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Warnung vor Directline

Themenstarteram 5. September 2011 um 15:33

Hi All,

wollte nur kurz eine Warnung zum aktuelle Geschäftsgebaren der Versicherung "Directline" geben - die scheinen derzeit wohl etwas rüdere Methoden aufzufahren..

 

Nachdem ein Taxiunternehmer versucht hat, einen "angeblichen" Schaden geltend zu machen habe ich der Directline Beweisfotos und eine Stellungnahme geschickt, zum einen um nachzuweisen, dass es sich um kriminelle Forderungen handelt, zum anderen um klarzustellen, dass ich eine Regulierung des Schadens nicht zu stimme und Rechtsmittel einlegen möchte ..

Ein freundlicher Sachbearbeiter sagte mir daraufhin "keine Sorgen, wir kümmern uns und wehren die Sache ab" - nun habe ich meine Rechnung bekommen - und wurde hochgestuft, da genau diese kriminelle Forderung gegen meinen Willen beglichen wurde - ich wurde nicht mal informiert und hatte smit auch keinerlei Chance selber Rechtsmittel einzulegen .. bei Rückruf wurde ich in sehr rüder Art & Weise darauf hingewiesen, dass das Directlines "gutes Recht" sein und ich keinerlei Chancen zur Rückabwicklung hätte .. die Kündigung meinerseits kam sofort ..

vorsicht mit der Bude !!

cheerio

Daniel

Beste Antwort im Thema
am 5. September 2011 um 15:43

Du bist ja schon ein Witzbold, Du hast die falsche Überschrift gewählt.

"Vorsicht vor lawotschkin" wäre passender.

Wieder ein Privatdetektiv, welcher der Versicherung die Arbeit erklären will. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass die Regulierung vorgenommen werden muss, dann kannst Du telefonieren und wollen was Du willst, das interessiert niemanden, am wenigsten irgendeinen Sachbearbeiter im Call Center oder Home Office.

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am 5. September 2011 um 15:43

Du bist ja schon ein Witzbold, Du hast die falsche Überschrift gewählt.

"Vorsicht vor lawotschkin" wäre passender.

Wieder ein Privatdetektiv, welcher der Versicherung die Arbeit erklären will. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass die Regulierung vorgenommen werden muss, dann kannst Du telefonieren und wollen was Du willst, das interessiert niemanden, am wenigsten irgendeinen Sachbearbeiter im Call Center oder Home Office.

Zum konkreten Sachverhalt kann hier natuerlich keiner etwas sagen.

 

Eine Regulierung, obwohl Du bereits eine gegenteilige Schilderung abgegeben hast und die Sache noch in der Schwebe ist, waere m. E. schon ein starkes Stueck. Ich kenne es auch nur so, dass die Versicherung, bei der sich ein Geschaedigter meldet, den VN zunaechst ebenfalls anhoert.

 

Versicherungen haben auch die Aufgabe, unberechtigte Ansprueche gegen ihre VN abzuwehren. Und muessen ihre Entscheidungen genau begruenden koennen.

 

Wenn Du im Verkehrs-Rechtsschutz bist, koenntest Du ggf. auch gegen Deine eigene Versicherung angehen.

Themenstarteram 5. September 2011 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

Du bist ja schon ein Witzbold, Du hast die falsche Überschrift gewählt.

"Vorsicht vor lawotschkin" wäre passender.

Wieder ein Privatdetektiv, welcher der Versicherung die Arbeit erklären will. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass die Regulierung vorgenommen werden muss, dann kannst Du telefonieren und wollen was Du willst, das interessiert niemanden, am wenigsten irgendeinen Sachbearbeiter im Call Center oder Home Office.

..na wer dein Gehalt bezahlt will ich lieber nicht wissen .. ***editiert von steini111*** !!

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

...

Zitat:

dann kannst Du telefonieren und wollen was Du willst, das interessiert niemanden, am wenigsten irgendeinen Sachbearbeiter im Call Center oder Home Office.

Und genau deswegen bin ich gegenueber Internet- bzw. Call-Center-Versicherungen so skeptisch. Im Schadensfall geht nichts ueber eine gute Geschaeftsverbindung z.B. zu einem unabhaengigen Versicherungsmakler mit richtiger Adresse und festen Ansprechpartnern.

 

Eventuell am falschen Ende gespart ...

am 5. September 2011 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von lawotschkin

..na wer dein Gehalt bezahlt will ich lieber nicht wissen .. ***editiert von steini111*** !!

Mit dieser Einstellung bis du hier im falschen Forum

*Klingeling*

...habe auch geläutet, solch Flaschschippen brauch kein Forum :mad::mad::mad:

Zitat:

Original geschrieben von lawotschkin

Hi All,

wollte nur kurz eine Warnung zum aktuelle Geschäftsgebaren der Versicherung "Directline" geben - die scheinen derzeit wohl etwas rüdere Methoden aufzufahren..

