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Warnung vor Ebay Händler enjoy_urlife Vida Dice
Moin
Hatte am 31.1.19 ein Vida Dice bei enjoy_urlife bestellt und am gleichen Tage bezahlt.
Die Bestellung wurde am gleichen Tage als versandt markiert.
Nun erhalte ich die Nachricht das es nicht lieferbar sei. Gleichzeitig wird es vom Händler für 40 € mehr angeboten.
Es wurde zwar Rückerstattung angeboten aber ich denke das doch eine Betrugsabsicht nicht von der Hand zu weisen ist. Es könnte zumindest sein das der Händler damit zwischen finanziert.
Er bietet an das man es ja neu bestellen könne natürlich für 40 € mehr.
Beste Antwort im Thema
Schalte Ebay ein, nimm das geld zurück und kaufe Dir davon das Delphi DS150E
Habe meines ais China für ~30€ und funktioniert tadellos
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13 Antworten
Schalte Ebay ein, nimm das geld zurück und kaufe Dir davon das Delphi DS150E
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Es ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden. Du darfst auf die Auslieferung bestehen. Tue das - sonnst machst ihm leicht.
Er hat keine wahl.
Schalte ebay ein!
Zitat:
@SirDeedee schrieb am 13. Februar 2019 um 17:09:14 Uhr:
Es ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden. Du darfst auf die Auslieferung bestehen. Tue das - sonnst machst ihm leicht.
Er hat keine wahl.
Schalte ebay ein!
Klar nur in China ist der WEIT WEG.
Klar hab ich Ebay eingeschaltet.
Wenn ich schon so Zeug mit mehr als rechtlich bedenklichem Status kaufe, dann werde ich den Teufel tun und Ebay einschalten, wenn der Verkäufer auf einmal merkt, dass er doch gerne mehr Geld dafür hätte.
Rückerstattung annehmen und gut ist, kauft man halt beim nächstgünstigeren Händler.
Betrugsabsicht sehe ich da nicht.
PS:
Es ist noch kein Kaufvertrag zugestande gekommen. Das Gesetz sieht das deutlich anders.
Gültig wäre erst , wenn du das Geld überwiesen hast und die Ware dir überstellt wurde.
"...das Internet ist für uns alle Neuland" gilt anscheinend doch für einige Leute.
Bezahlt habe ichund Auftragsbestätigung als auch Versandbestätigung erhalten
Dir wurde eine vollumfängliche Rückerstattung angeboten? Gut? Dann nimm die an und gut ist.
Bedenke einfach, dass die von dir erworbene Ware (die Software) laut Urheber (Volvo Cars) nie für einen Benutzer außer den Lizenznehmern in Form offizieller Volvovertretungen zugänglich sein sollte. Demzufolge ist der Verkäufer auch nicht rechtmäßig im Besitz seiner Ware und du als Käufer ebensowenig.
Wie man dann bei sowas auf die Idee kommen kann, den Kundendienst von Ebay einzuschalten, entzieht sich wirklich meinem Verständnis...
PS: Die Namen der Ebayverkäufer aus CN sind Schall und Rauch. Da brauchst du nicht vor einem bestimmten zu warnen, da diese permanent im Wandel sind.
Ok Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen nicht bei diesem zu kaufen. Ich werde mir nun einen anderen Fehlercode Leser anschaffen
Ich kann dir iCarSoft empfehlen für Volvo und Saab. Günstig und simpel...
Mittlerweile gibts jetzt eine Version II , ich habe das Vorgängermodel
Zu VIDA gibt es keine Alternative,das ist nunmal so.
Als Universalgerät für meine anderen Fahrzeuge und den 850 nutze ich Delphi,auch da gibt es nichts besseres.
Zitat:
@Vritten schrieb am 13. Februar 2019 um 17:17:42 Uhr:
Wenn ich schon so Zeug mit mehr als rechtlich bedenklichem Status kaufe, dann werde ich den Teufel tun und Ebay einschalten, wenn der Verkäufer auf einmal merkt, dass er doch gerne mehr Geld dafür hätte.
Rückerstattung annehmen und gut ist, kauft man halt beim nächstgünstigeren Händler.
Betrugsabsicht sehe ich da nicht.
PS:
Es ist noch kein Kaufvertrag zugestande gekommen. Das Gesetz sieht das deutlich anders.
Gültig wäre erst , wenn du das Geld überwiesen hast und die Ware dir überstellt wurde.
