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VW T4 102ps/ 75 kW Automatikgetriebe Diesel Probleme über Probleme

VW T4 T4

Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Mein Traum war es einen T4 zu fahren, dass entpuppt sich langsam zum Alptraum. Den habe ich mir aus Privater Hand gekauft.
Nun leider könnt ich nicht einmal ein halbes Jahr mein vermeintliches "Traumauto" fahren, bis das Automatikgetriebe das erste mal den Geist aufgab.... ?? So mit viel Mühe und Not haben wir ihn mit einem Anhänger zu einem Automatikgetriebespezialisten gebracht. Hier hat sich ausgestellt, dass ein falsches Getriebe verbaut wurde. Somit bleib mir nichts anderes übrig als ein Original Austauschgetriebe von VW einbauen zu lassen, für ein Schweine Geld! Dies war noch nicht genug, mit dem neuen Getriebe bin ich jetzt wieder nur bisschen über ein Dreiviertel Jahr gefahren weil es immer wieder in Leerlauf schaltet und erst nach verminderung des Gas schaltet oder die Gänge zum Teil richtig rein hämmer. Hört sich an wie ein heftiger Schlag. ?? Nun steht mein Auto bei einem VW Zentrum, da ich noch Garantie auf das Original Austauschgetriebr habe. Allerdings hat das neue 3 Monate Lieferzeit. Nun meine Frage: VW behaupte, das die Garantie des ersten eingebauten Origin Getriebes weiterläuft und ich keine weiteren 2 Jahr Garantie auf das neue Austauschgetriebe bekomme. Ist dies korrekt? Und hattet ihr vll das selbe Problem? Ich hoffe wirklich, dass mir wer weiterhelfen kann ????

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen ! Habe letztes Jahr meinen 2002er T4 (lang und hoch) von Automatik auf Schalter umgebaut. Größtes Problem war ein geeignetes Spenderfahrzeug zu finden. Habe dann nach langem suchen einen 1999er T4 gefunden mit sage und schreibe 143000 Kilometern. Karosserie war ziemlich runter da der T4 in der Landwirtschaft eingesetzt war und dementsprechend aussah und auch roch. Preis war 1800 Euro. Habe dann für den Motor alleine schon 1700 bekommen. Umbau hat also am Ende außer viel Arbeit nichts gekostet. Würde den Umbau auf jeden Fall wieder machen. Ein ganz anderes Auto !! Alleine der Verbrauch ging von annähernd 10 Liter (hatte ich immer auf das Hochdach geschoben) auf sagenhafte 7 Liter runter. Nach meinem heutigen Wissen müsste es nicht mal mehr ein Spenderfahrzeug sein. Könnten aus dem Kopf alle benötigten Teile zusammenstellen. Fazit: Wenn Dir die Werkstatt einen großen Teil der Investitionen wieder erstattet, würde ich mir eine Werkstatt suchen die das Auto auf Schaltung umbaut. AUF KEINEN FALL WEITER IN DIE AUTOMATIK INVESTIEREN !!!

Gruß
Thomas

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Grundsätzlich ist es bekannt, dass das Automatikgetriebe im T4 eine Fehlkonstruktion und sehr anfällig ist.

Das ist richtig, dass da nur zwei Jahre Garantie ab Kauf drauf sind. Ist ja woanders auch so, ausser Du gibst es innerhalb der Garantie zurück, lässt Dir das Geld auszahlen und kaufst den Artikel neu zu den aktuellen Konditionen.

Kannst den Kauf nicht wandeln (vielleicht weil 3 Monate nicht lieferbar) und dann auf Handschaltung umbauen? Ich befürchte, dass Du mit dem neuen Getriebe auch nicht lange Deine Freude haben wirst...

Hey danke für deine Antwort schon einmal :) Mhm das wär ein Versuch wert! Ich betreue es ja ehrlich gesagt jetzt auch schon, dass ich wieder ein Automatikgetriebe einbauen lassen habe. Hast du Erfahrung die Buse nach den Umbauteb laufen und wie viel das ca. Kostet?

