- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Während der Fahrt DVD Gucken bzw. alleine das Vorhandensein eines Players
Während der Fahrt DVD Gucken bzw. alleine das Vorhandensein eines Players
Halo, ich habe da mal eine Frage.
Wie sieht es rechtlich aus bei folgenden Szenarien, und was können einem für Strafen blühen? Nehmen wir an, es handelt sich in allen Fällen um ein "offenes" DVD Radio d.h. es springt auch während der Fahrt an.
a) DVD fähiges Radio verbaut aber während der Fahrt (alleine im Auto) aus!
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!
Bin mal gespannt ...
Eure Juline
Beste Antwort im Thema
das thema wurde schon zig-mal durchgekaut!
rein rechtlich ist es:
NICHT verboten, ein dvd radio eingebaut zu haben
NICHT verboten, den bildschirm während der fahrt ausgefahren zu haben
NICHT verboten, eine dvd laufen zu lassen während der fahrt
jeder der das gegenteil behauptet, soll bitte direkt die entsprechenden verweise zur stvzo mitposten!
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden
dies steht so wo?!
dabei handelt es sich lediglich um empfehlungen der hersteller um sich vor regressansprüchen zu schützen......diese empfehlungen ahben aber KEINE rechtsverbindlichkeit!
das einzisgte womit man hier in konflikt kommen kann, ist der §23stvo, dieser greift allerdings auch beim gespräch mit dem beifahrer, dem rauchen einer zigarette, beim radiohören usw.....
Ähnliche Themen
68 Antworten
Welche Strafe ?
das selbe wie beim rauchen, trinken, essen, zähneputzen, rasieren usw.
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Halo, ich habe da mal eine Frage.
Wie sieht es rechtlich aus bei folgenden Szenarien, und was können einem für Strafen blühen? Nehmen wir an, es handelt sich in allen Fällen um ein "offenes" DVD Radio d.h. es springt auch während der Fahrt an.
a) DVD fähiges Radio verbaut aber während der Fahrt (alleine im Auto) aus!
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!
Bin mal gespannt ...
Eure Juline
Also ich verstehe nicht den Sinn Deiner Frage.
Wir können uns ja mal demnächst über die rechtlichen Folgen einer Bierzapfanlage in der Mittelkonsole und deren Benutzung während der Fahrt mit oder ohne Beifahrer unterhalten.
Zitat:
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!
Gibt beides Ärger, denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden. Was dich erwartet müsste man mal nachfragen.
bei mir verbaut ist ein audiovox moniciver (hoffe so richtig)
naja is ja auch egal, jedenfalls, darf man während der fahrt nicht kuggen.
es muss alles ordnungsgemäß verkabelt sein, dafür hat das radio meist einen sogenannten ignition switch, der über masse über handbremshebel geschaltet wird
was heißt wenn die handbremse angezogen ist kann auch dvd geschaut werden.
in der fahrt geht mein display auch an, wenn alles ordnungsgemäß geschaltet ist, nur wenn eine dvd eingelegt wird, wirds bild blau und es erscheint ein warntext (man hört anbei nur den sound der dvd)
wird angehalten und die handbremse eingelegt funktioniert es einwandfrei
bis jetzt haben die bullen nochnichts gesagt zu meinem offendem radio
obwohl das abundan schön blenden, bzw ablenken könnte da es bis gestern noch oben im amaturenbrett gesessen hat.
was einem für strafen drohen weiß ich allerdings nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Zitat:
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!
Gibt beides Ärger, denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden. Was dich erwartet müsste man mal nachfragen.
Welcher Gesetzestext schreibt denn das mit dem Handbremskontakt vor? Würde da gerne mal nachlesen.
Sinn ist folgender - Quengelige Freundinnen die zuviel Quasseln und beim Pendeln lieber mit DVDs stummgestellt werden wollen
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Zitat:
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!
Gibt beides Ärger, denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden. Was dich erwartet müsste man mal nachfragen.
