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Wandlung ?

BMW 3er E90
Themenstarteram 18. Januar 2010 um 15:23

Hallo,

was genau ist eine "wandlung" ???

Wir haben seid 1.8.09 einen E93 Cabrio mit einer Leasingsrate von 1044 € für 4 jahre leasing und dann restbetrag abkauf.

man hätte stattdessen den selben wagen auch für die hälfte ca 550€ leasingsrate leasen können, wir wollen den wagen aber behalten / abkaufen nach 4 jahren also bewusst eine höhere rate abgeschlossen.

Ist eine Wandlung etwa ein vorzeitiger austritt aus einem vertrag ( leasing ) und der wechsel zu einem anderen fahrzeug ?

Währe dies noch realisierbar bei unserem vertrag zumal wir jeden monat etwa 500€ zuviel bezahlen ??

also falls ich so eine möglichkeit bekommen könnte , währen dann die jeden monat zuviel bezahlten 500€ futsch / weg ??

Ich frage euch da mein Verkaufsberater mir nich wirklich hilfsbereit war, wollte was nachträglich ordern hat gemeint ne klappt nicht ( wagen hatte noch 2 wochen zeit VOR PRODUKTION )

L.G

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Welcher Teufel hat Dich bei der Unterschrift geritten :confused::confused::eek::eek:?

Da der TE geschrieben hat, dass er freiwillig 1.000 anstatt 500 € zahlt und das Auto rauskaufen will, gibt es für mich nur eine "lohnende" Konstellation: Das Auto ist jetzt auf ein Gerwerbe bzw. eine Firma geleast und die Kosten werden dort steueroptimierend in Kauf genommen. Der Rauskauf nach Leasingende wird eine Privatperson machen, die dann hoffentlich deutlich weniger zahlt, als das Auto am Markt wert sein wird. ;)

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Sorry, kenne mich mit den rechtlichen Gegebenheiten zwar nicht aus, aber ich bin über deine monatliche Rate schockiert! Über 1000 € im Monat für ein Auto!

Wie hoch war denn der Neuwert und was hast du angezahlt?

am 18. Januar 2010 um 16:01

Eine Wandlung ist nur bei schweren Mängeln, die nicht in absehbarer Zeit behoben werden können, möglich. Hierbei wir der Neuwagen zurückgegeben und der Kaufpreis zurückerstattet. Ob eine Wandlung bei einem Leasingfahrzeug möglich ist, kann ich nicht sagen (vermute mal ja). Allerdings ist ein "unglücklicher" Leasingvertrag kein Wandlungsgrund, daher spielt das eh keine Rolle. Den Leasingvertrag kann man in der Regel während der Laufzeit aufheben - hierzu muss allerdings der Leasinggeber einverstanden sein. Zu welchen Kondition das geschieht, kann auch nur der dir sagen. Also fragst du am besten dort mal nach...

Die Änderung der Ausstattung kann auch durchaus zwei Wochen vor Produktionsbeginn nicht mehr möglich sein. Beispielsweise kann der Motor nicht mehr einfach getauscht werden, weil er a) schon vor Produktionsbeginn zusammengebaut und b) vermutlich auch schon ans produzierende Werk geliefert wurde/wird. Bei anderen Teilen sieht es meist ähnlich aus. Normalerweise teilt einem der Händler eine Frist mit, bis wann Änderungen vorgenommen werden können...

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 16:01

56000€ keine anzahlung

kannst du mir erklären was eine Wandlung ist ?

 

PS: Ich wollte kein motor oder so ändern nur bluetooth noch dazuordern...

 

Edit : Karl war schneller

Also bei einer Wandlung erfolgt eine Rückabwicklung und du must X% Pro 1000 km zahlen. D.h. das Leasing wird auch zurückgewandelt.

 

Wurde dir eine Wandlung angeboten?

 

gretz

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 16:10

nein aber ich würde gerne das Fahrzeug wechseln ( aber nicht wegen technischen mängeln )

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

nein aber ich würde gerne das Fahrzeug wechseln ( aber nicht wegen technischen mängeln )

Dann kriegst du keine Wandlung.

 

Das einzige was du probieren kannst, dass jemand das fahrzeug für dich übernimmt.. und du IHM eine abschlagszahlung gibst, damit die 1000 € Rate interessant ist.

 

Ansonsten kannst den Wagen nur noch gegen einen Baum setzen.

 

gretz

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

nein aber ich würde gerne das Fahrzeug wechseln ( aber nicht wegen technischen mängeln )

Dann kriegst du keine Wandlung.

 

Das einzige was du probieren kannst, dass jemand das fahrzeug für dich übernimmt.. und du IHM eine abschlagszahlung gibst, damit die 1000 € Rate interessant ist.

