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Wandlung: "vergebliche Kosten"

Themenstarteram 26. August 2007 um 10:11

Hallo,

da nun meine Wandlung durch ist, geht es jetzt um die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Da hier im Forum schon einige Mitglieder Erfahrungen zum Thema Wandeln gemacht haben, folgende Frage:

Ich habe mir von meinem Händler noch vor der Fahrzeugauslieferung ein 40mm Tieferlegungssatz von H&R einbauen und vom TÜV eintragen lassen.

Die Rechnung besitze ich noch.

Dieser Sachverhalt würde unter dem juristischen Begriff "vergebliche Kosten" fallen. Soweit ich weiß, gibt es dazu auch eine Rechtssprechung.

Mein Händler sagte mir, dass ich wohl auf den Kosten sitzenbleiben würde. Angeblich hat er Rücksprache mit WOB gehalten. Außerdem sollen die H&R Federn wieder durch Orginal-Federn ersetzt werden. Die Rückbaukosten übernimmt mein Händler.

Da ich mir das Zubehör ja nicht unter dem Vorsatz einer späteren Wandlung angeschafft habe, kann ich diese Entscheidung nur schwer akzeptieren.

Ich hatte mich eigentlich dazu durchgerungen, wieder einen neuen Passat-Variant mitzunehmen. Aber diesmal werde ich den stärkeren TFSi nehmen.

Laut Produktkatalog von H&R kann ich die Federn von meinem jetzigen 2.0 FSi wohl nicht nehmen, da diese vom Gewicht der max. VA-Last abhängig sind.

Wie sind Eure Erfahrungen?

 

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32 Antworten

Bei uns (Schweiz) hat es mal ein Gerichtsurteil gegeben. Da hat jemand diverse Aerodynamik-Teile am Auto verbaut.

Am Ende musste das ebenfalls von der Autofirma bezahlt werden, da der Kunde ja nicht wissen konnte, dass er den Wagen wieder zurück geben muss.

Ich habe in meinem gerade "wandelnden" Variant ein Dension Gateway 300 MP3-Interface eingebaut. Der Händler übernimmt die Kosten für Gerät und Einbau zu 100%.

Ich meine allerdings irgendwo schon gelesen zu haben, daß "Tuning" nicht unbedingt bezahlt wird, wobei es in dem Falle allerdings um ein Body-Kit ging ...

Nun, da keine klare Fragestellung besteht, denke ich, daß es um die jetzt nicht mehr verwendbaren Federn geht.

Diese sollen wahrscheinlich auf Kosten des Händlers gegen die im neuen Auto verwendbaren getauscht werden, wenn ich das richtig verstehe.

Da kann ich nur sagen: dumm gelaufen, wenn du dich jetzt für ein anderes Modell entscheidest, da kann man keinem anderen die Schuld geben.

 

@Mad99

Ein Käufer muss das Auto ja nicht zurückgeben, er möchte das und der Händler willigt ein. Also ein Zwang ist es nun mal nicht.

am 27. August 2007 um 5:41

Wer an einem Fahrzeug Änderungen durchführen lässt, bekommt im falle einer Wandelung sämtliche kosten, die er mit dem Fahrzeug hatte, ausser Sprit/Öl, ersetzt. Darunter fallen auch Überführung, Änderungen am Fahrzeug (Federn, Chiptuning) usw.

Das ganze ist die Aussage meines RA!

 

Hallo,

auch mir ist das Gerichtsurteil bekannt, dass alle Teilekosten, die man für ein Fahrzeug investiert hat, erstattet werden müssen.

Ich habe bei mir die Schutzfolie für die Stoßstange sowie die kpl. Werbebeschriftung in Rechnung gestellt.

Gruß

Axel

am 27. August 2007 um 18:41

Hallo,

ich habe bei meinem Gewandelten auch anstandslos die Nanolack-Versiegelung (ca. 400 €) erstattet bekommen.

Gruß

mcbyte123

Zitat:

Original geschrieben von mcbyte123

Hallo,

ich habe bei meinem Gewandelten auch anstandslos die Nanolack-Versiegelung (ca. 400 €) erstattet bekommen.

Gruß

mcbyte123

Meiner geht nun auch an den Händler zurück.

Der Händler sitzt allerdings ca. 400 km entfernt!

Wie sieht es mit den Spritkosten zum Händler und dem Zugticket für die Rückfahrt nach Hause aus? Bekommt man diese Kosten auch erstattet?

Gruß

Stephan

Hallo,

hatte meinen auch gewandelt und mich vorher informiert.

Hier habe ich noch einen Auszug vom Urteil zur Rückabwicklung gefunden.

Vielleicht hilft es Dir weiter.

MFG

pus

Zitat:

Capital (Nr. 16/2006 / 45. Jahrgang) Seite 76. Hier ein Auszug:

"Nimmt der Verkäufer ein produkt aufgrund von Mängeln zurück, muss er dem Kunden außerdem das Geld erstatten, das dieser in der Zwischenzeit in das Kaufobjekt investierte. Im strittigen Fall ging es um einen PKW für 27.000 EUR - mit zahlreichen technischen Mängeln. Ohne zu wissen, das dieses Gefährt ein so genanntes Montagsauto war, veredelte die Käuferin es für weitere 5000 EUR, durch Lackierung der Stoßfänger, breitreifen, Leichtmetallfelgen, Tempomat, Autotelefon, Fußmatten und Navigationssystem - alles auf das Fahrzeug zugeschnitten. Nachdem der Wagen ein Jahr lang allen Reparaturversuchen widerstand, nahm der Verkäufer ihn gegen Erstattung des Preises anstandslos zurück. Für die Einbauten aber wollte er nicht aufkommen, schließlich hätte er keinerlei Einfluss darauf wie, der Käufer das Fahrzeug aufmotzt. Zahlen muss er laut BGH trotzdem (VIII ZR 275/04)."

