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Wann genau ist man auf die vorfahrtsberechtigte Straße aufgefahren?
Wie der Titel schon sagt, beschäftigt mich eine bestimmte Situation und die Frage nach de Vorfahrt, schon seit einer ganzen Weile. Eure Meinungen interessieren mich da natürlich. Ich konnte nichts wirklich konkretes zu dem thema finden. Das ist auch kein Thread, wo ich eine 100%ige Antwort erwarte, oder mich in meiner Meinung bestätigt wissen will. Es ist schlicht für mich (täglich) immer wieder unklar, wie in so einer Situation Autofahrer agieren und die Sachlage etwas unklar. Ich würde mich über eine sachliche diskussion freuen.
Folgendes Szenario (siehe auch angehängte Skizze):
In einem Wohngebiet (30er Zone) fahre ich (der blaue Wagen) täglich auf eine Straße auf (Ich bin der blaue Wagen und der Rechtsabieger) und muss Vorfahrt gewähren. Soweit alles klar. Der von rechts kommende Wagen (rot) ist natürlich auf der gesamten Straße vorfahrtsberechtigt. Allerdings befinden sich auf seiner Spur vor der Kreuzung markierte Parkplätze. Er muss also auf die Gegenfahrspur um die dort parkenden Autos zu passieren. Kommt ihm ein Auto entgegen, muss er dieses ja eigentlich passieren lassen und selbst vorfahrt gewähren.
Auch dem Abbiegenden, wenn er bereits auf die Straße aufgefahren ist? Ab wann ist er denn genau aufgefahren? Sobald er komplett auf der Straße ist und den Richtungswechsel abgeschlossen hat? Oder muss der Abbiegende immer damit rechnen, dass der Vorfahrtsberechtigte noch seine Spur verlässt und er garnicht auffahren darf, solange in Sichtweite noch ein Auto ist?
Ich warte eigentlich immer, allerdings ordnen sich auch viele der Vorfahrtberechtigten direkt hinter den parkenden Autos ein um mich rauszulassen. Das ist allerdings reine Höflichkeit und keine Pflicht. Letztens ist jedoch ein Herr rausgezogen, als ich berits auf höhe der parkenden Autos und schon längst abgebogen war. Wir standen uns gegenüber und er fuchtelte gleich wild... Also bin ich zurückgesetzt und hab ihn vorbeigelassen. Er hat es sich nicht nehmen lassen, neben mir anzuhalten und mich durch das extra geöffnete Beifahrerfenster belehren zu müssen, dass hier doch rechts vor links sei! Die Diskussion habe ich mir gespart, allerdings hat mir das schon zu denken gegeben.
Die Situation ist immer etwas unklar an dieser Stelle und wohl ein Timingproblem.
Gibt es eine Definition, ab wann das abbiegende Fahrzeug, seinen Vorgang abgeschlossen hat und den Vorzug des nun vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs hat?
Beste Antwort im Thema
Diese Situation erlebe ich hier auch täglich. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme sollten an einer solchen Verkehrsituation allerdings keine Probleme auftreten. Da darf man sich halt nicht zu sehr an die StvO klammern
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12 Antworten
In der dritten Variante bist Du eingefahren. Bei der ersten gilt RvL. Bei zwei sehe ich Gleichstand...
würde ich mich anschließen
macht natürlich meistens sinn,wenn man sieht das von rechts wer kommt, einfach zu warten bis der durch is,wennerzu weit von den parkern weg is würd ich natürlich auch rausfahren,wenn der aber nur 50m davor is,würd ich warten
Meines Erachtens darf die Frage nicht nur von der Position des blauen Fahrzeugs abhängig gemacht werden, sondern die Position des roten, im Moment des Erreichens der Kreuzung durch blau entscheidet erstmal.
Diese Situation erlebe ich hier auch täglich. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme sollten an einer solchen Verkehrsituation allerdings keine Probleme auftreten. Da darf man sich halt nicht zu sehr an die StvO klammern
Die Antwort ist ganz einfach.
Hat der rote bereits das vorbeifahren eingeleitet, dann sollte der blaue halten.
