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VW Werkstatt in Berlin Tempelhof läßt mich mit Reparaturkosten auflaufen...

Themenstarteram 28. November 2014 um 21:34

Hallo,

wir haben anscheinend richtig Pech.

Die Vorgeschichte tut nur bedingt zur Sache und ist (wen es interessiert) hier nachzulesen:

http://www.motor-talk.de/.../...em-fahrzeug-gruene-karte-t5113127.html

Was macht man aber in folgender Situation...

Das Gutachten war erstellt und an Werkstatt und die zuständige Versicherung (von der grünen Karte ermittelt) vor 9 Tagen geschickt. Kostenvoranschlag der Werkstatt lag bei 4000,- Euro., Gutachten bei 5.500,- mit Wertminderung, Nutzungsausfall etc ...

Mit der VW-Werkstatt in Berlin-Tempelhof war nun abgesprochen den Wagen heute (Freitag Nachmittag) abzuholen. Ich habe mal vor 3 Wochen angesprochen, dass wir auch in Vorleistung gehen würden, abhängig aber von den Reparaturkosten. Deshalb haben wir ja schließlich auch den Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Ich bin also guter Dinge hin und will den Wagen abholen. Dann die Überraschung. Die Reparatur kostet 6.500 Euro! Keine Infos im voraus, nichts. Hab noch gestern mit dem Serviceleiter gesprochen: " Ja, ja, kommen Sie vorbei. Sie können den Wagen abholen". Kein Wort über die 2.500,- Euro Mehrkosten.

So, jetzt stehe ich am Empfang und möchte den Wagen abholen, da heißt es dann:

Wenn ich den Wagen nun mitnehmen möchte, müßte ich die 6.500,- Euro hier direkt bezahlen.

Ups...

Eigentlich bin ich ja davon ausgegangen, dass ich eine Rechnung erhalte und diese dann später begleichen kann. Aber Pustekuchen. Man bezahlt vor Ort.

Ok, vielleicht ist das ja so üblich in dieser Branche, aber über diese Vorgehensweise hätte man mich doch bitte informieren müssen.

Aber selbst wenn ich die 4000 Euro dabei gehabt hätte und man mal diesen Gedanken weiterspinnt, wäre es zu wenig gewesen weil die Rechnung sich ja nun auf 6.500 Euro belaufen hat.

Ich kann es letztendlich immer noch nicht gauben, dass ich unverrichteter Dinge ohne Auto den Rückweg antreten mußte.

Angemerkt noch, dass wir heute (Freitag abend) für eine Woche in den Urlaub fahren wollten. Koffer waren gepackt, Frau und mein 3 jähriger Sohn warteten.

Und wie geht es nun weiter?

6.500,- statt 4000,- ohne informiert worden zu sein. Nimmt man das jetzt einfach so hin?

Habt ihr Tipps?

 

Übrigens gehts jetzt mit dem Mietwagen morgen in den Urlaub.

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Moin Knut,

das ist ja echt frech, was die hier abziehen.....:eek:

Da liegt doch ein Gutachten vor, wurde denn der SV nicht informiert?

Lass dir und deiner Familie erstmal nicht den Urlaub verderben.

Fahrt Morgen in aller Ruhe los und denkt nicht an den Scheiß, dass könnt Ihr machen,

wenn Ihr wieder Zuhause seit.

Nach dem Urlaub rufst du erst einmal den SV an und sprichst mit dem. Danach sieht man weiter.

Mit dem Kundendienstleister kann du danach ein paar freundliche Worte wechseln.

Schönen Urlaub, kommt gesund wieder heim.

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Soweit mir bekannt ist, regelt ein deutscher Versicherer für den ausländischen Versicherer die Angelegenheit.

Allerdings ist das schon ein starkes Stück, KV 4000,- mit einer Rechnung von 6500,-, da stimmt was nicht.

Moin Knut,

das ist ja echt frech, was die hier abziehen.....:eek:

Da liegt doch ein Gutachten vor, wurde denn der SV nicht informiert?

Lass dir und deiner Familie erstmal nicht den Urlaub verderben.

Fahrt Morgen in aller Ruhe los und denkt nicht an den Scheiß, dass könnt Ihr machen,

wenn Ihr wieder Zuhause seit.

Nach dem Urlaub rufst du erst einmal den SV an und sprichst mit dem. Danach sieht man weiter.

Mit dem Kundendienstleister kann du danach ein paar freundliche Worte wechseln.

Schönen Urlaub, kommt gesund wieder heim.

Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, auf dessen Grundlage der Auftrag erteilt wurde, ist die Werkstatt verpflichtet, den Kunden zu informieren wenn der Betrag erhiblich überschritten wird (in der Regel mehr als 20%).

Dies ist im BGB so festgelegt (Paragraph 650). Dies hat die Werkstatt unterlassen und dir somit deine gesetzlich eingeräumte Möglchkeit zur Kündigung versagt.

Da kann nur Geduld und Ruhe helfen- die Abzockwerkstatt rechnet doch damit, daß Du blank bist!

Also stehen lassen die Butte und Anwalt einschalten.

