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Ware defekt / Verkäufer verweigert Rücknahme
Hi,
angenommen ein Kunde hat im Frühjahr übers Internet ein gebrauchtes Ersatzteil bei einem gewerblich gemeldeten Händler fürs Auto gekauft. Die Qualität der Ware war jedoch so weit Verschlissen, dass man von einem Defekt hinsichtlich der Funktion sprechen müsste. Der Käufer habe am Tag nach Erhalt gleich schriftlich und telefonisch reklamiert. Der Verkäufer teilt dann am Telefon schon harsch mit, dass das Teil ohnehin nur angenommen würde, wenn das Teil eine Markierung aufwies.
(Der Käufer hatte aber bereits die total verschmutzte und verölte Ware zur Begutachtung reinigen müssen und dabei eine eventuelle Markierung unbemerkt sofern vorhanden entfernt, ohne zu wissen dass das Teil markiert war und welche Bedeutung diese hätte)
Nun sei es so, dass der Käufer die Ware erst im Juli zugeschickt habe. Das das Paket kam aber jedoch zurück, weil Empfänger angeblich nicht ermittelbar. Der Käufer darauf hin ruft beim Verkäufer an, wobei sich im Gespräch herausstellt, dass die Firma umgezogen sei. Offenbar habe die Verkäuferfirma lediglich einen Rufnummernumleitung ihres Festnetzanschuß beim Umzug in Auftrag gegeben, aber keinen Nachsendeauftrag. Merkwürdig, ein Firmenumzug ohne Nachsendeauftrag? Im Gespräch teilte der Verkäufer (Inhaber) im aufgebrachten Ton gleich mit, dass der Käufer die Ware nicht mehr zurücksenden könne, da zu viel Zeit vergangen sei. Rückgabe recht wäre nur 14 Tage. Der Kunde ist aber der Meinung, er hätte ja unverzüglich nach erhalt der Ware reklamiert, und diese wie von der Firma gewünscht zurückgeschickt. (Die Firma teilte im Antwortschreiben damals keine Frist mit).
Was trifft zu? Bekommt er in dem Fall sein Geld zurück? Und wenn ja, wie?
Gruß und Dank.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dreckschleuder
angenommen ein Kunde hat im Frühjahr übers Internet ein gebrauchtes Ersatzteil bei einem gewerblich gemeldeten Händler fürs Auto gekauft.
auf gut deutsch: geiz ist geil!
Zitat:
Die Qualität der Ware war jedoch so weit Verschlissen, dass man von einem Defekt hinsichtlich der Funktion sprechen müsste. Der Käufer habe am Tag nach Erhalt gleich schriftlich und telefonisch reklamiert. Der Verkäufer teilt dann am Telefon schon harsch mit, dass das Teil ohnehin nur angenommen würde, wenn das Teil eine Markierung aufwies.
(Der Käufer hatte aber bereits die total verschmutzte und verölte Ware zur Begutachtung reinigen müssen und dabei eine eventuelle Markierung unbemerkt sofern vorhanden entfernt, ohne zu wissen dass das Teil markiert war und welche Bedeutung diese hätte)
warum nimmt der kunde ein runtergeflextes, versifftes und offensichtliches defektes bauteil in die hand? karton auf, sich aufregen, karton zu, postwenden zurück.
Zitat:
Nun sei es so, dass der Käufer die Ware erst im Juli zugeschickt habe. Das das Paket kam aber jedoch zurück, weil Empfänger angeblich nicht ermittelbar. Der Käufer darauf hin ruft beim Verkäufer an, wobei sich im Gespräch herausstellt, dass die Firma umgezogen sei. Offenbar habe die Verkäuferfirma lediglich einen Rufnummernumleitung ihres Festnetzanschuß beim Umzug in Auftrag gegeben, aber keinen Nachsendeauftrag. Merkwürdig, ein Firmenumzug ohne Nachsendeauftrag? Im Gespräch teilte der Verkäufer (Inhaber) im aufgebrachten Ton gleich mit, dass der Käufer die Ware nicht mehr zurücksenden könne, da zu viel Zeit vergangen sei. Rückgabe recht wäre nur 14 Tage. Der Kunde ist aber der Meinung, er hätte ja unverzüglich nach erhalt der Ware reklamiert, und diese wie von der Firma gewünscht zurückgeschickt. (Die Firma teilte im Antwortschreiben damals keine Frist mit).
