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während Start/Stop-Automatik aktiv: mit Handy telefonieren?

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 15. September 2009 um 20:56

verboten ja/nein?

motor ist ja aus, also dürften die grünen ja nichts dagegen unternehmen können, oder?

 

Beste Antwort im Thema

Die SSA startet den Motor doch aber auch manchmal ohne Zutun des Fahrers - dann z.B. wenn die Bordspannung zu niedrig wird oder der Klimakompressor arbeiten muss.

Wenn man also telefoniert und das Auto aus o.g. Gründen startet, dann möchte ich sehen, wie man auflegt bevor der Motor richtig läuft.

Wie stehts denn eigentlich, wenn man nur startet und der Motor nicht anspringt - ggf. wegen einem Defekt. Dürfte ich dann mit "orgelndem" Starter auf der Straße stehen? ;-)

Spaß beiseite.

Worüber hier diskutiert wird kann ich nicht richtig nachvollziehen.

Telefonieren während der Fahrt lenkt ab. Das ist so. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass das Bedienen/Telefonieren während der Fahrt die Fahrtüchtigkeit genauso beeinträchtigt wie eine größere Menge Alkohol.

Die Strafen für Alkohol sind nun um einiges drastischer. Da kann ich nicht nachvollziehen, wie man sich darüber aufregen kann.

Ich wünsche euch niemanden im persönlichen Umfeld, der durch telefonbedingten Unfall geschädigt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Unterleib Dynamo

verboten ja/nein?

motor ist ja aus, also dürften die grünen ja nichts dagegen unternehmen können, oder?

Was hat das mit Start/stop zutun?

Laut StVo : ... ist da Handy telefonieren während der FAHRT verboten".

Zumindest in Österreich

Auszug aus §23 StVO:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Auszug aus §23 StVO:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Wagen mag zwar umgangssprachlich stehen, jedoch ob der Wagen auch im juristischen Sinne steht oder nicht nur vor einer Wechsellichtzeichenanlage auf eine Fortsetzung der Fahrt wartet, ist IMHO schon ein Unterschied.

Probiers einfach mal aus - für 2x 40€ Bußgeld dafür bekommt man auch eine Freisprechanlage;).

Hallo,

das Fahrzeug muß stehen und der Motor abgestellt sein. Das ist mit der Start/Stop Automatik auch gegeben.

Ob der Halt vor einer Ampel oder Bahnschranke dazu ausreicht beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Ich würd's nicht drauf ankommen lassen, da zu schnelles Fahren, falsch Parken und Handytelefonieren inzwischen nahezu Kapitalverbrechen sind und mit immer drastischeren Strafen geahndet werden.

Die Masse beim sich schlecht wehren könnenden Autofahrer macht's...

Gruß

Rainer

PS: Ich gehe mit gut 100 € für eine Parrot und ein paar Stunden Spaß beim Einbau der Sache ganz einfach aus dem Weg.

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1802

Hallo,

das Fahrzeug muß stehen und der Motor abgestellt sein. Das ist mit der Start/Stop Automatik auch gegeben.

Ich würd's nicht drauf ankommen lassen, da zu schnelles Fahren, falsch Parken und Handytelefonieren inzwischen nahezu Kapitalverbrechen sind und mit immer drastischeren Strafen geahndet werden.

Da bin ich in beiden Fällen anderer Meinung. :) Solange es keine Gerichtsurteile zur Start-Stop-Automatik gibt, dürfte das eine Grauzone sein. Vermutlich kann man sich aber nicht darauf verlassen - bei der Start-Stop Automatik ist der Motor zwar nicht richtig an, aber auch nicht richtig aus. In jedem Fall ist das Gesetz nicht eindeutig, aber sobald der erste mit SSA vor Gericht gewinnt, dürfte der Gesetzgeber eh mit einer Textanpassung reagieren... :)

Beim zweiten Punkt finde ich, dass die Strafen in Deutschland ausgesprochen niedrig und in keinem Fall drastisch sind. Ich finde es lächerlich, wenn ich mit 72 im 60er Bereich auf dem Mittleren Ring in München geblitzt werde, die untere Grenze sollte angehoben werden, da lohnen ja nicht mal die Bearbeitungskosten der Behörde. Bei anderen Dingen und gerade in den oberen Bereichen der Geschwindigkeitsüberschreitung sind wir im internationalen Bereich sehr kulant. Handy am Steuer oder Parken auf einem Behindertenparkplatz sollte ruhig 200 Euro kosten und warum sollte jemand, der mit 60 durch die 30er Zone fährt und Menschenleben gefährdet, nicht als Mindeststrafe ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben und 3000 Euro Strafe zahlen?

