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Wandlung bei Finanzierung: Hilfe!!!

Themenstarteram 26. August 2008 um 20:48

Hallo,

ich habe in einem anderen Beitrag beschrieben, das mein Verdeck ständig kaputt ist! Ich habe auf den Tipp einiger User gehört und heute einen Anwalt aufgesucht. Vorweg muss ich gleich sagen, dass ich beim Anwalt genauso viel Glück hatte, wie beim Auto. Mein Eindruck nach 30 Min: Katastrophe! Zum Glück will der nach dem "Beratungsgespräch" auch erstmal nichts abrechnen, bevor andere Sachen geklärt sind.

Ich dachte eigentlich nach einem Besuch beim Anwalt, wird erstmal für mich alles leichter. Ich füttere ihn mit Infos und dann nimmt alles seinen Lauf. Jetzt habe ich noch mehr Infos und weiß garnicht was ich damit anfangen soll. Entweder der Anwalt erzählt Müll oder ich habe einfach ein Problem.

Nochmal zusammengefasst - was ist bis jetzt passiert:

Verdeck war 2 mal schon defekt und vor 3 Wochen dann ERNEUT defekt. Werkstatt repariert was und meldet, das immernoch nicht alles korrekt sein, aber Audi hat immo keine Lösung. Nach paar Tagen geben die mir mein Auto zurück und sagen, sie melden sich wenn Audi eine Lösung hat. Ich frag mehrmals nach (Werkstatt und Audi) und bekomme beides mal immer wieder zu hören, es gibt noch keine Lösung. Dann jetzt nach 3 Wochen soll mein Auftrag abgeschlossen sein. Die Werkstatt stellt die Reparatur ein. Wie jetzt? Hat Audi Fernwartung?

Zum Autokauf

Mitte Mai 2008 abgeholt. Jetzt sind 5100 km drauf. Autohaus über die Probleme informiert und Wandlungswunsch geäußert. Die reagieren seit 3 Wochen nicht mehr auf Anfragen zum aktuellen Stand. Immer wieder bekomme ich zu hören, es meldet sich jmd bei mir. Doch getan hat sich nichts.

Auto ist über eine "Fremdbank" finanziert (keine Audi Bank). Da zahle ich seit Mai 2008 meine Raten.

Fazit vom Anwalt:

Wenn ich das Auto abgeben will, dann wollen die den KFZ-Brief auch haben. Damit ich den Brief bekomme will aber die Bank bestimmt auch ihr Geld erstmal. Allerdings kann ich das Auto erst nach 6 Monaten bei der Bank auslösen, mal abgesehen davon, das ich nicht weiß wie ich das machen soll. Es geht auch früher, aber 6 Monate muss ich auf jeden Fall zahlen. Der Anwalt meint wohl, das ich auf "diesen Kosten" hockenbleiben werde. Bei einer Rate von 500 Euro, sind das locker mal 3000 Euro + Nutzungsgebühr (ca. 1400 Euro). Das soll ich zahlen, das Audi SCHROTT verkauft???

Von Verzinsung des Kaufpreises, bzw. Erstattung anderer Kosten und Höhe der möglichen Nutzungspauschale etc. wusste er auch nicht wirklich was. Jetzt soll ich erstmal prüfen wie ich mein Auto bei der Bank "freikaufen" kann, dann kann er weiter machen...

Dazu kann es sein, dass das Auto in Geilenkirchen (500 Km entfernt von mir) das Auto wohl auch reparieren darf. Aber wie denn? Wenn es an Audi liegt? Was können die den anderes machen?

Eins ist mir klar, ich werde einen anderen Anwalt aufsuchen. Aber wieviel davon ist so korrekt?

ps: wenn jmd einen Tipp für einen Anwalt hat, dann kann er mir gerne eine PN schicken. Ich komme aus dem Raum Nürnberg (Bayern)

Beste Antwort im Thema

Hallo,

wechsel sofort den Anwalt, denn er hat von der aktuellen Rechtsprechung

des EuGH vom 17 April 2008 keine Ahnung.

