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Wandlung A4 3,2 FSI

Audi
Themenstarteram 21. September 2005 um 14:37

Hallo Motorfreunde,

ich habe Wandlung vom A4 3,2 FSI beim Audi Vertragshändler

beantragt, da gravierende Mängel am A4 nicht nach vielen Reparaturversuchen beseitigt wurden.

Der A4 ist 5 Monate alt und hat eine Fahrleistung von 9000 km.

Nutzungsentschädigung möchte ich nicht zahlen. Ein Händler kann für mangelhafte Ware nicht auch noch belohnt werden.

Kostenersatz für bisherige Nutzung komme nur in frage, wenn der Kunde den Kaufpreis zurückfordere.

Ich entscheide mich beim Vertragshändler für ein anderes Fahrzeugmodell, und hoffe, dass dieses Fahrzeug mängelfrei ausgeliefert wird.

Erstzulassung 11.03.2005

Kaufpreis A4 3,2 FSI 46.225 Euro

Km Leistung 9000

Sollten Nutzungskosten berechnet werden, was müßte ich für die 9000 km Fahrleistung zahlen.

 

Schöne Grüße

Wolfgang

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23 Antworten
am 21. September 2005 um 14:46

Hier mal ein Zitat von Scoty (A3 Wandlung):

"Die Nutzungspauschale entspricht 0,67% vom Neuwert des Fahrzeuges pro 1000 gefahrene Kilometer."

Denke das sollte auch beim A4 so sein.

Gruß und viel Glück!

am 21. September 2005 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von Klaschi

Hier mal ein Zitat von Scoty (A3 Wandlung):

"Die Nutzungspauschale entspricht 0,67% vom Neuwert des Fahrzeuges pro 1000 gefahrene Kilometer."

Denke das sollte auch beim A4 so sein.

Gruß und viel Glück!

Ne das kann man pauschal nicht so sagen, mit 0,67% ist der Händler noch gut bedient....

Zitat"0,4% vom Listenpreis je 1000 KM gemäß OlG Karlsruhe 14 U 154/01 vom 07.03.2003 für Diesel-PKW"

"0,5% vom Listenpreis je 1000 KM gemäß gängiger Rechtssprechung für Benzin-PKW"

Dazu Verzinsung des einbrachten Kapitals....

"4% Zinsen auf den brutto-Kaufpreis (inkl. MwSt.) bei Privatkunden gemäß § 246 BGB oder

" 5% Zinsen auf den netto-Kaufpreis (ohne MwSt.) bei Geschäftskunden gemäß § 352 HGB

"

 

Ich muß leider vor Gericht ziehen, neues Auto wollte man mir nicht verkaufen. Jetzt will ich auch keins mehr...

Das mit den 0,4 bzw. 0,5% ist zwar richtig, dazu muss aber zu 99% vor Gericht gezogen werden da fast kein Händler dies akzeptiert. Die Verzinsung ist ebenfalls richtig, habe ich auch zweimal bekommen und beim zweiten Wagen habe ich so mehr Geld wieder rausbekommen als ich gezahlt habe.

Zitat:

Nutzungsentschädigung möchte ich nicht zahlen. Ein Händler kann für mangelhafte Ware nicht auch noch belohnt werden.

Das hast du etwas falsch verstanden, diese Pauschale ist nicht für den Händler sondern fürs Finanzamt, denn es ist der privatenutzungsvorteil welcher ebenfalls bei Firmenwagen gezahlt werden muss. Der Händler führt diese Kosten ebenfalls ab. Nur sind dies oft nur die 0,4% wie bereits oben erwähnt.

Gruß Scoty81

am 21. September 2005 um 17:45

Hallo,

 

mein letzter A3 wurde auch gewandelt, am Anfang sollten auch die 0,67 % berechnet werden. Habe meinem Händler das OLG Urteil gebrachti n schriftlicher Form, danach wurden anstandslos 0,5 % berechnet. Wegen 0,17 % Geht keiner vor Gericht, vorallem wenn es aus der Sicht von Audi eh aussichtslos ist das nun mal Fakt ist, das auf Benziner 0,5 und auf Diesel auf Grund ihrer längeren Lebensdauer 0,4 % berechnet werden.

Bring deinem Händler auch das entsprechende Urteil und schon ist die Sache geritzt bzw. versuch da ganz ohne Zahlungen rauszukommen. Einfach ein wenig mit dem Neukauf eines Fahrzeugs unter Druck setzen. dann hat er garkeine andere Wahl: entweder einen Kunden verlieren oder ihn behalten durch Entgegenkommen.

Zitat:

Original geschrieben von alen04

Bring deinem Händler auch das entsprechende Urteil und schon ist die Sache geritzt bzw. versuch da ganz ohne Zahlungen rauszukommen.

