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Wagen ist auf verstorbene Mutter zugelassen
Hallo Gemeinde,
folgende Frage habe ich an Euch - bitte nicht steinigen wenn ich sie nicht ins richtige Board gestellt habe, doch ich finde nicht wirklich ein passendes.
Meine Mutter ist verstorben. Mein Kfz (Kaufvertrag ist auf meinen Namen ausgestellt, Steuer zahle ich, Versicherung zahle ich - eigener Vertrag) läuft auf den Namen meiner Mutter, sie steht im Fahrzeugbrief.
Das Erbe muss ich leider ausschlagen
Nun muss ich ja das Fahrzeug abmelden und auf mich anmelden.
Was benötige ich für Unterlagen und kann ich das denn so einfach?
Und wie schaut das aus mit der Übernahme der SF-Klasse meiner Mutter?
Hoffe Ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Gruß, Thorsten
Beste Antwort im Thema
Was erzählst du denn dauernd von einem Testament ? Hier war nie die Rede von einem Testament.
Im Übrigen wissen wir hier viel zu wenig über den Fall und es geht uns auch nichts an.
Also wäre es wirklich besser, wenn Du nicht weiter irgendwelche fragwürdigen Antworten dazu postest.
Ich denke, den Tipp mit dem Anwalt hat der TE verstanden und dabei sollte es dann vielleicht auch bleiben...
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nachtfalke34
Nun muss ich ja das Fahrzeug abmelden und auf mich anmelden.
Was benötige ich für Unterlagen und kann ich das denn so einfach?
Und wie schaut das aus mit der Übernahme der SF-Klasse meiner Mutter?
Gruß, Thorsten
Das regelst Du am besten mit Deinem Versicherungsmakler . Du kannst nur für
die Jahre wo Du selber Führerschein hast " Prozente " mitnehmen .
Dann mit der EVB , Fahrzeugschein und Brief ummelden .Fertig .
Hoffentlich läßt dich der Nachlassverwalter in Ruhe .
Vorab mein Beileid.
Zitat:
Original geschrieben von Nachtfalke34
Meine Mutter ist verstorben. Mein Kfz (Kaufvertrag ist auf meinen Namen ausgestellt, Steuer zahle ich, Versicherung zahle ich - eigener Vertrag) läuft auf den Namen meiner Mutter, sie steht im Fahrzeugbrief.
Das Erbe muss ich leider ausschlagen
Wenn es ohnehin dein Vertrag ist, warum willst du irgendeine SF-Klasse übernehmen?
Ansonsten wie redactros geschrieben hat:
Du kannst nur so viele Jahre übernehmen, wie du selbst hättest erfahren können. Hierzu brauchst du für die Versicherung eine Kopie der Sterbeurkunde.
Beim nächsten Punkt bin ich mir gar nicht so sicher, wie die Rechtslage aussieht. Theoretisch gehört das Fahrzeug deiner Mutter, sollte deshalb auch zur Erbmasse zählen.
Ob du den Wagen dann, wenn du das Erbe ausschlagen musst, so problemlos auf dich ummelden kannst ist fraglich.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Vorab mein Beileid.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Zitat:
Original geschrieben von Nachtfalke34
Meine Mutter ist verstorben. Mein Kfz (Kaufvertrag ist auf meinen Namen ausgestellt, Steuer zahle ich, Versicherung zahle ich - eigener Vertrag) läuft auf den Namen meiner Mutter, sie steht im Fahrzeugbrief.
Das Erbe muss ich leider ausschlagen
Wenn es ohnehin dein Vertrag ist, warum willst du irgendeine SF-Klasse übernehmen?
So wie ich das verstanden habe, läuft der Versicherungsvertrag auf die Mutter das KFZ ist auf ihm zugelassen.
Also muß er sich eine Versicherung suchen, die den SFR entsprechend auf seinen neuen Vertrag überträgt (sofern der FS es zuläßt, FS Kopie nötig).
Im Allgemeinen (ist aber bei den einzelnen Versicherer unterschiedlich) kann das innerhalb von 6 Monaten nach Sterbedatum geschehen.
Manche Versicherer machen diese Umschreibung gar nicht.
Erstmal mein Beileid zu Deinem Verlust.
@corsadiesel:
Zitat:
Meine Mutter ist verstorben. Mein Kfz (Kaufvertrag ist auf meinen Namen ausgestellt, Steuer zahle ich, Versicherung zahle ich - eigener Vertrag) läuft auf den Namen meiner Mutter, sie steht im Fahrzeugbrief.
Die Mutter ist Halterin des KFZ gewesen, der TE VN.
Rechtlich sollte er Eigentümer des Fahrzeugs sein. Deshalb sollte das KFZ mit der Erbmasse nichts zu tun haben und eine Ummeldung auf seinen Namen kein Problem darstellen. SFR-Übernahme entfällt wegen eigenem Vertrag.