Was trifft zu? Bekommt er in dem Fall sein Geld zurück? Und wenn ja, wie?
Gruß und Dank.
ohne um auf die firma einzugehen (wen man seinen gebrauchten schmodder eben bei ebay kaufen muss dann kauft man eben in solchen buden...normal!) gibt es erstmal eine 14 tägige rückgabefrist. das war früher mal das fernabgaben gesetz. da konnte man jeden online gekauften artikel innerhalb von 14 tage ohne einen grund zurückschicken.
sprich da bist schonmal raus. so nun kommt es auf die agb´s der firma an. wurde eine garantie/gewährleistung angeboten? wen ja: wie lange ist diese?
und nur der ordnung halber: wen man aus kostengründen um jeden cent knausert und dann so einen schotter bei ebay schiesst muss man sich über die teile nicht wundern. und über dubiose firmen auch nicht. die frage is eben nur um was für ein teil es sich handelt. den wie im ersten satz erwähnt: warum baut man sich einen solchen mist überhaupt ein und schickt es nicht SOFORT zurück? recht haben und recht bekommen sind 2 paar stiefel. darum: um welche summe gehts. wegen einer 10€ stosstange vors gerichtziehen macht keinen sinn.
Die Firma hat den Kunden in keinem Schreiben auf AGB und kein Fernabsatzgesetz hingewiesen. Das Gebrauchtteil wurde telefonisch direkt bei der Firma aufgrund einer Anzeige im Internet bestellt. Beiliegend war lapidar eine Rechnung. Das Teil wurde nicht verbaut. Gewährleistung war nicht ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist doch bei defekten Gebrauchtteilen nachweisplicht ein halbes Jahr beim Verkäufer. D.h. der Kunde hat es hier noch gut. Im geschildeteren Fall sind erst 4 Monate verstrichen.
Interessanterweise müsste ja bei Warenwert über 40 EUR der Kunde das Porto der RücksendungReklamation nicht bezahlen. Der Verkäufer teilte sofort dem Kunden bei der telefonsichen Reklamation mit, dieser hätte das Porto selbst zu tragen und unfreie Pakete würden nicht angenommen.
Hm.......da stimmt ja einiges nicht....
rede mal klartext um was für ein teil es überhaupt geht.
Um was für eine Summe geht es den überhaupt? Denn auch wenn 50 € für manchen viel Geld sein können, ware mir das der Ärger und der Spaß mit den Anwälten nicht wert.
Über 100 EUR.
Zitat:
Original geschrieben von Dreckschleuder
Über 100 EUR.
über 100€ für was?
Ich werde nicht sagen um was es im Detail geht, da hier öffentlich. Ich möchte den Fall allgemein halten. Du hast bestimmt dafür Verständnis. Du darfst mir aber gerne erklären, wieso das so entscheidend ist. Danke.
weil ich (und vermutlich auch andere) auch schon gebrauchte ware gekauft habe.
"total verschmutzte und verölte Ware zur Begutachtung reinigen müssen"
so was ist mir noch nicht untergekommen und da stellt sich nun mal die frage um welches teil es sich handelt.
Da hast du Glück gehabt.
Danke für die Anworten bisher.
Zitat:
Original geschrieben von Dreckschleuder
Ich werde nicht sagen um was es im Detail geht, da hier öffentlich. Ich möchte den Fall allgemein halten. Du hast bestimmt dafür Verständnis. Du darfst mir aber gerne erklären, wieso das so entscheidend ist. Danke.
im allgemeinen fällt eine telefonische bestellung nicht unter das widerrufsrecht
im allgemeinen gibt auf verschleiß auch keine gewährleistung
also so ganz allgemein gesehen, ist die sache beendet... du hast das teil ... der Händler das Geld und fertig
Zitat:
Original geschrieben von Dreckschleuder
Die Firma hat den Kunden in keinem Schreiben auf AGB und kein Fernabsatzgesetz hingewiesen. Das Gebrauchtteil wurde telefonisch direkt bei der Firma aufgrund einer Anzeige im Internet bestellt. Beiliegend war lapidar eine Rechnung. Das Teil wurde nicht verbaut. Gewährleistung war nicht ausgeschlossen.
auf gesetze muss der händler garnicht hinweisen. die abg´s MÜSSEN im netz ersichtlich sein.
