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W124 Coupé mit Xenon

Themenstarteram 7. September 2006 um 12:58

Hallo an alle,

kann mir jemand sagen ob man aus einer C-klasse (glaube w201) die Xenon scheinwerfer auf einem w124 umbauen kann?!? Wenn ja, viel aufwand?!? Scheinwerferwaschanlage ist auch vorhanden (braucht man für den TüV)! wo gibt es Probleme bei umbau? kennt sich jemand damit etwa aus?!?

Mein cousin hatte mal auf seinem M3 xenon aus einem 5er BMW nachgerüstet, grosse Probleme gab es allerdings nicht!

Danke schon mal für eure Antworten im vorraus!

Mfg - Panathinaikos 1908 -

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26 Antworten
Themenstarteram 7. September 2006 um 13:00

Noch zur ergänzung!!!

Die Originalen w124 Scheinwerfer möchte ich natürlich behalten, könnte da noch Klarglas scheinwerfer drauf machen, die frage war wohl mit den gleichen glässer aber nur in XENON! Also nur das Innenleben verändern!

THX

funktionieren tuts sicher, ob du das allerdings eingetragen bekommst is eine andere sache ...

Zitat:

Original geschrieben von chalid

funktionieren tuts sicher, ob du das allerdings eingetragen bekommst is eine andere sache ...

Alles kein Problem, mit Prüfzeichen und direkt zum Austauschen OHNE Fassungswechsel etc. ...

Guckst du hier:

http://www.day-lights.de/xenonkit.php

 

Mußt nur 350,- muntere Euronies hinlegen und es können sogar die Scheinwerfer komplett so weiterverwendet werden...

hallo

keine xenonscheinwerfer ohne AUTOMATISCHE leuchtweitenregulierung.

der ebay umbausatz ist für fahrzeuge ab 2000 die bereits gasentladugslampen haben.

und das hat deiner ja wohl nicht.

insgesamt viel aufwand und hohe kosten für das licht.

komplette scheinwerfer mit steuerung und der automatischen leuchtweitenregulierung wären wohl das einzig legal machbare.

gruß

frank

am 7. September 2006 um 14:11

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob man trotzdem die automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage benötigt?

Dank und Gruß

Franz

Moin,

Im Grunde nicht gestattet. Auch Xenonscheinwerfer vom 5er in den 3er einzubauen ist grundlegend nicht gestattet. Das heißt soviel ... im Zweifel also vor Gericht ist die Eintragung so viel Wert wie ein Stück Zeitungspapier ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Franz Jäger

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob man trotzdem die automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage benötigt?

Dank und Gruß

Franz

das dürfte bei dir egal sein, da die Sache an der Zulassungspflicht scheitert...

Wie schon chalid und FRANK... sagten bzw. schrieben: Erst ab Bj. od. Zulassung 2000.

Einfach mal den rechtlichen Hinweis im oberen Link lesen...

Aber die Frage war ja, ob`s geht... nicht ob`s erlaubt ist... :)

Wer weiß, vielleicht bekommt man`s ja sogar mit dem ein oder anderen Umbau oder mit kompletten NEUEN Scheinwerfern sogar zugelassen, da sollte man sich aber doch erst mal bei seinem zuständigen TÜV - Mann (od. - Frau) genau kundig machen - der od. die sollen es ja dann auch eintragen...

Hi

wie siehts aus wenn das Fahrzeug Nivauregulierung hat?

nur mal so

Gruß Ulf

Themenstarteram 7. September 2006 um 14:35

Was für automatische Leuchtweiten regulierung?!?

Ist dies das Teil links beim Licht schalter mit der skalla 0-3?

Themenstarteram 7. September 2006 um 14:37

SO UND HIER EINMAL DAS....

 

 

Rechtliche Hinweise zu Xenonumrüstungen lt. allgemeiner Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland :

Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

 

Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem PKW garantieren. Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Umrüstkits generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Duetschland an, bestimmt für den Export oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events. Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.

 

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle erscheint sinnvoll, um dort zu erfragen unter welchen Vorraussetzungen ( wie z.b. Scheinwerferreinigungsanlage / dyn. Leuchtweitenregulierung / spezifische bauartgeprüfte Scheinwerfer ) die Verwendung der Xenon-Systeme der Stvo der Bundesrepublik Deutschland entspricht, insofern Sie beabsichtigen Ihr Kraftfahrzeug in der BRD mit den Systemen zu betreiben.

