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Wandlungschance bei einem verstecktem Mangel

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 20:01

Moin moin zusammen,

ich bin neu hier, weil mir jemand zu einem Beitrag hier geraten hat.

Ich schildere einfach mal was passiert ist und hoffe auf Hilfe...

Ich habe vor einem 3/4 Jahr ein Auto gekauft, dass die einen oder anderen Probleme wenige Wochen nach dem Kauf gemacht hat. Ich habe versucht Zeitnah die Mängel beheben zu lassen. Ein Mangel wurde aber auch nach 2-3 Reparaturen nicht besser. Nun habe ich dann die Faxen dicke gehabt und wollte das Auto schnell wieder verkaufen. Dabei stellte sich heraus, dass ich nicht annähernd den Preis, den ich zahlte wieder bekomme und das nach wenigen Monaten.... Nun habe ich versucht den Wagen in Zahlung zu geben. Dabei wurde das Auto vom TÜV bewertet. Ein Gutachter sagte mir dann, dass der Wagen an manchen stellen anfängt zu rosten (dieser Mangel war mir bereis bekannt). Der Grund ist aber, dass dort gespachtelt und neu lackiert wurde, so der Gutachter, es könne ebenfalls sein, dass der Wagen ein Unfall hatte (Im Kaufvertrag steht aber Unfallfrei). Mindesten aber handelt es sich um einen versteckter Mangel, der halt nicht angezeigt wurde beim Kauf. Laut Gutachter ein Grund eine Wandlung des Fahrzeuges vornehmen zu können.

Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen.. er sagte mir, dass ich den Unfall gehabt haben muss... habe ich natürlich nicht.

Jetzt frage ich mich, wenn ich Rechtliche Schritte einleite und der Verkäufer (Händler) einfach so behauptet , dass ich den Unfall hatte... kann er damit durchkommen? Der Sachverständige sagt "ja"... auf meine Frage ob man anhand der Korrosion den ungefähren Zeitpunkt dieses "Unfalls" feststellen könne, verneinte er.

Nun ja Recht haben und Recht bekommen ist ja das altbekannte Spiel... Was kann ich nun tun um doch recht zu bekommen? Hat jemand von euch mit so einer Geschichte schon Erfahrungen gemacht??

Kann mir jemand von euch einen Tipp geben, was ich tun kann?

Beste Antwort im Thema

Das kommt drauf an. Wenn er den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft hat, wird er Dir gerne Auskunft geben.

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Besitzt du eine Rechtschutzversicherung, die bereit ist, daß Risiko eines Rechtsstreites zu tragen?

Wenn ja, danach vielleicht nicht mehr, Drahkke ;)

Wenn ich das recht verstehe, dann kann nichtmal der Gutachter zweifelsfrei sagen, dass das ein Unfallwagen ist. Also müßte als erstes zweifelsfrei geklärt werden, dass das Auto ein Unfallwagen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Ch4uv1e

Jetzt frage ich mich, wenn ich Rechtliche Schritte einleite und der Verkäufer (Händler) einfach so behauptet , dass ich den Unfall hatte... kann er damit durchkommen?

Meiner Meinung nach nicht, denn der Händler wird das nicht beweisen können.

Zitat:

Original geschrieben von Ch4uv1e

Der Grund ist aber, dass dort gespachtelt und neu lackiert wurde, so der Gutachter, es könne ebenfalls sein, dass der Wagen ein Unfall hatte (Im Kaufvertrag steht aber Unfallfrei).

Drakkhe, lies mal den Satz da durch, und beachte bitte das fett Herausgehobene. Der Gutachter vermutet, mehr nicht.

Im Prinzip hast Du 2 Möglichkeiten. Du findest Einen (Gutachter), der feststellen kann, dass das Auto einen Unfall hatte, oder Du findest einen, der weiß. dass das Auto einen Unfall hatte. Meiner war 10 Jahre beim selben Autohaus zur Inspektion, wenn ich die Vermutung hätte, dass mit meinem Bock was nicht stimmt, würde ich bei denen mal höflich anfragen ob die was wissen. Ein weiterer Ansatzpunkt wäre (bei mehreren Haltern) den Halter vor dem Verkäufer zu kontaktieren, ob der was weiß.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28

Wenn ja, danach vielleicht nicht mehr, Drahkke ;)

Wenn ich das recht verstehe, dann kann nichtmal der Gutachter zweifelsfrei sagen, dass das ein Unfallwagen ist. Also müßte als erstes zweifelsfrei geklärt werden, dass das Auto ein Unfallwagen ist.

Er kann zweifelsfrei sagen, dass es ein Schaden gibt, ob es ein Unfall war oder vielleicht nur ein Radfahrer war, der das reingefallen ist, ist leider nicht festzustellen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich natürlich auch nicht.

Wenn muss ich einfach alles auf eine Karte setzten und hoffen, wenn es eine Chance gibt... oder muss mir dann ein Fahrrad kaufen.... klingt witzig.. nur zum lachen ist mir gerade irgendwie nicht.

@ Drahkke

Muss ich das nicht nach den tollen 6 Monaten beweisen?? Oder ist tatsächlich der Händler in der Beweispflicht?

Zitat:

Original geschrieben von Ch4uv1e

Oder ist tatsächlich der Händler in der Beweispflicht?

