was beinhaltet alles die Gebrauchtwagengarantie/ -gewährleistung
Hallo Forum Kollegen,
seit kurzen (ca. 5 Monaten) fahre Ich einen Audi a6 4F Limo mit der einjährigen Händler-Gewährleistung
- 3.0 TDI quattro
- BJ 01.09.2006
habe leider folg. drei Probleme mit dem Auto.
- Sitzheizung (Fahrerseite) vermutlich defekt, quasi ohne Funktion
eventuell kann mir jemand sagen, wo und welche Sicherung (NR.) ich hier schauen muss.
- PDC hinten, mitte-links, hin und wieder dubios defekt,
d.h. im MMI Bildschirm zeigt das Radar den Roten Strich zur Hälfte und wenn ich z.B. an die Wand näher ranfahre, funktioniert der Sensor ab der Hälfte.
die restlichen drei funktionieren ohne Probleme.
- und seit kurzem spinnt mein 6-fach CD Wechsler im Handschuhfach (kein MP3)
im MMI steht Gerätefehler und die Beleuchtung am Wechsler blinkt wie ein Laufband von rechts nach links und umgekehrt und reagiert nicht auf das Drücken von den Knöpfen.
MMI-Reset hat nichts gebracht, sowie Sicherung mal rausnehmen usw.
Meine Frage jetzt, da ich die Gewährleistung vom Händler habe,
möchte ich gerne wissen, ob die o.g. Punkte durch die Gewährleistung übernommen werden ?
Bzw. welche Rechte habe ich als Käufer ?
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11 Antworten
In den ersten 6 Monaten nach Kauf von einem Händler/Gewerbetreibenden hast Du Sachmängelhaftung. Diese geht theor. 1 Jahr, in der Praxis für Dich meist nur 6 Monate nutzbar.
In jedem Fall solltest Du schleunigst (da 5 Monate schon vorbei sind) die Fehler beim Händler schriftlich anzeigen. All diese Dinge sind keine Verschleißteile und wurden sicher beim Verkauf nicht als Defekt im Vertrag aufgeführt. Also muß der Händler das für Dich kostenfrei beheben.
Wenn der allerdings weit entfernt ist, mußt Du selber die Fahrt machen, oder vorab fragen ob er zustimmt das ein anderer Betrieb die Reparatur macht. Bei Audi Händlern oft kein Problem. Fähnchenhändler sind meist ein Problem.
Bei der Sachmängelhaftung ist eine Garantie völlig egal und für Dich nicht wichtig. Der Händler wird darüber aber abrechnen um seine Kosten zu minimieren. Du hast jedoch keine Zuzahlung. Ausserhalb der Gewährleistung ist das alles wieder anders.
Keine Garantie auf meine Aussage, bitte verklagt mich nicht :-)
Das war auch die kurze Version, mehr zum Thema Sachmängelhaftung hier im Forum.
Hallo,
danke für die schnelle Anwort.
Ich habe auch gestern schon mit dem Händler telefoniert (kein Audihändler)
Dieser hat gemeint, dass der CD Wechsler zum Komfort dazugehört und die Gewährleistung das nicht i.d.R. übernimmt.
Die aufgezählten Mängel wurden im Kaufvertrag NICHT erwähnt.
Des Weiteren hat der Händler gemeint, dass ich mich bei der vertraglich abgeschlossenen Versicherung melden soll.
Nur die können mir angeblich sagen, ob das für mich kostenfrei bzw. überhaupt durch Sie übernommen wird.
Warum hab ich nicht den direkten Kontakt zum Händler ?
Hat der Händler soll eine Möglichkeit, das Ganze von sich aus, an die Versicherung abzuweißen.
Schau mal in das Dokument zur GWG Versicherung, dort ist alles aufgeführt!
Bis auf den Wechsler solltest du aber alles über die GWG abwickeln können. Wahrscheinlich aber prozentual mit Eigenbeteiligung.
typisch Händler. Kurze Einschränkung: Ich unterstelle, Du hast das Auto privat gekauft. Bei gewerblichem Kauf könnte der Händler die Gewährleistung ausschließen.