Hallo zusammen ! Habe letztes Jahr meinen 2002er T4 (lang und hoch) von Automatik auf Schalter umgebaut. Größtes Problem war ein geeignetes Spenderfahrzeug zu finden. Habe dann nach langem suchen einen 1999er T4 gefunden mit sage und schreibe 143000 Kilometern. Karosserie war ziemlich runter da der T4 in der Landwirtschaft eingesetzt war und dementsprechend aussah und auch roch. Preis war 1800 Euro. Habe dann für den Motor alleine schon 1700 bekommen. Umbau hat also am Ende außer viel Arbeit nichts gekostet. Würde den Umbau auf jeden Fall wieder machen. Ein ganz anderes Auto !! Alleine der Verbrauch ging von annähernd 10 Liter (hatte ich immer auf das Hochdach geschoben) auf sagenhafte 7 Liter runter. Nach meinem heutigen Wissen müsste es nicht mal mehr ein Spenderfahrzeug sein. Könnten aus dem Kopf alle benötigten Teile zusammenstellen. Fazit: Wenn Dir die Werkstatt einen großen Teil der Investitionen wieder erstattet, würde ich mir eine Werkstatt suchen die das Auto auf Schaltung umbaut. AUF KEINEN FALL WEITER IN DIE AUTOMATIK INVESTIEREN !!!

Gruß
Thomas

Persönlich habe ich da keine Erfahrung, würde aber vermuten, dass ein neues Getriebe sich nicht lohnt, da Du auch kein Altteil abgeben kannst. Auch das Ganze drumherum (Gelenkwellen, Getriebehalter, Schalthebel, evtl. Motorsteuergerät) wird sich finanziell nicht lohnen. Da müsste man am Besten ein Spenderfahrzeug haben, wo man es umbauen könnte.
Durch Googeln hab ich das alte Angebot gefunden: http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=321455893223
Auch die haben es im Angebot: http://www.t4-zentrum.de/service
Vielleicht kannst Du da mal anfragen. In einem Forum hab ich was von 2.000-2.500 € gelesen, ist auch die Frage, ob der Einbau dabei ist.
Vielleicht kannst Du hier oder im T4 Forum einen finden, der es schon Mal gemacht hat und es für Dich machen würde.
Wenn Du auf ein Automatikgetriebe nicht zwingend angewiesen bist, würde ich auf jeden Fall einen Umbau auf ein Schaltgetriebe vorziehen. Selbst wenn Du das neue Getriebe bei VW abnimmst und dann unverbaut und mit (Rest-)Garantie veräußerst. Wird sich finanziell wahrscheinlich immer noch für Dich lohnen.
Was hat das neue Automatikgetriebe bei VW gekostet?

Zitat:

@NBla schrieb am 17. März 2017 um 13:45:17 Uhr:


Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Mein Traum war es einen T4 zu fahren, dass entpuppt sich langsam zum Alptraum. Den habe ich mir aus Privater Hand gekauft.
Nun leider könnt ich nicht einmal ein halbes Jahr mein vermeintliches "Traumauto" fahren, bis das Automatikgetriebe das erste mal den Geist aufgab.... ?? So mit viel Mühe und Not haben wir ihn mit einem Anhänger zu einem Automatikgetriebespezialisten gebracht. Hier hat sich ausgestellt, dass ein falsches Getriebe verbaut wurde. Somit bleib mir nichts anderes übrig als ein Original Austauschgetriebe von VW einbauen zu lassen, für ein Schweine Geld! Dies war noch nicht genug, mit dem neuen Getriebe bin ich jetzt wieder nur bisschen über ein Dreiviertel Jahr gefahren weil es immer wieder in Leerlauf schaltet und erst nach verminderung des Gas schaltet oder die Gänge zum Teil richtig rein hämmer. Hört sich an wie ein heftiger Schlag. ?? Nun steht mein Auto bei einem VW Zentrum, da ich noch Garantie auf das Original Austauschgetriebr habe. Allerdings hat das neue 3 Monate Lieferzeit. Nun meine Frage: VW behaupte, das die Garantie des ersten eingebauten Origin Getriebes weiterläuft und ich keine weiteren 2 Jahr Garantie auf das neue Austauschgetriebe bekomme. Ist dies korrekt? Und hattet ihr vll das selbe Problem? Ich hoffe wirklich, dass mir wer weiterhelfen kann ????

Möglicherweise bist du dir nicht bewusst, dass es sowohl Garantie, als auch Gewährleistung gibt - und zwar beides! Händler neigen gern dazu, alles unter Garantie abzutun, was für Kunden auch nicht grundsätzlich schlecht sein muss. Aber sein kann. Dir steht ggf. auch BEIDES zu, wobei allerdings eine doppelte Entschädigung immer ausgeschlossen ist. Wäre ja auch zu schön sonst.

