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W210 konstruktive Mängel Produkthaftung

Themenstarteram 10. April 2006 um 17:54

Hallo miteinander,

dies ist mein erster Beitrag und wenn ich nicht ganz die richtige Form treffe bitte ich dies mir nachzusehen.

Ich bin auch ein vom Rost und gebrochenen Federn geplagter S210 Fahrer mit einem E430T Bj. 98.

Bei meiner Recherche im Internet habe ich folgende Interessante Seite gefunden :

http://www.subventionsberater.de/gier/benz.html

Darin werden einige konstruktive Mängel des W210 aufgeführt.

Hat jemand von euch weitere Beispiele dafür ?

Hier wird sehr oft erwähnt das bei Gesprächen mit der NL mit dem Rechtsanwalt gedroht wird.

Gibt es da konkrete Urteile, Verfahren oder ähnliches ?

Gibt es eine Interessenvereinigung von MB Fahrern die Ihre Interessen hinsichtlich der konstruktiven Mängel (der Rost an dem und Vorderachsträger ist ja wohl einer) und der Produkthaftung gegenüber MB vertritt ?

Ich mag mein Auto und möchte es eigentlich so wie meine anderen Benze nicht mehr hergeben, aber dazu gehört eben auch das Herstellen der notwendigen Qualität die von einem Mercedes erwartet wird.

Und wenn diese Qualität nur durch Druck vieler auf MB erreicht werden kann, dann sollten wir damit anfangen.

Gruß

Teang

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42 Antworten

Welcher konrete Schaden ist dir entstanden, der eine Klage rechtfertigen soll? Sind ja nicht in USA.

Ich denke, dass diese Bemühungen keinen Sinne mehr ergeben bei einer Baureihe, die seit mehreren Jahren nicht mehr produziert wird.

Ich würde am ehesten auf Selbsthilfe und eigene Kompetenz im Umgang mit den Schwachstellen setzen, wozu nicht zuletzt diese Foren ja sehr gute Hilfestellungen geben! :)

Themenstarteram 10. April 2006 um 19:58

@Zahn

Du hast mich da falsch verstanden. Es geht nicht darum eine Klage anzustrengen sondern darum MB dazu zu bewegen zu den Produkten zu stehen. Dazu gehört eben auch zu wissen wie in anderen Fällen verfahren wurde auf die man sich im Gespräch mit dem Freundlichen beziehen kann.

Wenn ich die Postings hier lese und meine eigenen Erfahrungen dazu nehme dann könnte bei mir der Eindruck entstehen das MB ganz bewußt (geplant) an der Verarbeitung der W210 gespart hat und die daraus resultierenden Folgekosten bewußt auf die Käufer (also uns) abgewältzt hat. Und ob daraus kein Fall von Produkthaftung entstehen könnte bin ich mir nicht sicher.

Zum Schaden :

Hast du dir schon einmal überlegt wieviel Zeit wir alle schon unnötigerweise beim Freundlichen verbracht haben ? Ich möchte nicht die Stunden zusammenrechnen die alleine in den Postings hier angefallen sind.

- Nutzungsausfall des Fahrzeugs

- Zusatzkosten für Leihfahrzeug bei Kulanz Reparatur

- an den Wertverlust des S210 gegenüber meinem W124T möchte ich gar nicht denken

Zitat:

Original geschrieben von Teang

@Zahn

...das MB ganz bewußt (geplant) an der Verarbeitung der W210 gespart hat und die daraus resultierenden Folgekosten bewußt auf die Käufer (also uns) abgewältzt hat.

ganz ehrlich - ist das nicht bei Hunderten von Produkten der Fall, die wir täglich benutzen?

Und wenn man wirklich mal auf die Fakten geht, dann würde MB vermutlich darlegen, dass kein anderer Hersteller eine 30jährige Garantie einräumt, wie sie neurdings vergeben wird.

Oder denk mal an MobiloLife, das ab -glaube ich- Ende 98 gültig war!

Oder dass die mechanischen Komponenten auf höhere Laufleistungen ausgelegt sind, als bei vielen anderen Herstellern (z.B. die Motoren-Haltbarkeit).

Ich glaube nicht, dass man die geringste Chance hätte!

Ich halte das Bestreben für verlorene Energie, ganz ehrlich.

Themenstarteram 10. April 2006 um 20:28

@Neu2003

Wenn du dir die Mühe gemacht hast die Seite auf die ich in dem Link verweise durchzulesen merkst du das ich von Konstruktiven Mängeln spreche.

Wieviele W210 kommen dir jeden Tag auf der Strasse entgegen ?