 

Nachdem ein Taxiunternehmer versucht hat, einen "angeblichen" Schaden geltend zu machen habe ich der Directline Beweisfotos und eine Stellungnahme geschickt, zum einen um nachzuweisen, dass es sich um kriminelle Forderungen handelt, zum anderen um klarzustellen, dass ich eine Regulierung des Schadens nicht zu stimme und Rechtsmittel einlegen möchte ..

Ein freundlicher Sachbearbeiter sagte mir daraufhin "keine Sorgen, wir kümmern uns und wehren die Sache ab" - nun habe ich meine Rechnung bekommen - und wurde hochgestuft, da genau diese kriminelle Forderung gegen meinen Willen beglichen wurde - ich wurde nicht mal informiert und hatte smit auch keinerlei Chance selber Rechtsmittel einzulegen .. bei Rückruf wurde ich in sehr rüder Art & Weise darauf hingewiesen, dass das Directlines "gutes Recht" sein und ich keinerlei Chancen zur Rückabwicklung hätte .. die Kündigung meinerseits kam sofort ..

vorsicht mit der Bude !!

cheerio

Daniel

Nun hatte ähnliches erlebt, wo ich aber der Meinung war,nicht die volle Schuld,allenfalls eine Teilschuld zu haben und hatte das auch so mitgeteilt, ähnliche Antwort erhalten wie Du und die haben den Schaden gezahlt. Habe der Mitarbeiterin mitgeteilt ,das ich bei denen Kunde bin und vor Auszahlung erstmal geprüft werden müsse , ob es so ist oder die Zahlung zu unrecht erfolgenwürde.Alles in allem nicht so zu empfehlen und auch nicht allzu freundlich bin jetzt bei der Versicherung mit den 4 grünen Buchstaben und zahle dort im Jahr nur 24,50 mehr als vorher, dafür werde ich freundlicher behandelt .Ich dachte das mit mir wäre ein Einzelfall gewesen, ist auch schon 3-4 Jahre her.

Moin,

 

ich denke, wenn eine Abwehr von Schadenersatzansprüchen nachweislich nicht möglich ist, ist die Vers. lt. BGB dazu verpflichtet, den Schaden zu regulieren.

Sollten ausreichend Nachweise zur Abwehr der Ansprüche vorhanden sein, würde die Vers. schon im eigenen Interesse die Ansprüche ablehnen.

 

So auch bei mir im Familienbereich vor ein paar Jahren. Die Abwehr der Vers. ging vor Gericht und dort wurde dem Anspruchsteller 20% zugesprochen, also mußte die Vers. zahlen (200,-).

Eine Weiterführung zur nächsten Instanz wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht angeraten.

 

Also hat die Verwandte die 200,- an die Versicherung gezahlt, um eine Hochstufung zu vermeiden.

 

Gundlage des Vertrages sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung und dort ist die Regulierungsvollmacht festgehalten.

Zitat:

Regulierungsvollmacht

A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben

Wenn die Versicherung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Ansprüche berechtigt sind, wird der Schaden reguliert.

Zitat:

Original geschrieben von Ickebins.hy

Nun hatte ähnliches erlebt, wo ich aber der Meinung war,nicht die volle Schuld,allenfalls eine Teilschuld zu haben und hatte das auch so mitgeteilt, ähnliche Antwort erhalten wie Du und die haben den Schaden gezahlt.

Was ändert sich für dich?

Volle Schuld, Teilschuld, die Rückstufung erfolgt so oder so.

Und seh mal die andere Seite der Medaille. Dein Unfallgegner musste nicht unnötig lang auf seine Regulierung warten.

Die Leute die hier schimpfen: Wieso regulieren die gegen meinen Willen, sind dann auch die Ersten die Motzen wenn sie als "Opfer" länger als 7 Tage aufs Geld warten müssen, weil der Unfallgegner "Zweifel" angemeldet hat und die Versicherung prüft und prüft und nochmal prüft,......

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Was ändert sich für dich?

Volle Schuld, Teilschuld, die Rückstufung erfolgt so oder so.

fuer einen eventuellen rueckkauf des schadens, koennte das durchaus wichtig sein.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Was ändert sich für dich?

Volle Schuld, Teilschuld, die Rückstufung erfolgt so oder so.

fuer einen eventuellen rueckkauf des schadens, koennte das durchaus wichtig sein.

Dafür müsste man aber ins Detail gehen ;)

Weil ein aufwendiges Gutachten für 3000€ erstellen zu lassen um bei einem 2000€ Schaden die evtl. Haftungsteilung zu klären ist ein wenig viel verlangt.

Danke für die Warnung. Hatte zwar noch nix mit Ihnen zu tun, aber man weiß ja nie.

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