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Wandlung des Kaufvertrages - Problem mit Dachfenster
Hallo in die Runde,
hat jemand schon mal Erfahrung mit der Wandlung des Kaufvertrages gemacht? Mein 320d Eff. Dyn 120 KW habe ich letztes Jahr im Juni als Neuwagen gekauft. NP 47.800 Euro. Als Sonderausstattung u.a. mit Dachfenster. Zwei Monate nach dem Kauf stellte sich schnell ein Mangel heraus. Bei gekippten oder auch mittlerweile komplett geöffnetem Dachfenster vibriert die Fensterscheibe (Fahrerseite) ab 120 km/h. Der Serviceberater äußerte sich: "Klingt wie eine Hummel am Ohr". Das Geräusch verschwindet dann mal wieder - kommt wieder usw. Echt nervig. Hat zur Folge: Ich öffne das Dachfenster nicht mehr. Der Wagen war übrigens jetzt sechs Mal in der Werkstatt, um den Mangel zu beheben. Klappt nicht. Wurde nur noch schlimmer! Um das ganze jetzt abzukürzen, habe ich den Wagen meinem Händler zum Kauf angeboten. Lt. Schwacke-Liste bekomme ich noch 24.050 Euro! Das sind echt knapp 50% Wertverlust! Händler bietet mir jedoch 26.344 Euro. Soll ich den Wagen für den Preis hergeben oder den Kaufvertrag wandeln? Habt ihr Tipps?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onmedess
Der Wagen war übrigens jetzt sechs Mal in der Werkstatt, um den Mangel zu beheben. Klappt nicht. Wurde nur noch schlimmer! Um das ganze jetzt abzukürzen, habe ich den Wagen meinem Händler zum Kauf angeboten. Lt. Schwacke-Liste bekomme ich noch 24.050 Euro! Das sind echt knapp 50% Wertverlust! Händler bietet mir jedoch 26.344 Euro. Soll ich den Wagen für den Preis hergeben oder den Kaufvertrag wandeln? Habt ihr Tipps?
Mein Tip: Händler bzw. Werkstatt wechseln! Scheint wohl etwas unfähig zu sein...
Wegen so einer - leicht zu behebenden - Lappalie gibt man doch nicht gleich das ganze Auto zurück inkl. damit verbundenem Wertverlust. Wie ist denn der km-Stand?
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onmedess
Der Wagen war übrigens jetzt sechs Mal in der Werkstatt, um den Mangel zu beheben. Klappt nicht. Wurde nur noch schlimmer! Um das ganze jetzt abzukürzen, habe ich den Wagen meinem Händler zum Kauf angeboten. Lt. Schwacke-Liste bekomme ich noch 24.050 Euro! Das sind echt knapp 50% Wertverlust! Händler bietet mir jedoch 26.344 Euro. Soll ich den Wagen für den Preis hergeben oder den Kaufvertrag wandeln? Habt ihr Tipps?
Mein Tip: Händler bzw. Werkstatt wechseln! Scheint wohl etwas unfähig zu sein...
Wegen so einer - leicht zu behebenden - Lappalie gibt man doch nicht gleich das ganze Auto zurück inkl. damit verbundenem Wertverlust. Wie ist denn der km-Stand?
Du wärst schön blöd, wenn Du das machen würdest. bei dir liegen doch alle Voraussetzungen für eine Rückabwicklung vor: spätestens nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reperaturversuch steht dir die Rückabwicklung zu.
Als Nutzungsentschädigung sollten höchstens 0,67% je 1000 gefahrene Kilometer anfallen - da bist Du also in ganz anderen Regionen als wenn Du das Fahrzeug dem Händler wieder verkaufst. Ob Du das ohne anwaltliche Hilfe schaffst, kommt allerdings ganz auf den Händler an.
Hi,
also prinzipiell muss man in deinem Fall zuerst mal prüfen, ob die Möglichkeit auf Rückabwicklung gegeben ist.
Da du ja anscheinend einen nicht zu 100% reproduzierbaren Mangel hast, und das nur bei geöffnetem Dach auftritt, wird es denke ich nicht so einfach.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei geschlossenem Dach alles normal ist?
Der Rückabwicklung muss nämlich BMW zustimmen. Und in diesem Falle wird vermutlich ein Sachverständiger aus dem Werk kommen und dein Auto begutachten. Dieser ermittelt quasi im Voraus die "Chancen von Dir", den Vertrag rückabzuwickeln.
Und ist der Gutachter der Meinung, du hast vor Gericht schlechte Karten, wird er der Rücabwicklung nicht zustimmen. Ein Richter könnte es auch als Mangel einer Sonderausstattung sehen und von BMW verlangen, dass sie dir zumindest den Aufpreis für die Sonderausstattung erstatten.
