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W204 Facelift Rückleuchten USA erlaubt?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 11. Mai 2013 um 19:21

Hallo,

habe in einer Auktion neue W204 Facelift Rückleuchten gefunden.

Die wurden aber aus einem Fahrzeug ausgebaut was aus der USA kommt.

Ist an denen irgendwas anders? bekommt man da Probleme ?

Ich hoff ihr könnt mir weiterhelfen :)

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15 Antworten

Meines Wissens blinken die Amis in rot, das ist in D nicht zulässig.

generell gilt, ohne E-Zeichen und Nr. ist nichts zulässig, abgesehen noch vom roten Blinker.

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 19:26

Hm dann gibt es also auch keine Sondergenehmigung oder so?

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Meamel

Hm dann gibt es also auch keine Sondergenehmigung oder so?

müsste es geben, da ich schon viele mit roten Blinkern & Co. habe rumfahren sehen (z.B. Zivilfahrzeuge mit deutschen Zulassungen, die von Amerikanern eingesetzt werden). Auch im Umkreis von Stuttgart habe ich GLK und M in US-Ausführung gesehen, die ganz normale deutschen Kennzeichen (gern BB-DE xxxx) hatten. Ist also in Deutschland offenbar zulassungsfähig, denn ansonsten hätte das Werk sicher rote BB drangepackt.

Dürfte aber m.E. auf eine Einzelzulassung mit viel Papierkrieg rauslaufen.

Viele Grüße

Peter

In der Tat fällt mir immer wieder auf, dass Fahrzeuge, mit deutscher Zulassung / deutschem Kennzeichen rote Blinker haben, teilweise auch Importe von Oldtimern oder so. Das hat mich bisher immer auch gewundert.

am 11. Mai 2013 um 20:48

Meinem Kenntnisstand nach sind nicht die roten Blinker das Problem, sondern die bei vielen US Rückleuchten fehlende NSL. Soll heißen, NSL vorhanden + rote Blinker = abnahmefähig, NSL nicht vorhanden + Blinker egal welcher Farbe = erst gar nicht abnahmefähig.

Zitat:

Original geschrieben von Minuszeit

Meinem Kenntnisstand nach sind nicht die roten Blinker das Problem, sondern die bei vielen US Rückleuchten fehlende NSL. Soll heißen, NSL vorhanden + rote Blinker = abnahmefähig, NSL nicht vorhanden + Blinker egal welcher Farbe = erst gar nicht abnahmefähig.

Kein Problem! So ne schicke Nebelschlussleuchte lässt sich doch prima zusätzlich auf'm Stoßfänger anbringen :)

am 11. Mai 2013 um 22:31

Tag allerseits,

Ich wohne in den USA und fahre hier einen '11 C300, gebaut in Südafrika für den amerikanischen Markt. Die Blinker sind gelb wie in D-Land und NSL ist serienmäßig eingebaut (keine extra Lampe, sondern das rote Licht wird extra hell auf Knopfdruck). Rote und gelbe Blinker sind hier erlaubt. Die Ami-version vom W204 hat sonst vorne an den Kotflügeln kleine orangene Reflektoren und Vmax ist beschränkt (ca 210 km/h). Andere Unterschiede sind minimal, miles statt km, F statt C, etc.

Kriegt man die Blinker vorne dauerhaft zum leuchten wie bei der US Version per Diagnose ?

Die Idee ist nicht gut, denke da hat die Rennleitung was dagegen.

Zitat:

Original geschrieben von 212059

 

(z.B. Zivilfahrzeuge mit deutschen Zulassungen, die von Amerikanern eingesetzt werden). Auch im Umkreis von Stuttgart habe ich GLK und M in US-Ausführung gesehen, die ganz normale deutschen Kennzeichen (gern BB-DE xxxx) hatten. Ist also in Deutschland offenbar zulassungsfähig, denn ansonsten hätte das Werk sicher rote BB drangepackt.

Die Sache ist viel komplexer... Die Kennzeichen, die zwar nach "normalen" deutschen Kennzeichen aussehen (z.B. mit Landkreis Stuttgart drauf), sind in Wirklichkeit an die USA vergeben/verliehen und somit eigentlich US-Kennzeichen. Deshalb kann ein Fahrzeug in US-Spezifikation ohne Probleme diese Nummern tragen.

Ich weiß das deshalb, da mein ehemaliger Nachbar Angestellter der US-Streitkräfte ist und an seinen US-Fahrzeugen Stuttgarter Kennzeichen hatte. Als ich ihn fragte, wie das funktioniert, hat er mir es dementsprechend erklärt...

Zum "Problem": Ich bin mir zwar nicht mehr 100%ig sicher, aber meines Wissens nach gibt es für die Heckleuchten des 204 keine Ländervarianten. Sprich: US-Fahrzeuge haben die gleichen Leuchten (und Sachnummern) wie europäische Fahrzeuge.

Gruß

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Dipl._Ing._CHH

Die Sache ist viel komplexer... Die Kennzeichen, die zwar nach "normalen" deutschen Kennzeichen aussehen (z.B. mit Landkreis Stuttgart drauf), sind in Wirklichkeit an die USA vergeben/verliehen und somit eigentlich US-Kennzeichen. Deshalb kann ein Fahrzeug in US-Spezifikation ohne Probleme diese Nummern tragen.

gibt es, was aber dann i.d.R. auch die Kurzkennzeichen auslöst (komme aus Rhein-Main, da fahren genug davon rum). Ich war jetzt kürzlich im Großraum Stuttgart und habe eben da die US-Varianten rumfahren sehen, die direkt aus dem Werk Untertürkheim (in Kolonne mit anderen und mit Laptop anschlossen) gekommen sind. Daher wohl ein getarntes US-Kennzeichnen.

Daher müssten die US-Rückleuchten tatsächlich mit Einzelzulassung auch in Deutschland gehen.

Viele Grüße

Peter

PS: M.W. wird zudem BB - DE xxxx (hatten die fast alle drauf) i.d.R. für Dauererprobungsfahrzeuge verwendet.

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

Daher müssten die US-Rückleuchten tatsächlich mit Einzelzulassung auch in Deutschland gehen.

PS: M.W. wird zudem BB - DE xxxx (hatten die fast alle drauf) i.d.R. für Dauererprobungsfahrzeuge verwendet.

Wie gesagt: Wenn die Heckleuchten wirklich sachnummerngleich sind (wovon ich momentan ausgehe) braucht man keine Einzelzulassung. Auf den Leuchten sind sowohl die Zertifizierungsmerkmale für ECE als auch für SAE vorhanden. Der TS soll einfach mal Bilder der Teile einstellen, sobald er sie hat, dann kann man das verbindlich sagen.

Zum Thema BB - DE xxxx: Hat nichts mit Erprobungswagen o.ä. zu tun... Die Buchstaben wechseln turnusmäßig bei Neuzulassungen durch ;)

Das können auch ganz "normale" Dienstwagen oder sogar Mitarbeiterfahrzeug ohne Wunschkennzeichen sein...

am 14. Mai 2013 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von Dipl._Ing._CHH

Wie gesagt: Wenn die Heckleuchten wirklich sachnummerngleich sind (wovon ich momentan ausgehe) braucht man keine Einzelzulassung.

Die Rückleuchten haben gänzlich andere Teilenr für "Code 494 USA Ausführung".

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