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W211 Passende Reifenkombination 19" OHNE Karosseriearbeiten

Mercedes
Themenstarteram 3. Mai 2012 um 22:26

Hallo Leute

Ich brauche eure hilfe

nach langem hin und her habe ich immer noch nicht die 100% antwort

Ich habe einen W211 Limosine E320 CDI 224PS Facelift Avantgarde 2007 baujahr

ich will mir 19 zoll felgen holen und muss 100% wissen welche felge ( ET ) mit welcher reifenkombination passen ohne das ich an meiner karosserie was machen muss!

ich habe an diese kombination gedacht

245/35R19 ET 35

265/30R19 ET 35

ist das überhaupt die passende kombination oder muss ich 235/35R19 nehmen ?

bei 245/35R19 ET 35 kombination steht im gutachten diese auflagen R02 T89 T93

bei 265/30R19 ET 35 kombination steht im gutachten diese auflagen K2c K42 R03 T91 T93

bei 235/35R19 ET 35 kombination steht im gutachten diese auflagen R02 R37 T87 T88 T91

ich habe die auflagen auch hin geschrieben , also auflagen sind bei der kombination drinne aber

soweit ich gehört habe auflagen stehen immer drinne und man muss erst die felgen auf dem wagen haben

um zu entscheiden ob überhaupt was gemacht werden muss , aber ich kaufe keine felgen pack die auf mein wagen und

der tüv sagt STOP es muss gebördelt werden es muss geschnitten werden usw... also dachte ich mir einer von euch profis kann mir sagen

was auch wirklich passt ohne das ich was machen muss, vielen dank erstmal

dann postet mal euer wissen :)

 

______________________________________________________

Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2012 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Passen eigentlich die Felgen vom cls in 8,5x19 et25 und 9,5x19 et 28 auf 245 und 275 auch ohne nacharbeiten?

Das ist leider nur ein Traum.

2 Fahrzeuge im Freundeskreis fahren diese Kombination.

Abnahme nach 19.2 problemlos.

Ich selber fahre diese Räder in ET 44/46 mit 20mm Distanz/Rad.

Also ET 24/26eff. AMG's S3 vom W215.

ALLES ohne Nacharbeiten und sehr intensiver TÜV-Abnahme.

Man sollte seine kritische Grundeinstelleung nicht übertreiben... :)

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Moin,

wie du schon schreibst, die Auflagen stehen da immer. Bei mir wurde nichts gemacht und es musste auch nichts gemacht werden.

Ich fahre vorne 245/35 ET 35 und hinten 275/30 ET35.

am 4. Mai 2012 um 6:55

ALLE genannten Rad/Reifenkombinationen passen ohne Nacharbeiten an der

Karosserie/Fahrwerk.

Von AMG sind z.B. 8,5/9,5 x 19 und 245/275 mit ET 31/30 ohne Eintragung

freigegeben.

 

8,5/9,5 x 19 passen sogar bis ET 24/26 ohne Nacharbeiten.

(fahre ich mit 235/265)

 

Am einfachsten wäre wohl eine Einzelabnahme nach § 19.2 wobei die

Freigängigkeit unabhängig vom Gutachten geprüft wird.

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 10:01

hallo

ich wollte wissen wie das kann mit zwei verschiedenen ET´s das es ohne nacharbeiten geht ?

8,5/9,5 x 19 und 245/275 mit ET 31/30 ohne Eintragung

und

Ich fahre vorne 245/35 ET 35 und hinten 275/30 ET35.

?

soll ich jetzt eine felge mit ET 30 holen wo ich 245/275 fahre oder ET 35 mit 245/275 ? welches passt 100% ?

am 4. Mai 2012 um 11:51

ALLE bisher angesprochene Maße passen.

 

Und: Je kleiner die ET, desto weiter steht das Rad im Radhaus nach außen.

 

Wenn also ET 24/26, oder ET 30/31, ohne Nacharbeiten passt, dann ET 35

doch erst recht.

 

Der Hersteller der Felgen hat es sich wohl sehr einfach gemacht und Auflagen

festgeschrieben, ohne die Notwendigkeit genau zu prüfen.

 

 

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 9:31

was würdet ihr mir vorschlagen

245/275 mit et 30

oder 235/265 mit 35

welche kombi wäre sportlicher und sieht bei wenig tieferlegenung richtig sportlich gut aus ?

am 5. Mai 2012 um 16:49

Hallo zusammen,

vorab ein paar Anmerkungen von mir.

Für Sonderräder existieren normalerweise mehrere Gutachten.