Kannst du hingegen den Mangel dem Sachverständigen nicht vorführen, hast du Pech gehabt. Gleichzeitig werden vermutlich weitere Reparaturmaßnahmen in dieser Sache untersagt werden.
Ganz so einfach ist die Rückabwicklung nun doch nicht, wenn auch zweifelsfrei für dich die bessere Variante.
Haben sie eigentlich die Frontscheibe schon rausgenommen und neu verklebt?
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen325
Hi,
also prinzipiell muss man in deinem Fall zuerst mal prüfen, ob die Möglichkeit auf Rückabwicklung gegeben ist.
Da du ja anscheinend einen nicht zu 100% reproduzierbaren Mangel hast, und das nur bei geöffnetem Dach auftritt, wird es denke ich nicht so einfach.
Da sehe ich anders: wenn eine Werkstatt ein Fahrzeug 6x wegen der selben Sache zur Reparatur annimmt, dann ist damit doch implizt klar, dass es mehr als 2 erfolglose Reperaturversuche gab, oder übersehe ich was?
Zitat:
Der Rückabwicklung muss nämlich BMW zustimmen. Und in diesem Falle wird vermutlich ein Sachverständiger aus dem Werk kommen und dein Auto begutachten. Dieser ermittelt quasi im Voraus die "Chancen von Dir", den Vertrag rückabzuwickeln.
Der Rückabwicklung muss nicht BMW zustimmen, sondern im Zweifel ein Richter. BMW entscheidet lediglich, ob sie sich gegen das Ansinnen der Rückabwicklung wehren und man so Rechtsmittel hinzuziehen muss. Aber Du hast natürlich in dem Sinne Recht, dass die Gefahr besteht, dass das Ansinnen auch unter Hinzunahme von Rechtsmitteln erfolglos bleibt.
Zitat:
Und ist der Gutachter der Meinung, du hast vor Gericht schlechte Karten, wird er der Rücabwicklung nicht zustimmen. Ein Richter könnte es auch als Mangel einer Sonderausstattung sehen und von BMW verlangen, dass sie dir zumindest den Aufpreis für die Sonderausstattung erstatten.
Diese Lösung gibt es IMHO nicht, da der Kunde dann etwas bekäme, was er so nicht kaufen wollte.
Ich sehe es wie Jens.
Erstmal würde ich dem Händler die Chance geben, deinem Gesuch nach Rückabwicklung unter deinen Bedingungen (mit Abzug einer Nutzungsentschädigung) zuzustimmen.
Tut er dies nicht, würde ich keine weiteren Experimente bei diesem Streitwert machen und direkt einen Anwalt mit der Interessensvertretung beauftragen.
Glaub mir, man kann soviel falsch machen, was ein Anwalt im Nachhinein nicht mehr korrigieren kann, wenn man aus gutem Willen oder wegen gutem Verhältnis zum Händler oder sonst einem Grund versucht, den Sachverhalt auf eigene Faust zu klären.
Auf keine Diskussion einlassen und Anwalt des Vertrauens beauftragen!
Hallo,
schon mal vielen Dank für Eure interessanten Beiträge.
Zitat:
Mein Tip: Händler bzw. Werkstatt wechseln! Scheint wohl etwas unfähig zu sein...
Wegen so einer - leicht zu behebenden - Lappalie gibt man doch nicht gleich das ganze Auto zurück inkl. damit verbundenem Wertverlust. Wie ist denn der km-Stand?
Der Wagen war bei zwei verschiedenen BMW-Händlern jeweils drei Mal. Es wurden die Türgummis ausgetauscht, mehrfach die Tür justiert, die Scheibe eingestellt und der Kotflügel links angepasst. So einfach scheint es nicht zu sein, den Mangel zu beheben.
Zitat:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei geschlossenem Dach alles normal ist?
Bei geschlossenem Dach ist alles normal. Bei der letzten Reparatur wurde jedoch am linken Kotflügel was geändert. Hat jetzt zur Folge, dass ich extreme Fahrgeräusche bei geschlossenen Fenstern habe (74 db gemessen). Der Kilometerstand ist übrigens 33.000 km.
Zitat:
Haben sie eigentlich die Frontscheibe schon rausgenommen und neu verklebt?
An der Frontscheibe wurde nichts gemacht.
