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Wäre ein "Einrad" (mit E-Antrieb) in Deutschland zulassungsfähig?
Hi,
wäre ein elektrisch betriebenes "Einrad" in der Art des im folgenden Video gezeigten Exemplars in Deutschland zulassungsfähig?
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18 Antworten
Laut StVO handelt es sich bei einem Einrad um ein Spiel- und Sportgerät, weshalb dafür die Vorschriften für Fußgänger gelten. Somit ist die Nutzung ausschließlich auf Gehwegen, in Spielstraßen und in Fußgängerzonen gestattet.
Laut aktuellem Stand erhalten Elektroeinräder keine Strassenzulassung.
Das hättest Du auch selbst googeln können...
Hallo
Ich denke mal das hier die Zulassungspflicht mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, ähnlich wie beim Segway, unterwandert wird. In dem Video wird das Gerät ebenfalls nur auf Gehwegen, Parks und in Gebäuden bewegt, nie auf der Straße in fließendem Verkehr.
Da müsstest du vielleicht bei einem Segwayhändler nachfragen wie da die Sach/Rechtslage für Einachsige Fahrzeuge geregelt ist. Musst ja nicht auf dieses Fremdfabrikat hinweisen.
Gruß
Ich hatte gehofft, daß es hier mittlerweile ein europäische Harmonisierung gegeben hat.
Für den Fall das jemand seine geistigen Ausrutscher vermisst, ich habe mir mal erlaubt alles was nicht zum Thema beiträgt zu entsorgen.