Wer 60 in der 50er Zone fährt, begeht kein Verbrechen und gefährdet in aller Regel niemanden. Da werden die Leute geschröpft, aber bei den wirklichen, rücksichtslosen Vergehen, die auch nicht mehr mit Unachtsamkeit zu erklären sind, passiert in Deutschland relativ wenig.

Man muss ausserdem abgeschnallt sein (neben Motor aus und Fahrzeug muss stehen) , hat mir ne Freundin gesacht und die is Polizistin.

Zitat:

Original geschrieben von Menthi

Man muss ausserdem abgeschnallt sein (neben Motor aus und Fahrzeug muss stehen) , hat mir ne Freundin gesacht und die is Polizistin.

Das ist wohl ihre persönliche Meinung *g* Wenn ich auf einem Parkplatz stehe und angeschnallt bin, dann soll sie mal versuchen, mir da 40€ abzunehmen. Also vom Gurt kann man sowas nicht abhängig machen.

Und der Motor ist bei der SSA doch "richtig" aus. Der einzige Unterschied ist, dass man den Wagen halt nicht über das Drehen des Zündschlüssel, sondern über das Treten des Kupplungspedals startet. Für die Bewertung "Motor an oder aus" kann es doch keine Bedeutung haben, ob ich den Motor nun über die Kupplung wieder starte oder über den Schlüssel/Startknopf.

Ja aber das Fahrzeug darf nicht fahrbereit sein genauso wie der Fahrer ;)

Das schließt ein ,das man nicht angeschnallt sein darf = offiziell nicht fahrbereit.

Ist der Motor aus und das Fahrzeug steht , is das Fahrzeug offiziell nicht fahrbereit.

Beides zusammen muss gegebn sein ;)

 

Geht sie nach Vorschrift muss sie dir die 40€ abnehmen. Die macht ja au nur ihren Job und muss sich dran halten.Gesetze haben andere gemacht.

am 18. September 2009 um 9:05

Ich denke auch, es muss einen Punktesammler geben, der das mal ausprobiert und durchstreitet :)

Meine Interpretation wäre: Fahrt ist alles was nicht mit Parken und Halten im Sinne der StVO zu tun hat. Vor einer Ampel halten gehört demnach zum Fahren. Begründet könnte das damit werden, dass ich jederzeit wieder fahrbereit sein muss und mit Handy am Ohr wohl angeblich nicht schnell genug reagieren könnte. Tja, liebes Rechtssystem, ein gruscheln im Handschuhfach oder das Wechseln von CDs sind höchstens versicherungstechnisch ein Risiko, Handies sind leider ganz ganz böse böse böse.

 

<ironie>

Daher plädiere ich für ein Kennzeichnen von Handys, ähnlich der Tabakindustrie:

SMS während der Fahrt kann ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zuführen.

Telefonieren ohne Freisprecher währernd der Fahrt kann Sie töten.

Telefonieren an Ampeln lässt diese länger auf Rot stehen.

Telefonieren beeinflusst den Geradeauslauf und Bremsleistung Ihres Fahrzeugs.

</ironie>

 

*seufz*

 

Mir ist schon klar, dass es tatsächlich Risiken durch die Verwendung von Handys gibt, nur soll man dabei bitte auf dem Teppich bleiben. Das Bedienen von Navis wird meines Wissens auch nicht geahndet, wobei viele Navis darauf hinweisen, dass die Bedienung im Stand zur erfolgen hat. Hier hätte ich dann ein Frage an BMW - könnt ihr mir bitte die Versuchung nehmen und mir mein iDrive während der Fahrt deaktivieren?

 

*wink*

Zitat:

Original geschrieben von Menthi

Ja aber das Fahrzeug darf nicht fahrbereit sein genauso wie der Fahrer ;)

Das schließt ein ,das man nicht angeschnallt sein darf = offiziell nicht fahrbereit.

