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Wandlung bzw. Rücktritt: Welcher Umfang?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 22. Februar 2010 um 7:21

Hallo Gemeinde,

nachdem letzte Woche mein dritter Werkstatttermin (die Rückfahrkamera fällt

immer mal wieder aus) erfolglos verstrichen ist, wollte ich Euch Spezialisten mal

zwecks Wandlung fragen.

Hab ich jetzt Anspruch, die Kamera "zurückzugeben" oder das ganze Auto?

Langsam regt es mich auf, das es aus Wolfsburg nur heisst "nix machen, wir arbeiten an dem

Problem".

Und das seit 16 Monaten!

Ausserdem hab ich auch das Bremsproblem bei Schnee (bereits 2x in der Werkstatt) und

mein RNS510 macht die Mixfunktion nicht inkl. Unterordner (auch bereits 2x Werkstatt).

Vielleicht hat mir jemand nen Tipp.

 

Danke und Gruss

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22 Antworten
am 22. Februar 2010 um 7:26

Ui ui.

Naja ist eingentlich ganz einfach. Der Fehler muss 3x versucht worden sein zu reparieren und

dann musst du schriftlich deinen Rücktritt Zug um Zug fordern.

Nach mehreren .... Wochen kommt dann ein VW Mitarbeiter aus dem Werk raus zum Händler und schaut es sich an. Wenn dann der Fehler zu sehen ist liegt es in seinem Ermessen was gemacht wird leider.

VW hat die Politik alles auszusitzen, auch wenn du mit einem Anwalt vorgehst.... Dauert manchmal Jahre

Was MarkOW

hier so von sich gibt ist so nicht ganz richtig und viel Polemik.

VW muß zwei mal (zwei mal der selbe Fehler) die Möglichkeit bekommen zur Nachbesserung, wenn dann der selbe Fehler immer noch vorhanden ist, kann man schriftlich per Einschreiben an das Autohaus vom Kaufvertrag zurücktreten, mit Termin-Setzung.

Wenn dann der Fehler vom Autohaus nachweislich und reproduzierbar bestätigt wird in Wolfsburg, kann schon innerhalb von 14 Tg. die freigabe von Wolfsburg im Autohaus eintreffen. Ich empfehle aber trotzdem sich selber beim eigenen Rechtsschutz bzw. Internet über den Ablauf von einer Vertragsrückführung zu erkundigen. Es besteht ja auch die Möglichkeit bei kleineren Mängeln einer Kaufpreisreduktion.

Klaus

am 22. Februar 2010 um 7:49

mmmh. Ist schon richtig. Was man machen kann und was gemacht wird sind immer zwei paar Schuhe. Und in meinem Fall ist es mit Fakten belegbar bei meinem letzten Passat!

Zitat:

Original geschrieben von MarkOW

mmmh. Ist schon richtig. Was man machen kann und was gemacht wird sind immer zwei paar Schuhe. Und in meinem Fall ist es mit Fakten belegbar bei meinem letzten Passat!

Dann schau mal in meine Signatur :rolleyes:, ich sage auch immer - so wie man mit Leuten umgeht, so kommt es meistens auf einem selber wieder zurück.

Klaus

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 8:00

Hallo,

ich danke Euch für die raschen Antworten.

Geht die Wandlung dann über das komplette Fahrzeug,

oder über das defekte Teil?

Eine "Wandlung" geht immer nur über das gesammte FZ, bei einem def. Teil greift dann die Garantie.

Klaus

Bedenke aber:

Auch bei einer Wandlung spielt das Alter und der Wertverlust eine Rolle.

Du wirst also (nach >16 Monaten) erhebliche Abstriche machen müssen, was das finanzielle angeht, denn gerade im ersten Jahr ist der Wertverlust der Karre am größten!

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater

Bedenke aber:

Auch bei einer Wandlung spielt das Alter und der Wertverlust eine Rolle.

Du wirst also (nach >16 Monaten) erhebliche Abstriche machen müssen, was das finanzielle angeht, denn gerade im ersten Jahr ist der Wertverlust der Karre am größten!

