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Wann MUSS die Haftpflicht zahlen?

Themenstarteram 30. August 2007 um 12:14

Hallo zusammen.

Anfang des Monats hat jemand mein geparktes Auto beschädigt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Nach Absprache mit dem Unfallgegner habe ich die Versicherung kontaktiert und nach Absprache ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Gutachten und Polizeibericht liegen der Versicherung vor.

Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, daß von meiner Seite alles vorläge. Es fehlt lediglich die Schadensanzeige des Verursachers. Der hat den Schaden noch gar nicht der Versicherung gemeldet. Der Sachbearbeiter, im übrigen sehr nett und verständnisvoll, sagte aber, daß ohne Schadensmeldung seitens des U-Verursachers eine Regulierung nicht ohne weiteres möglich sei.

Wann muß die Haftpflicht denn bezahlen? Ich gehe ja mal nicht davon aus, daß es so lange dauern kann, bis sich der Versicherungsnehmer meldet. Das könnte ja dann xxx Monate, wenn überhaupt, daauern.

Danke für Infos

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8 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Hallo zusammen.

Anfang des Monats hat jemand mein geparktes Auto beschädigt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Nach Absprache mit dem Unfallgegner habe ich die Versicherung kontaktiert und nach Absprache ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Gutachten und Polizeibericht liegen der Versicherung vor.

Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, daß von meiner Seite alles vorläge. Es fehlt lediglich die Schadensanzeige des Verursachers. Der hat den Schaden noch gar nicht der Versicherung gemeldet. Der Sachbearbeiter, im übrigen sehr nett und verständnisvoll, sagte aber, daß ohne Schadensmeldung seitens des U-Verursachers eine Regulierung nicht ohne weiteres möglich sei.

Wann muß die Haftpflicht denn bezahlen? Ich gehe ja mal nicht davon aus, daß es so lange dauern kann, bis sich der Versicherungsnehmer meldet. Das könnte ja dann xxx Monate, wenn überhaupt, daauern.

Danke für Infos

Das ist richtig, solange keine ordnungsgemäße Schadensanzeige vom Verursacher vorliegt wird herzlich wenig passieren, du solltest einen Anwalt einschalten damit der Verursacher dazu bewegt wird dies endlich zu tun, im übrigen wird er sowieso in arge Schwierigkeiten kommen, denn grade einen Kfz-Haftpflichtschaden hat man unverzüglich spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Hallo zusammen.

Anfang des Monats hat jemand mein geparktes Auto beschädigt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Nach Absprache mit dem Unfallgegner habe ich die Versicherung kontaktiert und nach Absprache ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Gutachten und Polizeibericht liegen der Versicherung vor.

Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, daß von meiner Seite alles vorläge. Es fehlt lediglich die Schadensanzeige des Verursachers. Der hat den Schaden noch gar nicht der Versicherung gemeldet. Der Sachbearbeiter, im übrigen sehr nett und verständnisvoll, sagte aber, daß ohne Schadensmeldung seitens des U-Verursachers eine Regulierung nicht ohne weiteres möglich sei.

Wann muß die Haftpflicht denn bezahlen? Ich gehe ja mal nicht davon aus, daß es so lange dauern kann, bis sich der Versicherungsnehmer meldet. Das könnte ja dann xxx Monate, wenn überhaupt, daauern.

Danke für Infos

Hallo,

obwohl die Schuld klar ist,verzögern Vers. oft die Zahlungen mit dem Hinweis darauf,der Unfallgegner habe noch keine Schadensmeldung abgegeben o.ä.

Das AG Erlangen z.B. hat im März 2005 geurteilt( AZ 1 C 1787/04)das eine Vers. innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Regulierung vorzunehmen hat ,bei eindeutigem Sachverhalt.Dieser dürfte bei dir wohl vorliegen.