Du hast zwei Ansprüche: gegen den Händler aus seiner (gesetzlichen) Gewährleistung. Wie schon erwähnt fallen alle drei Mängel darunter. Und zusätzlich aus der Gebrauchtwagengarantie. Hier gibt es Bedingungen und Ausschlüsse.
Für Dich ist die Gewährleistung besser. Der Händler kann ja mit der Garantieversicherung abrechnen aber das muss Dich nicht interessieren. Also lass Dich nicht abspeisen und stell ihm das Auto zur Beseitigung auf den Hof.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
typisch Händler. Kurze Einschränkung: Ich unterstelle, Du hast das Auto privat gekauft. Bei gewerblichem Kauf könnte der Händler die Gewährleistung ausschließen.
Du hast zwei Ansprüche: gegen den Händler aus seiner (gesetzlichen) Gewährleistung. Wie schon erwähnt fallen alle drei Mängel darunter. Und zusätzlich aus der Gebrauchtwagengarantie. Hier gibt es Bedingungen und Ausschlüsse.
Für Dich ist die Gewährleistung besser. Der Händler kann ja mit der Garantieversicherung abrechnen aber das muss Dich nicht interessieren. Also lass Dich nicht abspeisen und stell ihm das Auto zur Beseitigung auf den Hof.
Hallo,
ich bin Privatperson und Verkäufer ist gewerblich, also Gewährleistung !!!
ja die hat er mich auch schriftlich angeboten
Wenn alle drei Punkte unter die Gewährleistung fallen,
dann werde ich mich mit Sicherheit durchsetzten.
Wenn sich aber der Händler bzw. die Versicherung weigert...
dann könnte ich rein theoretisch zum Anwalt oder ?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, der Händler kann sich daher bei Vertragsschluss nicht aussuchen, was darunter fällt und was nicht. Abgesehen von Verschleißteilen ist hier alles enthalten ohne wenn und aber. Eine Zuzahlung hat nicht zu erfolgen.
Zitat:
Original geschrieben von a-oe
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
typisch Händler. Kurze Einschränkung: Ich unterstelle, Du hast das Auto privat gekauft. Bei gewerblichem Kauf könnte der Händler die Gewährleistung ausschließen.
Du hast zwei Ansprüche: gegen den Händler aus seiner (gesetzlichen) Gewährleistung. Wie schon erwähnt fallen alle drei Mängel darunter. Und zusätzlich aus der Gebrauchtwagengarantie. Hier gibt es Bedingungen und Ausschlüsse.
Für Dich ist die Gewährleistung besser. Der Händler kann ja mit der Garantieversicherung abrechnen aber das muss Dich nicht interessieren. Also lass Dich nicht abspeisen und stell ihm das Auto zur Beseitigung auf den Hof.
Hallo,
ich bin Privatperson und Verkäufer ist gewerblich, also Gewährleistung !!!
ja die hat er mich auch schriftlich angeboten
Wenn alle drei Punkte unter die Gewährleistung fallen,
dann werde ich mich mit Sicherheit durchsetzten.
Wenn sich aber der Händler bzw. die Versicherung weigert...
dann könnte ich rein theoretisch zum Anwalt oder ?
Wenn sich der Händler weigert: Ja. Die Versicherung wird sich weigern wegen Komfort (ist oft ausgeschlossen) und da hilft auch kein Anwalt. Interessiert aber wie gesagt auch nicht, da du privat und noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung bist.
Bei den kleinen freien Händlern unterstelle ich mal das die sich meist vor der Gewährleistung drücken. Es ist ja auch ein gewaltiges Risiko so ein "altes" Fahrzeug zu verkaufen, als Händler haftet man für jeden Schaden, das ist eigentlich nicht wirtschaftlich möglich.
Aber man ist als Händler selber schuld noch gebrauchte Fahrzeuge zu verkaufen.
Also wird meist alles abgestritten und auf die Garantie verwiesen. Falsch !
Leider ist eine rechtliche Auseinandersetzung langwierig und teuer. Also überlege was es Dir wert ist. Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 paar Schuhe.
