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Wagen in Werkstatt, Ersatzwagen und Mobilitätsgarantie
Hallo,
ich fahre einen 2 Jahre alten Passat B6.
Vor einer Woche habe ich dummerweise einen kleinen Unfall gebaut, beim ausparken meine Stoßstange
an ein anderes Auto gesetzt. Also selbstverschuldet.
Das ganze der Versicherung (von VW) gemeldet die hatte dann auch 3 Tage später die Freigabe für
die Reperatur gegeben (bezahlt durch Vollkasko) An Kosten hatte ich nur 300€ Selbstbeteiligung.
Als ich meinen Wagen nun in die Werkstatt gegeben habe hatten die irgendwie meinen Termin
verbummelt. Folglich war auch kein Ersatzwagen verfügbar. (Dieser wurde mir zuvor vom Autohaus
zugesichert, das ganze sollte über die Mobilitätsgarantie abgerechnet werden)
Also hat das Autohaus bei einer Autovermietung einen Wagen bestellt, welchen ich jetzt seit 3 Tagen
habe, morgen ist die Reperatur abgeschlossen (Stoßstange+Parksensoren).
Jetzt wollte die Autovermietung vor Übergabe auf einmal eine Kreditkarte o.Ä. von mir, da sie meinten
sie hätte einen "falschen Mietvertrag" mitgenommen, welcher nur bei dem sogenannten "Werkstattersatz"
zu Geltung kommen würde. In meinem Fall sei das anders, weil der Unfall ja selbstverschuldet war.
Es gab also eine hitzige Diskussion im Autohaus wer nun die Kosten übernimmt, bis irgendwann mein Autohändler
sagte, er würde die Kosten erstmal übernehmen (dies war nötig weil die Vermietung keine Wagen auf Rechnung rausgiebt
und ich keine Kreditkarte vorlegen wollte). Im Nachhinein soll das jetzt irgendwie über die Mobilitätsgarantie abgerechnet
werden, das wurde mir so gesagt. Der Ersatzwagen kostet pro Tag wohl so 200 bis 300€, dieser wurde mir so zugeteilt.
Jetzt meine Frage: Wird das jetzt auch alles so klappen, dass der Mietwagen, welcher ja mein Ersatz sein soll auch wirklich
über die Mobilitätsgarantie abgerechnet wird, so wie eigentlich vereinbart? Den Mietwagen habe ich ja nur, weil
das Autohaus den Termin versumpft hatte und keinen eigenen Ersatzwagen hatte.. Nicht, dass ich am Ende noch auf
den Kosten sitzen bleibe.
Danke schonmal im Vorraus!
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Xps2140
Hallo,
ich fahre einen 2 Jahre alten Passat B6.
Vor einer Woche habe ich dummerweise einen kleinen Unfall gebaut, beim ausparken meine Stoßstange
an ein anderes Auto gesetzt. Also selbstverschuldet.
Das ganze der Versicherung (von VW) gemeldet die hatte dann auch 3 Tage später die Freigabe für
die Reperatur gegeben (bezahlt durch Vollkasko) An Kosten hatte ich nur 300€ Selbstbeteiligung.
Als ich meinen Wagen nun in die Werkstatt gegeben habe hatten die irgendwie meinen Termin
verbummelt. Folglich war auch kein Ersatzwagen verfügbar. (Dieser wurde mir zuvor vom Autohaus
zugesichert, das ganze sollte über die Mobilitätsgarantie abgerechnet werden)
Also hat das Autohaus bei einer Autovermietung einen Wagen bestellt, welchen ich jetzt seit 3 Tagen
habe, morgen ist die Reperatur abgeschlossen (Stoßstange+Parksensoren).
Jetzt wollte die Autovermietung vor Übergabe auf einmal eine Kreditkarte o.Ä. von mir, da sie meinten
sie hätte einen "falschen Mietvertrag" mitgenommen, welcher nur bei dem sogenannten "Werkstattersatz"
zu Geltung kommen würde. In meinem Fall sei das anders, weil der Unfall ja selbstverschuldet war.
Es gab also eine hitzige Diskussion im Autohaus wer nun die Kosten übernimmt, bis irgendwann mein Autohändler
sagte, er würde die Kosten erstmal übernehmen (dies war nötig weil die Vermietung keine Wagen auf Rechnung rausgiebt
und ich keine Kreditkarte vorlegen wollte). Im Nachhinein soll das jetzt irgendwie über die Mobilitätsgarantie abgerechnet
werden, das wurde mir so gesagt. Der Ersatzwagen kostet pro Tag wohl so 200 bis 300€, dieser wurde mir so zugeteilt.