Mitnichten! Bei Rückabwicklung des Kaufvertrages (mit Neufahrzeug als Kaufgegenstand) wird der zuückzuzahlende Kaufpreis gewöhnlich lediglich um 6,7 Promille je 1.000 km Laufleistung gemindert.

 

Guckst du bitte bspw. mal hier.

 

;)

 

 

Bei einem Diesel würde ich immer auf eine Nutzungsentschädigung von max. o,5 %/1000km plädieren. Umgerechnet würde dies einer zu erwartenden Laufleistung von 200 Tkm entsprechen. Hat der Händler bei mir vor 1 1/2 Jahren (schweren Herzens) so akzeptiert.

Ansonsten gebe ich h26hummele recht, erstmal über eine Rückabwicklung "verhandeln" und das Machbare ausloten. Spart viel Zeit und Nerven.

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater

Bedenke aber:

Auch bei einer Wandlung spielt das Alter und der Wertverlust eine Rolle.

Du wirst also (nach >16 Monaten) erhebliche Abstriche machen müssen, was das finanzielle angeht, denn gerade im ersten Jahr ist der Wertverlust der Karre am größten!

Das ist so nicht richtig, bei mir eine Nutzungsentschädigung von 0,5%/1000km, 19 Monate Tiguan fahren, ca. 15000km, eine Ausgleichszahlung wenn ich genau das selbe Auto bestellt hätte von 700,-€. Wenn ich ein solches Auto verkaufen würde, hätte ich gut 30% vom Neuwert verloren, aber ich wollte ja wieder einen Tiguan, und bin bis jetzt sehr zufrieden null Probleme.

Klaus

am 22. Februar 2010 um 14:28

Warum hast Du den kleinen tiguan gekauft?

Gibt es denn einen größeren :confused:.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele

Gibt es denn einen größeren :confused:.

Klaus

Ick spekuliere mal:

vminn meint wohl in diesem Zusammenhang die Wahl der (Diesel-)Pferdestärken.

 

;)

Zitat:

Original geschrieben von h26hummele

Was MarkOW

hier so von sich gibt ist so nicht ganz richtig und viel Polemik.

VW muß zwei mal (zwei mal der selbe Fehler) die Möglichkeit bekommen zur Nachbesserung, wenn dann der selbe Fehler immer noch vorhanden ist, kann man schriftlich per Einschreiben an das Autohaus vom Kaufvertrag zurücktreten, mit Termin-Setzung.

Wenn dann der Fehler vom Autohaus nachweislich und reproduzierbar bestätigt wird in Wolfsburg, kann schon innerhalb von 14 Tg. die freigabe von Wolfsburg im Autohaus eintreffen. Ich empfehle aber trotzdem sich selber beim eigenen Rechtsschutz bzw. Internet über den Ablauf von einer Vertragsrückführung zu erkundigen. Es besteht ja auch die Möglichkeit bei kleineren Mängeln einer Kaufpreisreduktion.

Klaus

Ich kann Klaus hier nur Recht geben. Ich hatte auch schon zwei Wandlungen. Einen Audi A3 und einen Golf IV. VW hat mit einer Wandlung nichts zu tun. Dies erklärten mir die zwei unterschiedlichen Händler damals. Das Autohaus muss dieses alles tragen. Da man ja je mit KFZ-Rechtschutz unterwegs ist, sollte man den auch nutzen. Freiwillig nimmt kein Händler ein Auto zurück. Bei mir dauerte dies dann ca. 3 Wochen beides male. Ich bekam meine komplette Anzahlung, meine bereits gezahlten Raten und die kompletten Zinsen zurück. Abgezogen wurde beides mal (Audi=Benziner, Golf IV=Diesel) 1% vom Listenpreis pro gefahrene 1000 Kilometer. Der Händler gibt einem das komplette Geld (abzüglich der paar Euro) und dann ein Gebrauchtfahrzeug auf dem Hof stehen.

Oliver

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