Kannst du dir sicher sein das bei dem entgegenkommenden W210 nicht gerade die Feder oder der Vorderachsträger bricht (weil jemand bewußt gespart hat) und er ausgerechnet dich trifft ?

Es ist ein eher unwahrscheinliches Szenario, mich interessiert deshalb ja auch ob das schon einmal passiert ist.

Mobilo Live ist ja schön, was aber machen diejenigen deren Fahrzeug vor dem 24.10.1998 zugelassen wurde ?

Hallo Teang,

ja, die Seite habe ich schon durchgelesen. Ich sehe einfach 0 Chance darauf, hier etwas nachzuweisen bzw. Ansprüche daraus abzuleiten! So sehr ich den Ärger auch nachvollziehen kann...

am 11. April 2006 um 7:23

vielleicht sollte man eine Sammelklage einreichen. Es dürften doch wohl genug finanziell Geschädigte hier im Forum anzutreffen sein. Das Rechtsanwaltshonorar müßte gefls. die Verkehrsrechtsschutz übernehmen. Selbst wenn man in Sachen Schadensersatz finanziell nicht viel erreichen sollte, so wäre doch der Druck auf DC gewaltig -vor allem wenn das Verfahren dann noch medienwirksam- publik gemacht würde.

Mit Sicherheit wäre aber das Kulanzverhalten der Freundlichen um einiges besser.

Gruesse Felix0

Hallo allerseits!

Ich kann nur empfehlen den link mal durchzuklicken,

ist echt witzig.

Teang, nix für ungut., aber die regen sich über einen durchgerosteten Bolzen am W201 auf, der kann ja locker über 20 Jahre alt sein. Dann Aufhängungsbruch am W124 (auch 20 Jahre alt die Feile)...hör doch auf.

Wer einen MB kauft, hat genau wie bei JEDEM anderen Produkt auch, keinen Anspruch darauf, dass er lebenslänglich wartungs- und Fehlerfrei funktioniert.

auch die Rostschutzmaßnahmen, die MB gespart hat, werden nicht dem Kunden, sondern erst einmal MB zu Last fallen.

Insgesamt war das garantiert teurer 50% der Fahrzeuge neu zu lackieren oder gar mit Tauschteilen zu bestücken, als gleich etwas Rostschutz aufzutragen.

Da bei DC wirtschaftlich gedacht wird, ist man sicher bestrebt, solche Schludereien küntig zu unterlassen.

Zahn

am 11. April 2006 um 7:33

das glaube ich nicht.

Schau mal ins W/S 211 Forum. DC hat in Sachen Rostschutz nichts, aber auch gar nichts gelernt. Mein Kumpel hat vor vier Wochen einen E 200 K, Baujahr 6/04 gekauft. Jetzt stellte er beim Frühjahrsputz fest, daß leichte Ausblühungen am Schloss/Kofferraum vorhanden sind. Und schon wieder gings wegen Kulanzbettelei zum Freundlichen. Heckklappe wird neu lackiert. Klasse, wirklich toll.

Felix0

Ich bin kein Jurist, daher kenne die genaue Abwägung in solchen Prozessen nicht.

Da das Auftreten von Fehlern, Materialschwächen etc. aber ein solch häufiges und wiederholtes Problem in derart komplexen Produkten ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Verbraucher in Deutschland daraus Ansprüche ableiten kann.

Aber auch ein Richter muss ja eine Grenzziehung vornehmen, was ein berechtigter Anspruch eines Verbrauchers ist.

Und ich glaube z.B. nicht, dass ein Richter bei einem älterne Fahrzeug mit vielen vielen Kilometern es als berechtigten Anspruch anerkennen wird, dass keine Teile defekt gehen.

Aber wie das so ist, wenn Nicht-Juristen spekulieren - da geht es immer nach dem persönlichen Wertmaßstab, und der muss mit den juristischen Gegebenheiten ja leider nicht das Geringste zu tun haben.

Ist hier kein Jurist, der was sinnvolles dazu beitragen kann?

am 11. April 2006 um 8:48

wenn der zuständige Richter ein W 210 Fahrer ist, dann gibt es Richterrecht und Haue für DC. Nein, im Ernst, ich glaube auch nicht, daß man da irgendeine Schadensersatzforderung durchbekommt. Aber das Medienspektakel und der Imageverlust für DC gewaltig.

Schlagzeile bei Bild: Gefrustete E- Klasse Fahrer wehren sich gemeinsam gegen Rostfraß.

Das dürfte gewaltige Auswirkungen auf das Kulanzverhalten haben.

Gruesse Felix0

Rechtstreit...