Zitat:

Original geschrieben von pus

Hallo,

hatte meinen auch gewandelt und mich vorher informiert.

Hier habe ich noch einen Auszug vom Urteil zur Rückabwicklung gefunden.

Vielleicht hilft es Dir weiter.

MFG

pus

Zitat:

Original geschrieben von pus

Zitat:

Capital (Nr. 16/2006 / 45. Jahrgang) Seite 76. Hier ein Auszug:

"Nimmt der Verkäufer ein produkt aufgrund von Mängeln zurück, muss er dem Kunden außerdem das Geld erstatten, das dieser in der Zwischenzeit in das Kaufobjekt investierte. Im strittigen Fall ging es um einen PKW für 27.000 EUR - mit zahlreichen technischen Mängeln. Ohne zu wissen, das dieses Gefährt ein so genanntes Montagsauto war, veredelte die Käuferin es für weitere 5000 EUR, durch Lackierung der Stoßfänger, breitreifen, Leichtmetallfelgen, Tempomat, Autotelefon, Fußmatten und Navigationssystem - alles auf das Fahrzeug zugeschnitten. Nachdem der Wagen ein Jahr lang allen Reparaturversuchen widerstand, nahm der Verkäufer ihn gegen Erstattung des Preises anstandslos zurück. Für die Einbauten aber wollte er nicht aufkommen, schließlich hätte er keinerlei Einfluss darauf wie, der Käufer das Fahrzeug aufmotzt. Zahlen muss er laut BGH trotzdem (VIII ZR 275/04)."

Hallo,

danke für den Hinweis kannte ich aber schon! ;)

Wie sah es bei Dir mit den Fahrtkosten, Anmeldegebühren, ... aus?

....vielleicht etwas zu spät, aber....denkt daran, daß der Kaufpreis vom Verkäufer zu verzinsen ist!

gruss

19FC

Zitat:

Original geschrieben von speselmann

Zitat:

Original geschrieben von pus

Hallo,

hatte meinen auch gewandelt und mich vorher informiert.

Hier habe ich noch einen Auszug vom Urteil zur Rückabwicklung gefunden.

Vielleicht hilft es Dir weiter.

MFG

pus

Zitat:

Original geschrieben von speselmann

Zitat:

Original geschrieben von pus

 

Hallo,

danke für den Hinweis kannte ich aber schon! ;)

Wie sah es bei Dir mit den Fahrtkosten, Anmeldegebühren, ... aus?

Anmeldung und Schilder werden erstattet. Fahrtkosten keine Ahnung, aber sind diese Kosten den "nennenswert" im Vergleich zu den Problemen mit dem Fahrzeug? Verhandel doch einfach entsprechend ... Rechne die Fahrtkosten doch einfach auf die gefahrenen Kilometer um, dann sieht es nicht ganz so schlimm aus. Ich habe damals, trotz Anreise zu Händler Zwecks der Wandlung die Kosten nicht in "Rechnung" gestellt und da ich einmal zur Verhandlung und einmal zur Abgabe beim Händler war, waren es ebenfalls über 400 km ...

Zitat:

Original geschrieben von 19FC

....vielleicht etwas zu spät, aber....denkt daran, daß der Kaufpreis vom Verkäufer zu verzinsen ist!

gruss

19FC

Hallo,

das verstehe ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von joebär

Zitat:

Original geschrieben von 19FC

....vielleicht etwas zu spät, aber....denkt daran, daß der Kaufpreis vom Verkäufer zu verzinsen ist!

gruss

19FC

Hallo,

das verstehe ich nicht.

Hallo,

das ergibt sich aus § 346 I BGB. Durch den Zinsanspruch vermindert sich unter Umständen also der Gegenanspruch auf Nutzungsentschädigung.

gruss

19FC

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

Zitat:

Original geschrieben von speselmann

 

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

Zitat:

Original geschrieben von speselmann

 

Hallo,

danke für den Hinweis kannte ich aber schon! ;)

Wie sah es bei Dir mit den Fahrtkosten, Anmeldegebühren, ... aus?

Anmeldung und Schilder werden erstattet. Fahrtkosten keine Ahnung, aber sind diese Kosten den "nennenswert" im Vergleich zu den Problemen mit dem Fahrzeug? Verhandel doch einfach entsprechend ... Rechne die Fahrtkosten doch einfach auf die gefahrenen Kilometer um, dann sieht es nicht ganz so schlimm aus. Ich habe damals, trotz Anreise zu Händler Zwecks der Wandlung die Kosten nicht in "Rechnung" gestellt und da ich einmal zur Verhandlung und einmal zur Abgabe beim Händler war, waren es ebenfalls über 400 km ...

Ich habe heute Morgen meinen "alten" Passat an den Händler zurückgegeben.

Der zuständige Verkaufsleiter sagte mir dass die fällige Inspektion und zwei neue Reifen von mir bezahlt werden müssen (mit Hinsicht auf die Wandlung habe ich dies nicht mehr gemacht).

Sind diese Kosten nicht durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?

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