Zitat:
Grundsätzlich ist doch bei defekten Gebrauchtteilen nachweisplicht ein halbes Jahr beim Verkäufer. D.h. der Kunde hat es hier noch gut. Im geschildeteren Fall sind erst 4 Monate verstrichen.
gesetzliche gewährleistung BEI NEUTEILEN...darum: agb´s der bude lesen.
Zitat:
Interessanterweise müsste ja bei Warenwert über 40 EUR der Kunde das Porto der RücksendungReklamation nicht bezahlen. Der Verkäufer teilte sofort dem Kunden bei der telefonsichen Reklamation mit, dieser hätte das Porto selbst zu tragen und unfreie Pakete würden nicht angenommen.
nein! der kunde muss IMMER das porto bezahlen, es sei den der händler bietet eine kostenlose rücksendung an. das zuviel gezahlte porto wird dann bei der rückabwicklung erstattet. unfreie pakete zu verschicken ist klar das diese wieder zurück gehen. und diese 40€ haben sich "eingebürgert" im zusammenhang mit dem damaligen fernabgangen gesetz. da es dieses allerdings nichtmehr gibt und selbst wen...es bei dir nicht greifen würde isses da eben essig.
ich frag mich aber trotzdem:
- warum reklamierst du so einen schotter nicht sofort?
- warum lässt du das ding 4 monate liegen obwohl du es garnet brauchst (war ja anscheinend nicht eingebaut)???
HM, sind schon wieder Ferien??
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Grundsätzlich ist doch bei defekten Gebrauchtteilen nachweisplicht ein halbes Jahr beim Verkäufer. D.h. der Kunde hat es hier noch gut. Im geschildeteren Fall sind erst 4 Monate verstrichen.
1. gesetzliche gewährleistung BEI NEUTEILEN...darum: agb´s der bude lesen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Interessanterweise müsste ja bei Warenwert über 40 EUR der Kunde das Porto der RücksendungReklamation nicht bezahlen. Der Verkäufer teilte sofort dem Kunden bei der telefonsichen Reklamation mit, dieser hätte das Porto selbst zu tragen und unfreie Pakete würden nicht angenommen.
2. nein! der kunde muss IMMER das porto bezahlen, es sei den der händler bietet eine kostenlose rücksendung an. das zuviel gezahlte porto wird dann bei der rückabwicklung erstattet. unfreie pakete zu verschicken ist klar das diese wieder zurück gehen. und diese 40€ haben sich "eingebürgert" im zusammenhang mit dem damaligen fernabgangen gesetz. da es dieses allerdings nichtmehr gibt und selbst wen...
3. es bei dir nicht greifen würde isses da eben essig.
Zu 1. schlicht und ergreifend falsch. Bei Gebrauchtteilen darf die Gewährleistung nur auf 12 Monate reduziert und nicht ausgeschlossen werden (gilt für gewerbliche Verkäufer. Private Verkäufer dürfen ausschließen)
Zu 2. auch das ist falsch.
Zu 3. warum das denn nicht?
Zitat:
Original geschrieben von tomwo
Zitat:
Original geschrieben von Dreckschleuder
Ich werde nicht sagen um was es im Detail geht, da hier öffentlich. Ich möchte den Fall allgemein halten. Du hast bestimmt dafür Verständnis. Du darfst mir aber gerne erklären, wieso das so entscheidend ist. Danke.
im allgemeinen fällt eine telefonische bestellung nicht unter das widerrufsrecht
im allgemeinen gibt auf verschleiß auch keine gewährleistung
also so ganz allgemein gesehen, ist die sache beendet... du hast das teil ... der Händler das Geld und fertig
Das hast du falsch verstanden. Es geht nicht um Widerruf.
Das Teil war bereits kaputt als es der Verkäufer versendet hatte, ohne auf den Mangel hinzuweisen. Der Käufer hatte sofort reklamiert, schriftlich wie telefonisch.