"...das Internet ist für uns alle Neuland" gilt anscheinend doch für einige Leute.
so einfach ist das nicht
Sobald der Sofortkauf Button gedrückt wird, geht man als Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Siehe Ebay AGB's. An diesen Vertag ist auch der Verkäufer verpflichtet, egal ob er in China oder Timbuktu sitzt.
Bietet er die Ware auf der Deutschen Ebay Palttform in deutscher Sprache an, gilt das deutsche Recht.
Vor diesem Hintergrund muss der Käufer Ebay einschalten wenn der Verkäufer sich nicht an die Abmachung hält. Unabhängig davon ob er eine Rückzahlung anbietet oder nicht.
China Kauf ist immer ein Risiko, die Verkäufer sitzen weit weg und kontaktieren über Nachricht ist schwierig. Dazu kommen noch unsere Zollbestimmungen.
Da der TE aber in Schweden wohnt, gilt ja nicht das deutsche Recht. Wie es mit dem EU recht aussieht, weiß ich nicht.
Ich würde auf jeden Fall Ebay den Fall schildern, nur aus dem Grund um unseriösen Verkäufern zu signalisieren das man als Verbraucher kein Freiwild ist.
Natürlich kann man den eBay Kundendienst einschalten, da die Ware über die eBay-Plattform angeboten wurde. Der Verkäufer kann innerhalb der Frist zu deinem Vorwürfen Stellung nehmen. Ob das gekaufte Teil nun ein Plagiat ist oder nicht, interessiert eBay erstmal überhaupt nicht. Und ob der Händler in China oder in einem Nachbarort sitzt, ist erstmal völlig egal. Alle haben sich an die eBay Richtlinien zu halten.
eBay dürfte schon genau wissen, dass über ihre Plattform viele Plagiate vertrieben werden. Damit machen sie auch einen nicht zu vernachlässigen Umsatz. Wie das rechtlich aussieht, ist ein ganz andere Sache. Bei Amazon sieht es nicht anders aus, auch dort werden Plagiate im großen Stil vertrieben.
Ansonsten kann ich dir auch das Delpi DS 150 empfehlen.
Hi,
Wobei man der Ehrlichkeit halber sagen sollte, bei den V70I und 850ern (und da bei denen erst ab Mj 96) ist Vida eher nicht das Mittel der Wahl, da es erst ab Mj 99 oder 2000 vollumfänglich funktioniert. Vorher gab es den VST und vadis.....
Gruß der sachsenelch
Zitat:
@chrissA4 schrieb am 14. Februar 2019 um 07:28:04 Uhr:
Zitat:
@Vritten schrieb am 13. Februar 2019 um 17:17:42 Uhr:
Wenn ich schon so Zeug mit mehr als rechtlich bedenklichem Status kaufe, dann werde ich den Teufel tun und Ebay einschalten, wenn der Verkäufer auf einmal merkt, dass er doch gerne mehr Geld dafür hätte.
Rückerstattung annehmen und gut ist, kauft man halt beim nächstgünstigeren Händler.
Betrugsabsicht sehe ich da nicht.
PS:
Es ist noch kein Kaufvertrag zugestande gekommen. Das Gesetz sieht das deutlich anders.
Gültig wäre erst , wenn du das Geld überwiesen hast und die Ware dir überstellt wurde.
"...das Internet ist für uns alle Neuland" gilt anscheinend doch für einige Leute.
so einfach ist das nicht
Sobald der Sofortkauf Button gedrückt wird, geht man als Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Siehe Ebay AGB's. An diesen Vertag ist auch der Verkäufer verpflichtet, egal ob er in China oder Timbuktu sitzt.
Bietet er die Ware auf der Deutschen Ebay Palttform in deutscher Sprache an, gilt das deutsche Recht.
Vor diesem Hintergrund muss der Käufer Ebay einschalten wenn der Verkäufer sich nicht an die Abmachung hält. Unabhängig davon ob er eine Rückzahlung anbietet oder nicht.
China Kauf ist immer ein Risiko, die Verkäufer sitzen weit weg und kontaktieren über Nachricht ist schwierig. Dazu kommen noch unsere Zollbestimmungen.
Da der TE aber in Schweden wohnt, gilt ja nicht das deutsche Recht. Wie es mit dem EU recht aussieht, weiß ich nicht.
Ich würde auf jeden Fall Ebay den Fall schildern, nur aus dem Grund um unseriösen Verkäufern zu signalisieren das man als Verbraucher kein Freiwild ist.
Genau so ist es - Danke!
Genau so isses - meine Worte...!