Ein Sachverständiger von BMW AG wurde abgelehnt. Der Händler muss selbst das Geräusch aufnehmen und an BMW senden. Und dann wird entschieden, ob ein Sachverständiger hinzugezogen wird oder nicht. Und diese Prozedur für eine Wandlung wollte ich vermeiden. Deshalb habe ich den Verkauf vorgeschlagen. Ich bin über den extremen Wertverlust im ersten Jahr für so einen Wagen erstaunt. Vielleicht sollte ich auch einfach - wie von Jürgen 325 vorgeschlagen - den Aufpreis für die Sonderausstattung Dachfenster zurück verlangen und den Wagen weiterfahren. Mit diesem Mangel kann ich den Wagen nicht verkaufen oder nur mit noch mehr Verlust.
Zitat:
Original geschrieben von onmedess
Und diese Prozedur für eine Wandlung wollte ich vermeiden. Deshalb habe ich den Verkauf vorgeschlagen.
Darf ich fragen, warum du eine Wandlung des Kaufvertrags vermeiden willst und stattdessen einen anderen, meiner Meinung nach für dich nachteiligen Kompromiss suchst?
Wandlung (bzw. Rückabwicklung) würde - sofern das alles glatt abläuft - ca. 10.500 Euro kosten bei o.g. Parametern zu Kaufpreis und Laufleistung.
Die Variante Rückkauf über Händler kalkuliert sich über eff. Kaufpreis (nach Rabatt) abzüglich Ankaufspreis des Händlers.
Jetzt braucht man eigentlich nur noch Kosten vs. Nutzen abzuwägen
Zitat:
Das ist einZitat
Darf ich fragen, warum du eine Wandlung des Kaufvertrags vermeiden willst und stattdessen einen anderen, meiner Meinung nach für dich nachteiligen Kompromiss suchst?
Die Wandlung habe ich erst einmal nicht in Betracht gezogen, weil die ganze Prozedur so lange dauert. Sachverständiger, Gutachten, Auto in die Werkstatt, evtl. Gericht, Anwalt .... Allerdings habe ich nicht mit dem extremen Wertverlust bei einem Rückkauf gerechnet. Wie mike499 richtig schreibt, die Wahndlung läuft auf 10.500 Euro raus und der Rückkauf wohl auf eine Differenz von 15.660 Euro. Aufwand und Nutzen ist hier die Frage.
Hau wech das Ding, die Wirtschaft lebe hoch!
Vielleicht bekommst Du ein Dankschreiben von Brüderlein und Schwesterlein.
Zitat:
Original geschrieben von onmedess
Aufwand und Nutzen ist hier die Frage.
okay, nachvollziehbar. Aber die Differenz von 5000 Euro wäre mir die Auseinandersetzung mit BMW wert.
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Zitat:
Original geschrieben von onmedess
Aufwand und Nutzen ist hier die Frage.
okay, nachvollziehbar. Aber die Differenz von 5000 Euro wäre mir die Auseinandersetzung mit BMW wert.
Der TE hat außerdem ein Anrecht auf Kapitalverzinsung des Kaufpreises in Höhe von ca. 4% des Kaufpreises.
Hi,
das Recht auf Rückabwicklung begründet sich nicht nur ausschließlich auf bereits versuchte Reparaturmaßnahmen!!!
Der Mangel muss schon schwerwiegend sein. Nur wegen ein bisschen pillepalle kannst du den Wagen nicht zurückgeben.
Und wenn du ohne Richter zurückgeben willst, dann muss BMW sehr wohl zustimmen.
Andernfalls musst du selbst einklagen.
Und bevor ein Rechtsanwalt klagt, stellt er immer zuerst einen Antrag auf Rückabwicklung.
Und da kommt dann zuerst der Sachverständige von BMW.
Aber ihr wisst schon selbst ...
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen325
Hi,
das Recht auf Rückabwicklung begründet sich nicht nur ausschließlich auf bereits versuchte Reparaturmaßnahmen!!!
Der Mangel muss schon schwerwiegend sein. Nur wegen ein bisschen pillepalle kannst du den Wagen nicht zurückgeben.
Und wenn du ohne Richter zurückgeben willst, dann muss BMW sehr wohl zustimmen.
Andernfalls musst du selbst einklagen.
Und bevor ein Rechtsanwalt klagt, stellt er immer zuerst einen Antrag auf Rückabwicklung.
Und da kommt dann zuerst der Sachverständige von BMW.
Aber ihr wisst schon selbst ...
Gruß
Jürgen
Würde sagen wegen diesem Fehler aussichtslos.
Dach geschlossen halten mit Rückerstattung des Aufpreises.
In Evidenz halten, manche Fehler können erst nach Jahren behoben werden.
(wenn der wahre Grund erkannt wurde)
lG