Ungeachtet ob die Wandlung durchsetzbar ist:

Setz dem Autohaus schriftlich angemessene Fristen (Datum) zur Reaktion auf die Wandlung und kündige Konsequenzen an.

Ganz wichtig, wenn der Kreditantrag vertraglich mit dem gekauften Fahrzeug zusammenhängt,

ist der Kreditvertrag genau so wandelbar wie der Kaufvertrag. Ev. Schadenersatzanspruch ist vom

Verursacher zu tragen. Such dir einen Fachanwalt für Kauf(vertags)recht z.B. bei Anwaltsuchservice.de

oder ruf beim ADAC an.

Gruß,

vmaxPeter

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Hallo,

wechsel sofort den Anwalt, denn er hat von der aktuellen Rechtsprechung

des EuGH vom 17 April 2008 keine Ahnung.

Ungeachtet ob die Wandlung durchsetzbar ist:

Setz dem Autohaus schriftlich angemessene Fristen (Datum) zur Reaktion auf die Wandlung und kündige Konsequenzen an.

Ganz wichtig, wenn der Kreditantrag vertraglich mit dem gekauften Fahrzeug zusammenhängt,

ist der Kreditvertrag genau so wandelbar wie der Kaufvertrag. Ev. Schadenersatzanspruch ist vom

Verursacher zu tragen. Such dir einen Fachanwalt für Kauf(vertags)recht z.B. bei Anwaltsuchservice.de

oder ruf beim ADAC an.

Gruß,

vmaxPeter

Themenstarteram 26. August 2008 um 22:10

Danke! Ich denke werde morgen mal beim ADAC anrufen...Will nicht nochmal so eine "Pfeife" erwischen...

Die Frage ist noch, mit wem Du die Finanzierung gemacht hast. Wenn Du Dich selber um die Finanzierung gekümmert hast (Santander wahrscheinlich ?), dann kann es Audi herrlich egal sein, welche Konditionen Du da hast, dann musst Du Dich auch selber um die Ablösung der Summe kümmern um an den Brief zu kommen. Lief die Finanzierung über den Händler, dann ist das sein Bier.

Da Du aber offensichtlich über einen Vermittler gekauft hast, gehe ich aber mal von Eigenfinanzierung aus, was die Sache wirklich kompliziert und für Dich finanziell verlustreich machen kann. Die Kosten wird Dir Audi auch niemals erstatten. Da wäre es evtl. besser, doch noch auf einen Reparaturversuch zu setzen.

Wenn ich das hier so lese, bin ich froh, dass wir am Ende doch beim örtlichen :) gekauft haben. Ich wünsche Dir viel Erfolg mit dem weiteren Verlauf.

Themenstarteram 27. August 2008 um 5:44

Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666

Die Frage ist noch, mit wem Du die Finanzierung gemacht hast. Wenn Du Dich selber um die Finanzierung gekümmert hast (Santander wahrscheinlich ?), dann kann es Audi herrlich egal sein, welche Konditionen Du da hast, dann musst Du Dich auch selber um die Ablösung der Summe kümmern um an den Brief zu kommen. Lief die Finanzierung über den Händler, dann ist das sein Bier.

Da Du aber offensichtlich über einen Vermittler gekauft hast, gehe ich aber mal von Eigenfinanzierung aus, was die Sache wirklich kompliziert und für Dich finanziell verlustreich machen kann. Die Kosten wird Dir Audi auch niemals erstatten. Da wäre es evtl. besser, doch noch auf einen Reparaturversuch zu setzen.

Wenn ich das hier so lese, bin ich froh, dass wir am Ende doch beim örtlichen :) gekauft haben. Ich wünsche Dir viel Erfolg mit dem weiteren Verlauf.

Eigenfinanzierung! Also hat der Anwalt schon nicht unrecht. Na super! Aber auf welchen Kosten bleib ich den sitzen? Wie kann ich mir das mal ausrechnen?

Schon mal mit der Bank gesprochen ?