Jetzt meine Frage: Wird das jetzt auch alles so klappen, dass der Mietwagen, welcher ja mein Ersatz sein soll auch wirklich
über die Mobilitätsgarantie abgerechnet wird, so wie eigentlich vereinbart? Den Mietwagen habe ich ja nur, weil
das Autohaus den Termin versumpft hatte und keinen eigenen Ersatzwagen hatte.. Nicht, dass ich am Ende noch auf
den Kosten sitzen bleibe.
Danke schonmal im Vorraus!
Hey,
Mobilitätsgarantie greift eigentlich nur beim Liegen bleiben mit dem Fahrzeug, darin ist das Abschleppen sowie Leihwagen oder Hotel inbegriffen jenachdem was eintritt...
Ob Er das da durch bekommt ist aus meiner sicht sehr fragwürdig...
200 - 300€ p.Tag für ein Leihwagen welche Vermietung war es den und hast du ne S-Klasse bekommen oder sowas??? Ganz schön Fett...
Gruß Micha
Wer hat denn den Mietvertrag abgeschlossen? Du oder das Autohaus? Wenn du den abgeschlossen hast und von deinem Autohaus nichts schriftliches hast, kannst du ganz schnell doof da stehen. Ausserdem weiß ich auch nicht, inwiefern die Mobilitätsgarantie bei deinen selbst verschuldeten Schaden für einen Ersatzwagen zahlt, zumal du dein Fahrzeug sicherlich selbst in der Werkstatt gefahren hast und es meines Wissens nach dann keinen Ersatzwagen über Mobilitätsgarantie gibt
dies ist der Umfang der Mobilitätsgarantie:
Liegen bleiben im Falle eines technischen Defekts
Pannenhilfe
Abschleppen zum nächsten Volkswagen Partner
Ersatzwagen bis zu drei Tagen oder Hotelübernachtung
Pannenhilfe daheim und unterwegs vor Ort
Angenommen, Ihr Volkswagen springt einmal nicht an, dann rufen Sie Ihren Volkswagen Partner einfach zum Hausbesuch. Ihr Fahrzeug bleibt unterwegs liegen? Ein Anruf genügt, und Ihnen wird vor Ort geholfen. Kann das Problem dort nicht gelöst werden:
Abschleppen zum nächsten Volkswagen Partner
Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug in fachmännische Hände kommt – nämlich zum nächsten Volkswagen Partner.
Ersatzwagen
Ein Ersatzwagen steht Ihnen bis zu 3 Tagen zur Verfügung.
Hotelübernachtung
Sollten Sie unterwegs sein und die Reparatur Ihres Volkswagens infolge einer Panne nicht am selben Tag beendet werden kann, bietet die LongLife Mobilitätsgarantie Ihnen und Ihren Mitfahrern statt eines Ersatzwagens eine Hotelübernachtung.
Dies die Zusatzleistungen:
Die Zusatzleistungen im Überblick
Die umfassenden Leistungen schützen Sie rund um die Uhr.
Neben Versicherungsschutz, Garantien und Qualitätsversprechen gewährt Ihnen das Sorglos-Paket der LongLife Mobilitätsgarantie zudem Zusatzleistungen: Dazu gehören unter anderem der Arzneimittelversand ins Ausland, die Vermittlung von Ärzten im Urlaubsland oder der Rücktransport von Ihren Haustieren.
Für Informationen klicken Sie bitte den jeweiligen Themenpunkt
Abschleppen und Bergen
Außerplanmäßige Rückreise
Autoschlüsselservice im Ausland
Darlehen im Ausland
Dokumentendepot
Fahrzeugabholung
Fahrzeugtransport
Fahrzeugverzollung / Verschrottung
Kontaktvermittlung im Ausland
Krankenbesuch im Ausland
Krankenrücktransport
Rückholung von Kindern
Rücktransport von Haustieren
Versand von Arzneimitteln ins Ausland
Weiter- oder Rückreise
Nur das mal ein groben Überblick hast...
Also der Besitzer vom Autohaus und ich sind schon seit etwa 20 Jahre befreundet, und bis jetzt
hatten wir nie Stress wegen irgendwas, von dem her nahm ich ihn da eigentlich ohne Bedenken
beim Wort mit dem Ersatzwagen als er mir sagte, dieser würde mir zustehen.
Den Mietvertrag habe ich zwar abgeschlossen, als Rechnungsadresse ist allerdings das Autohaus
angegeben.