Ist der rote noch weit von den parkenden fahrzeugen weg, dann sollte der blaue in die Pötte kommen, und durchfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
... Letztens ist jedoch ein Herr rausgezogen, als ich berits auf höhe der parkenden Autos und schon längst abgebogen war. Wir standen uns gegenüber und er fuchtelte gleich wild... Also bin ich zurückgesetzt und hab ihn vorbeigelassen. Er hat es sich nicht nehmen lassen, neben mir anzuhalten und mich durch das extra geöffnete Beifahrerfenster belehren zu müssen, dass hier doch rechts vor links sei!...
Hier hat der Fuchtler wohl Unrecht. Es lag gar keine vorfahrtsrelevante Situation mehr vor, da beide Fahrzeuge auf der selben Straße fuhren, mithin er hätte warten müssen, da seine Fahrbahnseite durch parkende Fahrzeuge behindert war. Die Vorfahrt ist auch ein zeitliches Problem, nicht nur ein räumliches.
Ist jedoch ein wegen Hindernissen auf seiner Seite an sich wartepflichtiges Fahrzeug bereits in der Engstelle, darf der an sich durchfahrtsberechtigte nicht mehr einfahren (was leider von recht vielen wiederum systematisch ignoriert wird. Die Zeit zum Warten haben sie nicht, wenn sie auf ihr vermeintliches Recht bestehen, aber die Zeit zum Halten und (unberechtigt) Schimpfen, die haben sie schon ).
hallo,
ich hatte eine ähnliche situation. allerdings mit einer ausfahrt.
auf der straße aufgefahren ist man wenn man mit allen rädern, also beim pkw mit allen vieren auf der hauptfahrbahn ist.
mfg41
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Gibt es eine Definition, ab wann das abbiegende Fahrzeug, seinen Vorgang abgeschlossen hat und den Vorzug des nun vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs hat?
Ich persönlich würde sagen in dem Moment, wenn sich das Fahrzeug parallel zur Fahrbahnrichtung befindet.
Aber nicht vergessen, wurde ja auch beschrieben, wenn das rote Fahrzeug dann bereits in der Engstelle ist und du dann "theoretisch" Vorfahrt gehabt hättest (wenn du schon auf der Straße gewesen wärest ), dann musst du dennoch warten
Aber ist nur meine persönliche Meinung, du hast ja schon gesagt, dass du die Situation mit gesundem Menschenverstand löst und nicht mit der rechtlichen Brechstange
Gruß Tecci
Ich habe es so gelernt, dass man den Abbiegevorgang abgeschlossen haben muss, um dann auch Vorfahrtberechtigt sein zu müssen/können/dürfen.
So wie Tecci schrieb, parallel zur Fahrbahn.
Man darf aber nicht einfahren/abbiegen, wenn sich dadurch die Situation für die auf der vorfahrtberechtigten Strasse fahrenden kurzfristig ändern wird.
Zum Beispiel im vorfahrtberechtigten Verkehr wird überholt oder wie hier, ein Überholvorgang ist absehbar.
Oder, man ist Rechtsabbieger und will auf eine vorfahrtberechtigte Bundesstrasse auffahren und von rechts kommen mehrere Fahrzeuge: Da wartet man auch besser.
Im Zweifel warten, da in beiden Fällen eben Vorfahrt achten zu Beginn der Situation gilt.
Das sollte man nicht mit einem flotten Manöver aushebeln, wäre dann Vorfahrt erzwingen (und im zweiten Beispiel potentiell tödlich).
Das ist alles in der StVO ( unsere Bibel) geregelt
§8 Vorfahrt
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
"wesentlich behindert" ist doch ein gutes Stichwort.
überspitzt gesagt, wenn in 200 Metern ein parkendes Fahrzeug steht und der bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer 500 Meter weit weg ist darf man ausfahren, selbst wenn man sich an diesem parkenden Fahrzeug trifft.
Danke für Eure Antworten! Ich merke hier herscht eigentlich durchgängig die selbe Meinung!
Und ich bleib einfach dabei und fahre mit Vor- und Rücksicht an dieser Kreuzung!
Heute morgen hätte mich nämlich beinahe einer von links abgeschossen! Da hätte ich definitiv Vorfahrt gehabt!
Aber das ist ja eine ganz andere Sachlage...