1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. V168, W168 & W414
  7. W168 190L Automatik defekt

W168 190L Automatik defekt

Mercedes A-Klasse W168
Themenstarteram 26. Januar 2009 um 17:23

Hallo kann mir jemand helfen?

Habe meine A-Klasse BJ 12/01 130000km Anfang Oktober 08 bei einem Händler gekauft. Plötzlich F im Display max 60km/h bei hoher Drehzahl.

Hin zur M-Werkstatt, Diagnose Steuergerät kosten inkl. Mat und Lohn 1500,00€, nun heute die Nachricht das sich zudem ein mechanischer Fehler herausgestellt hat, Kosten nochmals 1700,00€ da sehr Arbeitsaufwendig.

Habe ich eine Chance auf Kulanz, muß ich die Steuergerätreparatur zahlen, brachte ja nix obwohl es definitiv der Fehler sein sollte.

Inwieweit kann ich mich auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers (anderer Händler wie Werkstatt)berufen bzw. habe ich Ansprüche dort?

Hoffe auf umgehende Antwort(en)

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 27. Januar 2009 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von hurraca

Hallo kann mir jemand helfen?

Habe meine A-Klasse BJ 12/01 130000km Anfang Oktober 08 bei einem Händler gekauft. Plötzlich F im Display max 60km/h bei hoher Drehzahl.

Hin zur M-Werkstatt, Diagnose Steuergerät kosten inkl. Mat und Lohn 1500,00€, nun heute die Nachricht das sich zudem ein mechanischer Fehler herausgestellt hat, Kosten nochmals 1700,00€ da sehr Arbeitsaufwendig.

Habe ich eine Chance auf Kulanz, muß ich die Steuergerätreparatur zahlen, brachte ja nix obwohl es definitiv der Fehler sein sollte.

Inwieweit kann ich mich auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers (anderer Händler wie Werkstatt)berufen bzw. habe ich Ansprüche dort?

Hoffe auf umgehende Antwort(en)

Hallo,

nach meinem Wissenstand, hat der Händler 6 Monate Sachmangelhaftung!

Am Besten eim Rechtsanwalt nachfragen.

Auf Kulanz von Daimler nicht hoffen, wegen der Laufleistung und dem Alter!

Viel Erfolg

Gisela 52

Hallo,

genau das gleiche ist mir mit dem exact gleichen fahrzeug vor 2 wochen bei 70.000 km passiert. Das Fahrzeug steht noch in der Werkstatt. EHS soll ebenfalls getauscht werden.

Darf ich fragen, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug steht?

Noch eine Frage: Welche Probleme traten denn nach dem Wechsel der Steuereinheit noch auf? Evtl. war sie ja gar nicht defekt und der fehler beruhte die ganze Zeit auf etwas mechanischem z. B. Lammellenträger?

LG

am 30. Januar 2009 um 14:47

Sachmängelhaftung beträgt ein Jahr. Im ersten 1/2 Jahr muß der Händler beweisen das der Fehler bei Verkauf noch nicht da war, im zweiten 1/2 Jahr der Käufer. Es geht dabei nicht um Garantie oder so, sondern um die gesetzliche Sachmängelhaftung, die auch durch Vertrag nicht auszuschliessen ist.

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 15:32

Heißt das das der Händler dann für die Reparaturkosten aufkommen muss?

Zitat:

Original geschrieben von hurraca

Heißt das das der Händler dann für die Reparaturkosten aufkommen muss?

Grundsätzlich ja. Du solltest den Händler umgehend aufsuchen, das Problem schildern. Dann muss er

auf seine Kosten in angemessener Zeit den Mangel beheben (lassen).

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 16:09

Das Fahrzeug wird zur Zeit in einer Fachwerkstatt repariert, der Verkäufer bietet mir an 1000,00€ der Kosten zu übernehmen an. Da bei ihm am Ort (er hat selber keine Werkstatt) die REparatur günstiger zu machen wäre. Der Händler ist aber 220km von mir entfernt, wäre also fast nicht möglich gewesen das Fahrzeug dort hin zu fahren (Zeitaufwand etc)

Er sagt er müßte gar nichts zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von hurraca

Das Fahrzeug wird zur Zeit in einer Fachwerkstatt repariert, der Verkäufer bietet mir an 1000,00€ der Kosten zu übernehmen an. Da bei ihm am Ort (er hat selber keine Werkstatt) die REparatur günstiger zu machen wäre. Der Händler ist aber 220km von mir entfernt, wäre also fast nicht möglich gewesen das Fahrzeug dort hin zu fahren (Zeitaufwand etc)

Er sagt er müßte gar nichts zahlen.

