die Bank drinne incl entsprechender Strebe und den beiden Haken sowie dem passenden Gurt.

Du brauchst halt einfach nur 'nen Prüfer der deine Lehnenhalterung für fachgerecht betrachtet - gibt Eintragungen die sind schwierig und nur mit viel Wohlwollen eines Prüfers zu machen - aber das was du vor hast sollte recht unproblematisch sein. Wie gesagt persönlich hingehen und wenn er keine Lust drauf hat den nächsten fragen.

Mir hat kürzlich jemand berichtet der auf 'ner Prüfstelle war um Hu zu bekommen, der Prüfer konnte die Fahrgestellnummer nicht auf Anhieb lesen, weil er den Wassertank rechts knapp dahinter hängen hatte - der Tank hängt dort seit 30 Jahren und mit einem kleinen Spiegel und Taschenlampe wäre das Thema erledigt gewesen. Der Prüfer war nicht bereit sich zu bemühen. Er mußte zwar nichts zahlen für die nicht erfolgte Hu aber ist frustriert von dannen gezogen. Bei einer anderen Prüfstelle alles problemlos. Gibt halt immer welche die haben nen schlechten Tag oder wollen nicht.

Themenstarteram 6. März 2015 um 10:45

d.h. ich bin davon abhängig, welchen prüfer ich erwische? wenn der eine nein sagt, dann geh ich wieder und probier's bei nem anderen / ner anderen prüfstelle?

so würde ich es machen. Wobei im Westen von D nur der TÜV solche Eintragungen machen darf und im Osten nur die Dekra. In Berlin hast Du die Auswahl.

am 6. März 2015 um 19:59

Zitat:

 

 

"Hi, solange Du Gurte fuer alle hast, was ja vorhandene Gewinde sind und Du nicht über das zul Gesamtgewicht raus kommst ist es erst mal egal wieviel Sitzplätze in den Papieren stehen."

kannst du das mal präzisieren? Ich meine es ist notwendig Sitzplätze eintragen zu lassen schon aus versicherungstechnischer sicht. kenn die Vorschriften aber auch nicht genau.

Hi,

das war die Aussage, die ich damals bekam, als ich in einem Transporter hinten eine originale Rueckbank eingebaut hatte. Der Pruefer hat sich dafuer nicht interessiert. Er meinte es sei mir ueberlassen ob ich die Zuladung als Personen oder Fracht nutzen moechte ( halbe Trennwand).

Er meinte die Angaben seien in den Papieren aufeinander abgestimmt. Also Zuladung bzw Leergewicht, Personen und Gesamtgewicht. Ich muesste also jetzt selbst dafuer Sorge tragen, dass die Anzahl der Personen nicht das zulGG des T3 uebersteigt.

Das alles unter der Praemisse, dass es sicht um VW T3 Sitze, uebliche Einbauorte und VW T3 Gurte an vorgesehenen vorhandenen Montageorten handelt.

Gruss, Dirk

am 6. März 2015 um 20:06

Ach ja....

Wie oben schon von Euch geschrieben:

Ein originaler Sitz braucht keine ABE oder Gutachten oder sowas. Eben weil es ja originale Bestandteile sind.

Beim T3 kann man wie bei Lego aus tausend Varianten der Busse etwas zusammenstellen und das ist erst mal soweit alles als "original" zu betrachten.

Einschraenkung wie eben gesagt z.B. zul Gesamtmasse. Die ABE des T3 erlischt bei so etwas nicht.

Die Halterung fuer die 2er-bank ist im Ermessen des Pruefers zu bewerten. Daher haben wir ja Pruefingenieure ! Er kann eine nach- oder umgebaute Halterung (kein Sicherheit-Relevantes Teil uebrigens) fuer die Lehne der Sitzbank als funktionserfuellend bewerten.

Aber der 28 jaehrige Nachwuchs-Pruefer ist dafuer eher der schlechtere Ansprechpartner - Thema Erfahrung und Bewertungsvermoegen.

Gruss, Dirk

am 7. März 2015 um 6:06

Eventuell hast du ja nur den falschen Weg gewählt.

Wenn du der Prüfstelle vorab mittteilsts,dass du die Befesigung umgeschweisst hat wirst du natürlich keine Antwort im deinem Sinne erhalten.

Immerhin sind ja dann die Schweissarbeiten dokumentiert.

Fahre zur Prüfstelle und sage ich habe mir meine alte Zweierbank wieder montiert,bitte Eintragen.

Passt Alles orginal,und kein Gelabere von Schweissarbeiten,sont werden die Antennen hochgefahren

Bopp19

Themenstarteram 7. März 2015 um 18:58

habt vielen dank für eure tipps und einschätzungen! ich probiers die tage mal und berichte dann...!

grüße, ben

Themenstarteram 12. März 2015 um 22:21

ergebnis: im fzgschein stehen unter anmerkungen "2-7 sitzplätze", und der prüfer meinte, wir müssen nix eintragen...!

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