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Wagen des Partners als Zweitwagen versichern sinnvoll?

Themenstarteram 14. November 2018 um 14:22

Hi,

ich habe eine hoffentlich nicht zu komplizierte Frage und hoffe ihr könnt mir helfen :)

Ich bin mittlerweile bei SF-Klasse 15 angelangt und habe aktuell ein Auto auf meinen Namen versichert.

Mein Partner hat deutlich später seinen Führerschein gemacht, aktuell SF-Klasse 4 und ebenfalls ein Auto bei einer anderen Versicherung auf seinen Namen versichert.

Mein Auto möchte ich in den nächsten 1-2 Monaten gerne verkaufen, da wir durch einen Umzug nun mit einem Auto locker auskommen.

Was macht Sinn?

1. Das Auto meines Partners jetzt erst mal als meinen Zweitwagen versichern und nach dem Verkauf meines Autos SEIN Auto als mein "Hauptauto" versichern (geht das überhaupt?)?

2. Beide Verträge so lassen wie sie sind. Dann würden wir aber doch nach dem Verkauf meines Autos quasi 11 SF-Klassen "verschenken" und ich müsste, wenn ich jemals wieder ein Auto kaufe, bei 0 anfangen, oder seh ich das falsch?

3. eine Möglichkeit, an die wir noch nicht gedacht haben..?

Danke für eure Tipps!

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11 Antworten

Du kannst deinem Partner die SF 12 übertragen, für das verbleibende Auto. Er muss halt12 Jahre den FS haben.

Seine SF 4 verbleiben im Hintergrund erhalten. Kann man später wieder nutzen. Du oder dein Partner.

Themenstarteram 14. November 2018 um 14:34

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. November 2018 um 15:31:25 Uhr:

Du kannst deinem Partner die SF 12 übertragen, für das verbleibende Auto. Er muss halt12 Jahre den FS haben.

Seine SF 4 verbleiben im Hintergrund erhalten. Kann man später wieder nutzen. Du oder dein Partner.

Wie, ich kann ihm jetzt (nach dem Verkauf meines Autos) SF 12 übertragen - und in 7 oder 8 Jahren, wenn er 12 Jahre einen Führerschein hat, kann er die dann nutzen :D ? Bis dahin hat er doch "aus eigener Kraft" auch SF 12. Oder wo ist mein Denkfehler?

 

Um die SF 12 jetzt übertragen zu bekommen,muss er jetzt den FS 12 Jahre haben bei welcher Versicherung ist sein Auto?

Man kann aber auch zum Ablauf seiner Versicherung ein Versicherungsnehmerwechsel auf dich machen. Dann braucht es keine Ùbertragung.

Du hast die Möglichkeit, als Versicherungsnehmerin bei der Versicherung deines Partners einzusteigen. Der mögliche Termin ist mit der Versicherung abzuklären, evtl. Ist eine Kündigung der Versicherung zum Jahresende anzustreben. Manche Versicherungen nehmen Aufschläge, wenn Versicherungsnehmer und KFZ Halter nicht diesselbe Person ist.

Eine andere Möglichkeit ist, das Auto deines Partners nach dem Verkauf auf dich umzumelden. Dann bedarf es keiner Kündigung bei der Versicherung, aber es gibt die Nachteile Kosten der Ummeldung und zusätzlicher Vorbesitzer, was bei einem späteren Verkauf des Autos nachteilig sein kann.

Themenstarteram 14. November 2018 um 15:16

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 14. November 2018 um 16:01:32 Uhr:

Du hast die Möglichkeit, als Versicherungsnehmerin bei der Versicherung deines Partners einzusteigen. Der mögliche Termin ist mit der Versicherung abzuklären, evtl. Ist eine Kündigung der Versicherung zum Jahresende anzustreben. Manche Versicherungen nehmen Aufschläge, wenn Versicherungsnehmer und KFZ Halter nicht diesselbe Person ist.

Eine andere Möglichkeit ist, das Auto deines Partners nach dem Verkauf auf dich umzumelden. Dann bedarf es keiner Kündigung bei der Versicherung, aber es gibt die Nachteile Kosten der Ummeldung und zusätzlicher Vorbesitzer, was bei einem späteren Verkauf des Autos nachteilig sein kann.

