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was bedeutet diese Email?

Mercedes CLA C117

Servus.
Ich habe für mein Auto Winterfelgen bestellt und jetzt eine Email bekommen die ich nicht verstehe.

Vielleicht kann mir ja jemand erklären, was der Inhalt der Mail bedeutet?

Kurze Infos zu meinem Auto und den Reifen:
CLA 45s AMG Coupe 2024
2222 AGZ000335

Pirelli P Zero Winter XL FSL MO1 245/35 R19 93V

Die neuen Felgen sind:

Carmani 22 Franz 8 X 19 ET38 5x112.0

Und die dazugehörigen Email hat folgenden Inhalt:

Die von Ihnen gewählte Felge bzw. Reifen- und Felgenkombination erfordert eventuell Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug.

Es ist nur folgende Auflage aus dem Gutachten zu beachten:

26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

Zur schnellen Weiterbearbeitung Ihrer Bestellung bestätigen Sie uns bitte über folgendem Link, dass Sie diesen Hinweis zur Kenntnis genommen haben:

Danke euch!

5 Antworten

Nun, das sind Fremdanbieter Felgen mit der Auflage 26P in der AGB, die in dem Text steht. Es kann sein, muss aber nicht, dass der Kotflügel verbreitert werden muss, wenn die Felgen mit Rädern montiert werden.
Also die vorhandene Breite muss für das 1.04 fache der Reifenbereiche frei sein.
Vor der Bestellung die AGB Freigabe für die Felge lesen hätte das Thema schon früher hochgebracht, jetzt versichert sich der Verkäufer, dass die mit der Felge verbundene Auflage auch bekannt ist.

Da hilft nur, wenn ein anderer eine vergleichbare Felge mit gleichen Werten, speziell der ET38 und die gleiche Reifebreite schon mal beim gleichen Fahrzeug montiert und geprüft hat. Sonst geht man das Risiko von Karosseriebau Arbeiten ein um die Felgen fahren zu können.

Zitat:

@kievit schrieb am 1. Dezember 2024 um 00:35:24 Uhr:


Nun, das sind Fremdanbieter Felgen mit der Auflage 26P in der AGB, die in dem Text steht. Es kann sein, muss aber nicht, dass der Kotflügel verbreitert werden muss, wenn die Felgen mit Rädern montiert werden.
Also die vorhandene Breite muss für das 1.04 fache der Reifenbereiche frei sein.
Vor der Bestellung die AGB Freigabe für die Felge lesen hätte das Thema schon früher hochgebracht, jetzt versichert sich der Verkäufer, dass die mit der Felge verbundene Auflage auch bekannt ist.

Da hilft nur, wenn ein anderer eine vergleichbare Felge mit gleichen Werten, speziell der ET38 und die gleiche Reifebreite schon mal beim gleichen Fahrzeug montiert und geprüft hat. Sonst geht man das Risiko von Karosseriebau Arbeiten ein um die Felgen fahren zu können.

Okay also im schlimmsten Fall muss ich die Karosserie verbreitern?
Also ich kenne mich nicht wirklich doll aus, die Felgen haben aber ne ABE wo auch mein Auto drin steht und mir hat reifencom die felgen vorgeschlagen und meinten die passen ohne Einzelabnahme, deswegen habe ich die überhaupt bestellt.
War dann scheinbar mist oder ?

Zitat:

@kievit schrieb am 1. Dezember 2024 um 00:35:24 Uhr:


Nun, das sind Fremdanbieter Felgen mit der Auflage 26P in der AGB, die in dem Text steht. Es kann sein, muss aber nicht, dass der Kotflügel verbreitert werden muss, wenn die Felgen mit Rädern montiert werden.
Also die vorhandene Breite muss für das 1.04 fache der Reifenbereiche frei sein.
Vor der Bestellung die AGB Freigabe für die Felge lesen hätte das Thema schon früher hochgebracht, jetzt versichert sich der Verkäufer, dass die mit der Felge verbundene Auflage auch bekannt ist.

Da hilft nur, wenn ein anderer eine vergleichbare Felge mit gleichen Werten, speziell der ET38 und die gleiche Reifebreite schon mal beim gleichen Fahrzeug montiert und geprüft hat. Sonst geht man das Risiko von Karosseriebau Arbeiten ein um die Felgen fahren zu können.

Hier mal die ABE von der Internetseite der Felge

Asset.JPG

Wie du selbst schreibst, kennst du dich nicht wirklich doll mit der Materie aus. An der Stelle kann ich nur dringend davon abraten die Felgen online zu erwerben, denn letztendlich muß dir die Rädern auch jemand legalisieren also eintragen. Das funktioniert online nicht. Am besten suchst du dir einen Reifenhändler in deiner Nähe und sprichst mit dem durch was du haben möchtest. Das er dir die Räder auch einträgt, wenn er sie dir verkauft.

Zitat:

@JulianSpark schrieb am 01. Dez. 2024 um 00:51:11 Uhr:


Hier mal die ABE von der Internetseite der Felge

Grüße,

kenne mich etwas aus, da ich mich in die Thematik wegen eigener Felgen und Kompletträder Bestellungen damit auseinander gesetzt habe. Deine Auflagen bezogen auf die Reifen sind "11A und 26P" schick mal die Auflagen, diese stehen im TÜV Zertifikat bzw. In der ABE weiter unten.

Wichtig ist, dass die Felgen teilweise von Reifen.com vorgeschlagen werden, Ja. Allerdings kommt es hier auf die Einpresstiefe an, denn diese beschreibt wie Tief oder wie weit raus die Felge aus dem Radhaus steht. Das bedeutet, ist die spezielle Einpresstiefe (ET) nicht unbedingt verfügbar ist, so listet Reifen.com auch andere Einpresstiefen, bei denen dann womöglich umbaumaßnahmen fällig sind. Am besten schaust du mal die ABE durch und guckst ob du noch eine andere Einpresstiefe auswählen kannst.

26P ist genau die Auflage, die ich angesprochen habe. Diese hat Reifen.com nur zitiert. Am besten schau mal oder schreib eine Mail ob eine andere Einpresstiefe ohne umbaumaßnahmen verfügbar ist.

Beste Grüße
Oli

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