Was steht in Deinem Kreditvertrag bzgl. Vorfälligkeitszinsen ?

am 27. August 2008 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von flashkovic

Aber auf welchen Kosten bleib ich den sitzen? Wie kann ich mir das mal ausrechnen?

Wenn Audi einer Wandlung zustimmt, wird das Fahrzeug nach festgelegten Kriterien zurückgekauft.

Dieser Kaufbetrag wird aber nicht reichen, die Finanzierungssumme bei deiner Bank komplett abzulösen*

Die Differenz wäre somit dein Verlust.

*(bei Vollfinanzierung, bei größerer Anzahlung wäre davon eben ein Teil verloren)

Themenstarteram 27. August 2008 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von Ravenous666

Schon mal mit der Bank gesprochen ?

Was steht in Deinem Kreditvertrag bzgl. Vorfälligkeitszinsen ?

Nein. Ich frage jetzt mal an, was noch offen wäre. Aber raus komme ich erst in 6 Monaten. 4 sind rum. 6 Monate muss ich zahlen.

Themenstarteram 27. August 2008 um 6:59

Zitat:

 

Wenn Audi einer Wandlung zustimmt, wird das Fahrzeug nach festgelegten Kriterien zurückgekauft.

Ja genau, aber welche Konditionen sind das genau. Das muss ich erstmal wissen, damit ich mir das ausrechnen kann.

Im Moment gehe ich von:

Gezahlter Preis des Autos

+ Verzinsung mit 4 - 5% des Kaufpreises? ist das so korrekt? Wie viel sind es bei einer Firma?

- 0,4 bis 0,67 % von Neupreis pro angefangene 1000km Nutzungsgebühr. Wie viel sind es denn beim TT?

-----------------------------------------------------------------------------------------

Gesamtsumme, die ich zurück bekomme

- Offene Summe bei der Bank

-----------------------------------------------------------------------------------------

= Verlust?

 

So korrekt?

Zitat:

Original geschrieben von flashkovic

Eigenfinanzierung! Also hat der Anwalt schon nicht unrecht. Na super! Aber auf welchen Kosten bleib ich den sitzen? Wie kann ich mir das mal ausrechnen?

Ich kenne es bisher nur so, dass das eigentlich Schwierige ist, einen Hersteller überhaupt zur Wandlung zu bewegen. Wenn Du das geschafft hast und Audi der Wandlung tatsächlich zustimmt, ist die Abwicklung danach recht einfach. Du gibst das Auto zurück, bekommst Deinen Kaufpreis von Audi zurückerstattet, jedoch abzüglich einer "Nutzungsentschädigung", die Du für den Zeitraum Deiner Nutzung bezahlen musst. Und das wars dann auch schon. Im Normalfall bemisst sich diese Nutzungsentschädigung nach den gefahrenen Kilometern. Die Konditionen sind je nach Autotyp unterschiedlich. Soweit betrifft das Ganze die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und Audi.

 

Da Du aber in jedem Fall vor der Rückgabe den Brief haben musst, wirst Du das Auto vor der Rückgabe auslösen müssen. Und dies ist eine bloße Rechtsbeziehung zwischen Dir und der finanzierenden Bank. Die Verluste, die Du dort etwaig erleidest, gehen Audi in der Tat nichts an.

 

Sobald Du die schriftliche Zusage der Wandlung hast und auch die schriftliche Zusicherung des Betrages, den Audi zurückzahlen wird (Kaufpreis ./. Nutzungsentschädigung) würde ich an Deiner Stelle bei der Bank vorsprechen und dort fragen, was möglich ist. U. U. finanzieren die Dir die Auslösung gegen Abtretung Deiner Ansprüche gegenüber Audi vor.

 

Viel Glück

 

Markus

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von flashkovic

Zitat:

 

Wenn Audi einer Wandlung zustimmt, wird das Fahrzeug nach festgelegten Kriterien zurückgekauft.