Wegen des Erbproblems würde ich jedoch eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Salve,
remarque
OK, dann habe ich wohl falsch gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Beim nächsten Punkt bin ich mir gar nicht so sicher, wie die Rechtslage aussieht. Theoretisch gehört das Fahrzeug deiner Mutter, sollte deshalb auch zur Erbmasse zählen.
Falsch!
Kaufvertrag läuft zwischen TE und Verkäufer. Somit ist der TE auch Eigentümer des Wagens.
Wieso sich hier eine andere Sichtweise darstellt, erschließt sich mir nicht.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Wieso sich hier eine andere Sichtweise darstellt, erschließt sich mir nicht.
Da der Eigentümer des Fahrzeuges i.d.R. im Fahrzeugbrief steht. So zumindest mein Wissensstand. (wenn es tatsächlich anders ist bin ich über Aufklärung dankbar)
Und dort steht nun einmal die Mutter drin.
Der Brief sagt nichts darüber aus, wer Eigentümer ist und der Kaufvertrag noch viel weniger.
Kaufen und Verkäufen hat mit der Eigentümerschaft nur in zweiter Linie etwas zu tun. Stichwort Abstraktionsprinzip. Ähnlich ist es mit der Halterschaft. Der TE kann durchaus Halter des Fahrzeugs gewesen sein, ohne Eigentum erlangt zu haben.
Aus den vorgenannten Gründen und weil man sich beim Ausschlägen einer Erbschaft schon bewusst sein sollte, was das alles bedeutet, rate ich hier auch dringend zu anwaltlicher Hilfe!
Im Gegnsatz zu einem popligen Parkrempler ist es hier erforderlich, mit jemandem zu reden, der den gesamten Umfang einschätzen kann...
Vorher der Versicherung bescheid geben, und das wars. Wahrscheinlich brauchste eh ne neue EVB, da der Halter ja sich ändert. Du gehst mit dem Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief zum Verkehrsamt, und meldest es auf deinen Namen um.
Was meinste was ich gemacht hab, als ich das Auto meiner mutter bekommen hab. Mit Brief und schein hin, kurz umgeldet das wars.
Wenn du BEIDE Zulassungsbescheinigungen hast, kann im schein stehen was du willst, du kannst es ummelden, auch ohne Kaufvertrag etc.
Hast du den Sachverhalt gelesen?
Der wirft so viele Fragen auf, dass man eigentlich nur falsche Ratschläge geben kann.
Der falscheste ist aber sicher, dass der TE "einfach so" ummelden darf...
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Was meinste was ich gemacht hab, als ich das Auto meiner mutter bekommen hab. Mit Brief und schein hin, kurz umgeldet das wars.
Ich nehm doch aber an, dass dir Mutti ihr Auto zu Lebzeiten vermacht hat?
Zitat:
Wenn du BEIDE Zulassungsbescheinigungen hast, kann im schein stehen was du willst, du kannst es ummelden, auch ohne Kaufvertrag etc.
Kann schon, aber es kann durchaus auch verkehrt sein.
Wir sind hier im Erbrecht! Und da sollte der TE besser jemanden fragen der sich genau damit auskennt (und das bist sehr wahrscheinlich nicht du, auch ich nicht geb ich zu).
@ TE:
setz dich bitte mit einem RA oder dem Amtsgericht in Verbindung und klär die Sache mit dem Auto dort bevor du hier blind irgendwelchen Ratschlägen nachgehst!
Auch beim todesfall geht man einfach nur mit beiden fahrzeug Zulassungsbescheinigung zum amt und meldet es um ausser dss auto ist im Testament anders zu behandekn z.b wenn svhulden offen sind. Aber wenn da nix steht kanns ohne zusätzliche papiere einfach umgemeldet werden
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Auch beim todesfall geht man einfach nur mit beiden fahrzeug Zulassungsbescheinigung zum amt und meldet es um ausser dss auto ist im Testament anders zu behandekn z.b wenn svhulden offen sind. Aber wenn da nix steht kanns ohne zusätzliche papiere einfach umgemeldet werden
Du hast aber schon gelesen, dass das Erbe ausgeschlagen wird?!
Wieso wird das wohl so sein?
Und das Auto kann u.U. in die Erbmasse fallen = einfach auf den TE ummelden könnte ein Fehler sein.
Es kann durchaus rechtens sein (er hat ja bereits zu Lebzeiten der Mutter allen Unterhalt des Auto übernommen). Es könnte aber auch trotz aller Behauptungen des TE zur Erbmasse gehören = es gehört ihm nach dem ausschlagen des Erbes eben nicht persönlich und er dürfte es eben nichtauf mich ummelden.
Hier kann (aus meiner Sicht) lediglich ein RA mit Fachgebiet Erbrecht weiterhelfen! Und nicht deine Erahrungen mit dem Ummelden eines geschenkten Auto.
Er hat das erbe ausgeschlagdn ja - aber wenn er sagt er will das auto auf sich ummelden geht man stark davon aus das das kfz nicht im Testament aufgeführt wurde und somit ohne Probleme umgemeldet werden kann.