Wenn Du das Fahrzeug ohne sein Wissen reparieren lässt, muss er nichts zahlen weil Du ihm nicht die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben hast. Hättest Du ihm das defekte Fahrzeug zur Nachbesserung überlassen, müßte er grundsätzlich alles zahlen, da er Gewährleistung geben muss.

Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Händler handelt mit dem Du einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen hast und Du selbst privater Endverbraucher bist.

 

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=3209&ccheck=1

 

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 16:34

Er weiß wie hoch die Kosten sind und das das Fahrzeug hier repariert wird, daraufhin hat er von sich aus 1000,00€ Beteiligung angeboten. Er sagte mir er müßte gar nichts zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von hurraca

Er weiß wie hoch die Kosten sind und das das Fahrzeug hier repariert wird, daraufhin hat er von sich aus 1000,00€ Beteiligung angeboten. Er sagte mir er müßte gar nichts zahlen.

Wie gesagt, wenn Du ihm nicht die Möglichkeit gegeben hast den Mangel zu beseitigen, hat er recht.

Da bist Du mit der Beteiligung bestens bedient.

 

Ich frage mich nur, warum Du den Händler nicht sofort informiert hast.

Dann hätte er entscheiden können/müssen was zu tun ist und hätte auch die Kosten der Mangelbeseitigung voll übernehmen müssen.

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 17:18

Er sagte mir er muß für nichts aufkommen. Ich hatte vor Beginn der Reparatur mit ihm gesprochen wobei er zunächst 500,00€ (da war nur von Kosten in Höhe von 1500,00€ die Rede)angeboten hatte und er sagte ich solle es dort reparieren lassen.

Hallo,

ich wollte nur sagen, dass es bei mir NICHT die elektrohydraulische Steuereinheit war, diese wurde nach der Behebung des Lamellenschadens wieder eingebaut und läuft bisher super.

Es war also nur ein Lamellendefekt. K1 und K3 Kupplung wohl total abgebrannt. Fehler ist nur am Steuergerät aufgelaufen. Habe knapp 1000 Euro bezahlt, steuereinheit hat die Werkstatt übernommen.

Was soll denn bei Dir mechanisch kaputt sein und wie teuer soll es werden?

Es kann sich unter Umständen lohnen, dass Auto zu einer guten Fachwerkstatt schleppen zu lassen! Glaube mir!

Zitat:

Original geschrieben von hurraca

Er sagte mir er muß für nichts aufkommen. Ich hatte vor Beginn der Reparatur mit ihm gesprochen wobei er zunächst 500,00€ (da war nur von Kosten in Höhe von 1500,00€ die Rede)angeboten hatte und er sagte ich solle es dort reparieren lassen.

Ich denke Du hast selbst erkannt, dass die Aussage des Händlers (Er sagte mir er muß für nichts aufkommen.)

so nicht stimmen kann.

 

Ob und was Du dagegen unternimmst, musst Du jetzt selbst entscheiden.

 

 

am 13. Februar 2009 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von hurraca

Hallo kann mir jemand helfen?

Habe meine A-Klasse BJ 12/01 130000km Anfang Oktober 08 bei einem Händler gekauft. Plötzlich F im Display max 60km/h bei hoher Drehzahl.

Hin zur M-Werkstatt, Diagnose Steuergerät kosten inkl. Mat und Lohn 1500,00€, nun heute die Nachricht das sich zudem ein mechanischer Fehler herausgestellt hat, Kosten nochmals 1700,00€ da sehr Arbeitsaufwendig.

Habe ich eine Chance auf Kulanz, muß ich die Steuergerätreparatur zahlen, brachte ja nix obwohl es definitiv der Fehler sein sollte.

Inwieweit kann ich mich auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers (anderer Händler wie Werkstatt)berufen bzw. habe ich Ansprüche dort?

Hoffe auf umgehende Antwort(en)

Denke schon das die Steuereinheit das verursachene Teil ist und sollte auf jedenfall drin bleiben sonst kommt der Schaden an den Lamelenkupplung bald wieder.

Auf jedenfall bei der EHS nach Kulanz fragen soll auf alle fälle eine Anfrage gemacht werden, wenn abgelehnt EHS geben lassen und übers Internet verkaufen bringt ca 100 Euro, EHS ist kein Tauschteil.

Deine Antwort
Ähnliche Themen