- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Wagen nicht auf mich zugelassen
Wagen nicht auf mich zugelassen
Hi Leute,
begrüße jeden der hier vorbeischaut. Es gibt eine Sache die ich euch gerne Fragen würde. Ich fahre zurzeit den BMW von meinem Kollegen da er in Spanien ist. (E36 rot) Jez wollte ich euch fragen, da der Wagen ja nicht auf mich versichert ist, wenn mir einer hinten reinfährt oder mir die vorfahrt wegnimmt oder was auch immer hauptsache der andere ist Schuld bei dem Unfall, was dann passiert? Bin ich dann trotzdem Schuld da ich den Wagen nicht bewegen dürfte oder wie sieht es aus. Bis jetzt noch nix passiert wird auch hoffentlich weiterhin so bleiben. Vielen Dank im Vorraus.
LG Mo
Beste Antwort im Thema
Was steht denn im Versicherungsvertrag des Kollegen hinsichtlich der berechtigten Fahrer?
Ähnliche Themen
12 Antworten
Was steht denn im Versicherungsvertrag des Kollegen hinsichtlich der berechtigten Fahrer?
Ist der Wagen in Deutschland versichert ?
Falls ja, dann kein Problem, solange bei der Versicherung nicht bestimmte Personenkreise ausgeschlossen wurden.
Diesen Ausschluss kann man natürlich ändern, muss dann aber ggf. höhere Prämie zahlen.
Die Versicherung könnte höchsten Regress fordern, wenn du Schuld bist.
Wenn dir jemand reinfährt, dann ist es Sache der anderen Versicherung.
Zunächst mal kommt natürlich die Versicherung des Unfallgegners auf, wenn die Schuldfrage klar gegen ihn ist.
Jedoch kann es zu Vertragsstrafen durch die eigene Versicherung kommen, wenn du den Wagen nicht bewegen durftest. Wenn es die eigene Versicherung überhaupt mitbekommt.
Schlimmer ist es natürlich, wenn du etwas verschuldest und die Versicherung zahlen soll. Klar kommt die Pflichtversicherung auch dann erst mal für den Scahden auf, jedoch kann sie Regress und Vertragsstrafen fordern - Die Versicherung bekommt es in diesem Fall natürlich mit.
Ich habe mal aufgeschnappt, dass ein "nicht berechtigter Fahrer" die Versicherung nicht dazu berechtigt, die Leistungen zu verweigern, sondern höchstens als "unberechtigter Rabatt" zählt. Ergenbis wäre dann, dass der Versicherungsnehmer "nur" den zu Unrecht in Anspruch genommenen "Selbstfahrerrabatt" (wenn denn überhaupt vereinbart) an die Versicherung nachzahlen muss.
Ob es stimmt, weiß ich nicht... notfalls bitte richtig stellen, anstatt zu schlagen.
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
Hi Leute,
...... Bin ich dann trotzdem Schuld da ich den Wagen nicht bewegen dürfte oder wie sieht es aus. ......
LG Mo
Wie ist dieser Satz zu verstehen? Weiß dein Kollege nicht, das du seinen Wagen fährst? Oder hast du seine Erlaubnis?
Drahkke triffts:
Kommt einzig und alleine auf die Versicherungspolice an. Sind nur bestimmte Personen berechtigt (Ü21,Ehepartner,Familienangehörige) und du gehörst nicht dazu, dann könnte es auf jedenfall paar probleme geben, auch wenn du nicht schuld bist. Die Gegnerische Versicherung kann ja auch Prüfen ob du damit fahren darfst.
Aber klar ist doch, wenn der andere Mist gemacht hat, kann die gegn. Vers. nicht sagen, der Unfall wäre ja nie passiert, weil er nicht berechtigt war. Das entbindet die doch nicht von der Regulierungspflicht? Denn der Schaden entstand ja durch das Fehlverhalten des eigenen Versicherungsnehmers.
Ich kenne nicht die aktuelle Statistik. Aber wie viele Unfälle sind denn noch so eindeutig das es nur einen Schuldigen gibt und nicht wenigstens eine prozentuelle Mitschuld übrig bleibt?
Und es würde mich immer noch interessieren ob der Kollege die Erlaubnis erteilt hat den Wagen zu fahren. Falls nicht gibt es sicher einen Einlauf, egal ob Schuld oder nicht
Doch er weiß das ich ihn fahre aber ich habe den Wagen jetzt zum ersten mal und der Wagen ist nur auf ihn und seiner Mutter zugelassen. Aber da er weiß, das ich eh ruhig fahre und nicht gerade ein protzer bin, hat er ihn mir überlassen um ein wenig drauf aufzupassen, usw.
Maroc, da brauchtst du dir keine großen Gedanken zu machen. Für unverschuldete Unfälle muss sowieso die gegnerische Versicherung aufkommen. Für selbst verschuldete Unfälle kommt die Versicherung deines Kollegen auf.
Wenn er dir erlaubt hat (sollte man sich besser auch schriftlich geben lassen) mit seinem Auto zu fahren, muss er sich in einem Schadensfall auch darüber im Klaren sein, dass er deshalb hochgestuft wird und eine Nachberechnung der Versicherungsbeiträge erfolgt, wenn ein Ausschluss anderer Fahrer im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Bei vielen Versicherungen gibt es aber auch solch einen Personenausschluss gar nicht.
"auf ihn und seine Mutter zugelassen" -> hä?
"Zugelassen auf" (Halter) und "Versicherung läuft auf" sind zwei verschiedene Dinge. Wer ein Auto besitzt und es an einen anderen weitergibt, muss nur prüfen, dass diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Vertrag mit der Versicherung ist Privatsache zwischen der Versicherung und dem Versicherten. Die Polizei interessiert das nicht, wer gemäß Versicherungspolice fahren "darf" und wer nicht.
Und meinem Wissen nach dürfen die Versicherungen zwar in den Vertrag schreiben, dass regelmäßig nur Fahrer über 21 Jahre mit dem Wagen fahren, das bedeutet aber nicht, dass grundsätzlich niemals jemand unter 21 Jahren fahren darf.
Unterschiedliche Versicherungen, unterschiedliche Regelungen.
Ob Fahrer unter 21, 23, 25 o.ä. ausgeschlossen sind, hängt von der Versicherung ab.
Ebenso bestimmte Personenkreise, wie z.B. VN+Partner, oder VN+Partner+Kinder im eigenen Haus, oder, oder, oder....
Bezahlen muss die Versicherung in der Haftpflicht so, oder so.
Regressforderungen bis zu 5000 Euro sind jedoch möglich.