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W221 Wer kann mir während der Fahrt TV und DVD freischalten? Kreis Gießen bei FFM

Mercedes S-Klasse W221
Themenstarteram 16. November 2017 um 22:02

Hallo liebe Leute, fahre ein s350cdi Baujahr 2010 in lang mit Fondentertainment.

Suche jemanden der mir tv und dvd während der Fahrt freischalten kann. Würde mich freuen wenn es jemand im Kreis gießen machen könnte.

Lieben Dank

Beste Antwort im Thema

... ich habs aufgegeben gegen TV-Freischaltung zu wettern.

Nur weils möglich ist, heist das nicht das man das auch machen SOLLTE.

Und die Argumente, ja meine Beifahrerin will schauen, ist für mich echt lächerlich.

Die soll sich die Gegend anschauen und die Schuhgeschäfte zählen. :D

Aber ja, es ist so, das wenn mit einer Freischaltung ein Unfall passiert,

das sich die Versicherung zu recht weigert was zu zahlen,

weil die Betriebserlaubniss erloschen ist.

Wir hatten vor langer Zeit eine heftige Diskusion drüber.

 

mfg

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15 Antworten

ntg3 oder 3.5 ????

mfg

Themenstarteram 16. November 2017 um 22:22

Was heißt das?

Sorry ich kenn mich Gar net aus??

Themenstarteram 16. November 2017 um 22:32

?

Du hast ein NTG 3.5

hier ein link es gibt mehrere Anbieter, wen du es nicht selber einbauen kannst such dir einen, der es mit anbietet.

Erlischt dann nicht die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug? Ich wäre da lieber vorsichtig!

Abgesehen davon - wie lange wird der TV-Empfang noch funktionieren? DVB-T wird seit 11/17 nach und nach abgeschaltet, und Mercedes bietet meines Wissens keine Aufrüstung für DVB-T2 an; zumindest nicht für die Billig-Fahrzeuge wie die S-Klasse...

... ich habs aufgegeben gegen TV-Freischaltung zu wettern.

Nur weils möglich ist, heist das nicht das man das auch machen SOLLTE.

Und die Argumente, ja meine Beifahrerin will schauen, ist für mich echt lächerlich.

Die soll sich die Gegend anschauen und die Schuhgeschäfte zählen. :D

Aber ja, es ist so, das wenn mit einer Freischaltung ein Unfall passiert,

das sich die Versicherung zu recht weigert was zu zahlen,

weil die Betriebserlaubniss erloschen ist.

Wir hatten vor langer Zeit eine heftige Diskusion drüber.

 

mfg

Zitat:

Und die Argumente, ja meine Beifahrerin will schauen, ist für mich echt lächerlich.

Die soll sich die Gegend anschauen und die Schuhgeschäfte zählen.

Zumal es dafuer ja dauerfreie Rear Entertainment Systeme schon seit dem 220er gibt. Da hinten ist sie meist eh besser aufgehoben - sorry der musste jetzt sein. :D

In meinem V221 mit Entertainment System funktionierte das DVD/TV schauen während der Fahrt auch ohne Freischaltung???

Selbst ohne Splitview.

Vorne oder Hinten? Hinten ist klar, aber Vorne duerfte nicht - niemals ohne Aenderung.

Hast du das Fahrzeug gebracht gekauft?

Themenstarteram 17. November 2017 um 15:08

Ja habe ich

... dann hat das dein Vorgänger erledigt.

Denn der :) hat das def. nicht erledigt, er darf es einfach nicht freischalten.

Das Thema ist rein rechtlich gesehen schon interessant, wobei ich das Freischalten dieser Funktion für recht gefährlich halte und deswegen strikt dagegen bin.

Es gibt, zumindest so weit ich weiß, kein Gesetz das eine Freischaltung dieser Funktion untersagt.

Ich lasse mich zu dieser Aussage gerne belehren.

Es gibt ein paar Paragraphen die man im Falle einer solchen Freischaltung ins Feld führen könnte, aber die alleinige Tatsache das die Funktion freigeschaltet wurde stellt nach der jetzigen Gesetzeslage keine Straftat im Sinne der Gesetzgebung oder einen Verstoß gegen eine Verordnung dar, leider.

Eine ganz andere Sache ist es hingegen wenn der Fahrer wärend der Fahrt diese Funktion nutzen würde, was im Zweifelsfall aber schwer zu belegen sein dürfte.

Das diese Funktion von den Herstellern wärend der Fahrt gesperrt ist, stellt quasi eine freiwillige Selbstbeschränkung dar, so wie das beispielsweise auch bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 250 km/h der Fall ist, und soll zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.

Ich denke das es einige geben wird die dazu eine andere Meinung vertreten und ich würde mich freuen wenn wir das hier ein für alle Mal klären könnten.

Um es noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen, ich bin strikt gegen eine Freischaltung dieser Funktion.

Ich würde mir aber wünschen das der Gesetzgeber hierzu endlich einmal eine eindeutige Aussage in Form eines unmissverständlichen Paragraphen, beispielsweise in der StVO, oder besser noch durch eine Erweiterung des Paragraphen 19 Abs. 2 der StVZO, machen würde.

Eigentlich bin ich kein Freund von immer neuen und zusätzlichen Paragraphen und Verordnungen, aber wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit Dritter geht und dies nur durch solche Maßnahmen gewährleistet werden kann, dann sehe ich darin nichts negatives.

Gruß.

Klaus

... danke sehr. :)

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