Lass dich von der Vers. nicht fremdsteuern mit obiger Begründung. Nimm dir einen Anwalt.Die Kosten trägt die Gegenseite.Die Vers. weiß ,das ein Anwalt mehr und schneller Schadensersatz rausholt.

Gruß

Wenn das so stimmen würde, wäre ja jeder Unfallverursacher fein ausm schneider in dem er sich einfach nicht meldet.

Das kann so also nicht ganz die realität sein.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Wenn das so stimmen würde, wäre ja jeder Unfallverursacher fein ausm schneider in dem er sich einfach nicht meldet.

Das kann so also nicht ganz die realität sein.

Hallo,

auf welches der obigen Posting beziehst du dich ?

Gruß

am 30. August 2007 um 13:53

Das Urteil des AG Erlangen betraf aber einen anders gelagerten Fall. Die Versicherung hatte sich 14 Tage überhaupt nicht gemeldet bzw. reagiert. Für diesen Fall hatte das AG entschieden, dass hier eine Klage zulässig ist, deren Kosten zu Lasten der Versicherung gehen. Eine generelle Verpflichtung zur Regulierung innerhalb von 14 Tagen wurde leider noch durch kein Gericht festgelegt. Es gibt zwar einzelne Urteile, die aber nicht repräsentativ sind.

In derartigen Fällen fordere ich mir, sobald ich Kenntnis von der fehlenden Schadensmeldung habe, den Unfallbericht der Polizei an und übersende ihn an die Versicherung. Zudem schreibe ich den Schädiger selbst an und erkläre ihm die Konsequenzen, die auf ihn zukommen, wenn er den Schaden nicht meldet. Meist wirkt das. Meine Erfahrung ist, dass die Versicherer auch auf fehlende Schadensmeldungen allergisch reagieren und ein- bis zweimal den VN mahnen und anschließend dann regulieren.

Am besten sofort zum Anwalt, der sich der Sache schleunigst annehmen sollte, ohne Anwalt kannst du vermutlich noch länger auf Dein Geld warten.

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

 

In derartigen Fällen fordere ich mir, sobald ich Kenntnis von der fehlenden Schadensmeldung habe, den Unfallbericht der Polizei an und übersende ihn an die Versicherung. Zudem schreibe ich den Schädiger selbst an und erkläre ihm die Konsequenzen, die auf ihn zukommen, wenn er den Schaden nicht meldet.

Hi,

die Konsequenzen wären?

Obliegenheitsverletzung des VN mit ggf. der Folge eines Regress durch die eigene Haftpflicht und u.U. Leistungsfreiheit der Versicherung bei zusätzlichen Kaskoschaden.

so leidlich korrekt?

bye

 

Themenstarteram 30. August 2007 um 14:18

Ich werde die LVM morgen nochmal telefonisch kontaktieren. Mir schienen die Sachbearbeiter einigermaßen korrekt.

Wenns nix nützt, muß ich wohl oder übel einen Anwalt suchen der sich der Sache annimmt. Auch wenn ich dazu überhaupt keine Lust habe. Das bedeutet zusätzliche Rennerei etc.

Gibt es denn überhaupt keine Frist in der gezahlt werden muß?

Eine Versicherung muß unverzüglich (=ohne schuldhafte Verzögerung) zu zahlen sobald die Eintrittspflicht dem Grunde (= der Verursachung nach) und der Höhe nach (=Schadensbetrag) eindeutig feststeht.

Es ist hilfreich Fristen zu setzen.

Soweit ein eindeutiger polizeilicher Unfallbericht und ein unbestrittenes Gutachten vorliegt sollte eine Versicherung binnen drei Wochen zahlen.

Meldet sich der Verursacher nicht kann ihn die Versicherung dafür belangen.

Ein Grund Dich als Geschädigten warten zu lassen liegt dadurch nicht vor.

Tipp:

Gibt der Versicherung noch 7 oder 14 Tage Zeit.

Beauftrage nach dieser Frist einen RA.

Den muss die gegnerische Versicherung dann auch noch zahlen. :D

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