Die Firma ist wohl nicht seriös!

Und dann eben den "Fehdehandschuh" aufnehmen.

Das Gegenteil konnte ich in RV kennenlernen- perfekte Arbeit in kurzer Zeit zum veranschlagten Preis.

Tempelhof ist ja schließlich nicht Kleinkleckersdorf, und wer braucht schon täglich ein Auto in der Gegend?

In Stuttgart ist es ja so ähnlich- also aussitzen!

am 29. November 2014 um 8:52

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 22:47:56 Uhr:

Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, auf dessen Grundlage der Auftrag erteilt wurde, ist die Werkstatt verpflichtet, den Kunden zu informieren wenn der Betrag erhiblich überschritten wird (in der Regel mehr als 20%).

Dies ist im BGB so festgelegt (Paragraph 650). Dies hat die Werkstatt unterlassen und dir somit deine gesetzlich eingeräumte Möglchkeit zur Kündigung versagt.

Deine Äußerung ist richtig. Was nützt es, wenn er das Fahrzeug nicht bekommt ohne zu bezahlen? Da helfen keine §. Die Werkstatt sitzt am längeren Hebel. Bei Kunden welche nicht bekannt sind ist das normal. Das sind LEIDER die Nachteile wenn man alles ohne Anwalt regeln will.

Zahlung bei Abholung ist der Normalzustand, es sei denn Du bist Stammkunde.

Gibt's einen Reparaturauftrag? (schrifltich)

Was steht drin? Reparatur oder Reparatur laut KVA,

Reparatur mit Kostengrenze?

Sprich mit demjenigen, der den Auftrag angenommen hat,

vielleicht einfach nur mangelde Kommunikation innerhalb der Werkstatt.

Selbst ohne Anwalt hätte man einfach Werkstatt und Versicherung

direkt miteinander abrechnen lassen können,

dann können die sich Untereinander streiten.

Auch im Versicherungsfall darf die Reparatur wohl überm KVA liegen,

in gewissen Grenzen natürlich. (vielleicht kann jemand Details beisteuern)

Wenn er das Auto haben will, muss er notgedrungen bezahlen, denn die Werkstatt hat ein Unternehmerpfandrecht. Er ist Auftraggeber, nicht die Versicherung. Und lässt er das Auto stehen, fährt erst in Ruhe in Urlaub, erhöht sich eventuell die Rechnung noch um einige Wochen Standgeld.

Da die Rechnung aber alles andere als koscher ist, kann nur u n t e r V o r b e h a l t gezahlt werden. Den Rest dann zusammen mit dem Sachverständigen und eigenem Anwalt regeln.

HIer wird wohl eher das Gutachten als Auftragsgrundlage dienen. Reihenfolge war ja erst der KV, dann das Gutachten, welches auch an die Werkstatt geschickt wurde (warum eigentlich, dann rechnen die immer nach Gutachten ab) und dann erst wurde der Auftrag erteilt.

Gutachten beinhaltet aber Wertminderung und Nutzungsausfall (? - üblicherweise steht zwar im Gutachten, welche Gruppe und welche Rep.Dauer, aber der Nutzungsaufall nicht als Summe).

denkbar wäre hier ja auch, dass der SV schon etwas von der Reparaturweiterung

erfahren hat, nur der Knut weiß noch von nix, weil man Ihn "vergessen hat"

Themenstarteram 1. Dezember 2014 um 10:38

Hallo zusammen,

wir sind wie geschrieben z. Zt. im Urlaub, deshalb ganz kurz nur.

Den Autrag die Reparatur durchzuführen habe ich telefonisch erteilt und die Werkstatt in diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass sollten sich die Reparaturkosten erhöhen, ich doch bitte vorher informiert werde. Antwort der Werkstatt: "ja oder wir informieren direkt den Gutachter."

Der Gutachter wurde aber auch nicht informiert und war ebenfalls sehr überrascht über die Vorgehensweise von VW.

Als nächstes wird mein Gutachter die Werkstatt kontaktieren, um ersteinmal in Erfahrung zu bringen, wieso die Reparaturkosten so erhöht sind.

Bin gespannt was mir der Gutachteranschließend rät. Aber wir werden dann doch wohl oder übel erst einmal die Summe über 6.500 Euro begleichen müssen , wie heißt es so schön, "unter Vorbehalt".

Themenstarteram 3. Dezember 2014 um 17:17

So, ich habe gerade mit meinem Gutachter telefoniert. Der Sachverhalt hat sich relativiert. Es handelte sich lt. Gutachter um keinen wirklichen Kostenvoranschlag der Werkstatt, sondern um eine grobe Kostenkalkulation, was mir nicht klar war. Grundlage für die Reparatur war wohl tatsaechlich das Gutachten, das hoeher lag.

AHA!!

Und wie erklärt sich die Differenz Gutachten zu Rechnung? Ich habe da was von 5.500,- € incl. Wertminderung und Nutzungsausfall zu 6.500,- € Rechnung in Erinnerung.

Gruß

Peter

Vielleicht der Staatsgewinn von 19%

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