Der Mietwagen ist ja auch NUR ins Spiel gekommen, weil das Autohaus meinen Termin versiebt hatte
und somit auch keinen Ersatzwagen hatte, wie das vor einer Woche abgesprochen war.
Weiterhin sagte mir dann, sie werden das über die Mobilitätsgrantie abwickeln, das wäre durchaus möglich.
Das ist soweit mein Wissensstand, nur irgendwie habe ich das heute jetzt doch in Frage gestellt,
weil das ganze irgendwie "zu schön zum wahr sein" ist.
Muss leider auf meine Frage nochmal zurück kommen, was hast für ein Leihwagen bekommen???
Einen Ford Kuga
Ok aber 200€ - 300€ das mal hart...
Zugegeben, der Betrag war von mir jetzt geschätzt, hätte ich dazusagen müssen, tut mir leid
Ich hatte bis jetzt noch nie einen Mietwagen gebraucht, die letzten 10 Jahre immer meine eigenen
Autos gefahren..
Hatte schon öfter welche mehr von Euro Mobil...
Gehen wir mal von ca. 150 - 200€ aus, sollte es nicht übernommen werden musst Ihn ja zahlen...
Hatte letztmal Kühler defekt am 3C wurde Abgeschleppt und Leihwagen kein Cent gezahlt wegen Mob...
Hoffe das es für dich gut ausgeht...
Daumen gedrückt, halt usn auf den laufenden...
Kannst du den Ersatzwagen nicht ggf. über deine Vollkasko abrechnen?
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass wenn du unter diesen Umständen einen Leihwagen von der Mobilitätsgarantie bezahlt bekommst (egal ob nun den Kuga oder den, wenn der den Termin nicht verschlampt hätte), ist das Versicherungsbetrug und für sowas zahlen wir alle die fetten Werkstattkosten
Rechne den Kuga über deine Vollkasko ab oder lass den von deinem Autohaus bezahlen, denn über die Mobilitätsgarantie würde das nur mit Tricks und Falschangaben laufen
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
Kannst du den Ersatzwagen nicht ggf. über deine Vollkasko abrechnen?
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass wenn du unter diesen Umständen einen Leihwagen von der Mobilitätsgarantie bezahlt bekommst (egal ob nun den Kuga oder den, wenn der den Termin nicht verschlampt hätte), ist das Versicherungsbetrug und für sowas zahlen wir alle die fetten Werkstattkosten
Rechne den Kuga über deine Vollkasko ab oder lass den von deinem Autohaus bezahlen, denn über die Mobilitätsgarantie würde das nur mit Tricks und Falschangaben laufen
Also ist das doch tatsächlich so richtig, wenn mir mein Autohaus gesagt hat, der Wagen würde über die Versicherung
abgerechnet werden?
Dann wäre ich wirklich erleichtert, wenn das dann so über den Tisch geht, weil erst mir einen Ersatz versprechen
und am Ende trotz gegenteiliger Aussage doch noch dafür aufkommen zu müssen wäre außerst ärgerlich..
Na hast du dein Fahrzeug selbst in der Werkstatt geschafft oder musste es vom Autohaus abgeholt werden, weil dein Stoßstange so kaputt war, dass du nicht mehr fahren konntest?
Ich habe das Auto selbst in die Werkstatt geschafft, das Auto war noch Fahrtauglich.
Ja, ich weiß worrauf du raus willst, dass Mobi nur bei Pannen +Abschleppen etc. greift,
nach wie vor gab es von Anfang an die Abmachung, mir würde ein Ersatzwagen bereit-
gestellt werden und dieser auch über die "Versicherung"(welche jetzt auch immer gemeint ist)
abgerechnet werden.
Ist sowas den prinzipiell möglich, oder muss dabei dann schon "getrickst" werden?(was ich jetzt
eigentlich auch als Möglichkeit sehe, die letzten Jahre lief das auch manchmal abseits normaler
Wege aber dennoch im legalen Bereich)
naja, es ging mir jetzt darum, dass du dich selbst an die Mobi gewendet hättest um da druck zu machen. Aber das kannst du jetzt sein lassen. Vielleicht hätte dein Autohaus seinen eigenen "günstigen" Wagen einfach selbst bezahlt und das mit den Reparaturkosten irgendwie verrechnet, die ja von dein VK gezahlt werden. Lies dir doch mal dein Versicherungsunterlagen durch und schaue, ob da bei VK was wegen Ersatzwagen steht. Oder frag deinen Versicherungsvertreter