Wenn er dich beschuldigt, mit dem Fahrzeug einen Unfall gehabt zu haben, dann ist er auf jeden Fall in der Beweispflicht, was diese Behauptung betrifft.

am 4. Juni 2012 um 20:42

Eine Chance auf Wandlung sehe ich nach so langer Zeit für sehr gering bis unmöglich.

Die Entscheidung musst du allein treffen.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28

Zitat:

Original geschrieben von Ch4uv1e

Der Grund ist aber, dass dort gespachtelt und neu lackiert wurde, so der Gutachter, es könne ebenfalls sein, dass der Wagen ein Unfall hatte (Im Kaufvertrag steht aber Unfallfrei).

Drakkhe, lies mal den Satz da durch, und beachte bitte das fett Herausgehobene. Der Gutachter vermutet, mehr nicht.

Im Prinzip hast Du 2 Möglichkeiten. Du findest Einen (Gutachter), der feststellen kann, dass das Auto einen Unfall hatte, oder Du findest einen, der weiß. dass das Auto einen Unfall hatte. Meiner war 10 Jahre beim selben Autohaus zur Inspektion, wenn ich die Vermutung hätte, dass mit meinem Bock was nicht stimmt, würde ich bei denen mal höflich anfragen ob die was wissen. Ein weiterer Ansatzpunkt wäre (bei mehreren Haltern) den Halter vor dem Verkäufer zu kontaktieren, ob der was weiß.

Die Händler decken sich hier im Ort gegenseitig. Den Händler, bei dem der Wagen immer zur Inspektion war, sagt es wüsste von nichts... Wenn ich den Vorbesitzer kontaktiere... der wird doch nichts sagen oder? Der würde sich doch damit selber belasten wenn er einen Wagen mit so einem Mangel wissentlich verkauft oder?

Das kommt drauf an. Wenn er den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft hat, wird er Dir gerne Auskunft geben.

am 4. Juni 2012 um 20:45

Zunächst mal solltest du prüfen lassen welche Gewährleistungsvorschriften angewandt werden könnten. Das Problem dürfte hier nicht daran liegen, dass Du dem Verkäufer nachweisen mußt, dass der Manggel bereits beim Kauf bestanden hat, sondern dass der Verkäufer in Unkenntnis des Mangels (darauf kann er sich berufen) denselbigen u.U. nicht zu Verteten hat. Allerdings könntest Du dann evtl. einen Rücktritt anstreben. Das Problem ist aber der zeitliche Zusammenhang. Für schwere Geschütze solltest du Futter haben, für eine reelle Beurteilung Deiner rechtlichen Möglichkeiten fehlen einige Infos. Am besten gehst Du bei einem Anwalt vorbei, der kann das am ehesten beurteilen. Wichtig ist: zeitliche Zusammenhänge, Privat - oder Verbrauchsgüterkauf, Höhe des entstandenen Schadens, Dokumentationen von unabhängigen Sachverständigen.... Wenn du aber hier um ein paar Kröten feilschen musst, dann würde ich das unter Lehrgeld ablegen. Letztlich ist eine Wandlung, wie von Dir angedacht bei einem Gebrauchtwagen i.d.R. eher nicht möglich, da die Beschaffenheit des Fahrzeuges einen identischen Ersatzes unmöglich macht. Du hast wenn überhaupt eine Chance zur Minderung in Verbindung mit einem (nachweisbaren) Schaden kannst Du auch zusätzlich vertraglichen Schadensersatz prüfen lassen

am 4. Juni 2012 um 20:49

Nachtrag: der entstandene Schaden ist nicht ein ( deiner Meinung nach ) zu geringer Wiederverkaufswert. Schaden ist die Differenz zwischen Mangelfrei und Mangelbehaftet. Und auch nur dann, wenn Du das Fzg. Nachweislich zu einem höheren Betrag hättest verkaufen können.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Eine Chance auf Wandlung sehe ich nach so langer Zeit für sehr gering bis unmöglich.

Die Entscheidung musst du allein treffen.

Meinst du wirklich, schon nach 9 Monaten?

am 4. Juni 2012 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von Ch4uv1e

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Eine Chance auf Wandlung sehe ich nach so langer Zeit für sehr gering bis unmöglich.

Die Entscheidung musst du allein treffen.

Meinst du wirklich, schon nach 9 Monaten?

Genau so sehe ich das.

Wie gesagt, deine Entscheidung.

Könnte schlimmstenfalls teuer für dich werden.

am 4. Juni 2012 um 21:08

Wandlung setzt voraus, dass in gleicher Güte, Beschaffenheit, Art u. Weise Ersatz geliefert werden kann. "nachträgliche Unmöglichkeit" verhindert dies. Ein Gebrauchtwagen ist (meistens) konkretisiert und somit eine Stückschuld. Um hier aber wirklich die rechtlichen Möglichkeiten verbindlich darzulegen müsste der Verlauf komplettnachvollzogen Werdern können. Dafür ist hier keine Möglichkeit. Der Themenstarter muss prüfen: Unfallfreiheit dem Händler bekannt gewesen? Schaden entstanden? Möglichkeiten zur Minderung, Nachbesserung ? Ansonsten Rücktritt nach 346 BGB. Gewährleistung Sachenrecht richtet sich nach 437 folgende BGB. ABER ohne Sitzfleisch und Kenntnisse des Sachenrechtes keine Chance. Da helfen auch keine Gutachter, die eventuelle Schäden datieren können.

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