Wie wär's wenn Du uns noch die Links zu den Urteilen mitteilst und ein MOD das ganze in die FAQ aufnimmt?

am 21. September 2005 um 18:29

Muß gleich weg, werde den Link morgen nach der IAA suchen und hier auflisten.

 

 

Gruss

Hallo,

ich will jetzt nicht die einzelnen Antworten zitieren. Es ist aber sehr viel nicht richtig.

Also Wolfgang:

Immer einen Schritt und dann den nächsten machen.

Wenn der Händler die Wandlung als solches als "begründet anerkennt" (schriftlich), dann kommt erst der Schritt mit der Nutzungsentschädigung. Um die kommst du in keinem Fall herum. Ist eigentlich auch logisch. Beim 3.2 kann durchaus auch 0,4 % wie beim Diesel möglich sein. Das ist dann "Viechmarkt" ;) Wichtiger ist aber, dass der Abzug vom tatsächlichen Kaufpreis berechnet wird und nicht vom LP. Das wird gerne versucht. Lass dir immer etwas Luft mit den Vorgaben. Dann tut sich der Händler auch leichter (Geben und Nehmen). Wenn du dann "kulanter Weise" auf 200 oder 300 Euro verzichtest und dafür keinen Anwalt/Gericht brauchst...genau... Ei drüber.

Sollte er sich wider Erwarten zickig zeigen, weitere Schritte...

Solltest du das Wandlungsschreiben noch nicht ans Werk (Vorstandsv. Dr. Winterkorn) geschickt haben, dann hole das nach. Antwort und Einschaltung des Werkskundendienstes erfolgt "pronto" :)

Noch was. Auch wenn gerne etwas anderes erzählt wird. Der Händler hat durch die Wandlung keinen Nachteil , im Gegenteil.

am 22. September 2005 um 3:50

Gesetze

OlG Karlsruhe 14 U 154/01 vom 07.03.2003

OLG Karlsruhe 12 U 112/04 vom 30.06.2004

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von TFSI-Quattro

Noch was. Auch wenn gerne etwas anderes erzählt wird. Der Händler hat durch die Wandlung keinen Nachteil , im Gegenteil.

Das ist aber nur halb wahr! Er hat nur keinen Nachteil, wenn Audi der Wandlung zu stimmt, ansonsten zahlt er es selbst! Das mit Winterkorn kannst du dir gleich sparen, da bei einer Wandlung automatisch der Werksaußendienst eingeschaltet wird.

Gruß Scoty81

Habe vor 1 Jahr einen Touareg V10 gewandelt . Nutzungspauschale 0,45

Moin Scoty,

das stimmt. Allerdings kommt es absolut selten vor (Einzelfälle außen vor), dass eine Ablehnung durch das Werk erfolgt. Der Werksaußendienst kommt nicht zwingend. Was ich meine ist die Kundenbetreuung. Die kümmern sich "begleitend" mit um die Angelegenheit.

Nachtrag @ Wolfgang. Bei einer Wandlung stimmt der alte Spruch besonders. Wie man in den Wald hineinschreit...

Die Abzug ist auch nicht wirklich entscheidend bei 9000 km. Angenommen das Auto hat nach Rabatt 50.000 gekostet.

Dann kosten 1000 km bei 0,4 % > 200 Euro und bei 0,5 % eben 250 Euro. Das dann mal 9 gibt eine Differnenz von 450 Euro. Das bringt dich sicher nicht um.

Also aus der Erfahrung heraus, und von Berichten anderer wird eien Wandlung nahezu immer erst von Audi abgelehnt. Da leider immer mehr Kunden anfangen ihre Autos wegen Kleinigkeiten zu wandeln. Dies wirkt sich auch negative auf die aus, die tatsächlich Mängel haben!

Gruß Scoty81

@ Scoty

Na ja. Es gibt sicher 1000 und eine Möglichkeit wie das alles gehändelt wird.

Aber Hörensagen und Postings... :D

Deshalb auch der Hinweis auf das Sprichwort. Das gilt eigentlich bei allen Reklamtionen und natürlich auch im "normalen" Leben ;)

Wenn die Situation nicht schon länger eskaliert ist, dann wird nach diversen erfolglosen Reparaturversuchen der Händler von sich aus sagen: Komm wir wandeln und du bestellt einen Neuen.

Wie gesagt. Es kann aber auch ganz anders laufen, mit Anwalt und Gericht. Ist bei dir offensichtlich leider so.

Anwalt ja, aber die Gegnerische Partei hat 48 Std. vor Gerichtstermin alles platzen lassen und gezahlt! ;)

Gruß Scoty81

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