Bedeutet in der Praxis, für das Jahr 2020 (2019 wird ja nicht mehr passen, da ich meinen Wagen noch 1, 2 Monate brauche) könnten wir seiner Versicherung einen Wechsel des Versicherungsnehmers melden und ab 2020 demnach auch dort meine günstigeren SF-Klassen nutzen?

Und zusätzlich sollen wir seine Versicherung zum Ablauf des Jahres 2018 kündigen? Warum das?

Das mit der Ummeldung hatten wir auch kurz überlegt, aber aus den genannten Gründen verworfen.

Themenstarteram 14. November 2018 um 15:20

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. November 2018 um 15:41:19 Uhr:

Man kann aber auch zum Ablauf seiner Versicherung ein Versicherungsnehmerwechsel auf dich machen. Dann braucht es keine Ùbertragung.

Aber nicht, so lange ich noch mein Auto habe, oder? Dann hätte ich ja zwei Autos mit derselben schönen SF-Klasse bei zwei Versicherungen versichert.

Zitat:

@Sabrina_2012 schrieb am 14. November 2018 um 16:16:02 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 14. November 2018 um 16:01:32 Uhr:

Du hast die Möglichkeit, als Versicherungsnehmerin bei der Versicherung deines Partners einzusteigen. Der mögliche Termin ist mit der Versicherung abzuklären, evtl. Ist eine Kündigung der Versicherung zum Jahresende anzustreben. Manche Versicherungen nehmen Aufschläge, wenn Versicherungsnehmer und KFZ Halter nicht diesselbe Person ist.

Eine andere Möglichkeit ist, das Auto deines Partners nach dem Verkauf auf dich umzumelden. Dann bedarf es keiner Kündigung bei der Versicherung, aber es gibt die Nachteile Kosten der Ummeldung und zusätzlicher Vorbesitzer, was bei einem späteren Verkauf des Autos nachteilig sein kann.

Bedeutet in der Praxis, für das Jahr 2020 (2019 wird ja nicht mehr passen, da ich meinen Wagen noch 1, 2 Monate brauche) könnten wir seiner Versicherung einen Wechsel des Versicherungsnehmers melden und ab 2020 demnach auch dort meine günstigeren SF-Klassen nutzen?

Und zusätzlich sollen wir seine Versicherung zum Ablauf des Jahres 2018 kündigen? Warum das?

Das mit der Ummeldung hatten wir auch kurz überlegt, aber aus den genannten Gründen verworfen.

Die Kündigung zum Jahresende könnte interessant sein, damit Du als Versicherungsnehmerin ab 1.1.2019 auftreten kannst. Müsstest dann aber den Wagen noch als Zweitwagen versichern, solange du dein anderes Auto noch hast. Ansonsten würde ich einfach mal mit der anderen Versicherung sprechen. Wenn die an langfristigen Kunden interessiert sind, finden die vielleicht eine Lösung. Erstrebenswert wäre z.B., dass du direkt nach dem Verkauf deines Autos dort als Versicherungsnehmerin des anderen Autos mit SF15 einsteigst. Wird bei Online Versicherungen schwierig, bei Versicherungen mit einem Vertreter vor Ort ist meist etwas Spielraum vorhanden.

Vielleicht solltest du erst mal klären, ob dein Auto noch dieses Jahr wegfällt und wann der Ablauftermin des Partnerautos ist.

Themenstarteram 20. November 2018 um 9:49

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. November 2018 um 17:40:14 Uhr:

Vielleicht solltest du erst mal klären, ob dein Auto noch dieses Jahr wegfällt und wann der Ablauftermin des Partnerautos ist.

VERMUTLICH wird der Wagen Mitte Dezember verkauft. Bis dahin sollte der Umzug komplett über die Bühne gegangen sein. Ab Januar beginnt dann das neue Versicherungsjahr. Also sollten wir zur Sicherheit die Versicherung meines Partners jetzt kündigen, oder wie?

Wenn du bei dem verbleibenden Auto Versicherungsnehmer werden willst, musst ihr zum 31.12 kündigen Geht natürlich nur wenn der Ablauf der VS der 01.01 ist.

Ihr könntet dann auch die Versicherung wechseln.

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