- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- Wann Bestellbestätigung vom Werk?
Wann Bestellbestätigung vom Werk?
Hallo,
Habe einen Golf GT Sport bei einem Autohändler bestellt, den Vertrag schon unterschrieben und an das Autohaus zurückgeschickt.
Seit dem sind ca. 20 Tage vergangen und ich habe immernoch keine Bestätigung vom Werk? Kann das sein? Wie lange dauert das in der Regel?
Habe auch schon im Autohaus angerufen aber die blicken da selbst ned ganz durch, jaja das bekommen Sie noch die Woche etc..., das dauert immer so um die 28 Tage.
Beste Antwort im Thema
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
WOB schreibt einen nur seperat an, wenn auch die Werksabholung gebucht wurde. Du bekommst den Abholtermin, den du vorher mit deinem Vertragshändler ausgemacht hast, nochmal schriftlich bestätigt.
Hoffe, ich konnte helfen!
Gruß
Ähnliche Themen
26 Antworten
auch wenn der thread schon alt ist: mich würde das auch interessieren wie das mit einer bestellbestätigung vom werk läuft und wann sie kommt.
also ich habe vor 6 Wochen bestellt der wagen ist schon gebaut habe aber noch keine Werksbestätigung.
D.h. die haben noch keinen Abholtermin nennen können, weiß das auch nur von meinem weil ich den regelmäßig anrufe.
Hallo!
Ich habe lediglich nach ca. 1 Woche eine schriftliche Bestätigung meiner Bestellung
von meinem Händler erhalten!!
Eine Bestätigung vom Werk selbst habe ich nie erhalten!!
Noch schöne Ostern wünscht rubbel 2
@ovc: welches modell hast du bestellt?
hmm, das heißt, es gibt vom werk keine nochmalige bestätigung der bestellung? sondern nur eine nachricht, wenn der wagen aus wob abgeholt werden kann? oder wie war das bei den anderen?
Habe auch keine Bestellbestätigung vom Werk erhalten, sondern nur eine von meinem Händler!
am 22.01.2008 beim Händler Kaufvertrag unterschrieben.
Golf V : TSI ; 1,4/122PS ; BMP
Am 12.02.2008 kam die Auftragsbestätigung per Brief von VW
mit Lieferdatum ca. 23.05.2008.
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
WOB schreibt einen nur seperat an, wenn auch die Werksabholung gebucht wurde. Du bekommst den Abholtermin, den du vorher mit deinem Vertragshändler ausgemacht hast, nochmal schriftlich bestätigt.
Hoffe, ich konnte helfen!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von United1,9
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
Normalerweise behält der Händler Deinen Auftrag vierzehn Tage auf dem Schreibtisch, bevor er ihn nach WOB schickt. Damit vermeidet er das ganze Theater der Rückabwicklung falls Du es dir in den zwei Wochen anders überlegst.
Gruß
Rolf
Zitat:
Original geschrieben von VW-Interessent
@ovc: welches modell hast du bestellt?
hmm, das heißt, es gibt vom werk keine nochmalige bestätigung der bestellung? sondern nur eine nachricht, wenn der wagen aus wob abgeholt werden kann? oder wie war das bei den anderen?
Golf GT Sport 170 ps PMP
Zitat:
Original geschrieben von turbo996
Zitat:
Original geschrieben von United1,9
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
Normalerweise behält der Händler Deinen Auftrag vierzehn Tage auf dem Schreibtisch, bevor er ihn nach WOB schickt. Damit vermeidet er das ganze Theater der Rückabwicklung falls Du es dir in den zwei Wochen anders überlegst.
Gruß
Rolf
Wenn alle Händler so arbeiten würden, dann bekäme der Begriff Kundenorientierung eine ganz neue Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von turbo996
Zitat:
Original geschrieben von United1,9
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
Normalerweise behält der Händler Deinen Auftrag vierzehn Tage auf dem Schreibtisch, bevor er ihn nach WOB schickt. Damit vermeidet er das ganze Theater der Rückabwicklung falls Du es dir in den zwei Wochen anders überlegst.
Gruß
Rolf
.....lieber Rolf,
nicht ganz richtig. Gilt nur wenn der Wagen über Finanzierung läuft und der Kunde nicht auf das 14 tägige Rücktrittsrecht verzichtet. Ist man sich seiner Unterschrift bewusst kann getrost darauf verzichtet werden und das Ganze wird beschleunigt, so hatte ich meine AB nach 10 Tagen auf dem Tisch.
Tschau
Vadder
Danke Vadder, wieder was gelernt.
Gruß
Rolf
Zitat:
Original geschrieben von United1,9
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
WOB schreibt einen nur seperat an, wenn auch die Werksabholung gebucht wurde. Du bekommst den Abholtermin, den du vorher mit deinem Vertragshändler ausgemacht hast, nochmal schriftlich bestätigt.
Hoffe, ich konnte helfen!
Gruß
1. frage: bekomme ich bei unterschrift des vertrages nicht direkt eine schriftliche bestätigung vom händler? warum sollte er mir die zuschicken, wenn ich doch eh gerade vor ort bin und eh die konfiguration/den kaufvertrag unterschreiben muß?
2. in dem anschreiben von wob, steht da die konfiguration die ich bestellt habe auch noch mal drin? oder dient das schreiben eben nur zur mitteilung des abholtermins?
Zitat:
Original geschrieben von VW-Interessent
Zitat:
Original geschrieben von United1,9
Hi!
Man bekommt lediglich eine Auftragsbestätigung vom Vertragshändler. Diese sollte bis spätenstens 2 Wochen nach Bestellung vorliegen.
WOB schreibt einen nur seperat an, wenn auch die Werksabholung gebucht wurde. Du bekommst den Abholtermin, den du vorher mit deinem Vertragshändler ausgemacht hast, nochmal schriftlich bestätigt.
Hoffe, ich konnte helfen!
Gruß
1. frage: bekomme ich bei unterschrift des vertrages nicht direkt eine schriftliche bestätigung vom händler? warum sollte er mir die zuschicken, wenn ich doch eh gerade vor ort bin und eh die konfiguration/den kaufvertrag unterschreiben muß?
2. in dem anschreiben von wob, steht da die konfiguration die ich bestellt habe auch noch mal drin? oder dient das schreiben eben nur zur mitteilung des abholtermins?
Servus!
1.) Die Bestätigung bekommst du immer seperat vom Vertragshändler zugeschickt. Erst dann ist der Kaufvertrag auch verbindlich. Ohne Auftragsbestätigung hast du nix in der Hand, -der Händler dafür genau so wenig. In vielen Autohäusern wird die Auftragsbestätigung garnicht vor Ort geschrieben, da viele Händler nur ein Glied einer ganzen Unternehmenskette sind. Bspl.: Bestellt beim Händler in Dortmund, aber Auftragsbestätigung kommt von der Verwaltung in Soest.
2.) Aus WOB bekommst du nur den Abholtag nochmal bestätigt. Vom Auto wird nix erwähnt. Nicht einmal, welches Auto du bestellt hast.
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Gruß