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Warum braucht das Finanzamt mein Kennzeichen Nummer?

Themenstarteram 25. März 2012 um 11:35

Hallo,

Ich meine frage gehört hier rein!

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

Gibt es ein bestimmten Grund?

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

Gibt es ein bestimmten Grund?

Ich vermute, du bist beim Thema Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung und nicht beim Steuerbescheid deines Fahrzeugs. Vermutlich wird da überprüft, ob zwei Leute das gleiche Kennzeichen oder einer ein nicht vergebenes Kennzeichen angibt, um einen Plausibilitätscheck gegen Betrug machen zu können.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

Hallo,

 

Ich meine frage gehört hier rein!

 

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

 

Gibt es ein bestimmten Grund?

Als Eigentumsnachweis.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

Gibt es ein bestimmten Grund?

Ich vermute, du bist beim Thema Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung und nicht beim Steuerbescheid deines Fahrzeugs. Vermutlich wird da überprüft, ob zwei Leute das gleiche Kennzeichen oder einer ein nicht vergebenes Kennzeichen angibt, um einen Plausibilitätscheck gegen Betrug machen zu können.

notting

Nein, dem Fiskus ist es egal, wie man auf Arbeit kommt. Du kannst auch bei einer Fahrgemeinschaft mit fahren und brauchst noch nicht mal ein eigenes Auto. Kannst auch mit Mietwagen oder dem Fahrrad fahren, es gibt die Pauschale von 30 ¢ je Entfernungskilometer immer.

@Grolsch30: In welchem Zusammenhang wird sie abgefragt? Oder bist Du Selbstständiger?

Ggf. wollen sie prüfen, dass Du keine KFZ-Steuer-Schulden hast?

Gruß, TouriEF

am 25. März 2012 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

Will der Fiskus das Kennzeichen wissen oder eine (Steuer-)Software?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Als Eigentumsnachweis.

Hm, Du kannst doch auch Fahrten mit fremden Fahrzeugen steuerlich geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Ich vermute, du bist beim Thema Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung und nicht beim Steuerbescheid deines Fahrzeugs. Vermutlich wird da überprüft, ob zwei Leute das gleiche Kennzeichen oder einer ein nicht vergebenes Kennzeichen angibt, um einen Plausibilitätscheck gegen Betrug machen zu können.

notting

Nein, dem Fiskus ist es egal, wie man auf Arbeit kommt. Du kannst auch bei einer Fahrgemeinschaft mit fahren und brauchst noch nicht mal ein eigenes Auto. Kannst auch mit Mietwagen oder dem Fahrrad fahren, es gibt die Pauschale von 30 ¢ je Entfernungskilometer immer.

IIRC bezieht sich das Feld doch nur auf den Fall, wo man selbst der Fahrer ist.

Zitat:

Ggf. wollen sie prüfen, dass Du keine KFZ-Steuer-Schulden hast?

Ob man selbst derjenige ist, über den die Kfz-Steuer läuft oder nicht ist dem Fiskus genauso egal, wie das was du genannt hat.

notting

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

Will der Fiskus das Kennzeichen wissen oder eine (Steuer-)Software?

Du hast wohl noch nie eine Steuererklärung gemacht. Das ist in den offiziellen Formularen drin, kannst dir ja ElsterFormular anschauen...

notting

am 25. März 2012 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von notting

Du hast wohl noch nie eine Steuererklärung gemacht. Das ist in den offiziellen Formularen drin, kannst dir ja ElsterFormular anschauen...

Doch, aber bin selbstständig, da läuft das anders ;)

 

Wenn für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 4500 € Werbungskosten geltend gemacht werden, werden diese nur anerkannt, wenn der Arbeitnehmer diese Strecke mit einem eigenen Fahrzeug oder mit einem zur dauernden Nutzung überlassenen Fahrzeug zurückgelegt hat.

Mit dem Kfz-Kennzeichen kann dieser Sachverhalt überprüft werden.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von notting

Du hast wohl noch nie eine Steuererklärung gemacht. Das ist in den offiziellen Formularen drin, kannst dir ja ElsterFormular anschauen...

