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Wann "Unfallfrei", wann nicht mehr?

BMW 3er
Themenstarteram 25. Juni 2014 um 16:21

Hallo Gemeinde,

nach langer Zeit des Firmenwaagens fahren muss nun wieder ein Eigener her. Es soll ein 325d oder 330d Touring mit möglichst wenigen Kilometer und einer guten (Voll-) Ausstattung werden. Aufjedenfall M-Paket und Leder/Teilleder oder Alcantara. (Nebenbei: vielleicht kennt jemand, der jemanden kennt. Budget: 20k)

Interessant ist dieses Angebot für mich:

http://suchen.mobile.de/.../195766204.html?...

Nach heutiger Kontaktaufnahme mit dem Händler, habe ich erfahren, das sich das Fahrzeug beim Lakierer befindet. Nach einem "Parkrempler" (mehr war nicht zu erfahren) müssen ein Seitenschweller und die Frontschürze lakiert werden.

Frage: wann ist ein Waagen noch unfallfrei, bzw. wann nicht mehr?

Sowas muss doch sicherlich in den Kaufvertrag, richtig? Für einen reparierten "Unfallschaden" finde ich den Preis nämlich zu hoch.

Lg, Fritz

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24 Antworten

Prinzipiell kannst du es so sehen wenn Karosserieteile beschäftigt sind, (waren) ist es ein Unfallwagen.

Nur plastikteile ist kein Unfallwagen. Das es nachlackiert wird, sollte im kaufvertrag festgehalten werden.

gretz

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Prinzipiell kannst du es so sehen wenn Karosserieteile beschäftigt sind, (waren) ist es ein Unfallwagen.

Nur plastikteile ist kein Unfallwagen. Das es nachlackiert wird, sollte im kaufvertrag festgehalten werden.

gretz

Mit anderen Worten:

Wenn beispielsweise mein 3er von einem Auffahrenden 'geküsst' und dabei die 'Stoßstange', die bekanntlich ein sogenanntes Plastikteil ist, zerbeult wird, dann habe ich keinen Unfallwagen? :confused:

Oder habe ich nur deine Schreibweise missverstanden? :D

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Prinzipiell kannst du es so sehen wenn Karosserieteile beschäftigt sind, (waren) ist es ein Unfallwagen.

Nur plastikteile ist kein Unfallwagen. Das es nachlackiert wird, sollte im kaufvertrag festgehalten werden.

gretz

Danach wäre ein Auffahrunfall bei dem die Kunststoffstoßstange (und die Pralldämpfer darunter) zerstört würden, kein Unfallwagen und ein nachlackierter Schlüsselkratzer oder eine angeschlagene Kleinbeule ein Unfallwagen.

Naja, glaube das hinkt gewaltig...

am 26. Juni 2014 um 0:27

es gibt keine 'feste' defintion (im rechtlichen sinne) ab welcher schadenshöhe bzw. wann ein fahrzeug ein unfallwagen ist und wann nicht...

...spätestens wenn tragende teile der karosserie getauscht bzw. geschweißt werden muss, ist es aber ein unfallwagen...

...bei kleineren schäden muss das fahrzeug nicht zwangsläufig ein unfallwagen sein, es ist aber auch nicht unfallfrei!

Hallo,

an meinem E90 ist die rechte hintere Tür nach einem Streifer (ohne Beulen) lackiert worden. Das sieht man auch, es ist also ein Mangel, den ich angeben muß (auch wenn man es nicht sehen würde).

Habe aber Bilder vom (geringen) Schaden gemacht und kann somit beweisen, dass es nur ein paar Abschürfungen waren.

Würde aber das Auto auch als unfallfrei bezeichnen.

ciao olderich

Zitat:

Original geschrieben von Pimblhuber

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Prinzipiell kannst du es so sehen wenn Karosserieteile beschäftigt sind, (waren) ist es ein Unfallwagen.

