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W 204 Probleme mit Händlergewährleistung

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 9. August 2016 um 12:59

Einen schönen guten Tag liebe Gemeinde, :)

ich habe hier schon oft mitgelesen und habe mich jetzt dazu entschlossen mich hier mal anzumelden.

Wie der Titel schon vermuten lässt gibt es ein paar Probleme mit meinem W 204 (C180, BJ 2011 Mopf, Automatik, Ca. 46.000km bei Kauf)

Ich denke ich fange erstmal mit der Leidensgeschichte des Autos an bevor ich zu meinem Problem komme:

Der MB-Händler ist etwas weiter von mir entfernt (150km) gewesen, wurde mir aber durch einen Arbeitskollegen empfohlen.

Das Auto hatte mal einen Unfallschaden beim Vorbesitzer gehabt & wurde mir als Unfallwagen verkauft. Ich habe Bilder davon gesehen. Es war "nur" ein Blechschaden am Radkasten hinten links. Reparatur & Neueinstellungen wurden von MB durchgeführt, die Rechnungen habe ich auch dafür. Ansonsten lückenlos bei MB gewartet & Service gemacht. Daher beschloss ich ihn Ende April zu kaufen, da ich auch bei der Probefahrt keine Probleme feststellen konnte außer ein Pfeifen/Quietschen.

Im Verdacht stand die Lüftung & wurde vor Abholung Geprüft.

Es wurde nichts gefunden. Bei Abholung stellte ich fest, dass es das Bremspedal ist wenn man die "Hold" Funktion nutzt. Ein Werkstattmeister machte mit mir eine Probefahrt & konnte es nicht wirklich zuordnen. Bremsen funktionieren einwandfrei, ich solle erstmal damit fahren vielleicht hat sich was festgesetzt was sich noch löst. Wenn nicht soll ich zur nächsten Vertragswerkstatt fahren und auf Kostenübernahme an den Händler verweisen.

So jetzt geht es bei mir los. Auf dem Weg nachhause stellte ich fest das die Feststellbremse sich zwar löst aber das Pedal nicht weit genug hoch geht. Also hatte ich die Anzeige für die angezogene Bremse im Cockpit + Warnton. Händler angerufen und dieser meinte ich soll das beim nächsten Vertragshändler machen lassen, er klärt dann die Kostenübernahme. Gesagt getan, die kosten wurden von MB direkt übernommen. Es war also kein Anruf beim Händler notwendig.

Einen Monat später der nächste Schock. Gelbe Motorleuchte...

Also zur MB-Niederlassung & ausgelesen, verdacht auf Steuerkette (Bei 47.000km ?!). Jedoch konnte ich keine Veränderung beim Fahren feststellen oder ein Rasseln beim Kaltstart wahrnehmen.

Fehler wurde gelöscht, ich solle erstmal weiter fahren und beobachten. Wenn sie noch einmal an geht, soll ich wieder kommen und die Kette soll vermessen werden.

Vor rund 2 Wochen, ich hatte das kleine Lämpchen schon vergessen, ging sie wieder an...

Also Termin bei MB gemacht und auch die Sache mit dem Bremspedal angesprochen, wollte ich eh mit hin während meines Urlaubs. Dazu kam noch das der rechte Seitenspiegel, beim el. Anklappen, nun auch quietscht. Vermutlich Stromwächter...

Als der Freundliche dann mit irgend welchen Kosten angefangen hat, verwies ich darauf das ich das Auto erst rund 3 Monate habe und wie es mit Gewährleistung aussieht bzw das ich auch die JS-Garantie habe.

Ich sollte im Vorfeld beim Händler anrufen & mal anfragen ob er mir schriftlich eine Kostenübernahme für die drei Probleme geben kann. Dies ginge nicht so einfach, es müsste aber alles über JS-Garantie laufen so der Händler. Wenn es Probleme gäbe, soll ich ihm den Namen des Kollegen geben und er setzt sich dann mit diesem in Verbindung.

In der Werkstatt dann die erste Ernüchterung, die Kette wurde schon mal nicht vermessen. Laut einem Reparaturleitfaden von MB soll erstmal ein Motorsoftwareupdate ausgeführt werden und ich soll wieder beobachten...

Kosten wurden aber erstmal übernommen, ob nun vom Händler oder JS-Garantie weiß ich nicht genau.

Bremspedal & Stromwächter ist wohl nicht in der Garantie enthalten. Werkstatt & Händler wollen erstmal die Kosten klären. Für das Pedal & Stromwächter habe ich, für heute, nen neuen Termin bekommen. Pedal & irgend ein Bolzen sollen wohl ausgetauscht werden.

Nun war ich heute da & wurde wieder nachhause geschickt. Die Übernahme der Kosten konnten noch nicht geklärt werden. Der Händler muss auf die Entscheidung von seinem Vorgesetzten warten. Der Service-Mitarbeiter kann sich nicht erklären warum das beim Händler so lange dauert. Er hat den Händler mehrfach angerufen und auch gesagt das es bis heute geklärt werden muss, da ich ja nen Termin habe. Dieser hatte eine ganze Woche Zeit das zu klären. Ob das mit dem Stromwächter nun schon vor kauf war oder nicht weiß ich nicht, den Mangel am Bremspedal habe ich aber ganz klar vor Kauf deklariert.