Schreib den Händler freundlich an und verweise auf die Sachmängelhaftung vor der er sich nicht drücken kann. Man kann ja andeuten das man als Kunde auch nicht auf ein Neufahrzeug aus ist und die Mängel im beiderseitigem Interesse kostengünstig repariert werden können. Mach aber klar das das Recht auf Deiner Seite ist und verweise auf Garantiebedingungen für Dich nicht relevant sind. Der Händler wird das darüber abrechnen wie gesagt, das ist seine Sache.
In jedem Fall musst Du vor Ablauf der 6 Monate die Mängel beim Händler anzeigen. Also am besten schriftlich. Sind die 6 Monate um und Du hast den Händler nicht nachweislich unterrichtet kann er sich zurücklehnen und ist raus. Der Nachweis der Mängel nach 6 Monaten ist rechtlich für Dich ein Problem.
Aber was ich nicht verstehe ist,
dass ich die einjährige Gewährleistung bekommen aber trotzdem innerhalb der ersten 6 Monate die Mängel zu melden habe.
Hat jemand solch ein Sachmängelschreiben zur Verfügung ?
habe im Internet nicht gefunden, trotz intensiver Suche.
Sollte im Netz zu finden sein, auch hier im Forum. Die Sachmängelhaftung ist doch alltägliches gut für jeden.
Du hast 12 Monate bei gebrauchten Gütern Sachmängelhaftung. Sogar 24 Monate wenn es im Vertrag nicht auf 12 Monate reduziert wurde.
In der Praxis wird es vor Gericht so gehandhabt:
In den ersten 6 Monaten ist die Beweislast beim Verkäufer. Er muß beweisen das der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. In der Praxis nicht praktikabel möglich, somit entscheiden die Gerichte zu Gunsten des Käufers.
Nach 6 Monaten ist die Beweislast beim Käufer. Also versuche mal nachzuweisen das es mehr als 6 Monate gedauert hat das Du den Fehler entdeckt hast und dieser bei Kauf vorhanden war. In der Praxis verliert man da und hat eben von der Sachmängelhaftung nichts.
Das war die kurze Fassung, eine ausführliche Erklärung eines Anwaltes würde hier mehrere Seiten füllen.
Es ist immer eine Frage der Kosten. Ein Gutachter kostet meist mehr als die paar Euro für die Reparatur, also wird man nicht 5000€ in 2 Jahren Gerichten ausgeben, wenn man es für 500€ reparieren kann.
Ein zu behebender Mangel erklärt sich nicht aus dem Umfang der Garantie. Es ist völlig egal was in dem Garantiezettel steht, der ist hier völlig unerheblich. Man kann Gebrauchtspuren auch nicht als Mangel beheben lassen, oder abgenutze Bremsen. Sicherheitsrelevante Dinge schon und Defekte. Auslegungssache.
Stell Dich einfach auf den Standpunkt " Händler Du hast zu reparieren"
Der Händler kann rechnen, also sucht er für sich die billigste Lösung aus dem Problem. Kostet ihn das Gericht mehr oder weniger ist die Frage. Nicht ob es um Recht oder Unrecht, oder vertragliche Pflichten geht.
Zitat:
Original geschrieben von MoparMan
Bei den kleinen freien Händlern unterstelle ich mal das die sich meist vor der Gewährleistung drücken. Es ist ja auch ein gewaltiges Risiko so ein "altes" Fahrzeug zu verkaufen, als Händler haftet man für jeden Schaden, das ist eigentlich nicht wirtschaftlich möglich.
Aber man ist als Händler selber schuld noch gebrauchte Fahrzeuge zu verkaufen.
Das stimmt nicht. Natürlich ist das für den Einzelfall unwirtschaftlich aber daher ist das ja auch ein Händler, der im Jahr seine 50 Fahrzeuge verkauft. 1 oder 2 unwirtschaftliche Fahrzeuge werden von den übrigen 48 aufgefangen und das ist auch in Ordnung so. Das kalkuliert ein guter Händler mit ein und dann gibt es auch keinen Grund sich vor irgendetwas zu drücken.
Genau aus dem Grund kann der Privatmann das aber auch ausschließen: er verkauft eben wirklich nur ein Auto alle paar Jahre, kann die besondere Belastung also nicht ausgleichen.