Nur plastikteile ist kein Unfallwagen. Das es nachlackiert wird, sollte im kaufvertrag festgehalten werden.

gretz

Mit anderen Worten:

Wenn beispielsweise mein 3er von einem Auffahrenden 'geküsst' und dabei die 'Stoßstange', die bekanntlich ein sogenanntes Plastikteil ist, zerbeult wird, dann habe ich keinen Unfallwagen? :confused:

Oder habe ich nur deine Schreibweise missverstanden? :D

Wenns die Teile austauschen kannst und nix weiter beschädigt ist....

Aber dafür dürft der andere mit maximal 12 km/h auffahren... Mehr reichen die pralldämpfer nicht....

So wurde es mir von den Gutachtern bisher erklärt.

Deswegen heißt es auch Stoßstange ... Zum Stöße abfangen.

Bei Unfällen entscheidet das dann der Gutachter. Dann gibts Wertverlust, fäll man unschuldig war.

Falls du verständnisprobleme hast, google hilft hier gut weiter.

Gretz

Zitat:

Original geschrieben von Downloader

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Prinzipiell kannst du es so sehen wenn Karosserieteile beschäftigt sind, (waren) ist es ein Unfallwagen.

Nur plastikteile ist kein Unfallwagen. Das es nachlackiert wird, sollte im kaufvertrag festgehalten werden.

gretz

Danach wäre ein Auffahrunfall bei dem die Kunststoffstoßstange (und die Pralldämpfer darunter) zerstört würden, kein Unfallwagen und ein nachlackierter Schlüsselkratzer oder eine angeschlagene Kleinbeule ein Unfallwagen.

Naja, glaube das hinkt gewaltig...

Wenn Kleinteile zB hinterer radlauf, durch einen Unfall eine Kleinigkeit abbekommen haben und instandgesetzt werden, ist es ein Unfallwagen .

Habe ich etwas zu schlüsselkratzern gesagt?? War auch nicht Fragestellung.

Das was man sich fragen sollte, ist es nach der Reparatur wie neu? Täuscht man die Stoßstangen, dann ist es doch wie neu .? Oder ? Sind dann noch beschädigte Teile am Fahrzeug.

Andersrum, wenn die Steinschläge nachlakiert werden ist es dann ein Unfall wagen?

Dann. Dürften wohl nur Unfallwagen unterwegs sein....

Gretz

am 26. Juni 2014 um 4:57

Na ja, der Gesetzgeber legt das zwar nicht in Stein gemeißelt fest, aber in der Regel zählt alles an "Unfallschaden", was über einen Bagatellschaden hinausgeht und dabei ist es völlig unerheblich, ob dabei Blech- oder Kunststoffteile betroffen sind. Es geht schlicht und einfach um die Tatsache, ob ein wertbeeinflussender und kaufentscheidender Faktor vorliegt oder nicht...

Wenn was gemacht wird, sollte das halt entsprechend dokumentiert werden. Letztlich ist ein Unfallwagen nicht gleich Unfallwagen.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Angefahrener und ausgetauschter Seitenspiegel = Kein Unfallwagen

Auf Grund Steinschlag nachlackierte Stoßstange = Kein Unfallwagen

Instantgesetzter Hagelschaden = Unfallwagen

Wegen Kratzer lackierter Kotflügel = Kein Unfallwagen

Wegen Kratzer komplett lackierte Seite = Unfallwagen

Wegen Bagatellschaden gespachtelter Kotflügel = Unfallwagen

Im Prinzip kann man pauschal sagen, jeder tatsächliche Unfallschaden bleibt ein Unfallschaden, bei kleineren Schäden muss man wirklich differenzieren, ob ein wertbeeinflussender Faktor vorliegt.

Verschweigen muss man sowas auch nicht, denn wenn ein Käufer spuchten macht, nur weil ich die Kratzer an meiner Tür hab weglackieren lassen, dann soll er bleiben wo der Pfeffer wächst... :D

Bei kleineren Sachen hilft, das Ganze im Kaufvertrag entsprechend zu dokumentieren. Selbst wenn es im Kaufvertrag "unfallfrei" heißt, wurde ein augenscheinlicher Bagatellschaden wahrheitsgemäß dokumentiert und jemand meint es würde sich dabei doch um einen Unfallschaden handeln, relativiert sich das Ganze zumindest jhuristisch dahingehend, dass kein Verschweigen vorliegt.