GARANTIE = freiwilliges Angebot i.d.R. des HERSTELLERS, für Mängel in der von ihm angesagten Garantiezeit zu haften, vorwiegend ohne Beweisnot des Käufers. Garantie richtet sich immer nach den geschriebenen Garantiebedingungen, welche der Hersteller (oder allgemeiner der Garantieerklärer) nach seinen Wünschen frei definiert und schriftlich beigegeben hat. Was darin steht, gilt verbindlich für beide, Hersteller und Kunde. Häufig wird der Eindruck erweckt, der Garantiegeber oder dessen Beauftragter (z.B. der Vertragshändler) könne über die Anerkennung oder Ablehnung frei befinden, das ist aber falsch. Die in den Garantiebedingungen versprochenen Leistungen sind vom Käufer durchaus auch einklagbar, genau wie bei jeder üblichen anderweitigen Versicherung auch (sonst wäre die teure Garantie auch eher wertlos).

GEWÄHRLEISTUNG (=Mängelhaftung) ist eine gesetzliche Pflicht des VERKÄUFERS beim Vertrieb von Verbraucherprodukten (es ist also nicht die Pflicht des Herstellers), und sie orientiert sich eben genau NICHT an irgendwelchen Bedingungen, die Händler oder Hersteller oder sonstwer aufschreiben, sondern nur und ausschließlich an den Regeln des Gesetzes. Schriftliche oder gar mündliche Beschränkungsversuche der gesetzlichen Gewährleistungspflicht sind verboten und immer Null und nichtig! Einfach ignorieren!

Meines Wissens gibt VW eine GARANTIE auf Austauschteile, du müsstest im Kleingedruckten nachlesen, ob die vom Händler benannte Nichtverlängerung der Garantiefrist darin verklausuliert ist. Wenn nicht, sollte das gut für dich sein.

Falls die Fahrzeuggarantie noch greift, gilt hier dasselbe noch einmal.

Bei der Gewährleistung (für das Fahrzeug) muss der Händler tatsächlich nur einmal die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre auf das gekaufte Produkt abdecken, bei gebrauchtprodukten 1 Jahr, und es kommen meist problematische Beweispflichten für den Käufer hinzu, wenn der Schaden erst später als ein halbes Jahr nach dem Kauf auftritt. Achtung: wir sprechen hier immer nur vom Verkauf an einen privaten, also nicht gewerbetreibenden Käufer, ansonsten ist manches anders.

Da das Reparaturteil i.d.R. kein Kaufgegenstand ist, sondern nur als Mittel zum Zweck der Wiederherstellung von dessen kaufvertragsgemäßen Zustandes dient, gilt dafür i.d.R. keine Gewährleistungspflicht. Falls du es bezahlt haben solltest, ist das dann allerdings wieder anders, dann gibt es wieder 2 Jahre.

Nicht so einfach das Ganze Thema, geh vielleich mal zur Rechtsberatung damit. Das gesammelte Kleingedruckte von Allem solltest du ggf. unbedingt mitnehmen. Viel Glück!

PS: Vielleicht hilft auch eine Anfrage bei VWN weiter, um deinen Zwist mit dem Händler zu lösen.

Disclaimer: Dieses ist keine Rechtsberatung und ich übernehme auch keinerlei Haftung. Ich bin auch kein Jurist. Ich habe mich allerdings schon etwas vertiefter mit der Thematik befasst, wie man vielleich erahnen kann.

Nochwas: Wenn vorher ein falsches Getriebe verbaut gewesen war (wo für mich schon erstaunlich klingt, dass es überhaupt lief, kenne mich aber mit Getrieben auch nicht gut aus), wäre natürlich auch noch zu überlegen, inwieweit das ggf. belegbar ist und vielleicht der Vorbesitzer haftbar gemacht werden kann für den Mist, den er da verzapft hat. Die weitgehend üblichen Gewährleistungsausschlussklauseln in Standard-Kaufverträgen für Privatkäufe sprechen zwar im Prinzip dagegen, wenn der Verkäufer hier aber ggf. bewußt etwas verschwiegen hat, z.B. wenn er wissen musste, dass das Getriebe falsch ist und er es erkennbar nur zum Zwecke des Verkaufs eingebaut hat (s. Rechnungsdatum+Verkaufsdatum), dann zählt der Ausschluss u.U. nicht.
Es wäre ggf. aber auch zu zu prüfen, ob der Verlust des neu gekauften Getriebes eine Folge des zeitweise betriebenen falschen Getriebes sein könnte. Dann nämlich könnte dieser Schaden womöglich auch noch auf die Kappe des Verkäufers gehen. Aber Achtung: Die Garantieversicherung von VW würde dann womöglich auch die Leistung beim zweiten neuen Getriebe ablehnen können, weil bei vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden i.d.R. die Leistung ausgeschlossen ist, s. Kleingedrucktes.