 

Ansonsten kannst den Wagen nur noch gegen einen Baum setzen.

 

gretz

oder auslösen und dann in Zahlung geben oder verkaufen (dürfte das gescheiteste sein).

 

lg

Peter

Wie hoch ist denn nach 48 Monaten der Restbetrag?

Immerhin hast du in der Zeit mehr als 48k€ bezahlt. Du kommst doch viel besser weg, wenn du bei dem Fzg.-Neupreis für 550€ auf 36 Monate least und dem Händler dann nach den 3 Jahren das Auto für 20k€ abkaufst und diese Summe finanzierst...

am 18. Januar 2010 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

nein aber ich würde gerne das Fahrzeug wechseln ( aber nicht wegen technischen mängeln )

Du schließt einen Vetrag mit 4 Jahren Laufzeit und willst dann nach 5 Monaten das Fahrzeug wechseln? Ah ja... :rolleyes:

Wie bereits gesagt, Du kannst nur versuchen, jemanden zu finden, der den Vertrag für Dich übernimmt. Bei dieser Fantasie-Leasingrate allerdings wohl ein aussichtloses Unterfangen. BMW wird Dir da wohl kaum entgegen kommen, außer Du bestellt als Gegenleistung gleich mehrere neue Fahrzeuge.

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

also falls ich so eine möglichkeit bekommen könnte , währen dann die jeden monat zuviel bezahlten 500€ futsch / weg ??

Wieso sind es 500 zuviel? Was Du beim "Wechsel" auf eine niedrigere Rate monatlich sparst, zahlst Du am Ende mit einer höheren Schlußrate inkl. massig Zinsen mehr....

... oh oh...auslösen und dann in Zahlung geben wird auch nicht so leicht...respektive lukrativ... die Leasinggesellschaft hat ja auch ein Darlehen zur Gegenfinanzierung laufen...und die will sicher nicht auf die Marge verzichten, die sich für die Laufzeit von 48 Monaten ergibt. Mit 1.000,-€ Rate bei 56.000,-€ LP warste aus meiner Sicht auch nicht sonderlich gut beraten. Hättest du ihn zu "normalen" Zinsen finanziert wäre die Rate so um 1.300,-€ pro Monat gewesen... und er hätte Dir komplett gehört nach 48 Monaten...

Ergo wenn Deine Restzahlung mehr als 16.700,-€ macht... haste kein gutes Geschäft gemacht.

 

Ich würde das Auto ehrlich gesagt bei der Konstellation bis zum Vertragsende weiterfahren. Den Vertrag mit der Wahnsinnsrate wird Dir niemand abnehmen.

 

Grüße

Mike

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

nein aber ich würde gerne das Fahrzeug wechseln ( aber nicht wegen technischen mängeln )

Ansonsten kannst den Wagen nur noch gegen einen Baum setzen.

gretz

wohl das einfachste*fg*

Wandelung gibt es nur bei erheblichen technischen Mängeln bzw. dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Selbstredend ist die Wandelung von der Finanzierungsform unabhängig (egal ob Barkauf, Finanzierung oder Leasing).

Infos zur Wandelung findet ihr hier.

 

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

 

Dann kriegst du keine Wandlung.

Das einzige was du probieren kannst, dass jemand das fahrzeug für dich übernimmt.. und du IHM eine abschlagszahlung gibst, damit die 1000 € Rate interessant ist.

Ansonsten kannst den Wagen nur noch gegen einen Baum setzen.

gretz

oder auslösen und dann in Zahlung geben oder verkaufen (dürfte das gescheiteste sein).

lg

Peter

Bei den gerade herrschenden Inzahlungsnahmepreisen wird vermutlich selbst die 1000 Euro Leasingrate auf ein mal nicht mehr besonders dramatisch sein. Ganz besonders, falls das Fahrzeug auch noch eine Erstzulassung haben sollte. Bei meinem :) stehen gerade nette Neufahrzeuge, die noch nicht mal mit 20% Nachlass zu vermarkten sind.

Und Richtig: Wandlung funktioniert nur bei vielen Mängeln oder bei Mängel, die sich trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht abstellen ließen. Und nicht, weil man (vermutlich) bei der Leasingrate über den Tisch getzogen wurde.

Wenn man davon ausgeht, daß der Wagen nach 4 Jahren noch 25% Restwert hat, zu dem er dann erworben werden kann, würde das Fahrzeug den TE im günstigsten Fall ( angenommener Listenpreis 50.000 Euro) 58.000 Euro kosten ....

Welcher Teufel hat Dich bei der Unterschrift geritten :confused::confused::eek::eek:?

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