Ja genau, aber welche Konditionen sind das genau. Das muss ich erstmal wissen, damit ich mir das ausrechnen kann.

Im Moment gehe ich von:

 

Gezahlter Preis des Autos

+ Verzinsung mit 4 - 5% des Kaufpreises? ist das so korrekt? Wie viel sind es bei einer Firma?

- 0,4 bis 0,67 % von Neupreis pro angefangene 1000km Nutzungsgebühr. Wie viel sind es denn beim TT?

-----------------------------------------------------------------------------------------

Gesamtsumme, die ich zurück bekomme

- Offene Summe bei der Bank

-----------------------------------------------------------------------------------------

= Verlust?

 

 

So korrekt?

Deinen Post konnte ich noch nicht sehen, als ich schrieb. Grundsätzlich hast Du richtig gerechnet.

 

Zu den Details Ob Du die Verzinsung Deines Kaufpreises verlangen kannst, weiß ich nicht. Hab ich persönlich auch Zweifel..... Die tatsächliche Nutzungsentschädigung kann ich auch nicht sagen, aber das sollte ein Anwalt innerhalb kürzester Zeit recherchieren können. Wenn Du den RA eh´ wechseln willst, such konkret nach "Fachanwälten für Verkehrsrecht", die haben professionelle Informationsquellen.

 

Danach kannst Du mit spitzem Bleistift rechnen. Und, wie gesagt, ich glaube es wird schwieriger, Audi überhaupt von einer Wandlung zu überzeugen.....

 

Grüße

Markus

Themenstarteram 27. August 2008 um 7:08

Zitat:

 

Danach kannst Du mit spitzem Bleistift rechnen. Und, wie gesagt, ich glaube es wird schwieriger, Audi überhaupt von einer Wandlung zu überzeugen.....

3 Mal repariert und jetzt nicht mal korrekt, weil von der AUDI AG keine Lösung dafür hat und immer noch schwer? Kann ich kaum glauben... :(

Themenstarteram 27. August 2008 um 7:33

Habe die offene Summe bei der Bank.

Ca. 3200 Euro Differenz zum Kreditbetrag + Nutzungsgebühr von ca. 1500 Euro = ca. 5000 Euro Verlust.

Zitat:

Original geschrieben von flashkovic

Habe die offene Summe bei der Bank.

Ca. 3200 Euro Differenz zum Kreditbetrag + Nutzungsgebühr von ca. 1500 Euro = ca. 5000 Euro Verlust.

Uff, hast Du das Auto vollfinanziert ? Dann wird die Vorfälligkeitsentschädigung natürlich ziemlich happig ausfallen. Aber da kann ja Audi nichts dafür.

Standardsatz für Nutzungsabzug ist bei VAG i.d.R. 0,67%. Daher würde ich eher mit 3000,- rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von flashkovic

Zitat:

 

Danach kannst Du mit spitzem Bleistift rechnen. Und, wie gesagt, ich glaube es wird schwieriger, Audi überhaupt von einer Wandlung zu überzeugen.....

3 Mal repariert und jetzt nicht mal korrekt, weil von der AUDI AG keine Lösung dafür hat und immer noch schwer? Kann ich kaum glauben... :(

Na ja, wenn die aus taktischen Gründen beschließen, die Sache zum "Stand der Technik" zu erklären und Dich "am langen Arm verhungern" zu lassen, können sie Dich über Monate und Jahre durch alle Instanzen treiben, in der Hoffnung, dass Du irgendwann aufgibst. Schon allein wegen RA- und Gerichtskosten. Für Audi ist das Risiko im Gegensatz zu Dir überschaubar. Bitter aber Fakt. Schau mal in den A3 8P/8PA-Bereich, was der user "vasquez" in Sachen ZMS mit Audi durch hat.

 

Will Dir nicht den Mut nehmen (ich habe mal bei Peugeot eine Wandlung durchbekommen), aber einfach so macht Audi das vermutlich nicht. Auch wenn ich es für Dich hoffen würde. Drücke Dir die Daumen.

 

Grüße

Markus

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