Beispiel:

"Das Fahrzeug an sich ist unfallfrei, jedoch wurden folgende Instantsetzungsmaßnahmen ausgeführt. Seitenspiegel links ersetzt am 00/0000, Kotflügel vorn rechts nachlackiert wegen Kratzer in 00/0000"

Wie NeoNeo richtig schreibt:

Wegen Bagatellschaden gespachtelter Kotflügel = Unfallwagen

aber:

Ein ausgewechselter Kotflügel wäre dann wieder kein Unfallwagen....

 

Rechtlich als unfallfrei ist zwar nicht genau definiert, aber die Rechstsprechung geht immer wieder davon aus, dass alle Teile die tauschbar sind (Türen, Heckklappe, Stoßstange usw.) das Auto nicht zum Unfallwagen machen. Sollte aber irgend welche festen, nicht abmontierbaren Karosserieteile betroffen sein, sieht das gleich ganz anders aus!

Wenn „Spachtel/nicht austauschbar“ <-> „Austausch“ das Kriterium ist, könnte ich dann meinen Wagen also immer noch als unfallfrei anbieten?

Ich hatte vor 2 Jahren ein aufgewirbeltes Trümmerteil auf der Autobahn abbekommen und das hat in die Motorhaube und in den Kotflügel „reingehackt“, sowie einen Scheinwerfer beschädigt (Coronas kaputt durch die Erschütterung) und 2 Kratzer in die Frontschürze gemacht.

Kotflügel, Motorhaube, Scheinwerfer wurden durch Neuteile ersetzt (also nix geschachtelt oder gedengelt), Frontschürze wurde komplett lackiert.

Natürlich bekommt der Käufer alle Infos und Fotos + Vermerk in den Kaufvertrag wenn ich ihn mal verkaufe, aber ich bin mir unsicher, ob ich sowas in einer Annonce immer noch als „unfallfrei“ anbieten dürfte und ob ich im Kaufvertrag das Kreuzchen bei „Unfallwagen“ machen müsste oder nicht.

Img-1322-kopie
Img-1330-kopie

Ich kann nur sagen, meiner wurde als Unfallwagen verkauft (BMW Niederlassung, Premium Select), weil er eine Beule in der Stoßstange hatte, der Schaden wurde mit 1600€ beziffert. Neues Teil und lackieren. Rechnung wurde mir vorgelegt.

Insofern, wenn man ehrlich ist, sind die Dinger recht schnell Unfallwagen, auch bei kleinen Remplern. Finde ich aber auch gut so. Ich hatte jedenfalls beim Kauf keine Bedenken, freute mich über die Preisminderung und habe die Aktion bis heute nicht bereut. Wenn ich den verkaufe werde ich das auch ehrlich ausweisen, und gehe davon aus dass sich trotzdem faire Käufer finden werden.

Wenn die Rechtssprechung so ist, wie oben beschrieben, dann kann man darauf auch nichts mehr geben. Ich würde mich jedenfalls nicht auf einen Nachlass einlaßen. Mir ist jemand mit dem Fuß in den Kotflügel getreten (Vandalismus) - habe deshalb den kompletten Kotflügel austauschen lassen. Demnach hätte ich jetzt einen Unfallwagen. Wenn ich den Knick drinnen gelassen hätte - wärs keiner und man hätte auch sehen können, dass da niemand reingefahren ist, sondern dass da jemand reingetreten ist.

Ich würde sowas nie als Unfaller bezeichnen - aber OK man beschreibt, welche Teile ausgetauscht oder neu lakiert wurden.

am 26. Juni 2014 um 12:51

Am Ende ist und bleibt das Ganze recht schwammig...

am 26. Juni 2014 um 19:11

Einfach die Rechnung des Schadens aufheben. Alleine die Kosten der Instandsetzung sagen schon ne Menge aus. Mein A4 musste dank meiner Parkkünste auch mal lackiert und gespachtelt werden. 400 € hatte mich der Spaß gekostet. Da hat das Autohaus bei der Inzahlungnahme nur gemeint, dass alles unter 1000 € eigentlich Latte ist.

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