Ist der Motor aus und das Fahrzeug steht , is das Fahrzeug offiziell nicht fahrbereit.

Beides zusammen muss gegebn sein ;)

 

Geht sie nach Vorschrift muss sie dir die 40€ abnehmen. Die macht ja au nur ihren Job und muss sich dran halten.Gesetze haben andere gemacht.

Also Entschuldigung die Argumentation halte ich, auch juristisch für quatsch: Die gesetzliche Regelung besagt nur, der Motor muß ausgeschaltet sein. Ob nun die Zündung an ist, ich angeschnallt im Auto sitze ist vollkommen unerheblich.

Bei der Diskussion mit der Start-Stop-Automatik hätte ich eher ein anderes Problem: Man steht ja vor einer Ampel mitten auf der Straße, wo das Anhalten/Parken so eigentlich ja nicht zulässig ist. Ich würde daher eher davon ausgehen, daß man an dieser Stelle, egal ob nun mit oder ohne Motor an ein telefonieren ohne FSE nicht zulässig ist.

Ansonsten fordere ich eine Pflicht für "Freirauchereinrichtungen", das Hauptargument gegen das Telefonieren am Steuer ist ja, das beide Hände am Lenkrad sein sollen. Genauso fordere ich den ZWang nach Automatikgetrieben (gleiche Logik) und ein Gesprächsverbot im Auto, schließlich soll der Fahrer ja auch durch (Handy-) Gespräche abgelenkt werden ...

Die SSA startet den Motor doch aber auch manchmal ohne Zutun des Fahrers - dann z.B. wenn die Bordspannung zu niedrig wird oder der Klimakompressor arbeiten muss.

Wenn man also telefoniert und das Auto aus o.g. Gründen startet, dann möchte ich sehen, wie man auflegt bevor der Motor richtig läuft.

Wie stehts denn eigentlich, wenn man nur startet und der Motor nicht anspringt - ggf. wegen einem Defekt. Dürfte ich dann mit "orgelndem" Starter auf der Straße stehen? ;-)

Spaß beiseite.

Worüber hier diskutiert wird kann ich nicht richtig nachvollziehen.

Telefonieren während der Fahrt lenkt ab. Das ist so. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass das Bedienen/Telefonieren während der Fahrt die Fahrtüchtigkeit genauso beeinträchtigt wie eine größere Menge Alkohol.

Die Strafen für Alkohol sind nun um einiges drastischer. Da kann ich nicht nachvollziehen, wie man sich darüber aufregen kann.

Ich wünsche euch niemanden im persönlichen Umfeld, der durch telefonbedingten Unfall geschädigt wird.

Es muss ja nicht mal eine fest eingebaute FSE sein. Es reicht ja schon ein Bluetooth-Knopf im Ohr oder ein kabelgebundenes Headset für € 4,95 aus der eBucht. Ich weiß nicht was daran so schwierig ist. Mich machen die Leute krank, die während der Fahrt ihr Handy in der Visage haben. Leicht nach vorne gebeugt (damit es keiner sieht...) können sie nicht auch noch in den Rückspiegel sehen. Und so schleicht man mit 110 km/h auf der linken Spur auf der Autobahn und behindert den nachfolgenden Verkehr. Das Verbot nutzt scheinbar gar nichts, solange nicht kontrolliert wird.

Glaub mir, es wird kontrollier ;-)

Kleine Story vom letzten Freitag zum Thema Handy am Ohr während des Fahrens.

Fuhr mit meiner BMW R 1150RT von der Arbeit nach Hause. Dabei benütze ich teilweise eine vielbefahrene BAB. Freitag auch wieder viel los. Linke Spur wie immer ziemlich voll, rechts nicht so. War auf der linken Spur, vor mir ein Autofahrer mit etwas merkwürdigem Fahrverhalten (etwas unkonzentriert). Bin dann rechts gefahren. Als ich auf gleicher Fahrer-Höhe (durch Geschwindigkeitsreduzierung links) mit ihm war, sah ich, dass er mit nem Handy am Ohr telefonierte. Er bemerkte mich und als ich den Kopf schüttelte, habe ich noch nie jemanden so schnell das Handy weglegen sehen, wie bei den Fahrer. Da konnte ich mir ein leichtes innerliches Schmunzeln nicht verkneifen. Sorry!!!

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