 

Hallo,

wer in diesem Land ein mal (mit dem Gefühl, 100%ig im Recht zu sein) gegen jemand anders einen Schadensersatz-Prozeß geführt hat, und am eigenen Leib die Erfahrung machen mußte, dass Recht haben und Recht bekommen absolut zweierlei ist, der macht sich zukünftig keine Illusionen mehr über die Zustände der Justiz.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Justiz mindestens genau so marode (und teilswiese korrupt!) ist wie der "Rest" der Gesellschaft, d.h. sie spiegelt genau so wie dieses Forum hier die Gesellschaft wieder. Dies habe ich aus eigener Anschauung erfahren und stehe zu dieser Aussage.

Lieber Teang, ich habe den von Dir angeführten Link (noch) nicht gelesen. Ich persönlich bin der Meinung, dass allein aus den o.a. Gründen man jeglichen Gedanken an einen Rechtsstreit ad acta legen sollte. Es macht keinen Sinn. Nicht in diesem Land, nicht bei dieser Justiz.

Aber andererseits kommt mir da ein Gedanke....

Wenn man mal daran denkt, dass vor einiger Zeit so eine Geschichte durch die Presse geisterte, bei der ein Kind den Tod fand, als es im Auto von Opa am Schiebedach spielte, welches ihn dann erwürgte, oder den Fall des sogenannten Autobahnrasers von Karlsruhe, da war DC medienmäßig gehörig unter Druck. Und es ist auch die Justiz, die vor der Macht der Presse kuscht. Im Grunde beschämend, eine Bankrotterklärung dieses Staates.

So schlimm es ist: erst wenn eine junge Familie durch einen Federbruch auf der Autobahn a) medienwirksam (d.h. mit viel Blut, vielen abgerissenen Gliedmaßen, ein paar toten Kindern) und b) im Sommerloch der Presse umkommt, und die Bildzeitung richtig was zum Draufhauen (Titelblatt!!!) hat, ja erst dann hat man den Hauch einer Chance, dass unsere müde Justiz mal den Hintern hoch kriegt.

Sorry, aber ich denke dass diese Einstellung eher realistisch als illusionslos ist. Vielleicht habt Ihr ja andere Erfahrungen. Es wäre schön, wenn wir diese hier mal zwanglos austauschen könnten. Davor, dass hier ein Richter im Forum ist, ist mir nicht bange, denn dann wird er die von mir beschriebenen Zustände - wenn er ehrlich zu sich selbst ist - eher bestätigen können.

Gruß

Espaceweiß

am 11. April 2006 um 9:54

wo Espaceweiß Recht hat, hat er Rrecht. Drum müßten wie gesagt, der Vorsitzende Richter und die Beisitzer selbst geschädigte W 210 Fahrer sein. Sonst wird das nichts.

Wenn der aber andererseits von DC einen neunen Benz

vor die Haustüre gestellt bekommt, haben wir jedoch wieder schlechte Karten.

Gruesse Felix0

Zitat:

...Schlagzeile bei Bild: Gefrustete E- Klasse Fahrer wehren sich gemeinsam gegen Rostfraß.

Das dürfte gewaltige Auswirkungen auf das Kulanzverhalten haben.

Gruesse Felix0

Aber was soll denn damit an Kulanzverhalten noch erreicht werden?

Dass DC Rostschäden an E-Klassen (mit Scheckheft) auch nach 15-20 Jahren noch kostenlos behebt?

Unabhängig von der Ungerechtigkeit, die sich im Einzelfall ergeben kann - das Kulanzverhalten ist mit 8 Jahren doch schon stark ausgeprägt, was die Karrosserie angeht.

Ich spinne das mal weiter: Stellt euch vor, das würde sich gerichtlich durchsetzen lassen, und damit würde DC (und andere Hersteller) dann - natürlich auch bei anderen Produkten und in Bezug auf andere Probleme - in die Pflicht genommen.

Wie attraktiv wäre das für den Hersteller selbst und für uns, wenn DC dann keine Gewinne mehr macht, nicht mehr vernünftig investieren kann, etc.?

Würde das langfristig unseren Interessen und Bedürfnissen als Verbraucher besser gerecht werden?

PS: Dass die einzelne Werkstatt unzureichende Lösungen schafft (z.B. Wachs an korrosionsgefährdeten Türkanten, das austrocknet, anstelle von Fett, das besser schützen würde) hat dann auch wieder mit dem Anspruch der Verbraucher zu tun, dass kein Fett aus dem Fahrzeug tropfen darf.

Von daher bin ich mir sicher, dass man als Hersteller auch permanent die Erfahrung macht, dass man es allen Kunden nicht recht machen kann, bzw. dass die 100%-Lösung vom Kunden nicht bezahlt wird.

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