Doch, aber bin selbstständig, da läuft das anders ;)

Dann tippe ich darauf, dass du (wie von mir vermutet) keine Steuererklärung gemacht hast, sondern dein Steuerberater das für dich gemacht hat :-)

notitng

am 25. März 2012 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von notting 

Dann tippe ich darauf, dass du (wie von mir vermutet) keine Steuererklärung gemacht hast, sondern dein Steuerberater das für dich gemacht hat :-)

Doch, doch, bis vor kurzem hab ich die Steuererklärungen noch selbst gemacht, Steuerberater arbeiten ja nicht für umme :-)

Themenstarteram 25. März 2012 um 12:38

Also erstmal an alle vielen dank fuer die schnelle antworten.

Jetzt mal ein bissel genauer zur mein Frage:

Ich fahre um die 30000km im Jahr zur Arbeit und zurück.

Wir bekommen unter meinen Namen ein neuen Auto in Juni.

Dieses Auto ist aber ein steuerfreies auto die durch meine englische Frau wir uns kaufen könnten.

das heisst das obwohl wir ein "deutsches Kennzeichen" bekommen das auto wird nicht auf das deutsche netz zugelassen und zwar auf das BFG netz, British Forces Germany.

Ich habe ein Deutschen Arbeitgeber und zahle meine steuern wie jede anderer und fuer letztes Jahr habe ich auch mein Steuererklärung gemacht mit mein noch jetzigen auf das deutsche netz zugelassenen Auto bis der neue kommt dann wird es in Zahlung gegeben und abgemeldet.

Nun komm nächstes Jahr und ich mache die Stuererklaerung fuer 2012 und ich muss mein Kennzeichen angeben, da kommt die frage was das Finanzamt damit macht da das KFZ nicht im Otto normal deutsche netz angemeldet ist aber auf das BFG netz?

Ich möchte nicht halt mit das Finanzamt in Schwierigkeiten kommen!

Sorry fuer die schlechte rechtsschreibung!!!

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

[...]

Dieses Auto ist aber ein steuerfreies auto die durch meine englische Frau wir uns kaufen könnten.

das heisst das obwohl wir ein "deutsches Kennzeichen" bekommen das auto wird nicht auf das deutsche netz zugelassen und zwar auf das BFG netz, British Forces Germany.

Ich habe ein Deutschen Arbeitgeber und zahle meine steuern wie jede anderer und fuer letztes Jahr habe ich auch mein Steuererklärung gemacht mit mein noch jetzigen auf das deutsche netz zugelassenen Auto bis der neue kommt dann wird es in Zahlung gegeben und abgemeldet.

Nun komm nächstes Jahr und ich mache die Stuererklaerung fuer 2012 und ich muss mein Kennzeichen angeben, da kommt die frage was das Finanzamt damit macht da das KFZ nicht im Otto normal deutsche netz angemeldet ist aber auf das BFG netz?

Ich möchte nicht halt mit das Finanzamt in Schwierigkeiten kommen!

Sorry fuer die schlechte rechtsschreibung!!!

Also wenn mit dem Auto rechtlich alles in Ordnung ist (also auch die Zulassung und die Tatsache, dass du trotz dieser speziellen Geschichte mit der Zulassung auch damit fahren darfst) und du die meisten Fahrten von/zur Arbeit auch mit dem Auto machst, sehe ich da kein Problem. Zu beachten sind da nur Dinge wie, dass man z. B. im Normalfall Ärger wg. Steuerbetrug kriegt, wenn man als Deutscher in Deutschland ein nicht in der EU zugelassenes Autos fährt (also z. B. CH-Kennzeichen).

Im Zweifelsfall kannst du ja bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

Also erstmal an alle vielen dank fuer die schnelle antworten.

 

Jetzt mal ein bissel genauer zur mein Frage:

 

Ich fahre um die 30000km im Jahr zur Arbeit und zurück.

 

Wir bekommen unter meinen Namen ein neuen Auto in Juni.

 

Dieses Auto ist aber ein steuerfreies auto die durch meine englische Frau wir uns kaufen könnten.