Also mech. Kontakte(Handbremse) sind da wohl nicht gelegt. Ich bin mehrere Kisten gefahren da spang das Display in Schrittgeschwindigkeit an. Das ist elektronisch geregelt.
das thema wurde schon zig-mal durchgekaut!
rein rechtlich ist es:
NICHT verboten, ein dvd radio eingebaut zu haben
NICHT verboten, den bildschirm während der fahrt ausgefahren zu haben
NICHT verboten, eine dvd laufen zu lassen während der fahrt
jeder der das gegenteil behauptet, soll bitte direkt die entsprechenden verweise zur stvzo mitposten!
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden
dies steht so wo?!
dabei handelt es sich lediglich um empfehlungen der hersteller um sich vor regressansprüchen zu schützen......diese empfehlungen ahben aber KEINE rechtsverbindlichkeit!
das einzisgte womit man hier in konflikt kommen kann, ist der §23stvo, dieser greift allerdings auch beim gespräch mit dem beifahrer, dem rauchen einer zigarette, beim radiohören usw.....
Das mit der Handbremse und Werksseitigen Beschränkungen sind reine Selbstverpflichtungen der Hersteller.
Ist wie mit der V-max 250 km/h Beschränkung bei BMW und MB.
Wenn du beim DVD sehen einen Unfall baust, dann hast du ebensoviel Teilschuld, als wenn du einen Burger ist.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Welche Strafe ?
das selbe wie beim rauchen, trinken, essen, zähneputzen, rasieren usw.
Ein Bekannter von mir hat mal 10 Euro Bußgeld zahlen müssen wegen Verstoß gegen Rücksichtnahme auf den Verkehr oder so.. jedenfalls hatte er im Auto: Stifte, Notebook, Block, Kaffee, Freisprechanlage (aktiv telefoniert), mehrere Ordner mit Geschäftsunterlagen aufgeklappt und durchgewühlt, etc. und hat alles benutzt.
Er hat seine komplette Büroarbeit während der Fahrt erledigt und ist trotzdem viel zu schnell gefahren*. Schade dass ich davon kein Foto gemacht habe, sah wirklich irre aus.. (im CLK Cabrio).
Gruß
yo-chi
*der hat öfter mal 1-3 Monate keinen Schein.. von daher schadets ihm nicht.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wenn du beim DVD sehen einen Unfall baust, dann hast du ebensoviel Teilschuld, als wenn du einen Burger ist.
kurz und knapp, aber damit hast du den kern der sache zusammengefasst!
Dann hatte es aber rückschlüsse auf seinen Fahrstil gehabt und lag nicht an der Benutzung der Gegenstände
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Welche Strafe ?
das selbe wie beim rauchen, trinken, essen, zähneputzen, rasieren usw.
Ein Bekannter von mir hat mal 10 Euro Bußgeld zahlen müssen wegen Verstoß gegen Rücksichtnahme auf den Verkehr oder so.. jedenfalls hatte er im Auto: Stifte, Notebook, Block, Kaffee, Freisprechanlage (aktiv telefoniert), mehrere Ordner mit Geschäftsunterlagen aufgeklappt und durchgewühlt, etc. und hat alles benutzt.
Er hat seine komplette Büroarbeit während der Fahrt erledigt und ist trotzdem viel zu schnell gefahren*. Schade dass ich davon kein Foto gemacht habe, sah wirklich irre aus.. (im CLK Cabrio).
Gruß
yo-chi
*der hat öfter mal 1-3 Monate keinen Schein.. von daher schadets ihm nicht.
GENIAL!
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Er hat seine komplette Büroarbeit während der Fahrt erledigt und ist trotzdem viel zu schnell gefahren*. Schade dass ich davon kein Foto gemacht habe, sah wirklich irre aus.. (im CLK Cabrio).
*der hat öfter mal 1-3 Monate keinen Schein.. von daher schadets ihm nicht.
Damit läuft er Gefahr, in Zukunft ein potentieller MPU-Kandidat zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das mit der Handbremse und Werksseitigen Beschränkungen sind reine Selbstverpflichtungen der Hersteller.
Ist wie mit der V-max 250 km/h Beschränkung bei BMW und MB.
Wenn du beim DVD sehen einen Unfall baust, dann hast du ebensoviel Teilschuld, als wenn du einen Burger ist.
Eigentlich die abschliessende Antwort hier.