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Was bekomme ich alles von der Versicherung erstattet?

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 19:29

Hallo, mir ist letztens eine Frau auf meinen Golf drauf gefahren, dabei wurde die Stoßstange beschädigt. Die gegnerische Versicherung hat meiner Werkstatt inzwischen auch die Kostenübernahme gefaxt und der Wagen wird dort auch repariert da ich ihn bald verkaufen möchte. So weit alles klar.

Jetzt habe ich gehört dass ich, sofern ich keine Leihwagen nehme während der Wagen in der Werksatt ist, eine Nutzungsausfallentschädigung bekomme. Stimmt dies und wenn ja wie hoch ist die ungefähr? Und gibt es sonst noch etwas wofür ich von der Versicherung Geld kriegen könnte, z.B. eine Aufwandspauschale für die ganzen Telefonate, Fahrten zur Werkstatt etc? Ich meine ich hatte so etwas in der Richtung mal gehört.

Wär schön wenn mir dazu wer was sagen könnte. Danke...

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20 Antworten

du bekommst neben einer aufwandspauschale (irgendwas zwischen 20 und 25€) auch nutzungsausfall für dein fahrzeug....der nutzungsausfall, richtet sich nach der einstufung deines fahrzeuges......

am 9. Oktober 2007 um 4:40

Wenn Du mir mitteilst, um welchen Golf es sich handelt (Motor, Ausstattungsvariante, Baujahr) kann ich Dir gerne eine konkrete Zahl für den Nutzungsausfall nennen. Hattest Du vorher ein Gutachten erstellen lassen?

am 9. Oktober 2007 um 4:46

Hallo,

zur weiteren Lektüre sei auch die FAQ empfohlen bzw. www.unfallweb.de - dort ist ne nette Auflistung dazu zu finden.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 10:30

Es handelt sich um einen Golf 3 GTI, Bj. 04/97. 115PS, MKB AGG, 75tkm gelaufen. Ich hab mir vonder Werksatt einen Kostenvoranschlag (~750€) geben lassen, diesen habe ich der Versicherung zugeschickt worauf diese dann die Deckungszusage getätigt hat. Es ist nur die Stoßstange beschädigt da mein Fahrzeug stand und die Unfallverursacherin gerade erst angefahren war.

am 9. Oktober 2007 um 10:40

Nutzungsausfall Gruppe C = 35,00 EUR pro Tag

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 10:44

Danke!

am 15. März 2010 um 16:21

Hallo!

Ich packe diesen Thread noch mal aus, da er genau mein, heutiges, Problem trifft.

Mein parkender Mercedes Sprinter 208, Bj. 1996, 140.000km ist heute von einem 7,5 Tonner mit Anhänger in einer kleinen Wohnstrasse geschrappt worden.

Zum Glück ist nur der Fahrerspiegel und das kleine Fahrerfenster ernsthaft beschädigt würden.

Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen worden, der Fahrer des 7,5 Tonners ist als Unfallverursacher festgestellt worden.

In 2 Tagen kann der Wagen in der Werkstatt repariert werden, in der ich meinen Wagen immer reparieren lasse.

Nachdem der erste Ärger verflogen ist, kommt jetzt gerade der zweite Ärger hoch, wegen der Rennerei, das Wegbringen des Autos am Mittwoch, das quasi-Offenstehen des Wagens bis zur Reparatur...

Die Reparatur wird vom Verursacher (Firmenfahrer) bezahlt werden, oder von seiner Firma.

Was ist aber mit einer Pauschale für den ganzen Aufwand??

Aufwandpauschale habe ich schon von gelesen - Ausfallnutzung kann auch ersetzt werden?

Was muss ich dafür tun? Ich bin werder in einer Rechtschutzversicherung, noch im ADAC...

Evtl. erteilt meine eigene Haftpflichtversicherung Auskunft?

Grüsse

Ottmar

Zitat:

Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf

 

Was ist aber mit einer Pauschale für den ganzen Aufwand??

Da gibt es nichts für!

Wie bitte:confused:

Kann das sein - dass man nicht auch noch für jeden Handstreich in Bezug auf den Unfall Geld fordern kann:confused:

 

Jap - kann schon sein.