Hey :)
Danke für eure Beiträge. Also laut meiner Rechtsberatung müsste mir VW wieder 2 Jahre Gewährleistung auf das Getriebe geben. (Gebrauchtteil laut Gesetz 1 Jahr und Neuteil 2 Jahr) Da keine neuen Getriebe mehr hergestellt werden, sondern VW nur noch die überholten Austausch Getriebe anbietet dürfte dies als Neuteil zählen. Mal sehen was VW zu der Erkenntnis sagt... aber dieses Mal werd ich nicht locker lassen... Notfalls muss der Anealt her! Auch werde ich es vermutlich versuchen entweder mein Geld von VW zurück zu bekommen und kein Zweites Austausch Getriebe nehmen oder dies dann zu verkaufen und versuchen eine Werkstatt zu finden die mein Bus als Schalter umbaut. Dies soll ja bei den meisten hier wunderbar funktioniert zu haben! Ein Lichtblick :)
Leider war die Werkstatt suche in der Umgebung bisher Erfolgsloa -.-
Wenn hier wer im Raum Bayern eine Werkstatt wüsste, die so etwas machen würde wäre es nett mir Bescheid zu geben. Oder vll hat ja privat auch jemand so eine Umbau schon einmal gemacht und würde das dieses Mal gern gegen Bezahlung machen ;)
Danke schon einmal Leute!
VG Nicole

Zitat:

@NBla schrieb am 20. März 2017 um 11:04:44 Uhr:


Also laut meiner Rechtsberatung müsste mir VW wieder 2 Jahre Gewährleistung auf das Getriebe geben. (Gebrauchtteil laut Gesetz 1 Jahr und Neuteil 2 Jahr)

Auf das erste Neugetriebe, welches du ja bezahlt hast, klar! Meinte dein Rechtsberater jetzt speziell auch das nächste, welches aktuell neu rein kommen soll? Das würde dann ja im Ergebnis eine Verlängerung der Gewährleistung bedeuten, was mich gerade mit Bezug auf Gewährleistung - also nicht Garantie - sehr wundern würde. Hier kenne ich eigentlich nur die Ansage, dass du für bezahlte (Neu-) Produkte eine Frist von 2 Jahren erhältst und alles, was in diesem Zeitraum kostenlos repariert oder getauscht wird, verändert das Ende-Datum NICHT. Anders gesagt, du bekommst insgesamt immer nur soviel Gewährleistung, wie du bezahlt hast. So kenne ich das.

Zitat:

Da keine neuen Getriebe mehr hergestellt werden, sondern VW nur noch die überholten Austausch Getriebe anbietet dürfte dies als Neuteil zählen.

Ob VW die noch herstellt, oder nicht, dürfte m.E. völlig egal sein.

Aggregate wie Getriebe, Lichtmaschinen etc. werden seit jeher im Austausch angeboten und sind i.d.R. so überholt, dass die Qualität einem Neuteil gleich kommt. Es handelt sich also um Teile, von denen die Lebensdauer eines Neuteiles erwartet werden darf und es gibt keinen Grund, von Gebrauchtteilen auszugehen. Zumal du ja beim Kauf garnicht unbedingt erfährst, ob gebrauchte Elemente verbaut wurden.

Zitat:

Mal sehen was VW zu der Erkenntnis sagt... aber dieses Mal werd ich nicht locker lassen... Notfalls muss der Anealt her! Auch werde ich es vermutlich versuchen entweder mein Geld von VW zurück zu bekommen und kein Zweites Austausch Getriebe nehmen

Dein Rechtsberater hat dir hoffentlich verraten, dass ein Recht auf Geld zurück im vorliegenden Fall, soweit wir von Gewährleistung sprechen, wohl nicht bestehen dürfte, d.h. hau besser nicht zu sehr auf die K.cke.

Nacherfüllung (neues Getriebe) oder ggf. Reparatur kannst du evtl. wählen, danach kommt evtl. noch mangelhaftes Teil behalten und Preisnachlass (was hier vermutlich eher keinen Sinn macht). Ein Recht auf Geld zurück gibt es i.d.R. nur, wenn das vorher gennannte nicht möglich ist. Im Übrigen bist DU jetzt schon beweispflichtig (>6Monate), dass es sich um einen Fehler handelt, der beim Kauf schon dran war. Wenn der Händler sich bockig stellt, kann er dich also ganz schön auflaufen lassen. Also freundlich bleiben.

Die ggf. zussätzlich vorhandene Garantie ist da i.d.R. sehr viel pflegeleichter aus Kundensicht... Aber: Garantiebedingungen genau lesen!

Gruß Multilo

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