Was soll ich nun am Besten machen? :(

Soll ich selber den Händler noch mal anrufen oder mir überlegen den Schritt zu Anwalt zu tun?

Oder erstmal abwarten und Tee trinken? Hattet jemand von euch auch schon mal ähnliche Erfahrungen beim Thema Gewährleistung?

Das ist mein erster Mercedes & da ich noch recht Jung bin habe ich noch nicht wirklich die Erfahrung wie man sich am Besten in solchen Fällen verhält.

Ich freue mich auf eure Antworten!

PS.: Es tut mir leid, dass das so ein ellenlanger Text geworden ist. Ich wollte meine Probleme nur möglicht genau schildern.

MfG Sella94

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24 Antworten

Hallo,

ist eine RS-Versicherung vorhanden?

Ich würde mir das an Deiner Stelle nicht allzu lange anschauen und juristischen Beistand in Anspruch nehmen...

Vllt. mal beim Verkäufer anrufen und höflichst nach Stand der Dinge nachfragen. Wenn sich dann nichts tut, freundlich darauf hinweisen, dass Du zur Wahrung Deiner Interessen den Fall Deinem Rechtsbeistand übergeben wirst.

Vllt. kommt dann etwas "Bewegung" in die Sache... Es sollte aber keine leere Drohung sein, sonst wirst Du unglaubwürdig...

Viel Erfolg und halte uns mal auf dem Laufenden... ;)

Kein Problem ,mit dem Text.

Mach Termin bei dem Händler aus. Wenn die mit den Mitarbeitern nicht zurecht kommst muss du dich an Verkaufsleitung / Geschäftsleitung wenden.

Sei diplomatisch und drohe nicht sofort mit Anwalt und Co. gibt nur Stress.

Fakt ,da hast doch bestimmt " Junge Sterne Garantie " lass dich nicht über Tisch ziehen, kann dir immer wieder passieren.

Wie lange stand Fahrzeug vorher auf dem Hof ? Kann schon sein ,das hier Bremsteile fest sind,sollte sich aber lösen.

Abwarten u. Tee trinken bringt mE nichts, die vergessen dich , bleib hartnäckig u. nerve

Plan B , fahr nochmal zum Verkaufshaus ,mach vorher Termin !!! aus

am 9. August 2016 um 14:58

Das mit dem Bremspedal sehe ich in der JS-Garantie vermutlich mit drin, das mit dem Außenspiegel eher nicht. Letzteres ist Stand der Technik und auch kein Gewährleistungsfall, sprich mit Gewalt (=Anwalt) geht da auch nichts. Das solltest du im Hinterkopf haben. Allerdings ist das Problem kosmetisch, passieren tut da nichts außer leichtem quietschen.

Du brauchst dich nicht auf die JS-Garantie einlassen.

Der Händler muss dir 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG geben. In den ersten 6 Monaten muss es beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um.

Du bist noch in den ersten 6 Monaten, also wird davon ausgegangen, dass der Fehler beim Kauf vorlag und der Händler muss ihn beseitigen. Dafür musst du ihm allerdings 2 Versuche zugestehen. Danach kannst du den Vertrag aufheben lassen (wandeln).

Mit Garantie hat das ganze nichts zu tun. Es geht um die Gewährleistung des Verkäufers. Viele Verkäufer regeln das lieber über die (mit dem Kaufpreis von dir sowieso schon bezahlte) Garantie-Versicherung. Das ist billiger für sie. Aber eigentlich ist der Verkäufer erst einmal selber in der Pflicht.

Google das mal: Gewährleistung vs. Garantie. Und lass dich beraten (ADAC, Anwalt etc.).

Viel Erfolg und LG

Georg

Zitat:

@w-schorsch schrieb am 10. August 2016 um 21:39:17 Uhr:

...

Der Händler muss dir 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG geben.

...

... und kann auf ein Jahr verkürzt werden im Falle eines Verbauchsgüterkaufs (z.B. Gebrauchtwagen) von einem gewerblichen Verkäufer an eine Privatperson.

Was ja wurscht wäre... Er hat im April gekauft.

am 10. August 2016 um 20:39

Und Punkt zwei, hat man Gewärleistung und Garantie als Kunde, dann kann bzw. darf man sich aussuchen, wer die Leistung zu tragen hat. Klar schiebt da einer gerne auf den anderen, aber der Kunde hat die Wahl und muss keinerlei Reihenfolge einhalten.

Wobei gewisse Mängel aus der Garantie ausgeschlossen werden können, aus der Gewährleistung aber nicht.

Allerdings stellt üblicher Verschleiss keinen Mangel dar.

am 11. August 2016 um 6:19

Problem hierbei ist aber, die Ansprüche bestehen immer gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber irgend einem Händler der Marke.