Die Abwicklung des Unfalles, also Fahrten zur Werkstatt, Koordination usw. werden NICHT vergütet.

Gibts nix für - fällt in den Pflichtenkreis (ja: Es gibt auch einen Pflichtenkreis des Geschädigten) des Anspruchstellers.

 

Pauschale Nutzungsausfallentschädigung gibt es nicht bei gewerblichen Fahrzeugen (Glaskugel kaputt = kann ich nicht erkennen, ob der Sprinter privat zugelassen und genutzt wird, oder gewerblich).

 

Zitat:

Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf

 

Aufwandpauschale habe ich schon von gelesen

Steht ja z.B. in der FAQ so beschrieben = pauschal 25,00 EUR.

 

Zitat:

Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf

- Ausfallnutzung kann auch ersetzt werden?

Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf

 

Evtl. erteilt meine eigene Haftpflichtversicherung Auskunft?

Die ist nicht für deine eigenen Schäden zuständig, sondern für Schäden, die du anderen zufügst.

Aber die og. Auskunft beschreibt ja die Sachlage umfassend.

 

am 15. März 2010 um 17:27

Hi!

Nee, ist ein reiner Privatwagen. Hatte ich vergessen zu schreiben.

Ein Freund riet mir, das ganze direkt mit RA und Sachverständigem zu machen.

Aufgrund von völliger Unbegabtheit im Juristischen, werde ich das wirklich in Erwägung ziehen.

Na denn mach ma....und stelle deinem Freund gleich die Gutachterkosten in Rechnung, wenn die Versicherung diese nicht bezahlen sollte wg. Bagatellgrenze (siehe FAQ).

Und vermutlich (ziemlich sicher sogar) wird auch der Anwalt nichts in Bezug auf eine "Pauschale für den ganzen Aufwand" tun können.

Wobei der Aufwand ja dann noch grösser wird..........

am 15. März 2010 um 17:38

Dann gib mir doch mal nen Tipp, was ich aus deiner Sicht tun sollte.

Mein ursprüngliches Vorgehen:

a) Reparatur in meiner Stammwerkstatt

b) Übersendung der Rechnung an den Unfallverursacher

Wie oben im Thread zu lesen ist besteht darüber hinaus die Möglichkeit eine "Unkostenerstattung" zu erhalten: Aufwandpauschale (25Euro) plus Nutzungsausfall pro Tag.

Damit wäre ich soweit einverstanden - ich weiss halt bloss nicht, was dafür zu tun ist.

*Editiert, weil zu langsam*

 

a. OK

b. OK

c. Brief an den Verursacher: Bitte Rechnungsbetrag plus Unkostenpauschale in Höhe von 25 EUR plus Nutzungsausfall für einen Tag in Höhe von X (wenn Du Dellenzähler fragst, sagt er Dir die Höhe) auf folgendes Konto überweisen. Danke. Beste Grüße O. Hitzkopf

 

Das war´s. Mehr macht der Anwalt auch nicht.

 

Gruß

Hafi

am 15. März 2010 um 17:46

Okay, gelesen: Bagatellschaden <500-750 Euro in etwa.

Stimmts?

Kommt hin.

Der Lack an der Tür hat leichte Kratzer. Weil der Wagen eh kein Schmuckstück mehr ist, wäre das für mich zu vernachlässigen. Lackfetischisten würden das sicherlich anders behandeln.

Also

"Reparaturkosten + 25 Euro + xxx Euro für die Ausfallzeit von Mo-Mi" in Rechnung stellen?

EDIT:

Jetzt war ich zu langsam :)

Ist ja quasi meine Vorgehensweise.

Ich muss sagen, dass mir das Vorgehen ohne RA und SV deutlich sympathischer ist.

EDIT2:

Nutzungsausfall für EINEN Tag nur? Ich habe das Auto ja für 3 Tage hier stehen, ohne dass es Nachts abgeschlossen ist & ohne dass ich damit rumfahren kann/möchte. (Mit dem Sprinter ohne Spiegel zu fahren ist nicht vernünftig. Die Scheibe ist nur provisorisch mit Folie geklebt, Autobahnfahrt habe ich vorhin damit abgerochen)

Genau, Du lagst schon ziemlich richtig.

Viel Erfolg!

Hafi

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