Da wäre zunächst das, das ausreichende Materialeigenschaften bestätigt. Dazu kommen meist mehrere Gutachten zum Verwendungsbereich, in denen die Eignung verschiedener Ausführungen des Radtyps für den Betrieb auf bestimmten Fahrzeugmodellen mit dafür möglichen Reifengrößen und Auflagen dazu enthält.

Diese Gutachten werden von TÜV-Typprüfstellen erstellt, die ihre Bewertungen gemäß der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen vornehmen. Der Radhersteller kann deren Inhalt kaum beeinflussen. Die einzige Absicherung seinerseits besteht darin, dass er Radgutachten anfertigen lässt, um seine Ware überhaupt erfolgreich verkaufen zu können. Das ist ganz im Interesse seiner Kunden, die für den Betrieb auf ihrem Fahrzeug eine Zulassung benötigen.

Diese Radgutachten zum Verwendungsbereich sind eine Vorarbeit für KFZ-Prüfer oder -Sachverständige von Prüfstellen, die mit ihrer Hilfe recht schnell die Eignung von Rad-/Reifenkombinationen auf einem Fahrzeug beurteilen können. Sie haben für ihre Bewertung einen Ermessensspielraum, sind aber angehalten, dem VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 zu folgen.

Eine übliche Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO ist daher günstig. Bei Abweichungen vom Radgutachten (oder wenn es kein passendes gibt) steigen Aufwand und Preis, ohne Gewähr für den Erfolg der Abnahme.

Alle Auflagen in Radgutachten, insbesondere die zur Freigängigkeit und Radabdeckung, sind zu erfüllen. Diese Auflagen sind konservativ verfasst und berücksichtigen auch das ungünstigste Zusammentreffen von Rüstzustand und Fertigungstoleranzen von Fahrzeugen. Im jeweils vorliegenden Einzelfall kann es daher sein, dass keine Änderungen an der Karosserie erforderlich sind. Eine Gewähr dafür gibt es aber nicht. Niemand, der hier schreibt "passt", würde seine Hand dafür ins Feuer legen können. Belege sind gefragt.

 

@Adanali87:

Du hast in Deinem Thema einen umfangreichen Teil aus einem Radgutachten kopiert und in MT veröffentlicht. Da ich wohl davon ausgehen kann, dass Dir keine ausdrückliche Erlaubnis dazu vom Urheber des Dokuments vorliegt, bitte ich darum, das zu unterlassen, da damit möglicherweise Rechte verletzt werden.

Es wäre besser gewesen, einen Link zum Gutachten zu schreiben. Das ist rechtlich unbedenklich und würde darüber hinaus ermöglichen, das Gutachten vollständig zu lesen.

Bitte reiche den Link nach.

 

Zum Thema selbst äußere ich mich gerne, wenn mir mehr Informationen vorliegen, und möglichst auch Fragen, die sich nicht allein auf ein paar Aspekte der Zulässigkeit beschränken, sondern u.A. auch fahrdynamische Aspekte betreffen. Die hinter dem Wunsch dieser Umrüstung stehenden Absichten wären auch interessant.

 

Noch eine persönliche Äußerung:

Angesichts meiner Kenntnisse über die Entstehungsgeschichte von ICW würde ich selbst deren Räder nicht kaufen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Passen eigentlich die Felgen vom cls in 8,5x19 et25 und 9,5x19 et 28 auf 245 und 275 auch ohne nacharbeiten?

am 5. Mai 2012 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Passen eigentlich die Felgen vom cls in 8,5x19 et25 und 9,5x19 et 28 auf 245 und 275 auch ohne nacharbeiten?

Ja, plug n play.

am 5. Mai 2012 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Passen eigentlich die Felgen vom cls in 8,5x19 et25 und 9,5x19 et 28 auf 245 und 275 auch ohne nacharbeiten?

Das ist leider nur ein Traum.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von jackiemen

Passen eigentlich die Felgen vom cls in 8,5x19 et25 und 9,5x19 et 28 auf 245 und 275 auch ohne nacharbeiten?

Das ist leider nur ein Traum.

Sorry, aber dazu sag ich mal nix:rolleyes:

@jackiemen

passt ;)

am 5. Mai 2012 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Das ist leider nur ein Traum.

Sorry, aber dazu sag ich mal nix:rolleyes:

Warum denn nicht?

Vielleicht wäre es doch für Leser hilfreich.

Zitat:

@jackiemen

passt ;)

Kannst Du das für jeden 211er nachweisen?

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

 

Kannst Du das für jeden 211er nachweisen?

Ja, die Kombination passt an jedem W211, und das auch ohne Nacharbeiten an der Karosse.

Das es an jedem W211 erlaubt ist habe ich nicht gesagt;)

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