 

das heisst das obwohl wir ein "deutsches Kennzeichen" bekommen das auto wird nicht auf das deutsche netz zugelassen und zwar auf das BFG netz, British Forces Germany.

Ich habe ein Deutschen Arbeitgeber und zahle meine steuern wie jede anderer und fuer letztes Jahr habe ich auch mein Steuererklärung gemacht mit mein noch jetzigen auf das deutsche netz zugelassenen Auto bis der neue kommt dann wird es in Zahlung gegeben und abgemeldet.

 

Nun komm nächstes Jahr und ich mache die Stuererklaerung fuer 2012 und ich muss mein Kennzeichen angeben, da kommt die frage was das Finanzamt damit macht da das KFZ nicht im Otto normal deutsche netz angemeldet ist aber auf das BFG netz?

 

Ich möchte nicht halt mit das Finanzamt in Schwierigkeiten kommen!

 

Sorry fuer die schlechte rechtsschreibung!!!

- Da aufgrund der angegebenen Kilometerleistung  Werbungskosten in Höhe von 4500 € anfallen werden (0,30 € pro Entfernungskilometer), ist dem Finanzamt völlig gleichgültig, wie und mit welchem Fahrzeug die Fahrt zur Arbeitsstelle erfolgte ( Pauschale Versteuerung).

- Fallen mehr Kilometer an, werden diese nur berücksichtigt, wenn diese mit eigenem Wagen zurückgelegt werden. Dies ist hier erfüllt, wenn das auf Ehefrau zugelassene Fahrzeug verwendet wurde. Es spielt keine Rolle, ob für das Fahrzeug hier Kfz-Steuer bezahlt wird.

 

O.

Themenstarteram 25. März 2012 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30

[...]

Dieses Auto ist aber ein steuerfreies auto die durch meine englische Frau wir uns kaufen könnten.

das heisst das obwohl wir ein "deutsches Kennzeichen" bekommen das auto wird nicht auf das deutsche netz zugelassen und zwar auf das BFG netz, British Forces Germany.

Ich habe ein Deutschen Arbeitgeber und zahle meine steuern wie jede anderer und fuer letztes Jahr habe ich auch mein Steuererklärung gemacht mit mein noch jetzigen auf das deutsche netz zugelassenen Auto bis der neue kommt dann wird es in Zahlung gegeben und abgemeldet.

Nun komm nächstes Jahr und ich mache die Stuererklaerung fuer 2012 und ich muss mein Kennzeichen angeben, da kommt die frage was das Finanzamt damit macht da das KFZ nicht im Otto normal deutsche netz angemeldet ist aber auf das BFG netz?

Ich möchte nicht halt mit das Finanzamt in Schwierigkeiten kommen!

Sorry fuer die schlechte rechtsschreibung!!!

Also wenn mit dem Auto rechtlich alles in Ordnung ist (also auch die Zulassung und die Tatsache, dass du trotz dieser speziellen Geschichte mit der Zulassung auch damit fahren darfst) und du die meisten Fahrten von/zur Arbeit auch mit dem Auto machst, sehe ich da kein Problem. Zu beachten sind da nur Dinge wie, dass man z. B. im Normalfall Ärger wg. Steuerbetrug kriegt, wenn man als Deutscher in Deutschland ein nicht in der EU zugelassenes Autos fährt (also z. B. CH-Kennzeichen).

Im Zweifelsfall kannst du ja bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.

notting

Das Auto wird ein Deutsches Kennzeichen haben CE -..-.., ist halt nicht auf das normale Deutsche netz sondern auf das netz British Forces Germany zugelassen.

Das Auto ist fuer die EU zugelassen. Es gibt spezielle Deutsche Kennzeichen (bestimmter Nummer Konfiguration), die fuer KFZ autos die steuerfrei sind bekommen, die man als Otto normal Verbraucher nicht erkennen kann ausser die Polizei usw...

Also ich möchte hiermit auch im Klaren sein das ich nicht auf betrug hinauswill sondern ich möchte halt kein Aerger mit das Finanzamt haben.

 

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