Sollte der Verkäufer eine Niederlassung (daimlereigener Betrieb) sein, kann man die Ansprüche auch in einer anderen Niederlassung geltend machen. Ob eine Werkstatt eine Niederlassung ist, erkennt man an der Firmierung "Daimler AG". Bei anderen Betrieben steht oft ein Inhabername dabei.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 9. August 2016 um 16:58:13 Uhr:

Das mit dem Bremspedal sehe ich in der JS-Garantie vermutlich mit drin, das mit dem Außenspiegel eher nicht. Letzteres ist Stand der Technik und auch kein Gewährleistungsfall, sprich mit Gewalt (=Anwalt) geht da auch nichts. Das solltest du im Hinterkopf haben. Allerdings ist das Problem kosmetisch, passieren tut da nichts außer leichtem quietschen.

Naja, leichtes quitschen ist gut.. Bei mir haben sich Fußgänger umgedreht, wenn meine Spiegel einfuhren...

Mein Händler hat das über Garantie geregelt. Beidseitig. Stromwächter eingebaut und auf einer Seite einen neuen Motor verbaut. Erst hatte er auch gemeint, dass muss ich selber bezahlen, da es nicht über die Garantie geht. Habe aber nicht locker gelassen und dann hat er doch eine Möglichkeit gefunden.

VG

Wooky

Hallo, das Schlagwort heisst Gewährleistung. Innerbalb der ersten 6 Monate nach Kauf, ist der Händler bzw. dein Vertragspartner in der Pflicht. Erst danach musst du nachweisen können, dass die Schäden nicht von dir verursacht wurden. normalerweise funktioniert das selbst nach Ablauf der 6 Monate, zumindest meiner Erfahrung nach, noch recht problemlos. Rede mal mit dem Servicemeister, welcher für dein Auto zuständig ist. Erfahrungsgemäss kommt es immer darauf an, wie er es bei MB einreicht.

Gruß

matches

am 11. August 2016 um 13:54

Zitat:

@matches40 schrieb am 11. August 2016 um 14:30:57 Uhr:

Hallo, das Schlagwort heisst Gewährleistung. Innerbalb der ersten 6 Monate nach Kauf, ist der Händler bzw. dein Vertragspartner in der Pflicht..... Rede mal mit dem Servicemeister, welcher für dein Auto zuständig ist. Erfahrungsgemäss kommt es immer darauf an, wie er es bei MB einreicht.

Gruß

matches

Ist natürlich Unsinn, wie der SB was einreicht. Gewähr gibt es beim verkaufenden Händler, einreichen tut der SB beim Hersteller. Unterschied erkennbar?

Händler ist AH irgendwer oder NDL irgendwo

Hersteller ist Daimler AG in Stuttgart, vertreten durch MB Deutschland in Berlin.

am 11. August 2016 um 14:35

Zitat:

@w-schorsch schrieb am 11. August 2016 um 06:06:48 Uhr:

Wobei gewisse Mängel aus der Garantie ausgeschlossen werden können, aus der Gewährleistung aber nicht.

Allerdings stellt üblicher Verschleiss keinen Mangel dar.

Richtig, aber bei letzterem kann es umgedreht trotzdem ein Garantiefall sein.

Darum einfach genau hinsehen, wer für eine Leistungsübernahme in Frage kommt.

Themenstarteram 11. August 2016 um 14:48

Erstmal danke für die zahlreichen Antworten :)

Die letzten beiden Tage war ne Menge los, auf Arbeit, deswegen komme ich erst jetzt zum Antworten.

Den Unterschied zwischen Gewährleistung & Garantie ansich ist mir gut bekannt, deswegen schrieb ich ja auch 'Problem mit Händlergewährleistung' im Titel & poche halt auch auf mein Recht. Zumindest bei der Sache mit dem Bremspedal & auch auf die Sache mit der Motorkontrollleuchte. Über den Seitenspiegel lässt sich Streiten aber wenn die Sache schon mal am laufen ist, hoffe ich natürlich das es auch übernommen wird.

Der Händler ist ein Mercedes Händler mit Inhaber. Die "Werkstatt" war mal die Mercedes Niederlassung hier, gehört jetzt aber zu diesen Stern Auto Betrieben. Ich weiß nicht ob sie somit noch als Niederlassung von Mercedes Benz gilt.

Nachdem ich den Beitrag geschrieben habe, habe ich noch mal beim Verkäufer angerufen und wollte wissen wie der Stand der Dinge ist. Ich wurde umgeleitet zur Rezeption wo mir ein Rückruf zugesagt wurde was jedoch bis heute nicht passiert ist. Ich rufe morgen von der Arbeit aus noch einmal an.

Der SB, von der Werkstatt, hat heute gesagt er wird dort noch mal anrufen und mit etwas mehr nachdruck anfragen.

Habe ehrlich gesagt nur wenig Lust und Zeit 1,5 Stunden zum Händler zu fahren, dort vielleicht noch mal 2 Stunden zu warten um dann wieder 1,5 Stunden wieder Heim zu fahren. Zumal er mir ja, im Bezug auf das Bremspedal, bei Abholung zugesagt hat: In der nächsten Service-Werkstatt machen lassen & Rechnung ans Autohaus. Blauäugig wie ich bin habe ich mir das natürlich nicht schriftlich geben lassen.

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