 

Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen für PKW`s finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichen Informationen unter www.tune-it-safe.de.

 

Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@day-lights.de zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihnen spezifische Fragen zu Ihrem PKW, da es verschiedene Nachrüstungsmöglichkeiten für Xenonlicht gibt, welche auch ohne Probleme anerkannt werden, wie z.b. bei VW – Audi – BMW – Ford Modellen etc. im Bereich der bauartgeprüften und auch für die BRD zugelassenen Scheinwerfer-Komplett-Systeme.

 

 

Es gelten die allgemeinen Geschäftbedingungen der Daylights Europe LTD mit Hauptsitz in England unter Kenntnißnahme & Berücksichtigung der derzeit gültigen Vorschriften der Stvo welche Gegenstand einer etwaigen Bestellung sind. Erfüllungsort ist Essen, NRW, Deutschland, durch die ansässige Niederlassung, handelnd für den Hauptsitz in Birmingham.

Alle Preise verstehen sich inkl. 16 % Mehrwertsteuer.

Die derzeit gültigen Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Die Verwendung der Xenonumrüstkits ist im Bereich der Stvzo nicht zugelassen und empfiehlt sich für Showfahrzeuge bzw. zum Betrieb ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland, bitte beachten Sie hierzu unsere rechtlichen Hinweise auf unserer Internetseite. Grundsätzlich ist es möglich Xenon in Pkw`s nachzurüsten, jedoch gelten hierfür bestimmte Vorraussetzungen und Regelungen der Stvo unde des Kraftfahrtbundesamtes.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Tüv Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit Xenonlicht erteilt wird. Dies kann abhängig von der Installation einer Scheinwerfereinigungsanlage bis hin zu spezifischen Scheinwerfersystemen und einer dynamischen Leuchtweitenregulierung sein. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Xenonumrüstkits zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, und zum Betrieb ausserhalb der BRD an, zum Export oder zur Nutzung in anderen Ländern, zu Showzwecken, oder für den Betrieb ausserhalb Deutschlands / zum Export. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Speziell unser Angebot der Xenonumrüstkits richtet sich nicht an Endverbraucher innerhalb der BRD, und ist grundsätzlich für den Export vorgesehen. Hiervon nicht betroffen sind alle Artikel welche in unserem Onlineshop oder auf unserer Internetseite ausdrücklich mit einer TÜV Zulassung gekennzeichnet sind, wie z.b. unsere Celis Scheinwerfer Systeme oder Ersatzteile. Bitte entnehmen Sie diese jeweils der Produktbeschreibung oder fragen bei Unklarheiten nach.

Zitat:

Original geschrieben von Panathinaikos

Was für automatische Leuchtweiten regulierung?!?

Ist dies das Teil links beim Licht schalter mit der skalla 0-3?

Dreht sich das denn in Abhängigkeit vom Beladungszustand etc. automatisch zwischen 0 und 3 hin und her? ;)

Falsch eingestellte Scheinwerfer sind mindestens nervig, für unsicheren Gegenverkehr :D sogar gefährlich. Xenons haben eine nochmals deutlich höhere Blendwirkung. Daher die automatische Leuchtweitenregulierung.

Falls das bei Deinem Auto überhaupt zulässig ist, kostet eine solche Umrüstung seriös gemacht locker einen 4-stelligen Betrag.

Zitat:

Original geschrieben von Panathinaikos

Was für automatische Leuchtweiten regulierung?!?

Ist dies das Teil links beim Licht schalter mit der skalla 0-3?

Da es ja nen Schalter bzw. ein Wählrad ist, hat es herzlich wenig mit AUTOMATISCH zu tun...

Dazu bräuchte man entweder eine funktionierende Niveau oder nen Kreisel, wobei ich aber nicht weiß, ob die Niveau als Ersatz erlaubt ist...

ok, ok jetzt war ich mal ne Minute zu spät... :)

Themenstarteram 7. September 2006 um 14:54

ALSO PILLE PALLE XENON UMRÜST FÜRN ARSCH AUF DEUTSCH GESAGT?!?

YO JUNGS DANKE FÜR DIE SCHNELLEN ANTWORTEN!

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